TÜV abgelaufen, was ist zu beachten?

Hirschwolf

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Hallo zusammen,

bei meinem Mopped ist der TÜV fällig und ich kann erst hin wenn der nächste Monat bereicht begonne hat.

Ich habe noch im Hinterkopf das da was geändert wurde im bezug auf Zurückdatieren und Extrakosten.

Bekomm ich ne Strafe wenn ich da zu spät aufkreuze?
Wird der Tüv Stempel zurück datiert?


mfg Hirschi
 
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg


Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg


Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.
Lesen und selbst rausfinden was richtig ist für Dich.
Strafe beim TÜV nicht, zurückdatiert wird nichts, dann hast Du z.B. keine 24 sondern nur noch 23 Monate TÜV bis zur nächsten Untersuchung. Solltest Du weiter fahren und erwischt werden zahlst Du Strafe, siehe oben wie hoch diese ausfällt. Evtl kannst Du aber einen Termin vereinbaren zum Monatsanfang und damit dem Polizisten nachweisen das das Fahrzeug bereits für die HU angemeldet ist, musst Du beim TÜV/Dekra/ oder einer ausführenden Stelle (Werkstatt) mal fragen.
 
werkam schrieb:
Swird nichts, dann hast Du z.B. keine 24 sondern nur noch 23 Monate TÜV bis zur nächsten Untersuchung.

das ist für mich eine Zurückdatierung.

Aber TÜV Süd schreib das. (Seite 2)

und das Straßenverkehrsamt das
Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten erneut eine technische Überprüfung durchführen.

Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen. Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.
 
Bei mir war es beim letzten Mal noch so wie ich es beschrieben habe. Danach war ich noch nicht wieder beim TÜV, bzw. habe ich ein Auto bekommen das frische 2 Jahre TÜV hatte.
 
Zurückdatierung gibt es nicht mehr

Bei mehr als 2 Monate überzug, sprich ab den 3 Monat kostet der Tüv ~20% mehr (Warum auch immer.....)
 
Silica schrieb:

Soweit ich weiss wird immer noch zurückdatiert. Wenn man also einen Monat überzieht, gelten die 2Jahre immer noch ab dem zurückliegenden Monat. Man bekommt also nur noch 23monate TÜV

Vieleicht kannst du belegen warum es das nicht mehr gibt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Siehe Posting #3.
Es fehlt jede rechtliche Grundlage für das Zurückdatieren.
Eine TÜV-Prüfung bescheinigt immer, dass der aktuelle KFZ-Zustand derart ist, um das KFZ 2 Jahre im Strassenverkehr zu bewegen.
 
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