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Klonky
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Quelle: GolemDer Clouddienst Dropbox hatte im März 2014 seine Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet. Neu ist darin vor allem ein Passus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Dropbox-Nutzer verpflichten sich damit, bei bestimmten Problemen nicht vor Gericht zu ziehen, sondern ein Schiedsverfahren zu nutzen. Für Verbraucher sei das ein Nachteil, warnen Experten des Rechtsportals iRights.info - unter anderem, weil die mit den Schiedsverfahren beauftragte Organisation in den USA sitzt. Anwender sollten diesem Teil der AGB daher widersprechen.
Dropbox hat dafür ein Formular ins Netz gestellt. Wer es nicht nutzt, stimmt dem Passus automatisch zu. Ob eine solche Regelung nach deutschem Recht überhaupt gültig ist, sei allerdings unklar, so die iRights-Experten.
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