miese Behandlung und Falle bei Caseking

Hallo Leute,

mal wieder am Wochenende einiges los gewesen in den drei Threads dieser Art ^^

Ich danke allen, die sich hier um die Klärung des Sachverhalts und der rechtlichen Situation bemühen, dabei ist viel Korrektes geschrieben worden. Wir erwarten nun einfach die Karte des Threaderstellers und dann wird der Fall geklärt.

Was die generelle Aufkleberlösung bezüglich der Seriennummer und der Identifikationsprobleme bei einigen Grafikkartenherstellern angeht stimme ich zu, dass es keine optimale Lösung ist und sich daraus juristisch ungeklärte Problemsituationen ergeben können. Wir sind genauso Opfer dieser starren Regelungen, da die Hersteller uns gegenüber eben auch die Behandlung einer solchen Karte ohne erkennbarer Seriennummer verweigern und wir das nun mit dem Hersteller ausdiskutieren müssen.

Die hier beschriebene Variante der Identifikation mit einer Abgleichung der GPU-Seriennummer (nach vollständiger Demontage der Grafikkarte) ist wohl eher Wunschdenken, da das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand durch ausufernde Detektivarbeit für die involvierten Parteien bedeuten würde, falls derartige Zugehörigkeitslisten den europäischen/deutschen Service-Partnern der jeweiligen Grafikkartenhersteller überhaupt zur Verfügung stehen. Theoretisch könnte das möglich sein, aber für uns als Händler jedenfalls nicht, da wir nur die Seriennummern kennen.

Prollpower schrieb:
Grund dafür war ein beschädigter CPU Sockel... Zum einen klar zu recht, Käufer hat es beschädigt... zum anderen wurde dem Käufer vorher nicht gezeigt ob der Sockel wirklich einwandfrei ist und unterschrieben hat er Schluss folglich auch nicht...

Gerade bei Intel Mainboards klebt auf jedem Sockelschutz ein fetter Warn-Aufkleber, dass diese Boards nur mit Sockelschutz zu transportieren sind und man muss dabei naturgemäß so vorsichtig sein, wie bei AMD-CPUs, die eben die PINs nicht am Board, sondern an der CPU haben. Sollen wir also jede Intel-Mainboardschachtel und AMD-CPU-Packung öffnen und Fotos machen, damit die Kunden sehen, dass die Pins auch wirklich in Ordnung gewesen sind? ;)

cma_i schrieb:
hab ich auch so verstanden.
bei denen gab es auch immer diese Klausel das man evtl. Kosten zu tragen
hat wenn denen irgendetwas auffällt. Selbst als ich Tauschware bekommen habe stand da immer "unter Vorbehalt".

So ist es, einfach eine juristisch notwendige Vorsichtsmaßnahme, die jeder Händler in ähnlicher Form unterbringen muss.

Liebe Grüße,
Mike
 
Jetzt bin ich doch durch Zufall mal in diesem Thread gelandet und finde hier die Argumentationen und Gewährleistung der Garantieansprüche recht interessant. Jetzt habe ich mal eine Frage, ist oder besser gesagt sollen diese Aufkleber der Serial Nummer auf jeder Grafikkarte sein oder ist das nur bei MSI oder Caseking so. Habe jetzt durch das Sichtfenster in meinem Case geschaut und festgestellt das keinerlei Aufkleber auf der Rückseite meiner ASUS HD7870-DC2-2GD5-V2 DirectCU II ist. Keine Angst ich habe die Karte nicht bei Caseking gekauft und meine Grafikkarte geht es auch gut, mir geht es nur um die Gewährleistungsfrage, ob diese Aufkleber eigentlich immer auf der Graka sein müssen.

Die Serial von meiner Grafikkarte befindet sich nämlich defenitiv nur auf der Original Verpackung, deshalb meine Frage, weil mich das natürlich jetzt auch interessiert.

mfg Zotac2012
 
Rückblickend hier zum Thread kann man auch sagen, dass der TE vielleicht etwas überreagiert hat. Was ich auch erst übersehen habe... da der Händler erst überprüfen muss, ob es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsfall handelt, kann er einem natürlich nicht vorher schon garantieren, dass keine Kosten anfallen werden - nämlich eben genau dann, wenn es sich nicht um einen Fall von Gewährleistung handeln sollte.

Bei einem Gewährleistungsfall gegenüber dem Händler hat doch aber der Händler auch Rechte gegenüber dem Hersteller was die Erstattung von Kosten betrifft? Gut, Theorie und Praxis... das funktioniert anscheinend auch nicht so optimal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zotac2012 schrieb:
Jetzt habe ich mal eine Frage, ist oder besser gesagt sollen diese Aufkleber der Serial Nummer auf jeder Grafikkarte sein oder ist das nur bei MSI oder Caseking so.

Der Thread hätte die Frage eigentlich beantworten können, aber okay... ja das ist bei jedem Hersteller so (zumindest kenne ich keinen, bei dem es nicht so ist), auch bei Asus und ihrer 7870 :)
03-big-amd-radeon-hd7870-asus-dc2.jpg
Bildquelle

Satsujin schrieb:
Asus

1.5 Ausschluss der Herstellergarantie

2) keine Seriennummer erkennbar ist.
https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb_pda.html
 
Zuletzt bearbeitet:
@Satsujin
Ok Danke, habe jetzt noch mal geschaut und diesen kleinen "Bepper" gesehen, der sitzt bei mir direkt über den Einschub vom PCIe Kontakt. Ich habe die Karte ja schon einige Male in der Hand gehabt auch beim Saubermachen der Lüfter und bei der Erneuerung der WLP, aber dieser kleine "Bepper/Aufkleber" ist mir dabei enhrlich gesagt nie aufgefallen.:rolleyes:

Da ich bis jetzt noch nie eine Grafikkarte beanstandet habe war mir halt noch nicht klar, ob das für alle Grafikkarten gilt, aber gut zu wissen das halt immer so ein "Bepper" drauf sein muß. Übrigens finde ich die Videos zu den Artikeln von Caseking sehr gut und anschaulich gemacht, da bekommt man von der Wahre einfach nocheinmal einen anderen Eindruck. Hat mir auch sehr geholfen beim Kauf von meinem neuem NZXT H440 Gehäuse, schade nur das es keine Caseking Filiale hier unten bei uns im Raum Stuttgart - Tübingen gibt.

mfg Zotac2012
 
Ich dachte nur MSI würde das mit den Aufklebern so machen.
Welche Hersteller machen das denn nicht so? Wäre ja wichtig zu wissen was man noch kaufen kann.
 
@WhiteShark

alle machen das so. Auf jeden Fall bei GPUs und Mainboards.
 
calluna schrieb:
Rückblickend hier zum Thread kann man auch sagen, dass der TE vielleicht etwas überreagiert hat. Was ich auch erst übersehen habe... da der Händler erst überprüfen muss, ob es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsfall handelt, kann er einem natürlich nicht vorher schon garantieren, dass keine Kosten anfallen werden - nämlich eben genau dann, wenn es sich nicht um einen Fall von Gewährleistung handeln sollte.

Bei einem Gewährleistungsfall gegenüber dem Händler hat doch aber der Händler auch Rechte gegenüber dem Hersteller was die Erstattung von Kosten betrifft? Gut, Theorie und Praxis... das funktioniert anscheinend auch nicht so optimal.

Ich habe so reagiert, wie ich reagiert habe, weil ich zuerst mit Caskeking emails hin und herschickte, mir aber immer nur gesagt wurde, dass weder Garantie noch Gewährleistung greift. Schliesslich bot man mir an, die Karte auf meine Kosten zum Hersteller zu befördern mit dem Hinweis, dass der Hersteller die Reklamation wegen des fehlenden Stickers auch ablehnen wird. Im Grund wurde mir also eine klare Absage erteilt. Die einzige Möglichkeit, den Leuten bei Caseking klar zu machen, wie unfair man sich als Kunde behandelt fühlt, ist es dann, die Sache öffentlich zu machen. Die sollen lernen, dass sie bei ihren Kunden das Bewusstsein für solche extrem wichtigten Aufkleber wecken müssen. Es gibt schliesslich viele Leute, die schreiben, dass sie auch nichts vom Aufkleber gewusst haben, oder dass dieser sich gelöst hat. Caseking versteckt sich hinter seinen Paragraphen und dem Kleingedruckten und wird dies so lange tun, bis es öffentliche Empörung über den Ablauf der Dinge gibt. Natürlich wird das wohl nicht nur bei Caseking so gehandhabt. Und Caseking hat in anderen Hinsichten bestimmt einen guten Service zu bieten. Hier jedoch wird man im Regen stehen gelassen, ohne dass man vorher vor diesen Aufklebern gewarnt worden wäre. Es ist einfach nicht genug, alles ins Kleingedruckte zu verschieben.

Nachdem so viele Leute ebenfalls ihren Unmut über eine solche Situation geäußert haben -dafuer möchte ich an dieser Stelle allen danken - kam Caseking plötzlich auf die Idee, mir keine Kosten fuer die weitere Bearbeitung des Falls mehr zu berechnen. Nach so viel Stress! Auf einmal spricht Caseking sogar davon, dass sie selber ebenfalls unter der Aufkleber-Geschichte zu leiden haben. Offenbar hat Caseking vor gehabt, diese Problematik vollstaendig an den Kunden abzuwälzen, und erst jetzt, wo darüber diskutiert wird, und ich mir viel Schimpf anhören musste, wird dem Kunden ploetzlich Verständnis entgegengebracht. Sehr unglaubwürdig. Aber gut, dass immerhin was passiert.
 
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Sehr viel Text. Tatsächlich war dieser Thread notwendig, weil du als Käufer nicht ausreichend über deine Rechte und Pflichten informiert bist und nicht die richtigen Ansprechpartner gesucht/gefunden hast.

Vor dem Rechtsweg hättest du noch Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen und die Beschränkungen hinsichtlich der Abwicklung bei fehlendem SN-Label umgehen können, zumindest mit dem Elan, den du hier destruktiv an den Tag legst.
 
Wieder bürokratisch drauf na ...

Ein Lüfter ist ausgefallen, 2D-Betrieb also problemlos möglich.
Seriennummer findet jeder raus ... ein mal einschalten, EIN MAL.
Damit ist die Beweisführung beendet und man spart sich 3x #70 Beiträge, Nerven, Geld, Arbeitszeit.

mfg,
Max
 
Interessiert mich auch!

Ich habe mir auch gerade eine (relativ teure) Grafikkarte gekauft, auf der Rechnung steht aber nirgends eine Seriennummer (auf der Karte schon). In der Bedienungsanleitung steht, daß man die Nummer für Registrierung und kostenlosen Support benötigt.

Wenn ich mich jetzt mit irgendeinem Problem an meinen Händler wenden müßte, wüßte der doch gar nicht, welche Nummer er mir verkauft hat, oder? Oder hat er die Nummern in den Lieferpapieren des Herstellers irgendwo stehen und weiß zumindest, daß ich eine dieser Nummern haben muß?
 
Zuletzt bearbeitet:
Calvin1962 schrieb:
IOder hat er die Nummern in den Lieferpapieren des Herstellers irgendwo stehen und weiß zumindest, daß ich eine dieser Nummern haben muß?

Denk mal so wirds laufen,ansonsten könnte man die Karte ja niemanden zuordnen ;)
 
Bei Caseking stehen die Seriennummern der Grafikkarten immer auf der Rechnung drauf und da es sich hier um das Caseking-Forum handelt, möchte ich darum bitten die Theorie-Debatten nicht auf andere Händler auszudehnen ;)
 
Ich kann hier die Haltung beider Seiten nachvollziehen. Auf der einen Seite möchte sich Caseking über den Abgleich der Seriennummer mit dem angebrachten Aufkleber gegen Missbrauch der Garantieleistungen absichern, so dass keine als defekt verkauften Karten von eBay bei Caseking reparieren oder tauschen lassen.
Auf der anderen Seite weiß der durchschnittliche Käufer nichts über diese Praktik und schenk einem möglicherweise fehlendem Aufkleber keine Aufmerksamkeit. Selbst wenn er dies bemerkt und dementsprechend nach Erhalt der Ware bei Caseking reklamiert, hilft ihm das ja nicht, da Caseking in dem Fall jeden Anspruch von sich weist.

Garantie- und Gewährleistungsansprüche an Bedinungen zu koppeln, auf die der Endkunde keinen Einfluss hat, war noch nie eine gute Idee. Genauso werden Garantieleistungen bei mechanischen Beschädigungen von Mainboard-Sockeln und Co. ausgeschlossen.

Denkbar ist, dass diese Sachverhalte bei der Herstellung 100%ig kalkulierbar sein mögen. Dass also eine mechanische Unversehrtheit oder das Vorhandensein von Aufklebern praktsich garantiert wird. Darauf muss man sich als Kunde also verlassen. Leider gibts dann aber ja auch noch die Rückläufer im Versandhandel, die dann vom Personal auf diese Eigenschaften hin manuell erneut geprüft werden müssen. Und spätestens hier kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass Fehler passieren.

Aber was tut man nun als Kunde, wenn der blöde Aufkleber dann tatsächlich fehlt, oder das Mainboard bereits nach dem Auspacken eine mechanische Beschädigung aufweist? Warum wird nicht in aller deutlichkeit während der Bestellung auf diese Umstände hingewiesen? Das wäre doch von technischer Seite keine Herausforderung!? Immerhin würde das für etwas mehr Transparent sorgen.
Man muss also auf die Kulanz des Verkäufers/Herstellers hoffen? Das kann klappen, muss aber nicht. In diesem Einzelfall sieht es ja glücklicherwiese gut aus, auch vor dem Hintergrund, dass dies erst durch die Veröffentlichung des Falls hier bei Computerbase möglich war.

Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass man derartige Teile tatsächlich nicht zuverlässig per Versand kaufen kann. Vielmehr ist man wohl aktuell leider besser beraten, wenn man sie im Geschäft vor Ort kauft um die kritischen Sachverhalte wie aufgeklebte Seriennummer oder mechanische Unversehrtheit direkt bei Übergabe zu kontrollieren. Ist das nun der Weißheit letzter Schluss?
 
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Bei den von Green Mamba beschriebenen Möglichkeiten würde ich doch denken, daß da ein Wideruf wegen "zugesicherter Eigenschaften" (= korrekte Funktionalität) problemlos möglich sein sollte.
 
Ich sehe es so, dass beim Kauf von PC-Komponenten erhöhte Aufmerksamkeit gefordert wird. Das fängt bei der Wahl des richtigen Sockels an, der NT-Leistungsfähigkeit und sollte nicht vor der, für Gaming-PCs nicht selten zu recht, teuersten Komponente enden.
Wenn du PCs zusammenbauen willst, schau gefälligst genau hin, ob deine Ware komplett und in Ordnung ist. Vor allem bei Berücksichtigung von Refurbishing, ohne das die Händler weder die Preise noch die Lieferzeit halten könnten.
Als Hobbybastler hab ich persönlich ein paar kleine Rückschläge hinnehmen müssen. Sei es die Tatsache, dass manche Holzlacke durchaus stromleitend sind und man nackte Platinen ohne Kurzschlussgefahr nicht auf jedem Schreibtisch betreiben kann. Und das man sicher besser auch dann erdet, wenn man nur einen USB-Stick raus zieht...

Ich lebe in einer Gesellschaft, in der Pappbecher vor heißem Kaffee und in einem Großraumbüro die Doppel-T Träger im Raum vor sich selbst warnen.
Das Restrisiko beim PC-Selbstbau selbst zu tragen sollte keine Last, sondern Herausforderung und Teil des Reizes sein.

Wer nicht weiß, dass Seriennummern auf Grafikkarten gehören, nutzt einfach den PC von der Stange. So einfach ist das.
Die anderen Betroffenen werden, wie Calvin1962 schon erwähnt, die Ware per Widerruf retournieren.
 
@Calvin
Und genau das ist in dem Fall ja nicht so einfach möglich, wenn der Aufkleber fehlt. ;) So kannst du dem Verkäufer ja nicht beweisen, dass es sich um die bei ihm erworbene Karte handelt. So kann er die Rücknahme verweigern und du stehst im Regen.

@Heen
Selbst wenn du weißt, dass da ein Aufkleber sein sollte, hilft dir das nicht weiter, wenn dieser schlichtweg fehlt.
 
Hier sollte bitte Caseking nochmal Stellung nehmen, schließlich ist so ein Fall nicht auf MSI abzuwälzen, da es bei Widerruf nicht um einen Garantiefall geht.
 
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