Furi
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 392
Hi @ all ,
hatte mich letztens mit dem Ordungsamt in Burghausen auseinandersetzen müssen: Habe ein Gespann (ca. 11,5m) quer auf einem Parkplatz vor dem dortigen Edeka geparkt (auch abgehängt wäre der Anhänger zu lang gewesen). Auf meine Nachfrage, warum das nach so vielen Jahren auf dem dortigen McDonalds Parkplatz nicht gestört hätte, und ich nun aber bezahlen müsste ("nicht platzsparend geparkt"), hieß es: Der Parkplatz vorm Edeka ist öffentlich, der vorm McDonalds ist Privat. Daher könne auf letzterem kein Bußgeld verhängt werden.
Gut, akzeptiert und abgehakt.
Heute kam dann allerdings (war in der Zwischenzeit im Urlaub) ein Anhörungsbogen wegen einem Vergehen, welches sich zwei Wochen vorher zugetragen hat:
Der Anhänger stand auf dem McDonalds Parkplatz, ich hab dann auch, nachdem ich damals aus dem Imbiss rausgegangen bin, festgestellt, was mir (bzw. dem Halter) zur Last gelegt wird: Scheinbar hat die Rennleitung - während ich aß - die HU Plakette des Hängers gesehen und weil über 8 Monate abgelaufen, diesen aufgeschrieben. Wusste davon natürlich bis heute nichts, da die keinen Zettel dagelassen haben.
Aber wie dem auch sei: Meine Frage ist: Soweit mir bekannt, kann ich den Hänger auf meinem Privatgelände doch abstellen und die HU überziehen, wie ich will, solange das Gefährt (braucht im übrigen keine Sicherheitsprüfung, kein Gas usw.) nicht bewegt wird. Oder ist mein Wissen hier schon falsch ?
Wenn dem so sei, dann könnte ich doch daraus folgern, wenn der McDonalds Parkplatz ebenso privat ist, dass ich dort abstellen kann, was ich wollte, oder nicht ? Also die Überprüfung des stehenden Gespanns unzulässig wäre ?
Und für alle Sicherheitsfanatiker, der Hänger hat keine Woche später seine HU bekommen, ins Ausland traue ich mich so dann doch nicht...
Hab ich ne Chance ?
Grüße,
Furi
hatte mich letztens mit dem Ordungsamt in Burghausen auseinandersetzen müssen: Habe ein Gespann (ca. 11,5m) quer auf einem Parkplatz vor dem dortigen Edeka geparkt (auch abgehängt wäre der Anhänger zu lang gewesen). Auf meine Nachfrage, warum das nach so vielen Jahren auf dem dortigen McDonalds Parkplatz nicht gestört hätte, und ich nun aber bezahlen müsste ("nicht platzsparend geparkt"), hieß es: Der Parkplatz vorm Edeka ist öffentlich, der vorm McDonalds ist Privat. Daher könne auf letzterem kein Bußgeld verhängt werden.
Gut, akzeptiert und abgehakt.
Heute kam dann allerdings (war in der Zwischenzeit im Urlaub) ein Anhörungsbogen wegen einem Vergehen, welches sich zwei Wochen vorher zugetragen hat:
Der Anhänger stand auf dem McDonalds Parkplatz, ich hab dann auch, nachdem ich damals aus dem Imbiss rausgegangen bin, festgestellt, was mir (bzw. dem Halter) zur Last gelegt wird: Scheinbar hat die Rennleitung - während ich aß - die HU Plakette des Hängers gesehen und weil über 8 Monate abgelaufen, diesen aufgeschrieben. Wusste davon natürlich bis heute nichts, da die keinen Zettel dagelassen haben.
Aber wie dem auch sei: Meine Frage ist: Soweit mir bekannt, kann ich den Hänger auf meinem Privatgelände doch abstellen und die HU überziehen, wie ich will, solange das Gefährt (braucht im übrigen keine Sicherheitsprüfung, kein Gas usw.) nicht bewegt wird. Oder ist mein Wissen hier schon falsch ?
Wenn dem so sei, dann könnte ich doch daraus folgern, wenn der McDonalds Parkplatz ebenso privat ist, dass ich dort abstellen kann, was ich wollte, oder nicht ? Also die Überprüfung des stehenden Gespanns unzulässig wäre ?
Und für alle Sicherheitsfanatiker, der Hänger hat keine Woche später seine HU bekommen, ins Ausland traue ich mich so dann doch nicht...
Hab ich ne Chance ?
Grüße,
Furi