XPERIA Z: Kaufen oder nicht? (Dringend)

HainzKeschup

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Hallo ich denke gerade darüber nach mir ein (gebrauchtes aber eigentlich neuwertiges) Xperia-Z zu kaufen, kann mich aber nicht so recht entscheiden ob ich dies tun sollte aus folgenden Gründen(ausschließlich aus diesen Gründen)

Die Box von besagtem Gerät hat ein per Edding durchgestriechenes "Not for Sale" auf der Box stehen, am Gerät selbst ist hingegen nix von "not for sale" zu lesen zufall? Die IMEI stimmt sowohl mit der Rechnung von OTTO sowie mit der auf der Box und auf dem Gerät selbst überein, im Gerät selbst hab ich sie mir noch nicht anzeigen lassen, vermute aber mal das es das selbe sein wird.
Sofern das ein Beta-Gerät sein würde, müsste es doch A) auch auf dem Gerät selbst nochmal vermerkt sein und B) OTTO würde den Kram so nie verkaufen oder?

Hier ein Bild (rotes zeug von mir, das schwarze hingegen war schon da):


Gerät wurde auf Raten bei OTTO gekauft und soll nun wegen nicht gefallen und neuem Smartphone verkauft werden, sollte ich mir als Käufer eines noch nicht völlig abbezahlten Gerätes sorgen machen müssen? Oder ist das nicht mein Problem, wenn Person XY sich dazu entschließt die Raten nicht weiterzuzahlen?

Bin normalerweise nicht der Typ der Hektik verbreitet, aber es eilt gewissermaßen :)
 
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Du haftest für die nicht bezahlten Raten da du den Kaufvertrag mit Otto abgeschlossen hast und nicht XY :)
 
Weiß jetzt nicht ob das ein Schreibfehler ist, aber ich soll für die Raten des Smartphones haftbar sein o.O?
Ich kaufe das Gerät doch lediglich jemandem ab, kann es echt sein das wenn folgender jemand sich weigert weiterzuzahlen, die ausgerechnet bei mir anklopfen? :D

Das wäre doch die Höhe!
Allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass er es eigentlich noch garnicht verkaufen dürfte.
Aber bei mir die Raten eintreiben mit denen ich nix am Hut habe, ist doch eher unwahrscheinlich :)

Vielleicht wird hier was verwechselt, aber es ist kein "Vertragssmartphone" ich denke "finanziertes Sim-Lock free Smartphone" wäre die passendere
Bezeichnung dafür.


ayoo: Danke für dein äußerst qualitativen und besonders konstruktiven Beitrag, ich habe allerdings nicht nach derartigen Meinungen gefragt.

Es geht bloß um:
"Finanziertes Smartphone abkaufen: JA o. NEIN" sowie "Not for Sale - Zufall oder doch nicht?"
 
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HainzKeschup schrieb:
Weiß jetzt nicht ob das ein Schreibfehler ist, aber ich soll für die Raten des Smartphones haftbar sein o.O?
Ich kaufe das Gerät doch lediglich jemandem ab, kann es echt sein das wenn folgender jemand sich weigert weiterzuzahlen, die ausgerechnet bei mir anklopfen? :D

Das wäre doch die Höhe!
Allerdings könnte ich mir schon vorstellen, dass er es eigentlich noch garnicht verkaufen dürfte.
Aber bei mir die Raten eintreiben mit denen ich nix am Hut habe, ist doch eher unwahrscheinlich :)

Vielleicht wird hier was verwechselt, aber es ist kein "Vertragssmartphone" ich denke "finanziertes Sim-Lock free Smartphone" wäre die passendere
Bezeichnung dafür.

Naja grundsätzlich gehört das Smartphone ja noch OTTO solange er die Raten nicht komplett bezahlt hat. Und bis dahin kann er keinen Kaufvertrag mit dir abschließen. Wenn er also nicht mehr zahlt erkundigen die sich bei Ihm wo das Telefon ist und dann ist der Kaufvertrag entweder ungültig oder Sie versuchen das Geld bei dir zu holen. Du bist dann entweder Geld oder Smartphone los.
 
Bis die Raten abgezahlt wurden, bleibt das Handy Eigentum von Otto. Der Verkäufer ist lediglich Besitzer des Handys und darf es bis zur Tilgung der Raten nicht verkaufen. Du kannst kein Eigentum von dem Besitzer erwerben.
 
Du musst zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden. Daher kann OTTO ggfs. auch an dich herantreten und die weitere Ratenzahlung einfordern, falls der Kreditnehmer mit seiner Ratenzahlung in Rückstand ist und gegenüber OTTO angibt, dass er das Smartphone (an dich) verkauft hat.

Das Smartphone bleibt bis zur vollständigen Abbezahlung Eigentum von OTTO. Der Kreditnehmer ist lediglich Besitzer. Und der Besitz wandert beim Verkauf - egal ob nun statthaft oder nicht - vom Kreditnehmer zu dir über.
 
Sollte dies stimmmen, na dann Hut ab :)
So gänzlich ohne jeden Vertrag Geld von einem dritten einfordern zu können, dass ist mal eine ganz neue Ebene.
Zugegeben, man könnte sich schon alleine der Logik wegen denken, solang da nichts abgezahlt ist gehörts OTTO, aber das ist eher doch ein
Problem des Schuldners bzw. desjenigen der den Ratenvertrag abgeschlossen hat, weil er dies hätte wissen müssen :S


So zumindest mein Verständnis dafür, aber das heißt nicht zwangsläufig das es auch rein rechtlich so ist.
Ich habe mal provisorisch eine Email an den OTTO-Support geschickt, will echt mal wissen was die einem dazu sagen :)
 
Regelt halt vertraglich, dass er mit dem Verkauf des Gerätes und dem damit von Dir erhaltenen Geldes die Raten bei OTTO gleich vollständig begleicht.
Also so würd ich das machen.
 
Oder Ihr lasst den Ratenvertrag auf Dich umschreiben und er erhält halt nur einen (wahrscheinlich sehr geringen) Teilbetrag von Dir für die Raten, die er bereits gezahlt hat.
 
So langsam überleg ich auch es mir direkt neu bei BASE zu kaufen bei dem Preis.
Fragt sich nur ob dort die Dockingstation beiliegt.
Genanntes Gerät würde mich mit Dock genau 200€ kosten, was doch schon ein ziemliches Schnäppchen ist.
50€ mehr wäre ja noch verkraftbar sofern der Dock vorhanden ist, _aber_ soweit mir bewusst ist das ganze mittlerweile ausverkauft, und es wäre wohl nur das Schwarze gerät für den Preis erhält, wo mir das weiße doch eher zusagen würden :(


Hmm schwierig...
 
Ich habe das Sony Xperia Z von Base und da ist alles dabei. Die Dockingstation, die zwei extra Schutzfolien und auch die NFC Tags !
 
Ehrlich: Kauf Dir ein Neues von BASE oder sonstwo. Wenn gebraucht, dann ggf. Amazon Warehouse. Den Stress wegen der 50 Tacken bei einem gebrauchten Smartphone würde ich mir nicht machen wollen.

Darüber hinaus: Der Typ hat das Eigentum an dem Smartphone erst erworben, wenn die letzte Rate bezahlt wurde. Daher kann das Eigentum bei einem (ggf. nichtigen) Verkauf nicht auf Dich übergehen. Man kann Dinge, an denen man keine Eigentumsrechte hat, grundsätzlich nicht verkaufen.

Mein Tip: Lass es bleiben.
 
Danke ich denke ich werde es so machen, meint ihr den das weiße ist fürs selbe Geld zu erwerben?
Oder ists ausschließlich fürs Schwarze, irgendwie reizt mich der Schwarz/Weiß kontrast schon sehr, als nur schwarz :)



Lieben Dank euch allen :)
 
Also bei Base steht nur das Schwarze, ggf. mal per Mail/Chat/Telefon anfragen ob das Weiße lieferbar ist und zu welchem Preis. Ich schätze aber, dass es teurer ist, denn das günstigste was ich auf die schnelle gefunden habe sind 309,-€.

Musst du wissen ob es dir wichtig ist. Ansonsten mach doch einen Schwarz-Weiß-Kontrast indem du das weiße Dock nimmst :p.

VG
 
Rückmeldung von Seitens OTTO:

Zitat:

1:
Guten Tag, sehr geehrte Frau ****,

danke, dass Sie sich mit Ihrer Frage gemeldet haben. Gerne helfe ich hierzu weiter.

Die Garantie des erworbenen Artikels geht nicht auf Sie über. Es bleibt weiterhin der OTTO-Kunde, also derjenige, von dem Sie die Ware erworben haben, unser Vertragspartner. Oftmals ist es auch so, dass derjenige, von dem Sie gekauft haben, Gewährleistungsansprüche ausschließt, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Er kann auch beim Weiterverkauf jegliche Garantieansprüche ablehnen. Bitte klären Sie das mit Ihrem Verkäufer ab.

Haben Sie weitere Fragen oder Wünsche? Meine Kollegen und ich sind gerne für Sie da.

Ich freue mich, wenn ich weiterhelfen konnte und wünsche ein frohes Osterfest.

Freundlich grüßt Sie



und...


2:
"Guten Tag, liebe Frau *****,

Sie möchten es genauer wissen? Schön, dass Sie noch einmal nachfragen.

Den Ratenvertrag hat der Käufer mit OTTO abgeschlossen. Sollte der Käufer seinen Ratenverpflichtungen nicht nachkommen, wird dieser von uns angemahnt unabhängig, ob er noch im Besitz des Gerätes ist oder nicht..

Kaufen Sie das Smartphone von jemandem privat- gehen Sie nicht mit uns, sondern mit dem Verkäufer einen Vertrag ein. Die Vertragsbedingungen handeln Sie direkt mit dem Verkäufer aus.

Sind alle Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet? Falls Sie noch etwas bewegt, zögern Sie nicht, ich bin gern für Sie da.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und wünsche Ihnen sonnige Feiertage.

Freundlich grüßt Sie

xxxx"


Also doch unproblematisch?
Hab bis 18Uhr Zeit mich zu entscheiden, was meint ihr :)


Es eilt, dieser Stress mal wieder... xD
Ergänzung ()

So habs gekauft.

Vielleicht helfen die Antworten Seitens OTTO dem nächsten in der selben Situation.
 
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