Hardware reklamiert, die nicht defekt war! (?)

JAIRBS

Captain
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Nov. 2010
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Guten Abend alle zusammen,

mir ist folgendes "Missgeschick" passiert:

Ich habe für einen Freund einen Rechner selbst konfiguriert, die Teile bei einem lokalen PC-Fachhandel bestellt, persönlich abgeholt und den PC zusammengebaut. Nach einigen Fehlern war ich mir anhand der Symptome relativ sicher, dass das Mainboard einen werkseitigen Defekt zu haben schien, konnte das auch so detailliert begründen, dass der Händler mir ein neues passendes Board aushändigte, das gerade auf Lager war, und das alte zurücknahm.

Jetzt habe ich den Rechner wieder feinsäuberlich und gewissenhaft zusammengebaut und das Problem wurde nicht behoben. Kein Bildsignal, auf den USB Ports keine Reaktion / kein Strom, Lüfter heulen sofort nach dem Starten auf dem Maximum auf und es passiert einfach nichts. Nach längerem Googlen traf ich auf mehrere Foreneinträge, die mit dem A-10 7850K das gleiche Problem hatten. Ergo: es ist vermutlich die APU defekt und nicht das Board.

Nun meine "rechtliche" Frage:

Ich habe vor morgen zum Händler zu fahren und direkt den kompletten PC mitzunehmen (um weiterer nicht zutreffender Spekulationen über defekte Hardware aus dem Weg zu gehen) und die Sache zu schildern. Wenn sich nun herausstellt, dass wirklich die APU einen Defekt von Werk aus hat und nicht das vorherige Mainboard - wie geht man in so einem Fall vor? Behalte ich das neue Board und das alte wird einfach funktionsfähig weiterverkauft oder kann er mich zwingen das vermeintlich defekte Board trotzdem wieder kostenpflichtig mitzunehmen, da ich ja quasi funktionsfähige Hardware reklamiert habe?

Es mag zwar sein, dass die Frage für den ein oder anderen lächerlich klingt, aber der Rechner ist für einen Kumpel gewesen und daraus folgend würden entstehende Kosten aufgrund des Fehlverdachts wohl an ihm hängen bleiben. Darum suche ich gerade präventiv eine Art juristischen Rat.

Vielen Dank für's Lesen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte es am Kumpel hängen bleiben, wenn Du den Fehler verbockt hast? Ist doch Deine Schuld und nicht die vom Kumpel gewesen, also musst Du doch wohl bluten.
 
Im Normalfall wird der Händler gar nichts machen. Du behälst das ausgetauschte Mainboard und das andere hat sowieso der Händler wieder. Also alles gut.
 
@Elfhelm:

Genauso hat es sich auch gelöst. Ich dachte nur man hätte mir einen Teil in Rechnung stellen können, weil das Siegel bzw. der Sticker auf der OVP des Mainboards nun logischerweise durchtrennt war und der Händler das nicht hätte als "Neuware" wieder verkaufen dürfen.

Danke für die Antworten!
 
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