Rotblitzer Frage

blackraven

Commander
Registriert
Dez. 2004
Beiträge
2.269
Moin Moin,

ihr steht an einer Kreuzung, 4 Spurig.
1 Linksabbieger, 2 gerade Spuren und ein Rechtsabbieger.

Der Rechtsabbieger ist mit einer Grünpfeilampel ausgestattet, die nach einer bestimmten Zeit grün schaltet. Logischerweise blitzt es nicht, wenn man bei grün dann rechts abbiegt, trotz rot für die anderen Spuren.

Jetzt wird beim Rechtsabbieger gebaut und dieser wurde auf eine Spur weiter links verlegt, sodass man da sowohl geradeaus als auch rechts abbiegen soll. (per Gebotsschild vorher daraufhin gewisen) Der Grünpfeil existiert immer noch und schatet auch grün, wurde also nicht abgeklebt o.ä.

Was wäre nun das richtige Verhalten bei aufleutendem grünen Pfeil?
 
Sofern die rechte Geradeausspur als Rechtsabbiegerspur gekennzeichnet wurde und die Strassenführung angepasst wurde natürlich abbiegen.
 
Richtig.
Oder anders ausgedrückt:

In dem hier beschriebenen Fall natürlich stehen bleiben, da die Ampel für geradeaus entscheidend ist (Spur ist ja für rechts und geradeaus)
 
Rechts abbiegen bei grünem Pfeil, sofern die Spur für rechts abbiegen gekennzeichnet ist (weißer Pfeil mit gelbem übermalt).

Gibt auch 2 Spurige Straßen mit Lichtpfeil nach rechts.
Soll man da trotzdem warten bis richtiges Grün ist oder wie?
 
alffrommars schrieb:
Rechts abbiegen bei grünem Pfeil, sofern die Spur für rechts abbiegen gekennzeichnet ist (weißer Pfeil mit gelbem übermalt).

Obs auf der Strasse geändert wurde, weiß ich nicht, auf jedenfall ist ein blaues Gebotsschild da, das ausdrücklich das rechtsabbiegen gebietet. ;)

War vorhin da und hab Fotos gemacht. Die Bauarbeiter rechts im Orangenen Wagen fanden das sehr amüsant. Als ich da war, hats in den 2min noch 5 weitere erwischt.

IMG_20140619_105502.jpg
 
Ich wäre da wohl auch bei grünem Pfeil abgebogen. Ruf doch einfach mal bei der örtlichen Polizeiinspektion an und sag ihnen, die sollen sich das mal anschauen. Dann können die entweder den Blitzer oder den Rechtsabbiegerpfeil abschalten, bzw die Abschaltung veranlassen.
 
Die Bauarbeiter sagten, die Polizei ist jeden Tag da.
Daher warte ich jetzt erstmal, ob da noch was kommt oder nicht.
 
die Stadt wird bei der welle an Rotüberschreitungen vermutlich stutzig, nachhacken und dann keine Briefchen Verschicken.

Da das Punkte gibt, werden sich die meisten ja vermutlich wehren...
 
Wenn Du dich doch noch erkundigen willst, wäre nicht die Polizei der richtige Ansprechpartner, sondern die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Meist ist deren Ordnungsamt für die stationären Blitzer verantwortlich und ebenso deren Straßenverkehrsbehörde für die (Baustellen)Beschilderung. Dein Anliegen dürfte dort also mit einem Anruf beantwortet werden können.
 
§ 37 StVO
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
[...]
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.

Wenn ich das richtig verstehe, darf man bei dem Zusatzschild mit grünem Pfeil nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Bei der Ampel mit grünem Pfeil fehlt diese Einschränkung. Also gehe ich davon aus,dass abbiegen i.O. wäre.
Abgesehen davon gibts doch beim Rotblitzer immer zwei Fotos, oder? Dann wäre es ja womöglich ersichtlich, dass der geblitzte nach rechts abbiegt.

Da teilweise Feiertag ist, ist die Polizei durchaus der richtige Ansprechpartner. Da man diese rund um die Uhr erreicht und diese somit schneller reagieren kann. Die wissen dann schon, was zu tun ist und leiten einen, wenn sie selbst keine Zeit haben, an den richtigen Ansprechpartner weiter. Manchmal darf man das "Freund und Helfer" durchaus Ernst nehmen. Man muss ja nicht warten, bis dutzende, vermutlich fälschlicherweise geblitze Autos aufgelaufen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jap, auf Grundlage des Bildes vom TE ist das auch mein Verständnis von der StVO.

Zu deinem Edit:
Nunja, wie Du bereits erwähntest ist (teilweise) Feiertag. An wen soll die Polizei den TE also weiterleiten? Und unternehmen können sie selbst vor morgen auch nichts, da die zuständige Behörde eben aufgrund des Feiertags nicht besetzt ist. Der TE könnte also morgen auch höchst selbst auf der Stadt anrufen und dort nachfragen bzw. die Beobachtung melden. Der Zwischenschritt über die Polizei ist m.E. unnötig und birgt einzig das Risiko, dass dort vergessen wird die Stadtverwaltung morgen zu kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woods schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, darf man bei dem Zusatzschild mit grünem Pfeil nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Bei der Ampel mit grünem Pfeil fehlt diese Einschränkung. Also gehe ich davon aus,dass abbiegen i.O. wäre.
Na ja, der grüne Blechpfeil (is ja hier nicht, aber zur Klarheit) gilt NICHT nur für reine Rechtsabbiegerspuren sondern schlichtweg für die äußerst rechte Spur. Da darf die Kreuzung auch gern gar keine Blau-weiße Beschilderung bzw. Straßenmalerei haben.


Im hier vorliegenden Fall: Da is n Lichtsignal grün nach rechts, ich bin auf der rechten Spur, ich will & darf nach rechts, ich fahre... Wenns dann blitzt gibts Widerspruch auf Widerspruch.
 
Öffentliche Institutionen unterliegen dem Eindeutigkeitsprinzip.

Sie müssen (in diesem Falle) die Verkehrsregelung eindeutig regeln, somit verwirrende und nicht geltende Verkehrsregeln außer Kraft setzen (zB verdecken).

MfG,
Dominion.
 
Sehe ich auch so, hier ist die Kommune in der Pflicht, für eindeutige Regelungen zu sorgen. Ist das Rechtsabbiegen bei leuchtendem Pfeil trotz der baulichen Einschränkungen weiterhin erlaubt, kann die Stadt die Bilder nicht verwerten. Ein findiger (und "böswilliger") Anwalt könnte dann der Stadt sogar umgekehrt ans Bein pinkeln, wenn sich rechtsabbiegende Autofahrer durch das ungerechtfertigte Blitzen irritiert fühlen.

Vorab bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt melden, bringt erfahrungsgemäß nichts. Abwarten, ob ein Brief/Bußgeldbescheid kommt, dann Widerspruch einlegen. Beweise wie die Bilder und Zeugen machen sich da gut.
Die Polizei ist für solche Dinge allerhöchstens, wenn überhaupt, nur dann zuständig, wenn davon eine akute Gefahr ausgeht.
Daaron schrieb:
Na ja, der grüne Blechpfeil (is ja hier nicht, aber zur Klarheit) gilt NICHT nur für reine Rechtsabbiegerspuren
Etwas ungünstig ausgedrückt, ist die rechte Fahrspur eine reine Rechtsabbiegespur, gilt der Blechpfeil natürlich für die.
Leuchtsignale können dagegen auch für mehrere Rechtsabbiegerspuren gelten, wir haben hier eine solche Kreuzung. Konflikte kann es keine geben, da der grüne Pfeil nicht leuchten darf, wenn aus anderen Richtungen Fahrzeuge freie Fahrt haben, mit denen der Rechtsabbieger kollidieren kann. Deshalb gibt es auch sinnvollerweise keine Blechpfeile an Kreuzungen mit separaten Linksabbieger Ampeln, da sind sie nicht zulässig, im Gegensatz zur alten DDR Regelung, da gab es so etwas durchaus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

Zurück
Oben