News Gesetzliches Widerrufsrecht für Downloads kommt

Bei Diensten, die vergleichsweise einfach sicherstellen können, dass ich das Produkt nicht mehr nutzen kann, finde ich das durchaus sinnvoll. Ich habe z.B. mal bei Steam ein Spiel gekauft, bei dem sicher herausstellte, das es nicht 64bit kompatibel ist und auch nicht in einer VM lief. Steam hat es aus Kulanz zurückgenommen, eine Regelung finde ich hier aber besser. Bei kopiergeschützten Gütern kann man auch so argumentieren, da jemand, der den Kopierschutz umgeht und das Organal dann zurück gibt eine Straftat begeht. Mit dem Argument könnte ich auch andere Rückgaberechte in Frage stellen. Ich kaufe ein MB bei einem Onlineshop, schicke es in OVP zurück und breche dann bei ihnen ein, um es mir zurück zu holen. Unsinnig ist es meiner Meinung nach für Güter, die sich im Rückgabezeitraum erschöpfend nutzen lassen, ein Roman z.B.
Mfg Verata
 
RenoRaines schrieb:
Wie naiv bist du eigentlich? 35 der 37% sind 1-2 Euro spiele aus steam Sales oder gratis Spiele...die meisten kaufen die aus dem "Könnte man ja mal spielen" Prinzip heraus...das die keiner zurück gibt ist wohl klar....
Man könnte meinen hier im Forum sind nur Kinder unterwegs. Wenn man sich die Statistik genauer anschaut, stellt man fest, daß es eigentlich viel mehr sind, als nur 37%. Die ganzen Spiele, die weniger als 1 Stunde und weniger als 10 Stunden Spielzeit besitzen fallen nämlich auch darunter.
Der Punkt ist einfach der: Normale Menschen haben schlichtweg nicht so viel Zeit zum spielen. Die brauchen dann auch für einen Schlauchlevelshooter ein paar Tage um den durchzuspielen.

Bei der Argumentation hier im Thread kommt das Gefühl auf, daß viele von sich selbst ausgehen, sie also so ein Rückgaberecht gnadenlos ausnutzen würden.
 
Demo-, Vorschau- und Hörprobenpflicht bei Digital vertrieben Inhalten muss her.

Jeder sollte die Software egal ob Game oder Programm testen können. Bei Games eine Demo mit einem kompletten Level des Spiels, bei Software eine Demo mit vermindertem Funktionsumfang. Bei E-Books eine Vorschau der ersten beiden Kapitel. Bei MP3s eine 30-40 sec Hörprobe in verminderter Qualität.

Jeder Shop der sowas bietet sollte dann von Rückgaberechtspflicht befreit werden. Somit hat der Kunde nach dem Testen die Wahl "wirklich kaufen und kein Rückgaberecht" oder was anderes austesten
 
Zuletzt bearbeitet:
Shops werden keine Demo Versionen von Software bzw. Spielen stellen können wenn der Hersteller es nicht tut.

Bei MP3s eine 30-40 sec Hörprobe in verminderter Qualität.
Man kann ruhig das ganze Stück in verminderter Qualität anbieten. Was Beatport da macht finde ich ganz geil. Das ganze Stück ist freigeschaltet aber am Stück laufen immer nur 30sekunden. Man kann sich also durchaus das ganze Stück anhören, muss dann aber alle 30 Sekunden klicken zumindest.

bei Software eine Demo mit vermindertem Funktionsumfang.
ich habe teilweise schon Demos gehabt die einfach zu beschnitten waren. In meinen Augen sollte man das volle Programm testen können, es nützt nix wenn ausgerechnet die Dinge nicht zu testen sind die für einen wichtig sind.

Wenn da jetzt einer mal 30 Fotos mit ner Demoversion bearbeitet ist das auch kein Beinbrauch. 100%ige Kontrolle gibt es nunmal nicht.

Oder bei einer Bluray Software, ist es wirklich sooo schlimm wenn einer 2 Filme dann halt gratis damit geguckt hat?

Der Wiederverkauf wird ja eh mehr und mehr verboten oder unmöglich gemacht, jemand der 30Fotos bearbeitet hätte eh kein teures Bildbearbeitungsprogramm gekauft. Und jemand der 2 Blurays gucken will nicht extra dafür PowerDVD für 60euro.

Jeder sollte die Software egal ob Game oder Programm testen können.
Das testen liegt doch eh im Interesse des Herstellers eher um den Kunden zu überzeugen, wieso sollte man da eine Pflicht einführen? Wenn einer Kunden auf diese Art und Weise nicht überzeugen will, seine Entscheidung.

Bei Software 14Tage nutzen, und dann brauch man nen Key, fertig.

Beim Game könnte man die Spielzeit benutzen, 2 oder 3 Stunden und dann muss man sich entscheiden, kaufen oder laufzeitabo, fertig
 
Zuletzt bearbeitet:
KlackKlack schrieb:
Du hattest sinngemäß geschrieben, die Regierung macht die Gesetze - ich warf ein, dass das nicht durch die Regierung sondern Bundestag und Bundesrat geschieht.
Die Regierung besteht nun mal aus den mehrheitsführenden Fraktionen des Bundestags. Das ist hoffentlich Allgemeinbildung...

Was nebenbei bemerkt bereits deswegen höchst relevant ist (oder sein kann), weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht dem des Bundestags entsprechen müssen.
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wirklich...
Ich glaube nicht, dass unser kleines Scharmützel uns weiterführen wird, denn irgendwie meinen wir beide das selbe und streiten uns im Endeffekt um Details...nur um am Ende als der moralische Gewinner darzustehen. Dabei ist es sogar egal ob wir nicht sogar eine sehr ähnliche Meinung oder die gleiche Meinung vertreten. *g*

Nanana, Moment bitte. Das habe ich die ganze Zeit versucht darzustellen. In meinen Augen kann man nur von einem verwässern ausgehen, wenn man unterstellt, dass von vornherein geplant war, ein Widerrufsrecht für digital content zu schaffen. Nur weil die Gesetzessystematik dies nahe legt, muss es nicht die Absicht gewesen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das wirklich das Ziel war.
Von Zufällen zu sprechen, und kurz vor der Europawahl ein Gesetz zu machen, welches alle Seiten als Sieg für sich verbuchen können, ist schon merkwürdig. Aber Gesetze passen halt nicht in jeder Lebenslage und in jeder Situation, deshalb werden Ausnahmen geschaffen. Diese Ausnahmen können sinnvoll sein oder auch Lücken auftun, die durch andere (legal) ausgenutzt werden.

Mal ein paar Beispiele: Jeder Aldi Markt ist z.B. eine GbR oder GmbH weil sie ab einer bestimmten Grüße ihre Bilanzzahlen herausgeben müssten. Eigentlich gibt es diese Grenzen um die Verwaltungskosten kleinerer Unternehmen zu minimieren, aber hier wird das ausgenutzt um die Zahlen nicht offenlegen zu müssen.

Oder Steuertricks mit der Versteuerung auf den Bahamas ich glaube nicht, dass es solche Regelungen gibt damit Apple, Google und Co. unter 5% an Steuern bezahlen. Desweiteren muss man beachten, dass Gesetze auch immer mit einem Kompromiss geschlossen werden. Stichwort Mindestlohn: "Er kommt für alle!". Ähm ja fast ausser für die Gruppe und die Gruppe. Da wird es in Zukunft auch Missbrauch geben indem der Mindestlohn z.B. mit Hilfe von offiziellen "Praktikanten" unterlaufen wird.

Wie ein Gesetz am Ende entstanden ist ist auch egal, es kommt nur drauf an was drin steht und wie es umgesetzt wird.
Und in der aktuellen Form ist es unbrauchbar und ein Blendwerk. Ein Harken mehr beim Onlinekauf und dem Gesetz ist genüge getan ohne das sich irgend etwas ändert.

All diese Erwägungen lassen mich vermuten, dass es nie das Ziel war, tatsächlich ein bedingungsloses Widerrufsrecht für digital content einzuführen. Daher ist das Gesetz nicht verwässert. Das ist eure Interpretation.
Was war denn das Ziel deiner Meinung nach? Meiner Meinung nach war es das Ziel, dass digitale Güter den herkömmlichen Gütern gleichgestellt werden sollten. In der Theorie klingt das ja auch nicht schlecht, alle Güter gleichzustellen. Aber in der Praxis ist das natürlich völlig unbrauchbar. Dies ist vermutlich in der Diskussion erkannt worden und am Ende gab es einen Kompromiss, der faktisch das beschlossene Gesetz unbrauchbar macht. Einen Kompromiss wie beim Mindestlohn wo der Mindestlohn für alle kommt, aber für einige Wenige dann halt doch nicht. Oder einen Kompromiss bei der Mindestrente für jeden ähm...der mindestens 45 Jahre lang gearbeitet hat. Und so :)
 
Ob sich Anbieter eine eventuell daraus entstehende negative Publicity wiederum leisten können, steht auf einem anderem Blatt.

Wie schön. Wie schon so oft darf der Anbieter für alles haften.

Wann begreifen die Verantwortlichen endlich, dass das gesamte Verbraucherrecht absolute UN-Wege geht?
Das gesamte Widerrufsrecht gehört abgeschafft.

Wer sich etwas kaufen will, sollte schon wissen, was er da kauft. Und kauft er, hat er mit den Konsequenzen zu leben. Es ist abartig, was aus dem Widerrufsrecht in der Praxis so alles entstanden ist, und es ist abartig, dies wissentlich fortzuführen.

Keiner macht sich auch nur im Geringsten Gedanken darüber, was das Widerrufsrecht bei online-Verträgen für Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Welche Auswirkungen der stationäre (örtliche) Handel dadurch zu erleiden hat. Wieviele Arbeitsplätze im stationären Handel dadurch verloren gehen. Arbeitsplätze, die durch nichts ersetzt werden können. Arbeitsplätze, an deren Existenz Familien hängen.

Alles egal, Hauptsache der Verbraucher ist maximal geschützt. Der, der weniger schutzwürdig gar nicht sein könnte, denn ihm allein obliegt die vorherige Informationseinholung über das, was er kaufen will und was nicht.

Die Verantwortlichen und auch die Befürworter haben nicht die geringste Ahnung, auf was wir derzeit zusteuern.

Traurig.


MfG,
Dominion.
 
Suxxess schrieb:
Die Regierung besteht nun mal aus den mehrheitsführenden Fraktionen des Bundestags. Das ist hoffentlich Allgemeinbildung...

Nein. Die Regierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Selbst die Nachrichtensendungen der privaten Sender halten sich an diese Definition. Mir ist auch keine im Volksmund geläufige anderweitige Auslegung bekannt. Regierung = Mehrheitsfraktionen ist schlicht zu einfach und falsch. Es kann im übrigen auch Minderheitsregierungen geben, die keine Mehrheit von Abgeordneten hinter sich hat.

Suxxess schrieb:
Wie ein Gesetz am Ende entstanden ist ist auch egal, es kommt nur drauf an was drin steht und wie es umgesetzt wird.
Und in der aktuellen Form ist es unbrauchbar und ein Blendwerk. Ein Harken mehr beim Onlinekauf und dem Gesetz ist genüge getan ohne das sich irgend etwas ändert.

Die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes wird von den Gerichten zur Auslegung herangezogen. Die Gesetzesbegründung kann daher von Bedeutung sein. Ich halte das Widerrufsrecht für digitale Güter auch für "schwierig". Es sollte allerdings ein Widerrufsrecht geben. Erst einmal die Entwicklung jetzt abwarten. Es mag Konkurrenten geben, die sich durch die Aufrechterhaltung eines Widerrufsrecht einen Vorteil versprechen. Wie die großen Händler die Regelung handhaben werden ist mE nicht ohne Weiteres absehbar.
 
also habe nix dagegen warum, wenn man sich battlefield 4 anschaut wie verbuggt es raus kamm und immer noch ist ,finde ich die 14 tage zuruck gabe recht sehr gut, erstens ist der kunde könig, 2 wenn im das spiel nicht gefällt kann er es ja wieder abgeben. aber 1 sache macht mich stutzig was wenn die leute das system ausnutzen, ich mein sagen wir mal ein singeplay spiel kann man in 4 tagen durchmachen, und der käufer sagt dann mir gefällt das spiel nicht hm.
 
ugurano schrieb:
was wenn die leute das system ausnutzen, ich mein sagen wir mal ein singeplay spiel kann man in 4 tagen durchmachen, und der käufer sagt dann mir gefällt das spiel nicht hm.

stimmt soweit und könnte gut möglich sein nur!! die meisten kaufen Spiele nicht wegen dem "Single" sondern dem Multiplayer ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das glaube ich nicht, Tim.
 
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