Hausratsversicherung: Reparatur von Geräte wie Herd/ofen und Kühlschrank enthalten ?

Für den TE könnte es eventuell interessant sein, mal in den Mietvertrag zu schauen.
Hier in Hamburg ist es durchaus üblich, dass Wohnungen inklusive Einbauküche vermietet werden.

Damit trägt dann der Vermieter das Instandhaltungsrisiko für die Küchengeräte.
Hat aber auch Tücken, denn so ohne Weiteres darf man keine baulichen Veränderungen an der Küche vornehmen bzw. muss bei Auszug die Küche wieder in den Ursprungszustand versetzen.

Ansonsten gilt:
Küchengeräte sind ganz normale Elektrogeräte die als Gebrauchsgegenstände genutzt werden und genau wie Fernseher, Computer, Staubsauger ab und an mal erneuert werden müssen.
Nur ist der Zeitraum zwischen den Neuanschaffungen normalerweise deutlich größer.
 
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