Kommunikationstechnik – eine (zu) gefährliche Ablenkung im Auto?

Deine Frage hast du selbst beantwortet - wenn wir Telefonieren per Freisprech zulassen, dann sollten wir wohl auch alle anderen Funktionen, die auf diese Weise bedient werden können zulassen. Und das gilt dann auch für die Funktionen aus der deiner Ford-Werbung.
Ich sehe da allerdings noch Hindernisse z.B. bei der korrekten Spracherkennung. Dieses System müsste so verlässlig "richtig" erkennen, dass eine Überprüfung unnötig ist, auch wenn jemand schnell und undeutlich spricht oder mit einem starken Dialekt - so weit ist das mMn noch lange nicht. Wahrscheinlich hat niemand lust, seinem Handy/Auto erst noch seine Spracheigenheiten beizubringen.

Ein Unterscheidung bei den Daten ist also garnicht notwendig, nur in der Art der Eingabe muss hier eine Unterscheidung stattfinden, an die die Verfügbarkeit der Funktionen gekoppelt ist - findet die Eingabe über Freisprech und Sprachsteuerung statt, ist alles OK. Sind solche Gerätschaften, Möglichkeiten nicht vorhanden, bleibts beim eingeschränkten Funktionsumfang.

Eigentlich begrüße ich solche Entwicklungen, denn das bedeutet, dass die Autoindustrie auf die neue "Bord-Elektronik" reagiert - vielleicht war die Entwicklung bei Ford ja sogar von Fahrsicherheitsgedanken befruchtet. ZUmindest klingt das für mich ein wenig so, als bemühe sich jemand um die sinnvolle Integration von Smartphones in den alltäglichen Fahrbetrieb - etwas, das die Kunden schließlich schon seit jahren tun, nur eben teilwise auf sehr ablenkende Weise.
 
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Ok. Dann sind deine Wünsche doch schon erfüllt. Es GIBT bereits eine solche Sperre für Anwendungen, die nicht per Spracheingabe, Lenkradsteuerung oder ähnlich störungsarm gelöst werden. Nennt sich Straßenverkehrsordnung. Und tatsächlich ist die Nichtbeachtung dieser Sperre auch noch mit deutlich schlimmeren Strafen als deinen 10€ besetzt.

Die geltende Rechtslage (Flossen weg vom Handy/Tablet/... während der Motor läuft) ist vollkommen ausreichend. Das Strafmaß könnte höher sein, viel wichtiger wäre (und nicht nur um Handy-Sünder zu erwischen) eine signifikant stärkere Polizeipräsenz.
 
Daaron schrieb:
viel wichtiger wäre (und nicht nur um Handy-Sünder zu erwischen) eine signifikant stärkere Polizeipräsenz.

Du sagst es, aber leider wird auch eine signifikant stärkere Polizeipräsenz solange nichts bringen, wie nicht flächendeckend und rund um die Uhr kontrolliert wird.
Meine Idee ist daher eine gesetzlich verpflichtende Sperre am Gerät selbst, die zwar freiwillig aktiviert werden muss, wo jedoch im Falle einer Verkehrskontrolle mit nicht aktivierter Sperre sofort ein Bußgeld fällig wird - meinetwegen nach den geltenden Katalogen.

Die Möglichkeit der Kontrolle, und damit des Fälligwerdens eines Bußgeldes, würden dadurch von den Augen einzelner Polizisten, auf ein Gerät verlagert werden, welches ohnehin jeder dabei hat.
Um diese Verlagerung geht es mir, denn ich erhoffe mir davon einen psychologischen Effekt, sowie technische Neuerungen, die das Leben mit dieser geänderten Gesetzeslage so angenehm wie möglich gestalten (z.B. durch eine Integration der Handy-Funktionen in die Systeme des Autos - wie in der Ford-Werbung).
Noch effektiver wäre es freilich, wenn die Geräte Fahrten ohne Sprerre automatisch bei Polizei oder Ordnungsamt melden würden, aber das ist mMn etwas zu viel 1984 - und wahrscheinlich nicht anatzweise technisch umsetzbar (Allein schon wegen der unsicheren Zuordnung von Handy-Besitzer und Fahrzeugführer).
Die hoffentlich aufmerksamen Augen der Polizisten brauchen wir trotzdem auch weiterhin, und davon sollte es tatsächlich ein paar mehr geben. Im täglichen Leben fragt man sich tzatsächlich immer wieder, wo denn die Hundertschaften herkommen, an die man sich bei Demos gewöhnt hat. Werden die immer aus allen umliegenden Städten zusammengezogen?
 
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DerOlf schrieb:
Meine Idee ist daher eine gesetzlich verpflichtende Sperre am Gerät selbst, die zwar freiwillig aktiviert werden muss, wo jedoch im Falle einer Verkehrskontrolle mit nicht aktivierter Sperre sofort ein Bußgeld fällig wird - meinetwegen nach den geltenden Katalogen.
...und was dann? Verdachtsunabhängige Kontrolle? Einfach mal so eine Personendurchsuchung, ohne dass dafür eine Veranlassung besteht? "Führen Sie ein Smartphone mit sich?" - "Nein." - "Dürfen wir Sie durchsuchen?" - "Nein!"
Ne komische Rechtsauffassung hast du...

Außerdem: Was hindert mich daran, die Sperre per Hotkey zu aktivieren? Wie viel Zeit bleibt mir denn zwischen Blaulicht/Kelle und dem Moment, wo die überhaupt sehen können, was ich auf Hüfthöhe so mache?

Werden die immer aus allen umliegenden Städten zusammengezogen?
Ja, werden sie. Tatsächlich werden die meisten dieser Polizisten von außen angefordert, damit im Ort selbst kein zu großes Loch entsteht. Dass das nicht funktioniert... tja, offenes Geheimnis. Wenn du irgendwo ne große Klau-Tour abziehen willst, warte aufs nächste Dynamo Dresden Heimspiel. Bist mit deiner Beute in Děčín, bevor der erste Streifenwagen überhaupt losgefahren ist.
 
Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass um an 1984 erinnert zu werden (so man das als Synonym für den modernen "Überwachungsstaat" verwenden möchte), es in meinen Augen ausreicht eine offenbar weitgehend schrankenlose Befugnisnorm für die Polizei zu schaffen, die eine Kontrolle des Gerätestatus erlaubt. Bisher ist ein solcher Eingriff nämlich nur unter den engen Voraussetzungen der 102 StPO ff. möglich. Einen Liveabgleich braucht es für diese orwellsche Dystopie also nicht mal.
 
Die Anfrage und die Überprüfung des Handy-Status (NICHT des sonstigen Inhaltes) müssten den gesetzlichen Status einer Alkoholkontrolle besitzen. Dazu sind wohl ein paar Anpassungen nötig.
Unter den jetzigen gesetzlichen Vorraussetzungen ist es natürlich mumpitz, genau wie eine freiwillige Alkoholkontrolle - die würde auch keiner machen.
 
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Dann schaltet man den Modus eben mit zwei Klicks ein, wenn ein Polizist kontrollieren will.

Und Vorallem, warum sollte man eine Strafe zahlen müssen, nur weil man vergisst den Modus zu aktivieren, aber das Gerät in seiner Tasche und nicht griffbereit hat?

Wirklich funktionieren könnte das nicht.
 
DerOlf schrieb:
Die Anfrage und die Überprüfung des Handy-Status (NICHT des sonstigen Inhaltes) müssten den gesetzlichen Status einer Alkoholkontrolle besitzen.

Blasen am Alkomat ist freiwillig.
Und eine Blutprobe muß ein Richter Anordnen.
 
fassen wir zusammen, es gibt keine Möglichkeit die nicht auch den einschränkt der es verantwortungsvoll benutzt.

daher logging, und somit konsequenzen wenn nachher Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
nur das wird den Autofahrer zwingen, etwas sein zulassen obwohl "doch garnix passiert ist"...

(wenn das log sagt jemand hat allein im auto ne sms getippt und nen unfall gebaut - TRÖÖÖÖÖT)
mehr will ich garnicht.

denn meinem beifahrer das handy zu geben und zu sagen "tipp mal "ja ok geht klar"" will ich nicht verboten sehen.
 
@Haudrauff
Theoretisch richtig, praktisch natürlich Mumpitz. Wenn die dich rauswinken und du sollst pusten und du weigerst dich, glaub mal nicht, dass du dann wieder einsteigen und weiterfahren darfst.
 
Natürlich nicht. Du mußt dann mit auf die Wache und darfst dann auf die richterliche Anordnung warten.
Ebenso wird es wohl dann mit dem Handy ablaufen.
 
nachdem ich das letzte mal 2 stunden lang von den grünen lang gemacht worden bin, im Heimatort - werden die richtig spaß mit mir haben.
die hatten behauptet ich müsste die ganzen maßnahmen über mich ergehen lassen, und sie haben rechtsbrüche begangen wie ich nachher erfahren habe.

gefunden haben sie nichts, im blut hab ich auch nichts - ich lasse es nächstes mal definitiv drauf ankommen.

achja die Begründung wieso ich so hart rangenommen wurde war "typisches kifferauto" - ich fahre nen serienmäßigen opel astra. lol
 
Natürlich darf man dann wieder einsteigen wenn man das verweigert. Solange die Polizisten keinen hinreichende Verdacht haben, nehmen die einen nicht mit. Vorallem wenn man mir einer Anzeige droht.
 
Corto schrieb:
(wenn das log sagt jemand hat allein im auto ne sms getippt und nen unfall gebaut - TRÖÖÖÖÖT)
mehr will ich garnicht.
Tja, zumindest bei der SMS oder Telefonaten kannst du genau das nachweisen, indem du z.B. in die Abrechnung guckst.

Aber:
- Was willst du alles loggen? Was, wenn ich z.B. ne OTR - Applikation wie ChatSecure zum Chatten verwende? Der SINN hinter den Dingern ist, dass da nix geloggt wird oder von Dritten gelesen werden kann. Lies mal nach, was OTR bedeutet.
- Wie willst du ne Youtube-App loggen?
- Wie willst du loggen, ob die SMS jetzt per Spracheingabe oder Tastatur angelegt wurde? Wie willst du loggen, ob das Telefon trotz Freisprecheinrichtung nicht DOCH in der Hand war?

Deine Logging-Mechanismen müssten so knüppeltief in die Systeme verankert werden, dass sie quasi Rootkits wären. Das widerspricht aber dem Gedanken hinter freien Betriebssystemen und gesicherter Kommunikation.

WhiteShark schrieb:
Natürlich darf man dann wieder einsteigen wenn man das verweigert. Solange die Polizisten keinen hinreichende Verdacht haben, nehmen die einen nicht mit. Vorallem wenn man mir einer Anzeige droht.
Eben. Die werden n Teufel tun und es drauf an kommen lassen. Wenn du nicht gerade nach Party riechst oder sooooolche Pupillen hast, dann umgehen die jeden möglichen Ärger. Was passiert denn z.B., wenn der Richter dann deiner Meinung ist und einer Blutentnahme nicht zustimmt? Die Typen werden, wenn das n paar Mal passiert, als Bürgerpolizist nach Hinterposemuckel versetzt.
 
WhiteShark schrieb:
Natürlich darf man dann wieder einsteigen wenn man das verweigert. Solange die Polizisten keinen hinreichende Verdacht haben, nehmen die einen nicht mit. Vorallem wenn man mir einer Anzeige droht.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber aus der Aussage entnehme ich mal, dass du es noch nie mit Polizisten im privaten Umfeld zu tun hattest. Da kriegst du dann die richtigen Geschichten zu hören, wie man Leute einschüchtert, ihnen Murks erzählt oder bei Leuten die „es verdient haben“ mal „härter“ zu packt oder gegen die Wand laufen lässt oder sonst irgendwie misshandelt. Wenn die sich beschweren heißt es einfach er hat sich gegen die Festnahme gewehrt und das wars, der Fall ist damit zu.
Und um auf deine Situation zurückzukommen, dann heißt es halt hinterher im Bericht, dass du auffällig gefahren bist oder ähnliches und die deswegen auf den Test bestehen mussten.
 
Ich bin schon in Kontrollen gewesen. Mich nehmen die nicht mit. Die haben Angst vor einer Anzeige. Denn das hätte Nachteile für den Beamten, auch wenn das früher oder später fallen gelassen wird.
Und solange man nicht auffällig war oder nach Alkohol riecht, gibt es keinen Anlass jemanden mitzunehmen.

Die lassen es nicht drauf ankommen. Dazu wäre deren eigenes Risiko zu hoch.
 
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Geht es hier um diesen Aspekt der Polizeiarbeit? Nein. Also: btt!
 
daaron, wieso bist du so agressiv ?

erklär mir doch einfach sachlich wo ich nicht weit genug informiert bin oder technisch eine unmöglichkeit beabsichtige, ohne es auf die persönliche Ebene zu ziehen.
so wie du schreibst darf man keine Meinung haben bevor man nicht ein studium in allem hat. auch du bist nicht allwissend und wissen wird im Konsens gebildet...


allgemein - ja ich kenne OTR aps, und ja ich habe sogar eine Customware drauf die automatisch verschlüsselt simst sofern das gegenüber gleiche customware drauf hat.(ist textsecure bei mir glaub ich)
mich und dich werden die aber eh nie kriegen wenn wir es drauf anlegen, aber die normalen telefonierfunktionen und tasteneingaben ohne die verwendete Taste - das wäre und ist möglich.

also einfach nur, wurde telefoniert - oder wurde ständig wieder eine taste gedrückt als es geknallt hat.
 
Corto schrieb:
erklär mir doch einfach sachlich wo ich nicht weit genug informiert bin oder technisch eine unmöglichkeit beabsichtige, ohne es auf die persönliche Ebene zu ziehen.
Ich habe nirgendwo einen persönlichen Bezug zu dir hergestellt. Ich habe nur zu deiner Idee ein paar sehr präzisen Fragen gestellt, über die sich jeder Leser hier Gedanken machen kann.

also einfach nur, wurde telefoniert - oder wurde ständig wieder eine taste gedrückt als es geknallt hat.
Und wie ich schon sagte: Vieles davon ließe sich über die Verbindungsnachweise ermitteln. ABER hier greift wieder die Verhältnismäßigkeit. Was wiegt größer: Die Schuldfrage in nem Verkehrsunfall oder das Fernmeldegeheimnis?
 
Daaron schrieb:
ABER hier greift wieder die Verhältnismäßigkeit. Was wiegt größer: Die Schuldfrage in nem Verkehrsunfall oder das Fernmeldegeheimnis?

Die liebe Verhältnismäßigkeit - jaja.
Die Frage, was in einem solchen Fall schwerer wiegt, wird wohl jeder der beiden Unfallbeteiligten anders bewerten. Der im gerammten Auto, der dabei vll. einen Arm verloren hat, wird das Fernmeldegeheimnis für einen Witz halten, während der SMS tippende Blinde der ihm reingerauscht ist, das sehr wahrscheinlich ganz anders sehen wird.

Entscheiden muss das wohl ein Richter, genau wie bei der Blutentnahme oder einer Hausdurchsuchung.
Das Zauberwort heißt in allen Fällen "begründeter Verdacht". Wenn der vorliegt sind die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigten immer diskutierbar.

Spätestens, wenn ein hoher Politiker oder Polizist durch einen SMS-Junkie angefahren wurde, sind die Persönlichkeitsrechte pupsegal.
So ist das eben mit der lieben Verhältnismäßigkeit.
 
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