Rücksendung Unfrei verschicken wenn der Händler sich nicht meldet?

celica1986

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Moin,
habe zur Zeit ein kleines Problem...
Ich habe mir in einem Onlineshop Lampen und Vorschaltgeräte für meine Terrarien gekauft.

Die Lampen sind so weit in Ordnung, nur die Vorschaltgeräte brummen und piepsen sehr (wirklich unangenehm!) laut.

Habe von einem Kollegen ein Osram Vorschaltgerät ausgeliehen bzw mit dem die Lampen getestet. Dort war kein brummen oder/und piepsen hörbar.



Habe dem Händler mitgeteilt das die Vorschaltgeräte sehr laut piepsen und brummen und ich deswegen einen Retourschein anfordere.

Darauf hin kam nur das dies nicht möglich ist mit dem Brummen, er hätte selbst welche Verbaut usw usw, ich hätte sie falsch angeschlossen oder sonst was...

Habe ihm dann geschrieben das es bei mir aber so ist und ich es ja selbst getestet habe mit einem anderen Vorschaltgerät.

Seit letzten Samstag hat er sich nicht mehr gemeldet. Ich gehe davon aus das er sich auch nicht mehr melden wird bei mir zwecks eines Retourenscheins.


Jetzt zu meiner Frage, kann ich die Vorschaltgeräte einfach Unfrei zurück schicken?
Ich habe mich nun schon 4 mal bei dem Händler gemeldet und es kommt einfach nichts. Nächsten Dienstag sind die 2 Wochen um mit dem Widerrufsrecht.
 
Das Problem das ich sehe ist, das er die unfreie Sendung nicht annimmt und sie wieder bei Dir landet, die Kosten zahlst Du dann wohl auch noch. Widerufe doch den Kaufvertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht#Aus.C3.BCbung_des_Widerrufsrechts
Sollte ja ausreichen, dann wird er sich ja melden wie die Ware zu ihm gelangt, evtl lässt er sie ja auch abholen? :lol:
Notfalls zahlst Du das Porto und lässt es Dir bei Erstattung des Kaufpreises drauflegen?
 
Es gibt nicht immer einen Retourenschein. Der Händler, sofern er eben nicht alles Missachtet, wird Dir in irgend einer Form mitgeteilt haben, wie man seinen Widerruf einlegen kann. Das solltest Du machen. Unfrei einfach versenden, das wird zu 99% schief laufen und mit großen Ärger verbunden sein.

Bedenke auch, wen der Warenwart unter 40€ lag, so kann und wird der Händler die Rücksendekosten nicht übernehmen. Das musst Du tragen.
 
Ist der Warenwert über 40,- Euro darfst du die Ware auch unfrei zurück schicken. Nimmt der Händler die Ware nicht an, ist das nicht dein Problem. Ich würde trotzdem auf den Karton zusätzlich groß Retoure schreiben.

In der Regel sollte man aber lieber den weniger komplizierten Weg gehen und per Hermes für 5,- Euro erstmal auf eigene Kosten zurück schicken.

Auch solltest du hier entscheiden was du möchtest, widerrufen oder aber einen Mangel rügen. Es ergeben sich nun unterschiedliche Rechte.
 
My Name Nobody schrieb:
Ist der Warenwert über 40,- Euro darfst du die Ware auch unfrei zurück schicken. Nimmt der Händler die Ware nicht an, ist das nicht dein Problem. Ich würde trotzdem auf den Karton zusätzlich groß Retoure schreiben.

Dann erkläre uns doch gerne mal, wie ein Verkäufer ohne Kenntnisnahme, dass hier eine Rücksende im Rahmen des Widerrufsrecht, stattgefunden hat, ein Paket bezahlen soll, dessen Inhalt er nicht kennt oder kannst du anhand von neutralen Pakten erkennen, wie teuer der Inhalt ist? Dann sage mir doch bitte die nächsten Lottozahlen.

Grundsätzlich empfiehlt sich einen Retourenlabel vom Verkäufer anzufordern. Notfalls schickt man die Ware unfrei zu, schickt jedoch dem Verkäufer eine Mail, dass ein Paket unterwegs ist.

Auch muss man bedenken, dass der Verkäufer, bei einem Warenwert von über 40€, zwar die kompletten Versandkosten bezahlen muss, wenn der Käufer die Ware unfrei zurücksendet. Der Käufer darf aber nicht gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.

Im übrigen muss die Ware nicht innerhalb 14 Tage beim Verkäufer sein, sondern lediglich der Widerruf muss in
dieser Zeit erfolgt sein!
 
celica1986 schrieb:

Ich habe mich nun schon 4 mal bei dem Händler gemeldet und es kommt einfach nichts.

Ich glaube 4 mal beim Händler melden sollte doch ausreichen? Im übrigen reicht ein Rücksenden der Ware aus, der Händler sollte natürlich den Willen zum Widerruf erkennen dann.

Edit: Andernfalls falls du noch Fragen haben solltest, reicht es aus wenn du bei einer Suchmaschine deiner Wahl "Widerruf Unfrei" eingibst. Gibt dann genug Ergebnisse die meine Aussagen bestätigen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Widerruf als solches reicht in Schriftform, wenn du also eine entsprechend eindeutige Mail aufsetzt bzw. aufgesetzt hast ist der Aspekt schonmal erfüllt und die Frist eingehalten.

Wie du die Sachen zurückschickst ist grundsätzlich dein Bier, auch unfrei ist in Ordnung wenn natürlich ungern gesehen. Solange der Warenwert über 40€ liegt und du keine Versandmethode gewählt hast die völlig unsinnig ist (Spedition oder sowas) müssen dir die Rücksendekosten auch bezahlt werden.
 
Vorschaltgeräte kosten pro stück weniger als 40€
Damit trägt der Käufer die Versandkosten

@TE
machs richtig und teil dem Händler mit was du willst --> Widerrufen!
Dein Post liest sich so, als wenn du dem Händler einfach mal gesagt hast das die Brummen und wohl Kaput sind.
Der Händler hat daher Folgerichtig geantwortet, dass es sich dabei um keinen Defekt handelt.
--> nicht lang um den Heißen Brei reden, sag ihm was du willst und dann klappt das auch.
 
My Name Nobody schrieb:
Edit: Andernfalls falls du noch Fragen haben solltest, reicht es aus wenn du bei einer Suchmaschine deiner Wahl "Widerruf Unfrei" eingibst. Gibt dann genug Ergebnisse die meine Aussagen bestätigen werden.

Du hast echt Probleme meine Texte zu verstehen. Ich habe deine Aussage nicht als Falsch deklariert, sondern
darauf hingewiesen, dass bei einer unfreien Rücksendung, die nicht vorher kommuniziert wurde, der Händler nicht wissen kann,
ob hier ein Warenwert über 40€ vorliegt, ergo kann dies zu unnötigen Verzögerungen kommen.

4 Mal beim Händler gemeldet, kann auch bedeuten, dass dies an einem einzigen Tag gemacht wurde....
Es gibt solche Spezialisten....
 
Ribery88 schrieb:
Dann erkläre uns doch gerne mal, wie ein Verkäufer ohne Kenntnisnahme, dass hier eine Rücksende im Rahmen des Widerrufsrecht, stattgefunden hat, ein Paket bezahlen soll, dessen Inhalt er nicht kennt oder kannst du anhand von neutralen Pakten erkennen, wie teuer der Inhalt ist? Dann sage mir doch bitte die nächsten Lottozahlen.

Um deartige Missverständnisse uns zu ersparen solltest du dann vielleicht auf Inhalte wie aus dem zitierten Beitrag verzichten.
 
Hatte ihm ja in den Mails geschrieben er solle mir bitte ein Rücksendeetikett zusenden da ich es sonst unfrei schicke. Schätze mal das ist für jeden verständlich genug das ich Widerrufe :)

Habe es aber jetzt per Hermes zugeschickt.

Es kam wie es kommen musste...
Angeblich kein Paket erhalten usw...
Auf einmal war es doch da aber er meinte da ich ja so aggressiv ihm schreiben würde, würde er mir das Geld erst nach der gesetzliche maximale Zeit von 30 Tagen (09.05.2014) erstatten, und ob er es vll vergisst bis dahin könne er nicht sagen...
Zum Glück habe ich per PayPal gezahlt und den Fall gemeldet.
Darauf hin kam nur ne mail von dem Händler das das nicht sehr klug war dies bei PayPal zu melden da sich PayPal bis zum 17.05.2014 erst entscheiden würde.

Habe nach nicht mal zwei Tagen mein Geld zurück erhalten, ink dem Versand.

Jetzt schreibt er mir er will sofort seine bzw meine 4,50€ Versandkosten wieder haben.
Schreibt mir schon Rechnungen über die 4,50€ und wenn in 7 Tagen nicht das Geld bei ihm ist, würde er ein Mahnverfahren gegen mich einleiten.
 
Welche 4,50 Euro meinst du? Ist grad nicht nachvollziehbar für mich.

Darauf hin kam nur ne mail von dem Händler das das nicht sehr klug war dies bei PayPal zu melden da sich PayPal bis zum 17.05.2014 erst entscheiden würde.

Nachdem er die Ware hat, hat er 30 Tage Zeit zum zahlen andernfalls ist er automatisch im Verzug, bedeutet für ihn wenn du das einem Anwalt übergibst muss er diesen bezahlen. Ob es dann für ihn klug wäre länger zu warten bezweifele ich. Dies nur so als Randnotiz.
 
seh ich das richtig, er hat den Hinversand bezahlt (hat Paypal ebenfalls erstattet)
und du den Rückversand? (hast die Hermes Kosten übernommen)
Dann passt doch alles.

den Rückversand musst du bezahlen wenn keines der Vorschaltgeräte mehr als 40€ gekostet hat.
 
Egal ob hier reklamiert oder widerrufen werden soll, wenn die Kaufsache tatsächlich mangelhaft war, muss der Käufer in keinem Fall die Kosten der Rücksendung tragen, vgl. hierzu §439 II BGB und §357 II 3 BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werfe hier mal folgendes ein:

Ein Händler dem ich KFZ Teile zurück gesendet habe, Warenwert über 40 Euro und der laut AGB's auch das Rückporto übernimmt, hat mich damals aufgefordert ihm nachzuweisen, dass mir auch tatsächlich Portokosten bei der Rücksendung entstanden seien, da hatte er die Ware von mir schon zurück erhalten :freak: (na klar, das Packet wurde ohne Portokosten gezahlt zu haben zugestellt -lol-

Ich hatte noch den Beleg von der Post und habe ihm Diesen zugesendet. Das ganze war allerdings eine Sendung ohne Packetnummer, also im Grunde nur ein Zahlungsbeleg mit Datum. Das er die Sachen von mir zurückerhalten hat, hat er mir bestätigt, den Warenwert habe ich auch überwiesen bekommen, nur das Rückporto fehlte.

Nun ich hatte dann den Post-Beleg zugeschickt und dann nichts mehr von diesem Händler gehört. Habe den noch ein paar mal angeschrieben was nun mit dem Porto ist, der hat sich ins Schweigen gehüllt. Was macht man dann wegen 5 Euro Versandkosten? Ein Fass auf? Ich fands dreist, aber so sind manche Leute halt =(

Gruß Killa
 
Deswegen bei so etwas immer ein Rücksendelabel vom Händler fordern oder die Ware unfrei senden und den Händler mitteilen, das ein Paket unterwegs ist.
 
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