Gebrauchte Graka ist defekt :-(

tomcat70

Ensign
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Dez. 2007
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Hallo, habe mir ne gebrauchte GTX 560 TI über Ebayklinanzeigen gekauft.
Leider musste ich feststellen das ich sofort nach dem Einbau beim hochfahren, vor Windows, schon starke Bildfehler hatte und nach Installation der Treiber sogar einen Bluescreen.
Die Karte muss also defekt sein. Habe den Verkäufer darauf angeschrieben und ihm die Situation geschildert, meldet sich aber bisher nicht.
Was meint ihr, kann man da rechtlich was machen, Anzeige bei der Polizei zb., oder hab ich jetzt einfach Pech gehabt?
 
Was genau stand in der Kleinanzeige denn drin?
 
Wenn in der Kleinanzeige nix von einem Defekt oder "bastelware" steht dann muss der Verkäufer die Karte zurücknehmen.
Da kann man sich auch bei Kleinanzeigen nicht rausreden, auch privatverkäufer müssen für beworbenen Fähigkeiten gerade stehten.
Also fix nen Screenshot der Anzeige sichern und wen nötig zur Polizei damit oder Anwalt.
 
Wenn die Defekte in der Anzeige nicht deklariert waren, dürfte das Betrug sein. Am einfachsten dürfte es sein wenn du dein Geld von der Bank zurückholen lässt. Falls er sich bei Ebay beschwert, erklärst du denen die Situation.
 
Kopiere jetzt mal direkt hier rein was in der Anzeige Stand:

"Nvidia GTX 560 Grafikkarte mit 2 x DVI, Display Port, HDMI ( Full HD - HDTV) Anschlüssen und Stromadapter. Bis heute Nacht 1:32 Uhr im Einsatz gewesen, jedoch wurde der PC heute verkauft und nun ist auch die Gratikkarte dran :-). Aktuelle Treiber sollten im Internet geladen werden. Herkunftsnachweis kann mitgeliefert werden.

Die Karte läuft besonders im Office Betrieb ziemlich leise - ich hatte diese in einem Wohnzimmer Home Entertainment System für gelegentliche Spiele und BluRay Wiedergabe. Nicht übertaktet oder sonst wie verbastelt.

Als Schmankerl gibt es noch einen XFX - Play Hard - Fan Schal dazu. Abholung in Erlangen-Tennenlohe. Übergabe in Fürth, München oder Nürnberg möglich.

Versand: 4,90 Euro als DHL Paket bei Überweisung, Nachnahme 10 Euro ( Zahlung beim Postboten bei Erhalt)."
 
Mag sein, dass der Verkäufer defekte Ware verkauft hat, kann auch sein, dass beim Einbau oder Transport was kaputt gegangen ist. Und so lange wir nicht wissen, was in der Anzeige steht würde ich mal den Ball in Richtung Polizei oder Anwalt flach halten

Edit: Nachdem wir nun wissen, dass ja, direkt oder indirekt, eine funktionsfähige Karte angepriesen wurde bleibt dem Verkäufer immer noch die Ausrede, das Ding wäre beim Einbau kaputt gegangen, durch statische Elektrizität etc.

Wenn der Verkäufer nicht reagiert, was sagt dann ebay zu der Sache? Oder fallen die Kleinanzeigen nicht unter den Käuferschutz?

Polizei oder Anwalt bleibt als letzte Möglichkeit - in Abhängigkeit davon, wie viel bezahlt wurde
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Bedenken sind halt das er behaupten könnte das die Karte bei ihm noch einwandfrei funktioniert habe und ich sie kaputt gemacht habe.
 
thrawnx schrieb:
Am einfachsten dürfte es sein wenn du dein Geld von der Bank zurückholen lässt. Falls er sich bei Ebay beschwert, erklärst du denen die Situation.

Die einzige Bank die Geld zurückholt dürfte PayPal sein.
Und ebay hilft bei Kleinanzeigen auch nicht.

tomcat70, setz ihm eine Frist zur Rücknahme oder Nachbesserung.
Rührt er sich nicht kannst du Anzeige erstatten
 
Welche Grafikkarte hattest du vorher drin? Waren die alten Treiber sauber deinstalliert? Welche Leistung hat dein Netzteil?
Es ist gut möglich, dass die Grafikkarte defekt ist, aber es ist auch nicht ausgeschlossen, dass hier ein "Bedien"fehler vorliegt.

tomcat70 schrieb:
Meine Bedenken sind halt das er behaupten könnte das die Karte bei ihm noch einwandfrei funktioniert habe und ich sie kaputt gemacht habe.
Und genau das wird er. Entweder weil es wirklich so war oder weil er böse Absicht hatte.
Grundsätzlich gilt: Um sich solchen Ärger zu ersparen, immer Produktvorführung vor Kauf. Habe das bei den PCs die ich beei Kleinanzeigen verkauft habe auch gemacht, bei mir hat sich noch kein Käufer beschwert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte schonmal eine GTX 560 TI und eine GTX 570 drin die einwandfrei liefen.
Netzteil ist ein 530 Watt Be Quiet!, Modell weiß ich nicht mehr genau, sollte aber ausreichend sein.
Die Treiber habe ich zuvor sauber deinstalliert. Die Grafikfehler waren aber schon zu sehen bevor Windows irgendwelche Treiber geladen hat.
Bedienfehler schließe ich eigentlich eher aus da ich schon bestimmt um die 50 Grafikkarten ein und ausgebaut habe.
 
1. du hast als Privater Käufer auch ein Recht auf einwandfreie Ware auch bei Privatpersonen -> ansonsten Rücknahme

2. hast du ggf. mal deine eigene HW geprüft bevor du sowas hier postest? (kann auch ein zu schwaches NT sein oder zu alt)
 
Kommt immer auf den Preis an, den er bezahlt hat. Bei ein paar Euro - NoRisk NoFun. Bei mehr - da lass ich die Finger weg von ebay oder kaufe da Neuware mit Garantie.
 
Die war halt schon günstig muss ich sagen. Habe sie für 30€ + Versand gekauft.
 
Mal geschaut ob da vielleicht am BIOS der Karte rumgefuscht wurde?
 
Hm Preis ist zu billig, zum einen für die Karte zum anderen für einen Rechtsstreit. Wie der Synology Freund über mir schreibt. Lehrgeld. Habe im Leben auch schon so einige Male Lehrgeld bezahlt. Ist halt so, solange man aus den Fehlern lernt...
 
Na, ob ein Gang zum Anwalt wegen 30€ lohnt?

Im Übrigen - es ist Ostern. Wer sagt, dass der Verkäufer nicht im Urlaub ist und sich deswegen nicht meldet?
 
@derChemnitzer

1. du hast als Privater Käufer auch ein Recht auf einwandfreie Ware auch bei Privatpersonen -> ansonsten Rücknahme

Kommt darauf an, so einfach ist das nicht. Man kann es ausschließen und wenn dieser Satz im Verkaufstext mit drinsteht, dann hast Du Pech gehabt.

Beispiel Wäre: "Die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft."

Ansonsten müßte dem Verkäufer erst mal bewiesen werden, daß er tatsächlich etwas kaputtes verkauft hat und das dürfte bei PC Hardware noch schwieriger werden. Eine statische Aufladung beim Einbau, falscher Umgang der Hardware, all das kann dem Käufer auch unterstellt werden.

Deshalb ist mein Rat. Immer vor Ort ausgiebig testen, somit ist man auf der sicheren Seite

Wenn ich über Kleinanzeigen verkaufe, habe ich Grundsätzlich den Hinweis, dass jenes Produkt vor Ort getestet werden kann und sollte der Käufer dies in Anspruch nehmen, habe ich immer einen Zeugen dabei, der später bezeugen kann, dass das Produkt einwandfrei lief.

Ich würde in diesem Fall sagen Shit Happens und hoffen, dass man sich einigen kann.
 
Habe leider kein anderes System wo ichs testen kann. Ausserdem, es war ja schon was stärkeres drin.
Also irgendwas an dem Teil muss defekt sein.
Ich frag mich halt, wenn ich ne Anzeige bei der Polizei machen sollte, der könnte sagen die Karte war bei ihm noch i.O. und ich hätte sie kaputt gemacht. Was soll da die Polizei machen? Da steht dann Aussage gegen Aussage.
 
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