Lexbase - Die juristische Auskunft

Weltschaninow

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In Schweden ist es nun möglich,
sich über das Online-Portal Lexbase ( https://lexbase.se/ ) ,gegen eine kleine Gebühr, über die Verwicklung seiner Mitbürger in Gerichtsverfahren zu informieren.

Das Selbstverständnis von Lexbase:

"(Stattdessen sieht sich) Lexbase nun als eine Art Schufa: Die juristischen Auskünfte ermöglichten es den Kunden, Risiken in den Geschäftsbeziehungen besser einzuschätzen. "

Zum ganzen Artikel:

http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...24512.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2


Ist das nun eine neue Form der Transparenz, die auch in Deutschland Einzug erhalten sollte?
Oder doch nur reiner, kommerzialisierter Voyeurismus?
Welche Rolle sollten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hierbei spielen?

Ich würde mich über eine rege Diskussion zu diesem Thema, wenn es uns auch in Deutschland (noch) nicht betrifft, freuen.
 
Auch in Deutschland gibt es viele öffentliche Gerichtsverhandlungen. Ist sogar kostenlos. Wer also Langeweile hat, kann sich heute auch schon über vieles informieren, was die Mitbürger betrifft.

Weiterhin - was stört dich daran? Die meisten Bürger werden hier doch nunmal nichts stehen haben. Und ob eine Firma sich am Ende von z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten beeindrucken lässt sei dahin gestellt.

Achso, für einige Berufe musst du auch in Deutschland ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Ich hoffe, du bist dir dessen auch bewusst, dass auch in Deutschland schon heute vieles transparent ist.
 
Weiterhin - was stört dich daran? Die meisten Bürger werden hier doch nunmal nichts stehen haben.
Wenn ich solche Argumente schon lese...
Was würde denn ein zu unrecht Verurteilter Straftäter (erfundene Vergewaltigung usw.) wohl dazu sagen? Sowas soll es auch im besten Rechtsstaat mal vorkommen.
 
Der sitzt eh im Knast ... der kann nur juristisch gegen eine zu Unrecht gefällte Verurteilung klagen. In der Presse steht in diesem Fall sicher auch noch was ... von daher ist der Ruf sowieso ruiniert.

Wenn es sich am Ende als Fehler rausstellt, kann das Register diesen Eintrag wieder entfernen. Was mich nur stört ist die Annahme des TE, dass in Deutschland nicht längst auch schon eine sehr hohe Transparenz bzgl. Verurteilungen herscht. Es wird so getan, als wäre bis jetzt alles unter Verschluss und streng geheim.

Und ja, ein Großteil der Bevölkerung die hat nunmal auch nichts in einem solchen Register stehen. (bzw. Banalitäten - die man auch aus öffentlichen Sitzungen mitbekommt)
 
Labtec schrieb:
Es ist in Schweden schon sehr lange möglich die Einkommenssteuerbescheide / das Strafregister des Nachbarn anzufordern. Von daher nix neues ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlichkeitsprinzip (Schweden)

Moment mal... man könnte also heraus bekommen, was dieser "Pewdiepie" auf YouTube so an Geld verdient hat? Darüber habe ich nämlich vor ca. 2 Jahren schonmal gerätselt, und überschlagen dass der eigentlich ordentlich im fünfstelligen Bereich liegen dürfte - monatlich. Irre für jemanden der nur Spiele zockt, herum albert, und nichtmal viel zu editieren hat.
 
iks-deh schrieb:
Wenn ich solche Argumente schon lese...
Was würde denn ein zu unrecht Verurteilter Straftäter (erfundene Vergewaltigung usw.) wohl dazu sagen? Sowas soll es auch im besten Rechtsstaat mal vorkommen.

Ein "zu unrecht Verurteilter Straftäter" kann hier nicht Gegenstand der Diskussion sein, in der es ja darum gehen soll, wie sowas gesamtgesellschaftlich einzuschätzen ist. Zu erkennen, wer "zu unrecht verurteilt" ist, würde ja voraussetzen, dass es eine Instanz gibt, die das beurteilen könnte. Diese Instanz ist aber gerade die Judikative. D.h. wenn sich herausstellt, das jemand zu unrecht verurteilt worden ist, würde es ja folglich auch in diesem Register stehen.

Und es ist auch ein Oxymoron: Wenn man Straftäter ist, kann man per Definition nicht mehr zu Unrecht verurteilt worden sein: Ein Straftäter ist jemand, der eine Straftat begangen hat, es kann also nur noch das Ausmaß des Urteils, aber nicht die Feststellung der Schuld kategorisch in Frage gestellt werden.

Anbei bemerkt: "erfundene Vergewaltigung" ist eine Mär, die ab und zu gerne mal medial aufbereitet wird, in der Realität sieht es eher so aus, das Vergewaltigungen oft nicht geahndet werden, weil sie sich nicht zweifelsfrei nachweisen lässt - das Problem ist hier also das "zu unrecht nicht verurteillt". Testtheoretisch gesprochen, sind hier im Verhältnis von Sensitivität und Spezifität nicht die falsch positiven Ergebnisse das Problem ("erfundene Vergewaltigung"), sondern die falsch negativen. Juristische Urteile setzen zu viel Spezifität voraus, sind also nicht sensitiv genug. Gerade um dieses Thema gibt es eine große Diskussion, die dreht sich aber nicht um das Problem der "erfundenen Vergewaltigung" (die gibt es nur in der Angstphantasie von Männern), sondern im Gegenteil, um die Erhöhung der Sensitivität - die aber zugleich auch immer eine Verringerung der Spezifität bedeutet - das ist ein trade-off.
 
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Ja es gibt die erfundene Vergewaltigung und die "Täter" wandern auch in den Knast -> Beispiel. Aber, weder während des Gerichtsprozess noch bei der Urteilsverkündung wird der Täter geschützt. Auch ein zu-unrecht Verurteilter ist nunmal auch publik. Daran hindert auch die Einführung eines Registers nichts.

Die Transparanz besteht schon heute. Dies sollte jedem bewusst sein!
 
_killy_ schrieb:
Ja es gibt die erfundene Vergewaltigung und die "Täter" wandern auch in den Knast -> Beispiel.

Abe81 schrieb:
Anbei bemerkt: "erfundene Vergewaltigung" ist eine Mär, die ab und zu gerne mal medial aufbereitet wird, ...

Das mag vielleicht in Einzelfällen stattgefunden haben, das aber zum Problem der Juristerei und gerade als Beispiel für dieses Thema aufzuspreizen, resultiert eher aus der irrationalen Angst von Männern - neben dem Dauerbrenner "die will mir ein Kind anhängen" übrigens immer ganz oben auf der Liste irrationaler Männerängste, daher auch der mediale Aufruhr, da er auf ein psychologisch tief verankertes Phänomen trifft. Wie bereits oben geschrieben, sieht die Realität anders aus und ist eher ein testtheoretisches als ein gesellschaftliches Problem.

Ich kann dir versichern, dass die im von dir verlinkten Artikel geschilderte Geschichte mit dem PAS in der Praxis sofort jedem halbwegs wachem Gutachter auffällt - das ist Bestandteil eines jeden psychologischen Gutachtens, das in solchen Fällen angefertigt wird (selbst bei vergleichsweise banalen Sorgerechtsfragen).
 
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