Lebensversicherung kündigen, Hypothek vorzeitig auflösen, ja oder nein ?

T

TheWalkingDead

Gast
Moin Moin !

Ich würde da gern mal ein paar Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören. Bitte lesen und nichts "reindichten" (bzw. lieber nachfragen)

Die bald kommenden neuen Gesetze bezüglich LV dürften ja bekannt sein.

Mein Sachverhalt:

Haus 1995 gebaut, Hypothekenvertrag läuft Mai 2015 aus, wird dann so oder so komplett abgelöst, sprich ist dann meins.
Um noch an den Bewertungsreserven beteiligt zu werden, wollte ich meine LV jetzt kündigen (ebenfalls seit 1995 zu 4 % verzinst, Rückkaufswert derzeit ~32.000 Euro)
Wenn ich den jetzt Hypovertrag kündige, zahle ich ~2500 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und ~200 Euro Bearbeitungsgebühr.

Lasse ich es sein und zahle 2015 alles "normal" zurück, entgehen mir ca. 200-3000 Euro aus den Bewertungsreserven (geschätzt).

Den fehlenden Betrag, sprich Restsumme nach Überweisung der LV zahle ich aus meinem Ersparten, ca. 30.000 Euro.
Die LV würde normal bis 2022 laufen, der geschätzte Auszahlungsbetrag liegt etwas höher als die eingezahlten Beträge (über Zinsen gibt niemand vernünftige Auskunft und ich bekomme es nicht hin, es auszurechnen).

Beitrage: LV 137 Euro
Hypothek: 673 Euro (pi mal Daumen 4% Zinsen, 4 % Tilgung)

Ich würde also jeden Monat 800 Euro sparen, zahle aber Vorfälligkeitsentschädigung und bekomme aus der LV quasi nur das, was ich eingezahlt habe. Erspartes natürlich erstmal fett geschrumpft.

Was tun sprach Zeus ?

Danke fürs Lesen und sonniges WE.
 
Hi,

eine weitere Alternative wäre die LV zu verkaufen. Dann gibt es üblicherweise mehr Geld als der Rückkaufswert. Bzgl. Zinsen kannst du ja ein Rechner nutzen um zu schauen, was dabei rauskommt.

Achso, die LV wird sicherlich als Tilgungsersatz als Sicherheit bei der Bank liegen. Da auch mal nachfragen, wie die zu deinen Vorhaben stehen. (wenn die LV als Sicherheit dient, kannst du über diese ja nicht frei verfügen ...)

PS du kannst ja bei Auslauf der Zinsbindung des Hypothekendarlehens eine Sondertilgung aus deinem Ersparten leisten wenn das Ersparte geringer verzinst wird als der zukünftige Kreditzins.
 
Danke für deine Antwort.

Beide "Parteien" sind einverstanden, das stellt somit kein Problem dar. Und ja, darf dann nur zur Tilgung benutzt werden, aber dafür war die LV ja eh gedacht.

Verkaufen...alle erdenklichen Firmen angeschrieben. Aber egal welche...kaufen wollte eine LV niemand mehr, auch nicht trotz der langen Laufzeit und des schon "hohen" RKW.
Aber beleihen und einen Kreditvertrag...denn wollten sie mir alle andrehen. :D

P.S.: Gute Seite..gleich mal abgespeichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also du schreibst dass die VE + Gebühr ca. 2.700€ ausmacht. Die Bewertungsreserve schätzt du zwischen 200-3.000 €. Wirklich super ist der Deal nicht ...
Wenn im Mai 2015 die Zinsbindung ausläuft kannst du ja die Sondertilgung von deinem Ersparten vornehmen und dann die LV als Tilgung nutzen. Somit sparst du dir die VE und hast im Mai 2015 auf noch den höheren RKW.

Die Bewertungsreserven gehen ja nicht bis nächstes Jahr verloren, dank Draghi sind diese ja aktuell noch Sprunghaft angestiegen.
 
Den rund 2.700 Euro fixen Hypothekenauflösungskosten stehen variable 200-3000 Euro Bewertungsgewinn aus der vorzeitigen LV-Auflösung entgegen. Ich würde da jetzt nichts machen!

Nachtrag: Du würdest ja auch noch die rund 15 Monate mal Zinszahlung Hypothek (rund 15*300= 4.500 Euro) sparen. Unter diesem Gesichtpunkt würde ich es eventuell machen. Ein abbezahltes Haus lässt doch immer beruhigter schlafen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Was ist mit dem Schlussüberschussanteil der LV?

Den sollte es ja auch noch geben, wenn du den Vertrag normal auslaufen lässt.
 
Die bald kommenden neuen Gesetze bezüglich LV dürften ja bekannt sein.

Tatsächlich?
Es wird ein Gesetztesentwurf in den Bundestag eingebracht, der in ähnlicher Form letztes Jahr bereits gescheitert ist und mit dem die Branche nicht zufrieden ist.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen...e-fuer-die-lebensversicherungen-12972683.html
Lass erst noch die Parlamentarier und Lobbyisten ihre Duftnote mit einbringen und dann würde ich entscheiden.
Demnächst ist Fussball-WM, eine Einladung an Mutti Merkel heimlich still und leise in nächtlichen Abstimmungen vor leerem Plenarsaal unglaubliche Entscheidungen herbei zu führen!

Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass auch für alte Verträge der neue Mindestrechnungszins von 1,25% gilt.
Unberührt bleiben Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung einschließlich der Schlussüberschüsse.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen...nsversicherer-den-kunden-bringt-12971815.html
Jetzt in Panik einen Vertrag mit 3-4% Rendite p.a. zu entsorgen, bei dem zudem noch die Abschlusskosten weitgehend bezahlt sind kann kaum eine gute Entscheidung sein, oder?
Solange keine grundlegende Verschlechterung bei den Garantiezahlungen von Altverträgen gesetzteskräftig wird, werden die Versicherer weiterhin die damals gültigen - deutlich höheren - Garantiezinsen bedienen müssen.
Dann gibts zum Ende hin eben kaum Überschüsse, aber jetzt mit dem verminderten Rückkaufswert zufrieden geben, das wird doch ein Fest für die Versicherer.
 
1. Bis das ganze Gesetz wäre, ist eh Mai 2015. Die Vorfälligkeit würde ich also auf gar keinen Fall bezahlen.

2. Wir haben aktuell einen Leitzins von 0,15%. Eine Prolongation mit Zinsfestschreibung bis 2022 dürfte also höchstens 2-2,5% Darlehenszinsen ausmachen. Bei einer Festschreibung von 7 Jahren und Volltilung wahrscheinlich sogar unter 2%.

3. Die LV hat einen Garantiezins von 4% der nicht geändert wird.
4. Die LV ist Steuerfrei.
5. Gibt es zusätzlich anstatt eines fetten Stornoabzuges jetzt, dann einen zustätzlichen Schlussüberschussanteil auf die LV.
6. Die Bewertungsreserver auf die du jetzt scharf bist, gibts dann natürlich ebenso.

Es wäre also dämlich die LV jetzt zu kündigen, da es mehr steuerfreie Guthabenszinsens gibt, als ein Hypothekendarlehen im Moment kostet.

TheWalkingDead schrieb:
(über Zinsen gibt niemand vernünftige Auskunft und ich bekomme es nicht hin, es auszurechnen)

"Gibt niemand" heißt also, du weißt nicht wo du genau fragen musst?

Ansprechpartner ist in dem Fall einzig und allein der Versicherer.
Der kann dir den garantierten Wert deines Vertrages zum Ablauf berechnen.

In der Regel kriegst du den sogar jedes Jahr automatisch in der jährlichen Wertmitteilung mitgeteilt.

Schreib doch mal, was da für ein garantierter und welcher prognostizierter Ablauf da angegeben werden?
Dürfte bei deinem Vertrag fast keinen Unterschied machen, da der Garantiezins höher ist, als die aktuellen Überschüsse, die sonst bezahlt werden. Es könnten höchstens ein paar Werte, wie der Schlussüberschussanteil oder ein Kostenüberschuss etwas abweichen. Aber das ist nur minimal. Du kannst hier also sehr wohl und sehr einfach die genauen Werte deines Vertrages zum Ablauf erfragen.

Fall du die Werte nicht findest, einfach die beiden Werte schriftlich bei der Versicherung anfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
#6 genau um die Streichung des Überschussanteiles geht es doch bei der kommenden Gesetzesänderung !

ein interessantes Schaubild zur Entscheidungsfindung gibt es hier im Artikel der WiWo

Nach diesem Schaubild wird zu keiner Kündigung geraten.
 
Da die vor 2005 abgeschlossen wurde und länger als 12 Jahre mit davon 5 Jahren regelmäßiger Beitragszahlung läuft, ist die natürlich Steuerfrei.

Verträge die 1995 abgeschlossen wurden, haben zudem einen garantierten Rechnungszins von 4% über die gesammte Vertragslaufzeit.
Dieser gilt sogar auch dann, wenn man sich den Vertrag als Leibrente auszahlen lässt!!! (Falls es diese Option bei dem Vertrag auch gibt)

Der Schlussüberschussanteil ist ein Bonus, denn die Versicherung den Leuten zahlt, die Ihren Vertrag bis zum Schluss durchhalten. Mit einer Bewertungsreserve hat der nichts zu tun.

Daher ist es wichtig, eine bestehende Lebens- oder Rentenversicherung erst nach sorgfältiger Überlegung zu kündigen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung sichern sich Kunden zwar die Beteiligung an Bewertungsreserven, es entfallen aber Schlussüberschussanteile.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/bewertungsreserven

In dem Schaubild steht ja auch schön: Vertrag vor 2005 abgeschlossen und läuft länger als wie 2017 -> Nicht kündigen, da es sich um einen Steuerfreien Vertrag handelt + hohe Zinsen garantiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du irrst. Es geht um die Schlussüberschussbeteiligung bei der angestrebten gesetzlichen Änderung. Das steht auch so in Deinem link von der Verbraucherzentrale.
 
Es geht um folgendes:

Bei Vorzeitiger Kündigung gibt es einen Stornoabzug und ein Großteil vom Schlussüberschussanteil entfällt.
Klar steckt auch ein Teil der Bewertungsreserve im Schlussüberschussanteil. Aber die Bewertungsreserve ist nur ein Teil vom gesammten Schlussüberschussanteil.

Die Schlussüberschussbeteiligung soll u.a. dazu dienen, dass Kunden ihren Vertrag regulär bis zum Ende laufen lassen.

Daher ist es bei jeder Gesellschaft so, dass der Schlussüberschussanteil deutlich höher ausfallen wird, als das was man sich jetzt an Bewertungsreserve holen kann.


Wie dem aber auch sei:

Ich habe ja auch schon ausführlich erläutert, warum es keinen Sinn macht den Vertrag hier zu kündigen.
Das von dir gepostete Schaubild bestätigt meine Erläuterungen ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher ist es bei jeder Gesellschaft so, dass der Schlussüberschussanteil deutlich höher ausfallen wird, als das was man sich jetzt an Bewertungsreserve holen kann.
Es gab in 2012 einen Fall, wo z. Bsp. bei der Allianz Leben ein Kunde der 1 Monat vor regulärem Vertragsende kündigte und deutlich mehr erhielt (+rd. 10 %) als wenn er den Vertrag nach Inkrafttreten der neuen Bewertungsberechnungsverordnung hätte 1 Monat länger bis zum regulären Schluss laufen lassen. Die Bewertungsreserve macht statistisch übrigens rund 75% der Schlussüberschussbeteiligung aus. Das Kabinett hat vor, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven nahezu gänzlich abzuschaffen. (Quelle)
 
Mag es ja alles geben.

Aber wir reden hier über einen konkreten Fall, der 1995 abgeschlossen wurde und bis 2022 läuft.

Da gilt, wie schon mehrfach und jetzt auch zum letzen mal erläutert:

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Liebe Leser und Hilfeleister !

Erst einmal DANKE für eure Ausführungen. In meinem ersten Post hat sich natürlich mal wieder ein Tippfehler eingeschlichen.

Nicht 200-3000 Euro, sondern 2000-3000 Euro würden mir "entgehen", wenn das Gesetz mit voller Härte :D trifft.
Ok....kein Drama.

@Mike Müller

Klar wußte ich schon, wenn ich fragen muss. Aber die LV mauert. Die sagen nicht, wie hoch die garantierte Auszahlung ist, bzw. Wert siehe unten (die Möchtegern-Prognosen kann man ja eh vergessen). Ebensowenig, was Gebühren sind oder die Risikoversicherung für den Todesfall auffrisst.
Den Rest habt ihr gut erkannt, steuerfrei aufgrund der langen Laufzeit bzw. Anschlussjahr, recht hohe Zinsen usw.

Wie gesagt, die letzte Übersicht des Vertrages (Mai 2014) sagt mir, Erlebensfallsumme etwas mehr als die eingezahlten Beiträge, kein Hinweis auf zu erwartende Zinsen-Überschussbeteiligung bzw. Schönwetter-Zahlen.
Kann (und werde) ich morgen mal gerne als PDF mal einstellen, vielleicht werdet ihr ja schlau drauss.

Klar habe ich lange über das Fortsetzen bis 2022 nachgedacht. Aber ganz ehrlich, und da sind sehr sehr viele meiner Meinung (inkl. Bankberater): bringt nichts.
Ich müsste 2015 die Hypothek wieder verlängern, wieder weiter abtragen, wenn auch mit hoher Tilgung und wäre dann 2022 vermutlich auch so dann bei "Null", ohne die LV zu brauchen und hätte dann die "Kohle" komplett für mich.

Ich persönlich sehe es dann doch eher so: 2015 alles ablösen, keine Zinsen mehr, keine LV Beiträge, ab Mai 2015 dann 800 Euro mehr im Monat zur Verfüfung und das Haus ist meins. Ein gewisses (Geld)-Polster habe ich dann trotzdem noch, außerdem "unkündbar".

Nochmals DANKE, den Auszug scanne ich dann morgen ein und poste ihn hier.
 
Auf welchen Fakten und Zahlen beruhen denn diese "Meinungen", die du hast?

Haben die alle ein "Gefühl", dass es besser wäre, die LV zu kündigen, oder können die das auch mit konkreten Zahlen berechnen?

Jeder Versicherer übermittelt dir die Garantiewerte schriftlich, wenn man sie schriftlich bei ihm beantragt.
Auch eine Hochrechnung der prognostizierten Ablaufleistung inkl. Überschussbeteiligung ist vom jeden Versicherer zu bekommen.
Falls es eine Fondgebundene LV ist, dann kriegt man eine hochrechnung mit verschiedenen Fondwerten.

Hier sind einfach mehr Daten notwendigt, um eine fundierte Aussage zu treffen.

Wenn du es selber nicht berechnet bekommst, was hat dein Bankberater ausgerechnet?

Zudem stellt sich ja die Frage? Zu welchem Zweck hast du damals die LV abgeschlossen und was ist jetzt mit diesem Grund?
War die als Altersvorsorge gedacht? Wie alt bist du?
Wie gesagt. Eine LV aus dem Jahre 1995 hat 4% garantierten Rechnungszins. Der gilt auch in der Rentenbezugsphase. Außerdem gelten für diesen Vertrag noch die Sterbetafeln aus dem Jahre 1995.
Ich würde einen Teufel tun, und den steuerfreien Vertrag mit 4% garantierter Verzinsung kündigen!

Was willst du mit den freien 800,- € machen? Eine neue Altersvorsorge aufbauen?

Oder willst du einfach nur ein gutes Gefühl haben, weil die Bude Schuldenfrei ist und du jetzt 800,- € mehr im Monat für Konsum hast? Wenn das der Fall ist, dann darste mich aber nicht fragen, was besser ist. Denn dann spielt rationalität keine Rolle mehr.

Dann musst du die Fragen, die der "Meinung" sind, man sollte die LV kündigen, denn man hört ja so viel in den Medien, dass die alle schlecht sind ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@MM

Da gehe ich noch einmal kurz drauf ein, in Stichworten, fällt mir leichter :)

1. Kapitalbildende LV ohne Fonds, hohe Absicherung im Todesfall (Risikoversicherung, damals noch verheiratet gewesen).
2. Damals Abschluß zur kompletten Tilgung der Hypothek, ist auch zur Zeit abgetreten, vorzeitige Kündigung möglich, wenn ich die Hypothek ablöse. Statt der "Prognose" von 1995 (nämlich 103.000 Euro) sind durch die ganzen Umstände (schlechte Werte, etc.) ~ 48.000 Euro übrig als Garantie bei Ablauf, und das ist etwas mehr als das Eingezahlte
3. Mein Bankmensch sagte sinngemäß, ich spare beim Ablösen jeden Monat (Stand 10.06.2014) 223 Euro an Zinsen, mehr könne man gar nicht sparen. Wird zwar von Monat zu Monat weniger, sprich immer mehr Tilgung, aber ich denke mal, er hat da nicht ganz unrecht.
4. Altersvorsorge ist mir relativ "unwichtig". Bin 53, gehe in ca. 7 Jahren in Pension (Beamter m.D., 25 Jahre Schichtdienst, somit eher ohne Abzüge möglich), Pension nach allen Abzügen inkl. Versorgungsausgleich, Krankenkasse, Steuer ungefähr 1800 Euro netto, wohne dann logischerweise mietfrei. Partnerschaft, Dame hat ein eigenes (bezahltes) altes Haus aus den 60igern. Behalte meines aber erst einmal, falls was in die "Hose geht".
5. Mit den 800 Euro würde ich, keine Ahnung...bisschen was sparen und n bisschen mehr unter die Leute bringen...also Wirtschaft ankurbeln. Ich will mir mehr BIO kaufen :)
6. Mir geht es auch nicht darum, die LV unbedingt zu kündigen, weil alles so "schlecht" wird. Und klar, schuldenfreies Haus finde ich schon toll. Klar bekomme ich keine 4 % mehr, aber...wie schrieb hier im Forum mal jemand: wozu soviel sparen, niemand weiß, wie lange man lebt. Daher vertrete ich den folgenden Satz:
Es nutzt mir nichts, der reichste Mensch auf dem Friedhof zu sein.

Vor "Altersarmut" habe ich keine sonderlich große Angst, ich kann sehr bescheiden leben und bin auch mit wenig zufrieden. Hauptsache, den (meinen) Tieren geht es gut und ich muss in kein Altersheim, der Horror für mich.
Jaja..ich weiß...egoistisch. Wassermann halt. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schreibs jetzt mal relativ simple und kurz. Ausführlich habe ich es ja oben schon beschrieben.

Es geht darum, ob du die Summe von 2015 bis 2022 weiter finanzierst, oder in der LV verzinsen lässt und statt dessen mtl. Raten zahlst.

Wenn du mehr Liquidität pro Monat haben möchtest, dann zahlt für das restliche Darlehen, bzw. für die Höhe vom aktellen Rückkaufswert der LV nur Zinsen.

Die 223,- € sind ja per aktuellem Zinssatz gerechnet. Ab 2015 wirst du für die restlichen 7 Jahre nicht mehr als 2% Zinsen zahlen.

Du machst also ein Endfälliges Darlehen drauß, anstatt die LV mit Stornoabzug zu kündigen. Zahlst 2% aufs Darlehen, kriegst 4% auf das Guthaben der LV.
 
Boah...schwere Geburt.

Werde über deine Argumente noch einmal ausführlich nachdenken, denn so wie du es schreibst, hättest du natürlich recht.
Habe ja auch noch ein paar Tage Zeit...man muss ja nichts über's Knie brechen.
 
Hallo,

mich würde mal interessieren wie das nun abgelaufen ist, oder für was du dich entscheiden hast. Ich habe nämlich damals in meiner Lehre eine Lebensversicherung abgeschlossen. So im Nachhinein betrachtet war der Abschluss wohl doch ein Fehler. Rentabel ist leider anders. Deswegen habe ich mir auch schon überlegt, die LV über Devisenhändler zu verkaufen. Diesbezüglich hab ich schon versucht mich zu informieren, aber auf den Internetportalen der Anbeiter (wie etwa hier) steig ich nicht wirklich durch. Das müsste ich dann wirklich mal nachrechnen. Deswegen würde mich mal interessieren wie Du nun verfahren bist, und ob sich der eventuelle Verkauf gelohnt hat.

Lieben Gruß
 
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