Carglass Reparatur / Versicherung ?

.Max

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N'abend.

Poste bei im RECHTE FORUM da es ja um mein recht geht bzw um mein Versicherungsrecht, falls ein Mod denkt das gehört in die Auto sparte....



Folgendes, mein neues Auto, Golf 4 von '98 hat auf der Autobahn ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite ganz am Rand abbekommen.

Dadurch ist ein Riss der von außen fühlbar, aber von innen nicht bis ca zur Mitte quer über die Windschutzscheibe gewandert, man sieht ihn also richtig...


Das Auto ist als Zweitwagen ( 75% ) angemeldet und ist bei der Devk mit Teilkasko und 150€ sb ganz einfach versichert, also nicht diese Premium Auswahl, sondern halt Standard.


Jetzt ist meine Frage, kann ich einfach zu carglass etc fahren und meine Scheibe für 150€ austauschen lassen?

Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen :)

Grüße
 
Das kommt auf deine Versicherung an.
Es gibt Verträge, bei denen die Versicherung die Werkstättenwahl hat und du somit nicht einfach selbst wo hin gehen kannst.

Ruf einfach mal bei deiner Versicherung an, dann weist du es 100%ig ;)
 
.Max schrieb:
Jetzt ist meine Frage, kann ich einfach zu carglass etc fahren u...

Nur mal aus Neugier; warum zu CarGlass??
 
Das liegt an der Werbung.

Wenn eine SB von 150 EUR eh gezahlt werden muss, kann ich mir kaum vorstellen, dass es in diesem Bereich einen vorgeschriebenen Kooperationspartner bzw. eine Vertragswerkstatt gibt, wo die Reparatur vorgenommen werden muss.

Dafür ist allerdings sein Versicherer der richtige Ansprechpartner.

Interessant wäre dieses Thema nur dann für den TE, wenn man sich durch eine Reparatur den Austausch einer Scheibe und damit die SB sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur war notwendig gewesen.. Mein Aussage hatte ich ja selbst nicht verstanden...)
Bei Steinschlägen übernehmen die Versicherungen in der Regel die Selbstbeteiligung (bei reparatur). Ich würde ehrlich gesagt nich zu CarGlas fahren, die reparieren weniger und wollen sofort tauschen, meine Meinung.

Ich verstehe die "unfähigkeit" ehrlich gesagt nicht. Du hast eine KFZ Versicherung, fragst aber hier im Forum nach ob die kosten übernommen werden können...? :freak:

1. Telefon in die Hand nehmen
2. Versicherung anrufen
3. Fall schildern
4. Nachfragen ob dort die SB greift oder nicht
5. Versicherung wird dir anbieten für dich einen Termin zu machen --> Vorteil: Der Rep. Service hat gleich die notwendigen Vertragsdaten zur Abrechnung.
 
Das ist ein Versicherungsschaden.
Mir schreibt meine Versicherung vor in welche Werkstatt ich zu gehen habe. (ist auch Carglass...)
Daher mein richtiger Weg: Versicherung anrufen--> fragen was ich tun soll --> das tun ;)

Wenn ich du wäre, würde ich es gleich handhaben, damit hat man am wenigsten Probleme.
 
was habt Ihr alle für seltsame Versicherungen? Hatte im letzten Jahr das gleiche - Steinschlag am Rand, also nicht reparabel, kurzes Gespräch mit Versicherung wegen Teilkasko danach war es denen egal wo ich hin gehe......

edit: würde man mir Carglas vorschreiben, hätte ich damit ein Problem!
 
Das sind keine seltsamen Versicherungen, sondern Verträge mit wesentlich besseren Konditionen für mich als ehrlichen Bürger.
 
sondern Verträge mit wesentlich besseren Konditionen für mich als ehrlichen Bürger
Du empfindest es also als bessere Kondition, wenn man Dir vorschreibt wo Du reparieren lassen musst?!? :freak:
Ungewöhnlich, zum Teil verstörend aber wie Du magst.

Die enthaltene Unterstellung das andere Versicherungen keine ehrlichen Bürger haben überlese ich lieber mal!
Davon ab, woher willst Du meine Konditionen kennen?
 
Ich glaube du hast mich falsch verstanden.

Ich meinte mit Konditionen meine Beiträge (Geld/ Versicherungsprämie) für die Versicherung.
Bei freier Werkstättenwahl müsste ich wesentlich mehr zahlen, dafür habe ich halt diese Einschränkung.


Mit ehrlichen Bürger meinte ich, dass so eine Form von Versicherungsbetrug verhindert wird.
Ich kann auf Kosten der Versicherung nicht mehr reparieren lassen als den eigentlichen Versicherungsschaden, noch kann ich mir etwas von der Werkstätte "auszahlen" lassen.
Da ich eben ein ehrlicher Bürger bin, kann ich damit gut leben.

Habe ich etwas über deine Konditionen geschrieben?
 
mir ist es völlig egal welche Werkstatt den schaden behebt, ich hab weder ne Persönliche Verbindung zu ner Werkstatt, noch zu meinem Auto. daher ist mir die Klausel im Vertrag auch total egal.

das da noch ein paar euro bei rumkommen soll mir nur recht sein.
 
Ich hatte auch schon 2 gerissene Scheiben nach Steinschlägen, in beiden Fällen hat mir die Versicherung nicht vorgeschrieben, wo ich die Scheibe wechseln lasse. Versicherungen schreiben für gewöhnlich auch nichts vor, da sie, wie auch diverse Gerichtsurteile bestätigt haben, dazu kein Recht haben. Es ist schließlich eine Versicherung und keine freiwillige Herstellergarantie, wo der Autohersteller festschreiben kann, daß das Auto nur in einer Vertragswerkstatt repariert und gewartet werden darf.
Carglass würde ich persönlich nicht beauftragen, die angepriesenen 30 min Wartezeit beim Wechsel einer geklebten Scheibe sind mir suspekt. Vertragswerkstätten empfehlen mit Sicherheit nicht ohne Grund, das Auto nach einem Scheibenwechsel mindestens über Nacht stehen zu lassen. Deshalb habe ich meine beiden Scheiben auch in einer Audi Werkstatt wechseln lassen. Wie gesagt, das war für die Versicherung absolut kein Problem, obwohl der Tausch mit Sicherheit deutlich teurer als bei Carglass war.
Hellhörig würden Versicherungen höchstens werden, wenn auf der Rechnung deutlich höhere Preise als die marktüblichen auftauchen würden, schließlich wissen die Versicherungen auch genau, welche Preise z.B. Audi für die Scheibe und die Arbeitsleistung vorgibt. So lange es da keine eklatanten Abweichungen gibt, wird die Rechnung auch übernommen.
Hanni2k schrieb:
Bei Steinschlägen übernehmen die Versicherungen in der Regel die Selbstbeteiligung (bei reparatur). Ich würde ehrlich gesagt nich zu CarGlas fahren, die reparieren weniger und wollen sofort tauschen, meine Meinung.
Was ja wohl im Fall von Rissen in der Scheibe auch normal ist, da solche Schäden nicht repariert werden dürfen.
 
frankpr schrieb:
Versicherungen schreiben für gewöhnlich auch nichts vor, da sie, wie auch diverse Gerichtsurteile bestätigt haben, dazu kein Recht haben.

Wie bitte??

Selbstverständlich kann eine Versicherung die Vertragskonditionen in der TK frei festlegen. Wenn dir diese nicht passen musst du die eben einen anderen Versicherer suchen.
 
Lars_SHG schrieb:
Du empfindest es also als bessere Kondition, wenn man Dir vorschreibt wo Du reparieren lassen musst?!? :freak:
Ungewöhnlich, zum Teil verstörend aber wie Du magst.

Die enthaltene Unterstellung das andere Versicherungen keine ehrlichen Bürger haben überlese ich lieber mal!
Davon ab, woher willst Du meine Konditionen kennen?

Das ist doch ganz einfach:
In der Region XY gibt es zB 5 Audi-Vertragshändler.
Mit einem der 5 arbeitet die Versicherungsgesellschaft eng zusammen und hat bessere Konditionen aufgrund der Auftragsmenge.
Ich spare Versicherungskosten und muss dann eben zu dem einen Vertragshändler - wo ist das Problem?
 
Ich kann auf Kosten der Versicherung nicht mehr reparieren lassen als den eigentlichen Versicherungsschaden, noch kann ich mir etwas von der Werkstätte "auszahlen" lassen.

Einfach nur mal zur Ergänzung: Die Grundlage einer Glasversicherung ist immer Naturalersatz.

Die Scheibe muss daher grundsätzlich repariert oder ausgetauscht werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
 
Labtec schrieb:
Ich spare Versicherungskosten und muss dann eben zu dem einen Vertragshändler - wo ist das Problem?

So lange es sich um eine Vertragswerkstatt von bspw. Audi handelt, ist dagegen sicherlich auch nichts einzuwenden. Jedoch gibt es auch Versicherungen, die mit Werkstätten zusammen arbeiten, wo ich mein Auto mit Sicherheit nicht hingeben würde (Stichwort: "Hinterhof-Werkstätten" oder ATU). Meine Ablehnung gegen ATU resultiert aus persönlichen Erfahrungen. Ich gönne es mir selbst zu entscheiden, welcher Werkstatt ich mein Vertrauen schenke.
 
frankpr schrieb:
Es ist schließlich eine Versicherung und keine freiwillige Herstellergarantie, wo der Autohersteller festschreiben kann, daß das Auto nur in einer Vertragswerkstatt repariert und gewartet werden darf.

Ein weit verbreiteter Irrtum!

Auch freie Werkstätten können Inspektionen durchführen, ohne dass die Garantie verloren geht. Voraussetzung ist nur, dass sie nach Herstellervorgabe arbeiten. Man bekommt von der freien Werkstatt einen Wartungsnachweis (zusätzlich zur Eintragung im Serviceheft), schon bleibt die Herstellergarantie erhalten.

Viele Hersteller und Vertragshändler schreiben (bewusst) Falschinformationen in die Servicehefte, wonach man zum Vertragshändler gehen müsse, um seine Garantie zu erhalten. Das ist jedoch Käse! Das Wettbewerbsrecht verbietet solche Verklausulierungen und Vorschriften in Garantiebedingungen. Hierzu hat der EuGH seinerzeit auch ein entsprechendes Urteil erlassen.

Also ist der Gang zum Vertragshändler Geldverbrennerei, wenn man eine nach Herstellervorgaben arbeitende freie Werkstatt gefunden hat (das sind übrigens die meisten, nur Hinterhofwerkstätten eher nicht).


Dieser Irrtum ist jedoch weit verbreitet.

Genauso wie selbst heute noch einige glauben, dass EU-Fahrzeuge keine Garantie hätten (-> Käse) oder qualitativ schlechter seien (auch Käse) als deutsche Fahrzeuge.


MfG,
Dominion.
 
Da habe ich mehr als genug Gegenteiliges gelesen.
Herstellergarantien sind wie überall in der Wirtschaft eine freiwillige Leistung des Herstellers. Überall, sei es Computerhardware oder sonstwas, kann der Hersteller die Gewährung der Garantie an Bedingungen knüpfen. Warum sollte es bei Autos anders sein? Die Mobilitätsgarantie bekomme ich bei Audi beispielsweise auch nur gewährt, wenn ich mich an die Bedingungen halte und der Erstbesitzer bin.
Von Kulanz nach Ablauf der Garantie will ich nicht erst reden, dann hat man sehr schlechte Karten, wenn das Auto nicht in einer Markenwerkstatt gewartet wurde.
Im Übrigen habe ich selbst auch schon diese Erfahrung machen müssen, als Audi ca. 2001 die Vertriebs- und Servicestruktur geändert hat und einige Zeit lang nur das Audi Zentrum hier, dessen Werkstatt und Service ich als grottig einstufe, die offizielle Zulassung hatte, war ich gezwungen, eine Garantiereparatur dort durchführen zu lassen, Audi hätte sonst nicht gezahlt.
dominion1 schrieb:
Also ist der Gang zum Vertragshändler Geldverbrennerei, wenn man eine nach Herstellervorgaben arbeitende freie Werkstatt gefunden hat (das sind übrigens die meisten, nur Hinterhofwerkstätten eher nicht).
Sehe ich nicht so (die "Geldverbrennerei"), schlechte Erfahrungen habe ich mit meiner Stamm(marken)werkstatt noch nie gemacht, diverse Kollegen aber mehr als genug mit freien Werkstätten. Markenwerkstätten sind nicht automatisch teuer, es kommt darauf an, was sie selbst noch an Verdienst auf die Werksvorgaben aufschlagen. So ist die Audi Vertretung bei uns in der Stadt bei den Arbeitsleistungen reichlich 1/3 teurer als meine Werkstatt, Verbrauchsmaterial wie Öl ist gar exorbitant teurer.

Bei Versicherungen habe ich dagegen nie erlebt, daß sie vorschreiben, wo die Reparatur zu erfolgen hat. Dagegen hatte ich schon 2 Unfallschäden, bei denen die gegnerische Versicherung der Verursachers anstandslos die vom Gutachter berechnete Summe gezahlt hat, ohne Werkstattrechnungen o.Ä. zu verlangen. Und bei einem davon sagte mir der Gutachter der Versicherung(!), daß ich selbst Schuld wäre, wenn ich die Summe, immerhin 1600DM für den Ersatz einer beschädigten Heckstoßstange, in die Reparatur investieren würde, da sich die vermuteten Kratzer als Lackabrieb des Unfallverursachers erwiesen, der sich problemlos wegpolieren ließ.
Lediglich bei Glasschäden, wie im konkreten Fall, muß tatsächlich eine Instandsetzung erfolgen, Allein schon, weil mit defekter Frontscheibe die Betriebserlaubnis erlöschen kann, je nach Schaden, aber z.B. bei Rissen.
 
Es ist kompliziert...

Der BGH hat erst letztes Jahr für "Gebrauchtwagengarantien" die Bindung an bestimmte Vorgaben zur Werkstattwahl für unzulässig erklärt. Begründung: Der Käufer zahlt für die "Garantie" mit und etwaige Vorgaben benachteiligen den Käufer in unzulässiger Weise. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=65387&pos=0&anz=155

Was die Neuwagengarantien betrifft ist es etwas komplizierter, hier kommt es auf die Betrachtung des Einzelfalls und was von welcher "Garantie" abgedeckt sein soll an.

Zu den Versicherungen:
Eine gegnerische Haftpflichtversicherung kann keine Vorgaben zur Werkstattwahl machen, der Geschädigte hat hier absolut freie Wahl.

Die eigene Kaskoversicherung kann unter Umständen Vorgaben machen, wenn diese vertraglich vereinbart sind. Ein solche vertragliche Werkstattbindung kann für den Versicherungsnehmer den Vorteil haben, dass die Versicherungspolice günstiger wird. Wer dann trotzdem eine andere Werkstatt beauftragt riskiert eine Vertragsstrafe bzw. bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.
 
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