amazon mp3 eindeutiges Kauf-Identifikationsmerkmal

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123peter

Gast
Hallo hab da mal ein paar fragen zu meinem ersten mp3 kauf da es diese nicht als cd gibt...

Was hat es denn genau mit den kauf-identifikationsmerkmal auf sich und kann ich es entfernen bzw darf man dies überhaupt? ist ja immerhin kein kopierschutz oder sehe ich das falsch?
Die amazon MP3s kann ich ganz normal ohne einschränkungen nutzen so wie ich es möchte oder? Deren cloud interessiert mich nicht.

Sehe ich das total überzogen das ich diese merkmale nicht haben möchte? :)
 
Die MP3 haben eine Art Wasserzeichen, so lassen die sich zu dir zurückverfolgen, wenn die in einer Taushbörse auftauchen sollten.
Das wars aber auch, die lassen sie auf allen MP3 fähigen Geräten abspielen und beliebig oft kopieren, brennen, sichern etc. Wie jede andere MP3 Datei auch.
 
und wie sieht es mit dem entfernen vom wasserzeichen aus? Müsste ja kein kopierschutz sein
 
lufkin schrieb:
Die MP3 haben eine Art Wasserzeichen, so lassen die sich zu dir zurückverfolgen, wenn die in einer Taushbörse auftauchen sollten.
Das wars aber auch, die lassen sie auf allen MP3 fähigen Geräten abspielen und beliebig oft kopieren, brennen, sichern etc. Wie jede andere MP3 Datei auch.
Hat sie denn schon jemand gesehen?
Es müsste mal 2 Leute die gleiche Musik kaufen und die Daten vergleichen ob es Unterschiede in den Audiodaten gibt.

Soweit ich weiß ist das mit den Wasserzeichen nur ein Gerücht.
 
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Ich weiß dass es möglich ist und auch wie es funktioniert. Es wird aber nicht ersichtlich wer es wirklich NACHWEISLICH einsetzt unter dem Link.

Dazu müssten Audiodateien getestet und verglichen werden, oder der Shop müsste zumindest ein offizielles Statement geben ob sie es einsetzen. Ansonsten bleibt es in meinen Augen ein Gerücht ob die Dateien alle mit einem Wasserzeichen geschützt sind.

Gekaufte Musik würde ich aus dem Grund auch nicht an Freunde weitergeben. Soweit ich weiß ist das zwar erlaubt aber wenn die es dann in die Tauschbörste stellen oder wieder wen weitergeben und der wieder wen usw. ist man am Ende der dumme auch wenn man es selber nicht in eine Tauschbörse reingestellt hat.

Was hat es denn genau mit den kauf-identifikationsmerkmal auf sich und kann ich es entfernen bzw darf man dies überhaupt? ist ja immerhin kein kopierschutz oder sehe ich das falsch?
Die amazon MP3s kann ich ganz normal ohne einschränkungen nutzen so wie ich es möchte oder? Deren cloud interessiert mich nicht.
Ich weiß nur wie es bei Apple ist, da sind die Datein markiert mit der AppleID, kann man auch sehen wenn man die Dateien mit Mediainfo anguckt, da sieht man dann zB die Email Adresse.

Das ist also das Identifikationsmerkmal. Natürlich kann zusätzlich auch noch ein weiteres vorhanden sein wie zB ein Wasserzeichen.

An BEIDEN Sachen stören sich irgendwelche Player aber überhaupt nicht.

Sehe ich das total überzogen das ich diese merkmale nicht haben möchte?
Jaein. Für dich ist es eigentlich egal sofern die Musik bei dir bleibt. Haste aber deine Musik auf nen Stick wird dieser gestohlen und jemand stellt die Musik ins Netz, oder du gibts Freunden Musik und die Stellen sie ins Netz hat man selber halt den Ärger.

Daher würde ich zB wenn ich meine Musik mitnehme auf nen USB Stick zum Kumpel bei ner Hausparty sowas entfernen. Man weiß ja nie ob sich den nicht einfach mal wer kopiert oder sonstwas.

Mich würde auch mal interesieren wie es dann gehandhabt wird falls die Musik wirklich gestohlen wird, zB bei einem Einbruch, ob man dann am Ende noch verklagt werden kann. Kann mir vorstellen dass das gewissen Anwälten doch relativ egal ist.
 
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Zur Weitergabe von MP3s hier z.B. ein Artikel:

http://www.heise.de/ct/hotline/Weitergabe-von-MP3s-326436.html

Nach Heise dürfen Musikportale in ihren AGB's explizit verbieten, daß gekaufte MP3's an Dritte weitergegeben werden dürfen, was auch Familienmitglieder und engste Freunde mit einschließt.
Demnach haftet der Käufer in jedem Fall, egal ob er selbst oder irgendwelche "Dritte" seinen gekauften Song ins Netz stellen.

Per bislang nicht-entfernbarem Wasserzeichen wäre der Käufer eindeutig identifizierbar und sofort "greifbar", ohne daß Abmahner den für sie umständlichen Weg der IP-Adressanforderung gehen müssten.
Sicher ein Traum für Musikindustrie u. Abmahnkanzleien, aber soweit sind wir ja noch nicht.

Daß Musikportale die Nutzungsrechte per AGB derart einschränken dürfen, ist erstmal die "Meinung" von Heise und nicht ganz unstrittig.
Es gibt Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen, die darin eine "unangemessene Benachteiligung" des Verbrauchers sehen, wonach solche Klauseln in AGB's unwirksam sind u. stattdessen übergeordnete Gesetze wie BGB oder UrhG greifen.

Die unentgeltliche Weitergabe von rechtmäßig erworbenen MP3s an Dritte, mit denen eine persönliche Beziehung besteht, wird lt. UrhG nicht als Verbreitung gewertet und ist zulässig. Seit der letzten Novellierung hat der Gesetzgeber ausdrücklich auch digitale Medien in das "Recht auf Privatkopie" einbezogen. So wie CDs getauscht, dürfen auch Musikdateien im engsten Freundeskreis hin- und herkopiert werden. Ein Verbot wäre praxisfern und auch gar nicht durchsetzbar.
Möchte mal sehen, daß ein Webshop einen Käufer verklagt, weil er seiner Feundin ein paar MP3s aufs Phone kopiert hat.

Wenn die Rechtsprechung per Gesetz schon die Kopiererei im privaten Umfeld duldet, kann sie im gleichen Zug nicht pauschal den Käufer dafür verantwortlich machen, wenn "seine" Musikdatei von anderen illegal ins Netz gestellt wird.
Was ein Freund, der vielleicht noch 600km entfernt wohnt, irgendwann mal der MP3 macht, ist für den Käufer faktisch nicht mehr kontrollierbar.

Ebenso wenn das Notebook/Smartphone mit der MP3-Sammlung verloren geht oder geklaut wird und die MP3s über irgendwelche Umwege mal illegal im Netz landen.
Per Wasserzeichen wäre zwar der Käufer mit Kaufdatum usw. identifizierbar, aber glaube kaum, daß den Gerichten das schon allein für eine Verurteilung ausreicht.
Um eindeutig nachzuweisen, daß der ursprüngliche Käufer auch der tatsächliche Uploader ist, werden sicher noch andere Kriterien wie IP-Logs, Anschlusszuordnung o.ä. vorgelegt werden müssen.

Sofern sich die Watermark-Technologie überhaupt mal auf breiter Ebene durchsetzt, vertraue ich drauf, daß die Gerichte da schon Hürden aufbauen, um keine unkontrollierten Massenabmahnungen zuzulassen.

Ich meine, dieser ganze "DRM-Kram" hat der Industrie letztlich mehr geschadet als genutzt und so glaube ich, daß auch die Wasserzeichen im MP3-Bereich nicht massenhaft eingeführt werden und wenn, dann ohne große Konsequenzen für die User (na ja, hoffe ich mal...).
 
Ebenso wenn das Notebook/Smartphone mit der MP3-Sammlung verloren geht oder geklaut wird und die MP3s über irgendwelche Umwege mal illegal im Netz landen.
Per Wasserzeichen wäre zwar der Käufer mit Kaufdatum usw. identifizierbar, aber glaube kaum, daß den Gerichten das schon allein für eine Verurteilung ausreicht.
Um eindeutig nachzuweisen, daß der ursprüngliche Käufer auch der tatsächliche Uploader ist, werden sicher noch andere Kriterien wie IP-Logs, Anschlusszuordnung o.ä. vorgelegt werden müssen.
Sorry aber ich würde mich nicht auf die Gerichte verlassen dass die einen im Zweifel genau DAVOR schützen.

Ich seh es aber wie du: Nur weil man das Stück zurückverfolgen kann hat man niemanden überführt. Letztendlich ist das kein Beweis für eine Straftat da müssen se schon den Uploader direkt packen.

Aber der Musikindustrie dürfte das letztendlich egal sein wer zahlt und den Anwälten auch. Nimmt man halt den den man packen kann.

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen daher. Gekauft CDs kann man natürlich weiterverleihen, die sind ja anonym.

Am besten ist daher immer noch CDs zu kaufen und selber rippen in meinen Augen, ist auch die Qualität höher wenn man lossless nimmt.

Mich würde abe rmal interesieren ob iTunes gerippte CDs vllt nicht doch markiert in der Datei, hat jemand nen Tipp für ein Audiotool mit dem man das nachprüfen könnte ob da ein Wasserzeichen eingebettet wird.
 
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Ilsan schrieb:
Sorry aber ich würde mich nicht auf die Gerichte verlassen dass die einen im Zweifel genau DAVOR schützen.
genau das ist eigentlich der knackpunkt an der ganzen geschichte. Es ist viel zu schnell die kontrolle über die mp3 verloren. Einmal nicht aufgepasst und schon ist die mp3 über 5 ecken im netz unterwegs.
 
Soweit mir bekannt darf man sich aus nicht offensichtlich illegalen Quellen eine Privatkopie ziehen. D.h demnach müsst es erlaubt sein Onlineradios mitzuschneiden. Siehe auch § 53 Urheberrechtsgesetz. Hast du darüber schon mal nachgedacht?
 
Was hat das mitscheiden von Online Radiosendern damit jetzt zu tun?

Es geht darum dass man am Ende eventuell der blöde ist wenn die eigenen MP3s irgendwie im Netz auftauchen auch wenn man sie selber nicht hochgeladen hat.

Du bist ja identifiziert dass das Stück dass da im Netz rumfliegt von dir gekauft wurde.

Ob du es tatsächlich hochgeladen hast oder nicht interesiert die Anwälte wohl eher weniger, weils denen um die Kohle geht.
 
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Was hat das denn mit dem KAUF nun zu tun? Es geht um das Weitergeben von gekaufter Musik was durchaus legal ist, aber eine gewisse Gefahr birgt durch Wasserzeichen.
 
Das Risiko ist unkalkulierbar. Insofern ist es als Lösungsvorschlag zu verstehen.
 
Kauf doch die mp3 oder die Musik in einem anderen Format in einem Shop die auf dieses dämliche Wasserzeichen verzichten.
 
Dazu müsste man erstmal einen Nachweis haben ob und wie und wo so ein Wasserzeichen überhaupt vorhanden ist.

Daher wäre es cool wenn es zu dem Thema mehr Informationen gibt als nur irgendne Pressemitteilung, suche eher was wo jemand die Dateien mal analysiert hat.
Und ob kommerzielle Ripping Software wie Windows Media Player oder iTunes selbst gerippte CDs ebenso mit einer Markierung versehen oder nicht.

Müsste man halt das Frequenzsprektrum vergleichen bei gleichem Ausgangsmaterial.
 
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Einfacher wird es sein dem Versprechen eines Shops zu glauben der versichert das er auf jegliche Art von DRM verzichtet.

Das ein Shop einen Schutz verwendet bzw. eine ID wird dieser nicht an die große Glocke hängen.
 
Hab gerade mal einen bei Amazon gekauften Track mit FileAlyzer angesehen.
Gibt einen String mit Id-Nummer. Könnte man sicher entfernen.

P.S.: Amazon konvertierte mit Lame3.91 :p
 
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Ilsan schrieb:
Am besten ist daher immer noch CDs zu kaufen und selber rippen in meinen Augen, ist auch die Qualität höher wenn man lossless nimmt

Genau, wenn ich ein Album unbedingt brauche, bevorzuge ich auch CD.
Aber es gibt auch viele LPs oder Sampler von denen mir nur 1-2 Songs gefallen und da ist es für mich günstiger, genau die als MP3 zu kaufen, zumal Amazon best. Alben auch nur als MP3 hat.

Sorry aber ich würde mich nicht auf die Gerichte verlassen dass die einen im Zweifel genau DAVOR schützen.
...Aber der Musikindustrie dürfte das letztendlich egal sein wer zahlt und den Anwälten auch. Nimmt man halt den den man packen kann.

Erstmal muß es überhaupt soweit kommen, daß der Rechtsverstoß auf dem Richtertisch landet und klar, kann man sich nicht drauf verlassen, daß dann zugunsten des Käufers entschieden wird, obwohl er im Fall des Diebstahls (s.o.) den illegalen Upload selbst nicht begangen hat.

Aber, man darf nicht vergessen, daß auch Abmahnanwälte wie jeder andere Bürger an unsere Rechtsvorschriften gebunden sind.
So nach dem Motto "probiern wir's mal" können die sich die tollsten Abmahnbriefchen zusammenbasteln, die oftmals alles andere als "wasserdicht" sind.
Die jüngsten Urteile zum "RedTube"-Fall haben ja gezeigt, mit welch unlauteren Methoden die betreffende Kanzlei an die IP-Adressen gekommen ist und zum Glück auch mal "höchstrichterlich" klargestellt, daß das bloße Anschauen von gestreamten Videos eben kein Download darstellt u. somit auch keine Rechtsvorschriften verletzt werden.

Die Industrie mit ihren beauftragten Anwälten wird auch weiter versuchen, mit "verdrehten" Rechtsauffassungen an Kohle zu kommen, aber ob sie damit durchkommen, ist 'ne andere Frage.
Abmahnschreiben kann man mit entsprechenden Formbriefen erstmal "blocken". Wenn für den Abmahner abzusehen ist, daß der stichhaltige Nachweis der Urheberrechtsverletzung nicht so einfach zu erbringen ist, wird er, wie vergangene Fälle zeigen, das ganze auch nicht weiter verfolgen (denn Recherche, Briefwechsel usw. = Kosten)

Ich sag mal salopp: wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten.
Wenn ich die MP3 selbst nirgends hochgeladen habe, kann ich mir nicht vorstellen, daß da nur die Wasserzeichen-ID für eine Verurteilung ausreicht. Und ohne die kann ein Anwalt auch keine Ansprüche geltend machen.
Trotzdem halte ich meine Kauf-MP3s weitgehend unter Verschluß, man muß ja nicht unnötige Risiken eingehen.

Dazu müsste man erstmal einen Nachweis haben ob und wie und wo so ein Wasserzeichen überhaupt vorhanden ist.
Daher wäre es cool wenn es zu dem Thema mehr Informationen gibt als nur irgendne Pressemitteilung, suche eher was wo jemand die Dateien mal analysiert hat.

Hab dazu auch noch nichts konkretes gefunden, schätze, das wird auch nicht so einfach sein.

Die Idee war ja, 2x die gleiche MP3 von verschiedenen Accounts aus runterzuladen u. auf Unterschiede zu vergleichen.

Die Käuferdaten stehen ja nicht im Klartext in der Datei, sondern sind im Audiosignal verschlüsselt, dessen Algorythmus man nicht kennt.
Als ID-Merkmal reicht bereits die Transaktionsnummer des Kaufs, die stets die gleiche Zeichenlänge u. Bitgröße haben kann.
In dem Fall brächte eine File-Analyse womöglich 2 identische Dateien, wo erstmal nicht ersichtlich ist, ob dort ein Wasserzeichen drin ist oder nicht.
Wenn die MP3s unterschiedliche Kunden-IDs u. damit Wasserzeichen beinhalten, macht das evtl. nur ein paar Bits aus, wobei diese geringen Abweichungen aber auch woanders herrühren können (z.B. versch. Zeitstempel).

Genau kenne ich mich da auch nicht aus, könnte mir nur vorstellen, daß es bei einer MP3 mit 64Mio Bits (8MB) immer zu geringfügigen Abweichungen kommt, sofern sich das überhaupt messen lässt.

Wie Du sagst, blieben wohl nur noch Frequenzanalysen, wozu ich bisher gelesen habe, daß man da mit Audio-Editoren nicht weit kommt und schon einen Oszillator nehmen müsste, um Unterschiede festzustellen.
Wenn Du oder andere mittlerweile mehr darüber wissen, würde mich auch mal interessieren...

Hab gerade mal einen bei Amazon gekauften Track mit FileAlyzer angesehen.
Gibt einen String mit Id-Nummer. Könnte man sicher entfernen

Ja, aber es geht um Wasserzeichen -> s. Netzwelt-Link oben Post#6

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Na, wie auch immer, Fazit bleibt für mich erstmal:

Ich kaufe pro Monat gerade mal so 2-3 MP3s und auch nur bei Amazon.
Bislang hab ich da noch nirgends einen Hinweis gesehen, daß die mit Wasserzeichen versehen sind.
Auch ist ja noch nicht klar, ob Amazon überhaupt diese Technologie einsetzt oder das künftig machen wird.

Auf jeden Fall bin ich ab jetzt schon vorsichtiger mit der Weitergabe, lasse mich aber auch nicht einschüchtern.
Wenn meine Freundin Songs oder Alben von mir haben möchte, dann kriegt sie die auch.
Industrie oder Webshops können mir nicht verbieten, was per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist.

So nach alldem habe ich den Eindruck, daß da zuviel Hype um das ganze Thema Wasserzeichen gemacht wird, lanciert von Industrie u. deren Interessenverbänden, um (mal wieder) die Kunden zu verunsichern.

Langsam keimt bei mir auch der leise Verdacht auf, daß alles nur ein Fake ist.
Bis jetzt hab ich keine Quelle im Netz gefunden, wo etwa ein Toningenieur oder andere versierte User dieses ominöse Wasserzeichen eindeutig nachgewiesen haben.
Klar, es ist ja unhörbar und dermaßen raffiniert verschlüsselt, daß man es nicht entdecken kann.
Oder kann es deswegen keiner entdecken, weil es vielleicht gar nicht vorhanden ist.... ?
 
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