Frage zur Rechtslage nach Gebraucht Monitorkauf über Ebay Kleinanzeigen

Ribery88 schrieb:
Stichwort: Übliche Beschaffenheit....
Kann ein Endverbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf einen Pixelfreien Monitor erwarten? Ja kann er, somit liegt ein Sachmangel vor.

Übliche Beschaffenheit eines Monitors ist, dass nach den Pixelfehlerklassen durchaus eine gewisse Menge an Pixelfehlern akzeptabel ist, ohne dass der Gebrauchswert des Monitors dadurch wesentlich beeinträchtigt wird.

Ribery88 schrieb:
Ihm wurde zugesichert dass der Monitor KEINE Pixel hat, direkt nach Erhalt des Gerätes, wird ein Pixelfehler festgestellt, ergo liegt hier ein Sachmangel vor....

Der TE behauptet, dass die Pixelfehlerfreiheit zugesichert wurde. Das ist bisher nur eine angenommene Nebenbedingung, die nicht hier nicht bewiesen wurde.

Einen Sachmangel stellt 1 Pixelfehler nicht dar (siehe oben). Und mit welcher Wahrscheinlichkeit ein solcher Fehler nach Erhalt der Ware auftreten kann, entscheidet letztendlich ein Gutachter. Fakt ist aber, dies kann auch bei gebrauchten Geräten später auftreten.

Ebenso kann nicht schlüssig der Nachweis geführt werden, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
 
@Supermoto
Wir kennen ja den E-Mail verkehr nicht, aber ich kann mir schon vorstellen (wie bereits auf der Vorseite gepostet), dass man den Verkäufer dranbekommen könnte.
Wenn er explizit in den Mails schreibt, dass es keine Fehlerpixel gibt und es sich hinterher rausstellt, dass es doch welche gibt und er aber sowas ähnliches schreibt wie „der war schon da, aber ein Fehler ist ja nix“, dann kriegste ihn dran weil das Produkt nicht der Beschreibung entspricht. Und da würde mir denke ich jedes Gericht recht geben, nur ist da der Wortlaut von Käufer/Verkäufer entscheidend, den kennen wir aber nicht.
Vllt. meldet sich der OP noch mal.
 
Wir treten auf der Stelle, lasst doch bitte nun erst mal wieder den TO zu Wort kommen.
 
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