Arbeitgeber zwingt mehr als 10h zu arbeiten

daawuud

Ensign
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Guten Tag,

ich habe einen 20-jährigen Freund, der in einem Monat seine Ausbildung (Logistik - (Staplerfahrer)) abgeschlossen hat, jedoch nicht übernommen wird. Nun wird er richtig ausgenutzt, man zwingt ihn sogar mehr als 10h zu arbeiten, sein Rekord liegt bei 14h und obwohl er längst Überstunden haben müsste, werden ihm diese einfach gestrichen. Da ihm jedoch der Abschluss wichtiger ist, möchte er erst nach der Ausbildung gegen die Firma vorgehen.

Habt ihr denn Erfahrung mit so einer ähnlichen Situation und würde sich ein Gang zum Anwalt ohne Rechtsschutz überhaupt lohnen? Zeugen hat er genug und Zeiterfassungssysteme gibt es einmal am Eingang/Ausgang sowie an seinem Stapler.

Danke für eure Antworen. Viele Grüße.
 
Da er noch in der Ausbildung ist, würde ich den Weg zur IHK gehen wenn bzw. Wenn vorhanden über den Betriebsrat.
 
Betriebsrat haben die wohl keinen? Gewerkschaftlich organisiert wohl auch nicht? Fürs Arbeitsgericht benötigt man keinen Rechtsschutz, er kann da einfach hingehen und ihm wird weitergeholfen. Zeiterfassungssysteme = hat er denn die Nachweise davon auch oder nur der Arbeitgeber?
Tip: beim Gewerbeaufsichtsamt melden, die freuen sich über solche Firmen.
 
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Der Betriebsrat ist sein Meister :D

Es bringt ja nichts, wenn er die Zeiten sich aufschreibt, weil der Meister nicht unterschreibt. Die Nachweise sind alle angepasst bzw. korrigiert.

Bekommt er dafür, dass er 1. zuviel gearbeitet und 2. dafür nicht bezahlt wurde, Schadensersatz?

Was wäre der beste Weg um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Gewerbeaufsichtsamt, IHK oder Arbeitsgericht?
 
Der Betriebsrat ist sein Meister
Kann ich mir kaum vorstellen. Wie gross ist diese Firma denn.
Wenn die Zeiten nicht passen sind sie ja manipuliert worden, wäre somit Urkundenfälschung und strafbar. Wenn das rauskommt, ist der seine Ausbilderberechtigung sehr schnell los. Wenn es vors Arbeitsgericht geht, muss der AG die Zeiten evtl nachzahlen wenn er dazu verurteilt wird, Schadensersatz kann ich mir nicht vorstellen. Auszubildende dürfen überhaupt keine Überstunden machen, warum sollten sie dann Überstundenvergütung bekommen? Warum macht er diese Stunden, wenn er genau weiss das sie nicht bezahlt werden. Bei der IHK sollte es Firmenbetreuer geben, an die sich die Azubis in Streitfällen wenden können. Wenn die Ausbildung nun zu Ende geht, hat er doch seine Prüfungen bereits alle hinter sich, was sollte dann noch passieren, übernommen wird er doch sowieso nicht.
Die IHK wird dem Ausbilder wohl auf die Finger klopfen, wenn man die davon informiert und man beauftragt die "Anrufung des Schlichtungsausschusses".
Da würde ich mich als Erstes melden bei Problemen.
Evtl spricht man auch mal mit dem Lehrer in der Berufschule, evtl vermittelt der ja auch zwischen dem Ausbildungsbetrieb?
Gewerbeaufsicht kümmert sich auch um die Einhaltung der Arbeitszeiten, nur muss er ja auch nachweisen können, das er auch gearbeitet hat und nicht z.B. 3 Std im Aufenthaltsraum gepennt hat (schon erlebt). Das Arbeitsgericht ist immer die Lösung die am weitesten reicht, Azubis haben dort schon oft ihre Rechte durchsetzen können ohne einen Anwalt einzuschalten. Die bekommen dann wohl einen Betreuer (Rechtspfleger) der sich darum kümmert, es darf denen ja kein Nachteil entstehen nur weil sie sich keinen Anwalt leisten können. Einfacher wäre die Gewerkschaft, da müsste man aber Mitglied sein. Bei einer Rechtsschutzversicherung müsste man extra auch "Arbeitsrecht" versichert haben, sonst zahlen die nicht.
 
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das würde erst mal gelten wegen der 10 Stunden usw.

Wenn er volljährig ist, ist es leider auch in der Ausbildung oft üblich Überstunden zu machen, wenn auch nicht in dem Maße wie es hier vorliegt.

Wenn es nur noch 1 Monat ist, würde ich da kein großes Faß aufmachen. Ich würde entweder durchhalten und mir was anderes suchen, oder einfach Dienst nach Vorschrift machen und pünktlich gehen.

Beschwern kann man sich auch ohne den Namen zu nennen.
Hab ich bei meinem ersten Betrieb auch gemacht. Das hat unter anderem dazu beitragen das die Firma geschlossen wurde und 60 Leute IHren arbeitsplatz verloren haben:evillol:
 
Hallo zusammen,
nach 10 Stunden hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Das heißt im Zweifelsfall muss dein Kumpel für möglich entstandenen Schaden selbst aufkommen.
Er soll sich das auf jeden Fall schriftlich geben - und am besten noch den Schrieb formulieren ala: Im Falle eines Unfalles übernimmt der Arbeitgeber die volle Verantwortung :D

und dann schau mal ob er noch länger als 10 Stunden arbeiten muss.

Überstunden schön und gut - aber bitte mit gesundem Menschenverstand. Ich kann mir vorstellen, dass es etwas anderes ist wenn man mehr als 10 Stunden mit nem Stapler oder einem Lastwagen durch die gegen fährt, als nur am Computer zu sitzen...

Gruß,

haunt
 
ist wohl so nicht ganz richtig. ich denke das passt besser:
Um es aber nochmals zu verdeutlichen: Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters in Deutschland, jedenfalls durchschnittlich, 8 Stunden. Überschreitungen stellen in der Regel einen Verstoß (Bußgeldfolge) gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

link IHK.
 
Zuletzt bearbeitet:
nach 10 Stunden hast du keinen Versicherungsschutz mehr. Das heißt im Zweifelsfall muss dein Kumpel für möglich entstandenen Schaden selbst aufkommen.

Es gibt Branche, wo 12 Stunden oder mehr Schichten üblich sind (bei entsprechendem Ausgleich) also kann das nicht ganz Stimmen.

Richtig ist aber, das bei jedem Arbeitsunfall beim Durchgangsarzt sofort nach Arbeitszeitbeginn und Arbeitszeit gefragt wird.
 
Versichert ist der Arbeitnehmer in jedem Falle, auch wenn die tägliche Arbeitszeit über die 10h des ArbZG hinausgeht, da es durchaus auch z.B. tarifvertragliche Bestimmungen geben kann, die (natürlich mit passendem, zeitnahen Freizeitausgleich) die zehn Stunden täglich überschreiten, auch in Regelarbeitszeit.

Die BG wird sich jedoch über derartige Auskünfte freuen, da sie den Beitragssatz dann auch passend anpassen wird und auch das Gewerbeaufsichtsamt freut sich über solche Auskünfte, da sie dann man wieder Vorzeigematerial erhält. Insbesondere dann, wenn es um Wegeunfälle oder Arbeitsunfälle in diesem Zusammenhang geht, da freuen die sich riesig.

Dein Freund ist dazu verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, daß er seine zulässige Arbeitszeit überschritten hat, und gegebenenfalls ist er ebenfalls dazu verpflichtet, seine Arbeit nieder zu legen, wenn er sich nicht mehr im Stande fühlt, diese in einem sicheren Umfang fortzuführen, z.B. wegen Übermüdung. Fährt er dann auch noch übermüdet nach Hause und baut einen Unfall, wird es zwar auch für den Arbeitgeber sehr interessant, aber er wird ebenfalls eine Strafe zahlen müssen, da er bewußt den Straßenverkehr gefährdete.
Es kann übrigens auch so weit gehen, daß Dein Freund auch gerne mal das Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsbeamte rufen darf, wenn sein Chef ihn daran hindern will, die Arbeit aus Arbeitssicherheitsgründen niederzulegen.

Da er sich in der Ausbildung befindet, ist die Sache sogar noch ein wenig interessanter, da er sich in erster Linie dazu verpflichtet hat, zu lernen, und nicht Arbeitsleistung zu erbringen. Da muß der Arbeitgeber schon nachweisen, daß erstens das, was der Auszubildende in den Überstunden leisten muß, dem Ausbildungsziel dient, und zweitens diese Inhalte nicht anderweitig in der Kernarbeitszeit zu vermitteln sind. Andernfalls begeht der Arbeitgeber einen Vertragsbruch.

Auch wenn seine Ausbildungszeit nur noch einen Monat beträgt, darf und sollte er sich an den Ausbildungsberater der IHK wenden, sowie ggf. an das Gewerbeaufsichtsamt (notfalls auch anonym), denn er wird sicherlich nicht der letzte Azubi dieses Betriebes sein, und 14h sind deutlich über der zumutbaren Zeit, da es dann auch recht schwierig wird, die 11h (ununterbrochene) Ruhezeit zwischen Arbeitsniederlegung und Arbeitsaufnahme am nächsten Tag zu gewährleisten, es sei denn, er hat ein flexibles Arbeitszeitenmodell, was aber in der Ausbildung eher ungewöhnlich ist.

Um sein Ausbildungsziel braucht er sich übrigens keine Sorgen zu machen: Selbst wenn der Betrieb stillgelegt werden sollte vor seiner Abschlußprüfung (was unwahrscheinlich ist, da das Gewerbeaufsichtsamt auch dazu verpflichtet ist, Arbeitsplätze nach Möglichkeit zu erhalten und wohl erst strenge Auflagen stellen wird und sowieso erst einmal ein Verfahren eröffnet wird, das seine Zeit braucht), wird die IHK ihm ermöglichen, an der Abschlußprüfung teilzunehmen, und ihm ggf. auch einen Ausbildungsplatz in einem anderen Betrieb im Umfeld bereitstellen (oder zumindest die Möglichkeit dazu schaffen). Auszubildende sind keine Arbeitskräfte und stehen "unter besonderem Schutz". Es ist sehr schwer, einem Auszubildenden (rechtskräftig) zu kündigen, und erst recht fristlos. Der Arbeitgeber mag das zwar androhen und auch versuchen, wenn der Azubi diese Kündigung aber innerhalb zweier Wochen nach Zugang anficht, muß der Auszubildende schon wirklich etwas gravierendes ausgefressen haben (was man ihm stichhaltig nachweisen kann), damit der Arbeitgeber damit durchkommen kann. Abgesehen von erheblichem Diebstahl, vorsätzlicher Körperverletzung oder Vandalismus fallen mir da recht wenige gültige Gründe ein, die eine Kündigung (fristlos) rechtfertigen können.

Auf der anderen Seite aber hätte Dein Kumpel die Möglichkeit, zu kündigen, wenn er tatsächlich (an Hand von automatisierter Zeiterfassung, Bewegungsprofilen oder ähnlichem) die Arbeitszeitverletzung ohne direktem Bezug zum Ausbildungsvertrag nachweisen kann und könnte dann auch noch weitergehende Ersatzforderungen stellen, die im Zusammenhang mit dem Erreichen des Ausbildungszieles stehen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen er tatsächlich seinen Arbeitgeber wechseln darf und die Ausbildung im selben Feld wieder aufnehmen darf. Dies sollte aber auch mit der IHK abgeklärt werden, daß es da zu keinen Komplikationen kommt.



Sollten Fragen bestehen, bin ich auch gerne bereit, Deinen Kumpel telefonisch zu beraten, hierzu bitte PN an mich.
 
daawuud schrieb:
Es bringt ja nichts, wenn er die Zeiten sich aufschreibt, weil der Meister nicht unterschreibt. Die Nachweise sind alle angepasst bzw. korrigiert.

Doch, tut es. Arbeitsgerichte urteilen gern Arbeitnehmerfreundlich. Somit sind die eigenen Aufzeichnungen mehr Wert als die des Betriebs.

Ich schreibe meine Stunden immer doppelt. Einmal für den Betrieb, einmal für mich Privat.
Man weiß ja nie was mal passiert.
 
Noch eine kleine Anfügung: Wenn Dein Kumpel seine Stunden wahrheitsgemäß aufschreibt und der Meister sich weigert, diese zu unterschreiben, darf er gerne auch den Beschwerdeweg gehen, denn dann muß der Betrieb nachweisen, daß es zu keiner Arbeitszeitverletzung kam. Und das muß er im Zweifelsfalle für die letzten zwei Jahre nachweisen können, nötigenfalls für jeden Arbeitnehmer seines Betriebes.

Handgeschriebene Anmerkungen des Werkstattmeisters gegen die Aussagen des Mitarbeiters sind da wenig Stichhaltig. Auch bei elektronischen Verfahren muß im Klagefall nachgewiesen werden, daß die Erfassung im Regelfalle den tatsächlichen Arbeitszeiten entspricht also in gewissem Maße "fälschungssicher" ist. Ansonsten wird der Kläger (also Arbeitnehmer) sehr gute Erfolgsaussichten haben. Direkt verloren hat der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer stichhaltig nachweisen kann, daß die Aufzeichnungen nachträglich von einem Arbeitgebervertreter (Chef) korrigiert wurden.

Auf keinen Fall aber sollte er seine Stundenzettel unwahrheitsgemäß ausfüllen. Überstunden können mal sein, auch in der Ausbildung ist dies möglich, aber ein zeitnaher Freizeitausgleich muß dann stattfinden, und die Kriterien aus meinem vorigen Post in Puncto Ausbildungsziel müssen ebenfalls erfüllt werden. Lieber ein Stundenzettel ohne Unterschrift, als sich der Urkundenfälschung strafbar machen.

Auch ich schreibe doppelt.
 
daawuud schrieb:
Es bringt ja nichts, wenn er die Zeiten sich aufschreibt, weil der Meister nicht unterschreibt. Die Nachweise sind alle angepasst bzw. korrigiert.
Ohne Unterschrift würde ich einfach pünktlich gehen. Was soll er da machen? Sich über den Azubi beschweren, ihn abmahnen, weil er keine Überstunden schiebt, wenn diese nicht aufgezeichnet werden? :p
 
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