Wie lang darf eine RMA dauern? Mindfactory

Dann klär mich auf. Wie soll ich kostenfrei (!) beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand?
 
Darum geht es doch bei der Sachmängelhaftung gar nicht.

Vermutlich lässt sich das oft nicht beweisen, weil schlicht kein Mangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

Die Gewährleistung stellt sicher, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelfrei ist, nicht mehr und nicht weniger.
 
Also ist das ganze für den Endverbraucher faktisch wertlos. Soweit waren wir ja schon ^^
 
In den ersten sechs Monaten ist die Gewährleistung nicht wertlos. Aber danach kann sich der Händler problemlos quer stellen und man hat kaum eine Chance sich zu wehren.
 
Doc Foster wollte hier einfach klarstellen, dass die Gewährleistung keine Haltbarkeitsgarantie darstellt.

Das bedeutet, das Gesetz sieht nicht vor, dass eine Sache (zB zwei Jahre lang) durchhalten muss. Genau genommen nichtmal einen Tag.

Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob bei Gefahrübergang (bei Sachen idR Übergabe) ein Mangel bereits vorhanden war. Ob er offensichtlich ist oder erst später auffällt, ist dabei nicht von Bedeutung.

Von Bedeutung ist jedoch, dass grundsätzlich der Anspruchsteller (hier: der Käufer) beweisbelastet ist für das Vorliegen des Mangels bereits bei Übergabe. Und dies eigentlich vom ersten Tag an.

Das Gesetz stellt nun jedoch die Vermutung zugunsten des Käufers auf, dass wenn sich ein Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate zeigt, dieser auch schon bei Übergabe vorhanden war. Und dies tut das Gesetz auch nur in besonderen Fällen, nämlich beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB; http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html). Der Verkäufer kann hier immer noch diese Vermutung widerlegen.


Wer dieses Prinzip verstanden hat, der kann auch Doc Fosters Kommentare nachvollziehen.
Die Gewährleistung ist nicht wertlos; es gilt ganz einfach grundsätzlich das Prinzip, dass wer einen Anspruch stellt, diesen auch zu beweisen hat (so die Mangelhaftigkeit bei Übergabe). Dem Verbraucher nimmt das Gesetz innerhalb der ersten 6 Monate dies nur per Sonderregelung ab, das ist alles.


MfG,
Dominion.
 
Aber ist das alles nicht Auslegungssache? Wenn z.B. schlecht gelötet wurde und nach 7 Monaten normaler Benutzung die Hardware deswegen versagt, ist der Mangel dann nicht bei Gefahrenübergang bereits vorhanden gewesen? Wenn ich etwas Kaufe und bei normaler Benutzung versagt das Gerät deutlich früher als gleichartige Produkte, kann man dann nicht davon ausgehen, dass bei Gefahrenübergang bereits die Veranlagung für den Mangel bestand?
 
Auslegungssache: nein.

Dein Beispiel mit der Lötstelle: Ja, dann ist der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden. Jedoch ist dennoch der Käufer beweisbelastet bzgl. der Lötstelle und deren Ursächlichkeit für das Versagen.

Dein letztes Beispiel: Auch wenn Sachen gleicher Art und Güte länger halten lässt dies keinen beweiskräftigen Rückschluss auf das Vorliegen eines Mangels bereits bei Gefahrübergang zu.


MfG,
Dominion.
 
Auch wenn Sachen gleicher Art und Güte länger halten lässt dies keinen beweiskräftigen Rückschluss auf das Vorliegen eines Mangels bereits bei Gefahrübergang zu.

Auch ein Konstruktionsmangel ist ein Mangel bei Gefahrübergang :freaky:
 
Richtig. Doch ändert das nichts an der Frage, wer beweisbelastet ist.

Nach Ablauf der Beweislastumkehr tritt die gewöhnliche Beweislastverteilung wieder in Kraft. Ausnahme: Für eine Produktserie wurde seitens des Herstellers bereits ein Konstruktionsmangel eingeräumt.

MfG,
Dominion.
 
Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre jeder Mangel Ursache eines Konstruktionsmangels. Halte ich für unwahrscheinlich ... wäre aber sicher wünschenswert.
 
Meines Wissens sind Konstruktionsmängel nur solche, bei denen die Sache nicht dem zu erwartenden Stand der Technik entspricht.

Bsp: Es werden Kabel benutzt, die den zu führenden Strom aufgrund zu dünnen Querschnittes nicht leiten können, ohne zu verschmoren.

Auch hier gilt die übliche Beweislastverteilung. Solche Mängel lassen sich allerdings dann problemlos nachweisen.

MfG,
Dominion.
 
Meines Wissens sind Konstruktionsmängel nur solche, bei denen die Sache nicht dem zu erwartenden Stand der Technik entspricht.

Kann ich mir nicht vorstellen. Man kann etwa einen Benzinmotor problemlos auf 1 Mio. km auslegen (= State of the Art). Die meisten werden keine 200k schaffen. Demnach wären fast alle Defekte ein Mangel bei Gefahrübergang. Das kann ich mir nicht vorstellen.
 
Nur kurz am Rande, denn das driftet jetzt ins OT ab:

Wie ein Motor ausgelegt wird, ist ja eine Frage der Forderungen des Marktes.
Ferner ist die Haltbarkeit entscheidend Sache des Nutzers.

BTT:
Mit Deinem Hinweis zum Konstruktionsmangel hast Du Dich auf meine Aussage bezogen, dass eine weniger lange Lebensdauer einer Sache im Vergleich zu anderen baugleichen Sachen nicht als Beweis herangezogen werden kann, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag.

Dem ist so. Es ist stets der konkrete Mangel zu begutachten und zu analysieren.

MfG,
Dominion.
 
Ich hab vor 7 Wochen ein Antec HCP 1200 zu Mindfactory geschickt, weil es einen Defekt hatte.
Bis jetzt habe ich noch nichts gehört. Hab schon an Antec geschrieben, die haben seit 1. März kein HCP 1200 mehr in der RMA gehabt, das NT muss also von MF an deren Zulieferer gegangen sein.
Jetzt bin ich auch am überlegen, was ich machen soll, sollte es auch nach 8 Wochen keine Neuigkeiten geben (es wurde mir, als ich mich vor einer Woche gemeldet habe gesagt, dass es bis zu 8 Wochen dauern könnte).

Verfolge den Thread deshalb aufmerksam ;)

Was würdet ihr mir raten?

Gruß,

Chiller3333
 
Frist setzen und notfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
 
Wie lange eine RMA dauern darf, gute Frage, der Hersteller selbst gibt soetwas ja nicht an, zumindest hat man ja keinen Hinweis darauf in den Bedienungsanleitungen oder Garantiescheinen, da steht höchstens wie man so etwas abwickelt.

Ich würde mal sagen das kann man so pauschal nicht sagen, bei ner Waschmaschine oder nem Kühlschrank ist wahrscheinlich bis 2 Wochen mehr wie angemessen, bei ner Computermaus beispielsweise länger.

Gerade im PC Bereich dauern die RMA´s doch immer realtiv lange.
 
Heilige S*****. Ich habe ja zwischendrin geschrieben, dass ich noch mehrere RMAs parallel laufen hatte. Die RMA von Hardwareversand ist schon durch. Nach 5(!) Tagen halte ich ein neues Gigabyte-x79-ud3 in den Händen. Und das obwohl ein Feiertag und ein Sonntag dazwischen waren. Macht also 3 Werktage.

​Allerdings ist das im Vergleich zur Maus auch ein Tausch innerhalb der ersten 6 Monate.
 
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