Frage zur Rechtslage nach Gebraucht Monitorkauf über Ebay Kleinanzeigen

snookii

Lieutenant
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hallo leute

ich habe einen monitor von einer privat person gekauft und habe diesen zugesendet bekommen.
vorab wurde mir versichert das der monitor pixelfehlerfrei ist und absolut in ordnung.

jetzt habe ich ihn bekommen und natürlich mit pixelfehler. fand ich schon komisch das man den "übersehen" hat
und habe freundlich angemeldet das ich den monitor zurück schicken werde und ich bitte den kaufbetrag zurück haben möchte aufgrund des fehlers des monitors.

der verkäufer stellt sich auf stur und es kommen solche sache wie "1pixelfehler ist ok" usw. ich solle den monitor gar nicht erst an ihn zurück senden da er ihn eh nicht annehmen werde. für ihn ist das thema erledigt.

was kann ich da machen ? ich habe bezahlt für einen pixelfehler freien monitor und habe keinen bekommen obwohl das garantiert wurde.

meiner meinung nach ist der verkäufer dazu verpflichtet dem nachzukommen oder liege ich da falsch ?

kann doch nicht sein das ich jetzt der depp bin weil ich auf die aussage von ihm vertraut habe.

danke
 
Mit Ebay in Verbindung setzen! Da wird dir geholfen! So was ist immer blöd, bin gespannt was raus kommt!
 
Ebay hat damit rein gar nix zu tun!

Der Verkäufer hat dir auf Nachfrage 100% Pixelfrei versprochen, dann muss er es auch liefern.
Und wenn er sagt das 1 Fehler normal ist dann hat er zwar Recht aber er hat dir 100% versprochen das er ok ist.
Somit kannst du den Monitor zurückgeben.
Das war die Therorie

Die Praxis ist jetzt: wie kommst du an dein Geld...
Wen er zickt dann hast du eben Arbeit Arbeit Arbeit, ist es das Wert?
Ein Gebrauchter Monitor??

Versuch es im guten, wenn es nicht klappt dann musst du schauen wieviel Arbeit es dir Wert ist. Das Recht ist auf deiner Seite
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Auf welchem Weg wurde dir die Pixelfehlerfreiheit denn versichert? Kannst du das nachweisen oder war das am Ende am Telefon? Hast du einen Link zum Angebot parat?
 
Hast du bei Kleinanzeigen per Paypal bezahlt? Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Ansonsten kannst du dir den Stress sparen, du hast eh keine Chance.
 
Was bitte willst Du wirklich dagegen unternehmen? Du musst schließlich nachweisen das der Verkäufer
absichtlich einen mit Pixelfehler behafteten Monitor versandt hat. Die Chancen hier zu gewinnen sehe
ich recht schlecht. Sowas fällt unter Lehrgeld. Du hats natürlich die Wahl dagegen rechtlich vorzugehen.
Aber ob sich das lohnt und am Ende auch Du der Gewinner bist bleibt fraglich.

Der Verkäufer kann auch behaupten den Fehler nicht gesehen zu haben. Oder der Fehler ist erst bei Dir
aufgetreten. Also alles in allem hast Du wohl die Arschkarte gezogen. Ist aber nur meine Meinung.
 
cyberpirate schrieb:
Du musst schließlich nachweisen das der Verkäufer
absichtlich einen mit Pixelfehler behafteten Monitor versandt hat.

Der Verkäufer kann auch behaupten den Fehler nicht gesehen zu haben. Oder der Fehler ist erst bei Dir
aufgetreten. Also alles in allem hast Du wohl die Arschkarte gezogen. Ist aber nur meine Meinung.

Sry, aber das ist einfach Quark. Wenn die Kaufabwicklung schriftlich erfolgte, hat er den Nachweis des Betrugs schon erbracht. Bei einem Telefonat wären die Chancen deutlich schlechter, da Aussage gegen Aussage. (aber die Angebotsbeschreibung sollte auch ausreichen, wenn dort wirklich von "pixelfehlerfrei" gesprochen wird)

Der Verkäufer versucht sich über Pixelfehler als übliche Beschaffenheit bei Monitoren rauszuwinden... bloß hat er wohl in der Angebotsbeschreibung (die es bei den Kleinanzeigen auch gibt) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Monitor pixelfehlerfrei sei und somit eine einwanfreie Beschaffenheit zugesichert.

Die Chancen hier zu gewinnen sehe ich recht schlecht. Sowas fällt unter Lehrgeld. Du hats natürlich die Wahl dagegen rechtlich vorzugehen.Aber ob sich das lohnt und am Ende auch Du der Gewinner bist bleibt fraglich.

Die Frage ist eher, ob es sich der Verkäufer antuen will. Ich würde ihm z.B. erst eine Frist setzen, zu der er das Geld zurücküberweist und wenn dies verstreicht, ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid (natürlich zu seinen Kosten) schicken, auf den er auf jeden Fall reagieren muss. Je nachdem wie viel der Montor preislich gekostet hat, ist die Chance auf Einstellung wegen Geringfügigkeit auch nicht mehr gegeben.

Der Verkäufer kann auch behaupten den Fehler nicht gesehen zu haben. Oder der Fehler ist erst bei Dir
aufgetreten. Also alles in allem hast Du wohl die Arschkarte gezogen. Ist aber nur meine Meinung.

Wenn er behauptet, den Fehler nicht gesehen zu haben ist der Fall ebenso klar. Dass der Fehler bei ihm erst auftritt, ist sehr unwahrscheinlich... bei einem neuen Monitor vielleicht bei Erstinbetriebnahme, aber nicht bei einem entsprechend länger genutzten Gebrauchtgerät.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Verkäufer hat doch schon zugegeben, dass er vom Fehler wusste "1 Pixelfehler ist OK"

Daher wie schon einer gesagt hat, das recht wird wohl auf deiner Seite sein, aber die Frage ist wie du das ganze durchsetzen kannst.
 
die pixelfehlerfreiheit stand in der announce und habe ich mir noch einmal extra per e-mail bestätigen lassen.
habe per bank überweisung gezahlt.

ich werd die sache weiter verfolgen, mal schauen was bei rauskommt

danke für eure hilfe
 
Das weiter Verfolgen wird Dich mit Mahnbescheid und später Anwalt + Gerichtskosten Minimum rund 200 Euro kosten und es ist nicht gesagt, dass Du auch gewinnen wirst! Gefahrenübergang bei Fernverkauf von privat zu privat ist die Paketaufgabe. Wenn der Verkäufer einen Zeugen bringt der ihm bestätigt, dass beim Verpacken noch alles ok war, dann steht Aussage gegen Aussage und Du wirst ihm nicht das Gegenteil beweisen können. So ein Pixelfehler kann ja auch beim Versand passiert sein. Immerhin scheint ja laut Verkaufsbeschreibung und Monitorbeispielbild alles ok gewesen zu sein - Anscheinsbeweis!

Buche den Kaufpreis besser als Lehrgeld ab und ziehe die richtigen Schlüsse!
 
Wobei..... ein Pixelfehler beim Versand? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Tatsache ist das er ja schon sagte "Einer ist keiner" also kann man von einem Wissen des Fehlers ausgehen. ;)


@TS: Darf man fragen von welchen Betrag wir hier reden?
 
Offensichtlich wusste er ja vom Pixelfehler, ansonsten hätte er ja geschrieben, dass bei sich noch kein Fehler vorhanden war. Also mit der Versandausrede kann er nicht mehr kommen...
 
han123 schrieb:
Offensichtlich wusste er ja vom Pixelfehler, ansonsten hätte er ja geschrieben, dass bei sich noch kein Fehler vorhanden war. Also mit der Versandausrede kann er nicht mehr kommen...

Kann man so auslegen, muss man aber nicht. Ein "Schuldeingeständnis" ist die Aussage des Verkäufers in meinen Augen nicht, höchstens ein Indiz. Darauf würde ich mich im Falle dass ihr es tatsächlich bis vor Gericht treibt nicht verlassen. Ebenso gut könnte man es als "bei mir war noch kein Fehler, aber eigentlich wäre selbst wenn es so wäre ein einzelner Fehler egal"

Wie schon weiter oben erwähnt, wirst du im Zweifelsfall nicht nachweisen können, dass der Fehler schon bei ihm Vorhanden war, damit wird es sehr schwierig ... die Kosten solltest du dir in meinen Augen sparen, auch wenn es natürlich ärgerlich ist.
 
Nimm es als Lehrgeld. Bei ebay KLEINANZEIGEN zahlt man nicht im voraus! Er hätte dir auch genauso gut nichts schicken können (Stichwort: Betrüger). Und elektronische Dinge kauft man da erst recht nicht, ohne sie gesehen zu haben, dass ich auch nicht der Sinn der Kleinanzeigen!
Sorry, aber für mich sind solche Leute immer auch teilschuld.

Btw. gibt es Pixelfehlerklassen und du könntest auch keinen NEUEN Monitor zurückgeben, nur weil er einen Pixelfehler hat. Der Händler könnte ihn zwar aus Kulanzgründen zurücknehmen, aber verpflichtet ist dieser nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler
 
...auch nicht, wenn er Pixelfehlerfreiheit zugesichert hat? ....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ich sage nur, was es für Standards gibt. Im Endeffekt kann man es natürlich durch ein Gericht klären lassen, wird sich aber nicht lohnen, da zu Zeit/Geld-Intensiv.
 
MisterMankind schrieb:
...auch nicht, wenn er Pixelfehlerfreiheit zugesichert hat? ....

Das Gericht würde klären müssen, ob hier ein Pixelfehler überhaupt eine wesentliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit darstellt.

Auch wird man beweisen müssen, dass dem Verkäufer der Pixelfehler bekannt war und er diesen bewusst verschwiegen hat. Prinzipiell hätte der Pixelfehler auch erst in der Zeit nach dem Versand entstehen können, z.B. während des ersten Einschaltens beim neuen Eigentümer.

Solch einen Fall hatte ich persönlich vor einigen Jahren, als ich an einem neuen Monitor förmlich zusehen konnte, wie immer neue Pixelfehler auftraten. Am Ende waren es dann mehr als 10 Pixelfehler.

Unter dem Strich lohnt hier IMHO ein Rechtsstreit nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Supermoto schrieb:
Das Gericht würde klären müssen, ob hier ein Pixelfehler überhaupt eine wesentliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit darstellt.

Stichwort: Übliche Beschaffenheit....
Kann ein Endverbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf einen Pixelfreien Monitor erwarten? Ja kann er, somit liegt ein Sachmangel vor.

In diesem Fall sehe ich gute Chancen für den TE.

Ihm wurde zugesichert dass der Monitor KEINE Pixel hat, direkt nach Erhalt des Gerätes, wird ein Pixelfehler festgestellt, ergo liegt hier
ein Sachmangel vor....
 
@Ribery88
Über die Schiene würde ich es nicht versuchen. Ich habe ja weiter oben schon den Link gepostet, die Standard-Fehlerklasse bei neuen Monitoren lässt folgendes zu:
"[...] bei Fehlerklasse II höchstens zwei Pixel je ständig leuchtend oder ständig schwarz sein und es dürfen maximal zehn defekte Subpixel auffindbar sein."

Das Problem des Verkäufers ist, dass er ihm zugesichert hat, dass es keinen Fehlerpixel gibt. Und hinterher hat sich rausgestellt, dass er davon wusste und er hat es mit Absicht verschwiegen und es runtergespielt.
Hier ist denke ich der richtige Ansatz gegeben. Wenn der Käufer (OP) alles schriftlich hat, kann man den Verkäufer darauf festnageln. Wenn der OP auch noch eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich es auch durchziehen, da ich nichts davon halte, dass die Leute mit solchen "Betrügereien" durchkommen.
 
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