miese Behandlung und Falle bei Caseking

rubezahl87

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Hallo alle zusammen,

ich habe Anfang des Jahres bei Caseking eine MSI R9280x gekauft, die mich gute 290 Euro gekostet hat.
Was ist passiert? - Nach 3 Monaten überhitzt die Grafikkarte sehr stark, ich stelle fest, dass einer der Lüfter kaputt ist.
Ich schicke die Karte also zurück zu Caseking in Originalverpackung mit allem drum und dran. Eine Woche später kommt sie zurück mit der Anmerkung: Aufkleber mit Seriennummer nicht auf der Karte. Keine Garantie.

Ich habe jedoch keinen Aufkleber entfernt. Und: ich wusste noch nicht mal, dass da ein Aufkleber mit einer Seriennummer drauf sein muss, denn während des gesamten Kaufprozesses wurde ich kein einziges Mal auf diesen KRITISCHEN Punkt hingewiesen! Ich wurde im Glauben gelassen, dass es keine Probleme mit der Seriennummer geben könnte, weil einfach überhaupt nicht darüber gesprochen wurde. Die Seriennummer steht auf der Verpackung, auf der Rechnung, woher soll ich als normaler Kund wissen, dass ich überprüfen muss, dass da ein Aufkleber sein muss und die Serienummer nicht z.b. irgendwo eingraviert ist? Als normaler Kund packe ich das Ding aus, sehe die Seriennumemr auf der Verpackung, baue das Ding ein und spiele fröhlich eine Games.

Ich fühle mich also unfair behandelt, weil ich jetzt auf einer 300 Euro Grafikkarte sitze, die ich nicht benutzen kann und nicht zurückschicken kann, jedoch niemals darauf Hingewiesen wurde, dass ich bei Erhalt der Ware erst einmal nach einem extra Aufkleber suchen soll. Und alles, was Caseking mir auf meine Beschwerde antwortet ist, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, den Kunden darauf hinzuweisen, dass da ein verdammter Aufkleber auf der Karte kleben muss, damit ich auch wirklich Garantie darauf habe! Wenn das so wichtig ist, wieso sagt einem Caseking das dann nicht? Ich muss schon sagen, dass das fast verbrecherische Methoden sind, zumindest sind es ganz schön unverschämte Methoden, Ware zu verkaufen. Ich finde, man kann sogar von Taeuschung sprechen.

Caseking weigert sich, auch nur irgendetwas zu machen. Auf eine solche Weise werde ich als Kunde, der für 1000 Euro bei diesem Laden einkauft, abgefertigt!

Ich weiss nicht, was ich nun machen kann und wollte alle davor warnen, in welche Falle man bei Caseking tappen kann, und wie man dann behandelt wird. Ich kenne Händler, die deutlich mehr Kulanz gezeigt haben und Kunden auf kritische Punkte beim Kauf hingewiesen haben.

Weiss jemand Rat?
 
Bei MSI ist dieser Aufkleber normalerweise auf einer der 4 Schrauben mit der der Lüfter/Kühler montiert wird (Rückseite).
Allerdings meine ich letztens gelesen zu haben, dass MSI da sehr kulant ist. Vielleicht wendest du dich mal direkt an MSI?

Wenn der Lüfter sich nicht dreht ist vielleicht einach nur ein Kabel ab oder gebrochen. Schau doch mal nach ob alle Kabel vom Anschluss auf der Platine bis zum Eingang in den Lüftermotor i.O. sind.
 
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Caseking hat hier ein eigenes Forum. Am besten fragst du dort mal nach (oder jemand verschiebt das dorthin).
Ansonsten hast du bestimmt noch Garantie beim Hersteller.
 
Und wenn gar kein Weg rein geht, kauf dir einen neuen Kühler und montier den, dann kannst du die Karte auch wieder nutzen. Nicht schön, aber funktionell.
 
Da die Karte erst 3 Monate alt ist und du 1 Jahr Gewährleistung per Gesetz hast, hat Caseking keine andere Wahl als die defekte Karte auszutauschen oder zu reparieren.

Von daher geht es hier nicht um einen Garantieanspruch, sondern um eine Gewährleistung. Ersteres ist nur eine Freiwillige Leistung des Herstellers (zu seinen Bedingungen).
 
sie zurück mit der Anmerkung: Aufkleber mit Seriennummer nicht auf der Karte. Keine Garantie.

Garantie... warum nicht Gewährleistung? Das solltest du explizit sagen, dass du die Gewährleistung in Anspruch nimmst. Und dann auch eine (angemessene) Frist setzen, sonst darf sich der Händler beliebig lange Zeit lassen.

*edit*

Na ja, diese Seriennummer... ohne lässt sich natürlich schwer feststellen, ob sie dir diese Karte auch verkauft haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte mein Karte auch auf RMA zu Caseking geschickt.
Das war Montag.
Heute habe ich bereits eine Email erhalten das ich mein Geld zurück bekomme da meine Karte defekt ist und sie nicht mehr bei Caseking erhältlich ist.
Versuch es sonst mal Direkt beim Hersteller....
 
Hast schon nachgesehen ob der Aufkleber abgefallen ist und irgendwo liegt, wie z.b. im PC?

Wende Dich an eine Verbaucherzentrale oder hast Du eine Rechtschutzversicherung an Anwalt der SPEZIALISIERT ist in dem Gebiet... wenn anderes nicht fruchtet
 
Stimmt, was mir hierbei auch auffällt, die Garantie kann an den Aufkleber gebunden sein, aber nicht die Gewährleistung. Also bitte einfach um eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung.
 
Ich hatte so einen ähnlichen Fall vor Monaten wo auch angeblich der Sticker mit der Seriennummer fehlte.. nur hab ich garantiert keinen entfernt, eventuell ist das eine beliebte Masche bei Caseking ?
Hab denen dann eine Eidesstattliche geschrieben das ich nichts entfernt habe... dann bekam ich mein Geld.
 
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Werft mal einen Blick in die gängigen Garantiebedingungen, diese kleine Klausel haben/hatten fast alle Hersteller.
(Hatte = Auf der MSI-Seite finde ich keine Garantieklausel mehr :freak:)

Aber mal als Beispiel von Sapphire....

Gewährleistung

SAPPHIRE bietet auf alle Produkte eine 2 jährige *Gewährleistung ab dem Kaufdatum. Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihren Händler oder Distributor. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Original-Rechnung.

Folgende Fälle sind von der Gewährleistung ausgeschlossen:
Produkte, die vom Kunden mechanisch beschädigt oder physikalisch verändert worden sind.
Produkte, die aufgrund unsachgemäßer Benutzung nicht mehr funktionstüchtig sind.
Produkte, die nicht als SAPPHIRE Produkt identifiziert werden können.
Produkte, bei denen die Seriennummer auf dem Produkt nicht mit der auf der Original-Rechnung übereinstimmt.
Produkte, die nicht von einem offiziellen Distributor oder Händler bezogen worden sind.

Woher soll den Caseking ohne Serienummer wissen, ob die Karte wirklich von ihnen ist und nicht einfach eine defekte zb. bei Ebay gekauft wurde?
 
Woher soll den Caseking ohne Serienummer wissen, ob die Karte wirklich von ihnen ist und nicht einfach eine defekte zb. bei Ebay gekauft wurde?
Dafür haben wir die Beweislastumkehr die in den ersten 6 Monaten zugunsten des Käufers liegt. Demzufolge hat Caseking nachzuweisen, dass dies nicht die richtige Karte ist nur weil ein Aufkleber nicht vorhanden ist. Insbesondere besteht kein Generalverdacht dass jede Reklamation einem Betrugsversuch gleichkommt.

Vorsicht ich bin kein Anwalt. Das basiert hier nur auf Erfahrungswissen.
 
Dafür haben wir die Beweislastumkehr die in den ersten 6 Monaten zugunsten des Käufers liegt.

Soweit ist man hier doch gar nicht, da der TE nicht nachweisen kann, dass er genau diese Karte bei CK gekauft hat, ergo kann er bei CK auch keine Gewährleistung in Anspruch nehmen. Ohne Seriennummer ist die Herkunft der Graka einfach nicht zuzuordnen, ergo muss da auch keiner für haften.

Ich bin auch kein Anwalt, aber das sagt einem doch logische Menschenverstand, oder etwa nicht?
Wie gesagt, in den Garantie & Gewähleistungsbestimmungen steht bei fast allen diese kleine Klausel und die macht eben auch Sinn.

Asus

1.5 Ausschluss der Herstellergarantie

2) keine Seriennummer erkennbar ist.

Club 3D

Produkt Garantie kann aus den folgenden Gründen abgelehnt werden:

Entfernung von Serien- und/oder Artikel-Nummern Aufklebern auf dem Produkt

HIS

Was wird von der Garantie NICHT abgedeckt?

Die Garantie wird ebenfalls ungültig falls Seriennummer oder Zeitstempel auf dem Produkt verändert, gelöscht oder entfernt wurden.
 
@Satsujin

Der Threadersteller behauptet, dass es an seinem Produkt niemals eine Seriennummer gegeben hat. Das fehlen einer Seriennummer ist ein Sachmangel (da das Vorhandensein einer solchen Nr. üblich ist), gerade auch weil sie für Garantieansprüche notwendig ist. Und die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung gilt auch in diesem Fall.

Aber so ein Sachmangel sollte auch direkt beim Auspacken auffallen...

Sind die Verpackungen von Grafikkarten versiegelt? Oder sind die Anti-Statik-Tüten verschweißt?
 
Zuletzt bearbeitet:
calluna schrieb:
Der Threadersteller behauptet...

Im Grunde stimme ich dir zu und wenn der TE sich in dem Fall gleich an Caseking gewendet hätte, hätten die mit Sicherheit auch ratz fatz ein Austausch vorgenommen und alles wäre gut. So wie es jetzt aber gelaufen ist, sieht es mMn. schlecht für den TE aus, weil er das wichtigste nicht nachweisen kann...den Kauf "dieser" 280X.

verbraucherfenster-hessen schrieb:
3 Wer muss den Mangel beweisen?


Wenn der Verbraucher Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen möchte, muss er auf Verlangen zunächst einmal den Kauf nachweisen.
Quelle


Sind die Verpackungen von Grafikkarten versiegelt? Oder sind die Anti-Statik-Tüten verschweißt?

Meistens, aber zb. bei meiner aktuellen Gigabyte gab es kein Siegel. Weder am Karton, noch an der Antistatikfolie.
Genau aus diesem Grund filme ich mittlerweile immer das öffnen von Paketen (mit gewissen Wertinhalt), damit ich im Fall der Fälle nachweisen kann, dass ich den Backstein nicht selbst ins Paket gelegt habe ;)
 
Drakonomikon schrieb:
Da die Karte erst 3 Monate alt ist und du 1 Jahr Gewährleistung per Gesetz hast, hat Caseking keine andere Wahl als die defekte Karte auszutauschen oder zu reparieren.

Gewährleistung ein Jahr?=Falsch
Die Verjährung der Ansprüche beträgt 2 Jahre.
Man hat Ansprüche aus der Sachmängelhaftung, genannt Gewährleistung, wenn
die Ware, ab Gefahrenübergang mangelhaft, gewesen ist.

Der Kunde muss den nachweisen erbringen, dass genau diese Karte von Caseking erworben worden ist.
Allenfalls kann er nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.
 
Ja, du hast Recht. Es sind natürlich 2 Jahre Gewährleistung.

Satsujin schrieb:
Ich bin auch kein Anwalt, aber das sagt einem doch logische Menschenverstand, oder etwa nicht?
Nein, meiner jedenfalls nicht. Es mag zwar gängige Praxis sein, dass Hardware aufgrund einer fehlenden Seriennummer im Gewährleitstungsfall abgelehnt werden, inwieweit das rechtens ist ist auch mit dem von dir genannten Quelle nicht eindeutig gesagt. Den Kauf kann der TE mit seiner Quittung nachweisen. Lehnt der Händler dies aufgrund der fehlenden Serienummer ab, hört sich dies für mich eher nach "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist" an. Ein Vergleichsproblem das ich zudem darin sehe ist der Kauf eines Toasters bei einem Elektronik-Fachmarkt. Sicherlich hat der Toaster auch irgendwo eine Seriennummer, man kann aber von dem Käufer nicht verlangen dies nachzuprüfen, zumal diese höchstwahrscheinlich nicht beim Kauf registriert wurde.

Sollte es dennoch an der Seriennummer scheitern, so ist zumindest das Fehlen des Etiketts selbst ein Sachmangel der ebenso nicht offensichtlich war wie der Defekt der Grafikkarte selbst. Zu jeder Mikrowelle steht man solle seine Katze darin nicht trocknen und zu jedem Staubsauger man solle sein Dingelein nicht reinstecken, aber hier fehlt eine solch essentielle Information bezüglich der Seriennummer?
 
Hallo an alle Zuschauer und Hallo an Roman,

da dieser Thread in drei verschiedenen deutschen Foren parallel erstellt wurde, antworte ich einfach mal allgemein auf alles und copy & paste das dann entsprechend.

Wir können ohne den Aufkleber mit der Seriennummer nicht feststellen, ob wir Dir wirklich *diese* Grafikkarte verkauft haben und somit lässt sich ihre Herkunft nicht zweifelsfrei zuordnen, so dass Manipulationen an der Hardware selber nicht ausgeschlossen werden können. Ebenfalls ist so nicht auszuschließen, dass evtl. einfach nur der Karton und die Rechnung mitsamt einer defekten Grafikkarte aus einer anderen Quelle verwendet werden, die beispielsweise günstig im Internet als Defekt ersteigert wurde usw.

Aufgrund der in diesem Fall dennoch geltenden Beweislastumkehr gemäß § 474 BGB im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung, haben wir zunächst die Gewährleistung jedoch keineswegs abgelehnt und dir mitgeteilt, dass wir die Karte an den Hersteller, in diesem Fall MSI, weiterleiten möchten. Wir verfügen als Händler natürlich nicht nicht über die technischen Möglichkeiten eine solche Karte selber zu reparieren. Das kann nur der Hersteller und einen direkten Austausch lehnen wir in so einem Fall mit Verweis auf § 439 BGB ab.

Das wurde von deiner Seite merkwürdigerweise abgelehnt, weil du partout nicht akzeptieren wolltest, dass wir Dir keine 100%-Garantie drauf geben können, dass Dir in so einem Fall keine weiteren Kosten, etwa Bearbeitungsgebühren oder Versandkosten, entstehen.

Es ist eigentlich untypisch, dass die Garantieaufkleber abfallen, da die Hersteller bei Grafikkarten logischerweise thermisch sehr widerstandsfähigen Klebstoff verwenden. Sollte er trotzdem abgefallen sein, so wird er von alleine ja nicht weit kommen und auf dem Mainboard oder im Gehäuse oder in der antistatischen Folie/Schachtel der Grafikkarte liegen. Er befindet sich im Auslieferungszustand jedenfalls an der Karte und sollte etwa so aussehen:
http://www.techpowerup.com/reviews/MSI/HD_5770_HAWK/images/back_full.jpg

MSI weist, wie jeder andere Grafikkartenhersteller auch (viele Links und Zitate wurden hier je nach Forum schon gebracht), genau auf diesen Umstand hin:

http://www.msi.com/page/warranty#w-vga
„Defacing of product labeling (label alterations and falsifying, serial number missing, serial number no longer discernible, serial number invalid). All serial numbers are recorded and tracked for warranty purposes“

Es gibt keine Pflicht seitens des Händlers oder Herstellers noch prominenter auf den Umstand hinzuweisen, dass ein fehlender oder beschädigter Aufkleber eine Garantieabwicklung verhindert. Wir bieten dir trotzdem nach wie vor an die Karte an MSI weiterzuleiten, allerdings kann eine Nachbelastung dann nicht ausgeschlossen werden. Andernfalls findest Du die für eine juristische Auseinandersetzung erforderlichen Informationen auf unserer Webseite.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

§439 BGB Absatz 2 schrieb:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Die Sendung der Grafikkarte zu MSI ist eine interne Angelegenheit, die den Käufer eigentlich nicht zu interessieren braucht (auch nicht wie lange das dauern kann), und es fallen für ihn bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, wenn sie rechtmäßig ist, keine Kosten an. Und ihr wisst das auch! Bei Händlern wie Amazon wird recht detailliert über Gewährleistung und Garantie aufgeklärt, aber auf eurer ansonsten sehr guten Website wird beides vermischt und im unklaren gelassen.

Bei Inanspruchnahme der Garantie läuft das nämlich alles anders als bei der Gewährleistung, eher zum Nachteil für den Kunden. Offensichtlich kennt der Threadersteller aber den Unterschied nicht... und ihr seid auch nicht verpflichtet ihn darüber aufzuklären.

Na ja, nichts ist perfekt, euer Shop gehört für mich dennoch mit zu den Besseren.
 
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