HU Kontrolle auf Privatparkplatz

Furi

Lt. Junior Grade
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Okt. 2008
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392
Hi @ all :freak:,

hatte mich letztens mit dem Ordungsamt in Burghausen auseinandersetzen müssen: Habe ein Gespann (ca. 11,5m) quer auf einem Parkplatz vor dem dortigen Edeka geparkt (auch abgehängt wäre der Anhänger zu lang gewesen). Auf meine Nachfrage, warum das nach so vielen Jahren auf dem dortigen McDonalds Parkplatz nicht gestört hätte, und ich nun aber bezahlen müsste ("nicht platzsparend geparkt"), hieß es: Der Parkplatz vorm Edeka ist öffentlich, der vorm McDonalds ist Privat. Daher könne auf letzterem kein Bußgeld verhängt werden.

Gut, akzeptiert und abgehakt.
Heute kam dann allerdings (war in der Zwischenzeit im Urlaub) ein Anhörungsbogen wegen einem Vergehen, welches sich zwei Wochen vorher zugetragen hat:

Der Anhänger stand auf dem McDonalds Parkplatz, ich hab dann auch, nachdem ich damals aus dem Imbiss rausgegangen bin, festgestellt, was mir (bzw. dem Halter) zur Last gelegt wird: Scheinbar hat die Rennleitung - während ich aß - die HU Plakette des Hängers gesehen und weil über 8 Monate abgelaufen, diesen aufgeschrieben. Wusste davon natürlich bis heute nichts, da die keinen Zettel dagelassen haben.


Aber wie dem auch sei: Meine Frage ist: Soweit mir bekannt, kann ich den Hänger auf meinem Privatgelände doch abstellen und die HU überziehen, wie ich will, solange das Gefährt (braucht im übrigen keine Sicherheitsprüfung, kein Gas usw.) nicht bewegt wird. Oder ist mein Wissen hier schon falsch ?

Wenn dem so sei, dann könnte ich doch daraus folgern, wenn der McDonalds Parkplatz ebenso privat ist, dass ich dort abstellen kann, was ich wollte, oder nicht ? Also die Überprüfung des stehenden Gespanns unzulässig wäre ?

Und für alle Sicherheitsfanatiker, der Hänger hat keine Woche später seine HU bekommen, ins Ausland traue ich mich so dann doch nicht...


Hab ich ne Chance ?

Grüße,
Furi
 
Ich weiss ja nicht was richtig ist, aber man sollte vieleicht bedenken, das ein privater Parkplatz mit Kundenverkehr doch wieder irgendwas öffentliches hat. Und vieleicht spielt auch eine Rolle ob der Hänger angemeldet ist oder nicht.
 
Danke Silica, ;)

dann hatte ich das tatsächlich falsch im Kopf.

Ich find das allerdings nicht gerade toll, immerhin steht der Hänger ca. 5 Monate im Jahr einsam auf einem Camping und wird daher gerne übersehen, genauso wie die anderen, die direkt daneben stehen. Dann muss ich ja fürchten, dass unsere übereifrigen Gesetzeswächter sich auch noch auf dem Camping zu schaffen machen.

Grüße,
Furi
 
Ich galube das hat damit zu tun das bestimmte Bereiche unter die StvO fallen, obwohl es keine wirklich öffentlichen Straßen sind. Auf einem Supermarktparkplatz z.B. muss kein "Hier gillt die StvO" Schild hängen damit die gillt. Sobald auf einem Gelände üblicherweise PKW bewegt werden gillt der Mist.

Aber danke für den Thread!!! Mein Hänger ist bestimmt auch seit nem knappen Jahr drüber:-( Sollte ich vielleicht mal hinters Haus schieben;-) Denn der steht aktuell in meiner Hofeinfahrt und da ,sobald der Tüv abgelaufen ist, sich bekanntermaßen alle Bremsen lösen, Fangzähne wachsen und das Teil Unfälle mit unzähligen Toten veruschachen wird...
 
Ist ein Haenger ein Fahrzeug? Falls nicht, ist die Focus-Meldung im Wortlaut erst mal nicht anwendbar. In dem Fall muesste mal vielleicht doch mal in der StVO nachlesen, ob die Herren Ordnungshueter etwas uebereifrig waren. In der Regel ist von Fahrzeug und Haenger die Rede, wenn es um Gespanne geht.

Das interpretiere ich erst mal so, dass ein Haenger per Definition kein Fahrzeug ist.

Alles weitere kann man in den Gesetzen recherchieren. Aber das ueberlasse ich mal den Betroffenen.
 
Wikipedia und ein paar andere Seiten schreiben:

Wikipedia schrieb:
Als Anhänger (umgangssprachlich: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die über eine Ladefläche jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW, Omnibus, Traktor, Krafträdern (z. B. Einradanhänger) oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mitgeführt werden.

Dass sie allerdings sehr eifrig sind, glaub ich dagegen schon: So war ich bei beiden Ordnungswidrigkeiten zwischen 20 und 25 min weg.

Bin daher ja froh, dass ich noch wesentlich weiter auf dem Land lebe, hier ist die Polizei an Kleinigkeiten nicht interessiert, bzw. verstößt selbst ständig gegen das Gesetz: In meinem Ort halten Sie sich an der Ausfahrt auch bei der regelmäßigen Patrouille nicht an die Vorgegebenen Richtungen (209-30).


Naja, was will man machen ?
Die wollen Sternchen sammeln und nutzen das aus, wo es nur geht (und das mein ich nicht in Bezug auf diese beiden Vorfälle).
 
Wikipedia schreibt nix. Das hat irgend jemand da rein geschrieben.

Laut Wikipedia ist uebrigens selbst ein Schlitten ein Fahrzeug.

Also naechsten Winter nicht vergessen, Eure Schlitten rechtzeitig zur HU und AU zu bringen, bevor Ihr sie oeffentlich zugaenglich irgendwo abstellt! :-P
 
Natürlich sind Anhänger auch Fahrzeuge.

Und im vorliegenden Fall gilt es zwischen rechtlich und tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum zu unterscheiden. Unter letzteres fällt auch Privatgelände, wie die beiden durch den TE genannten Parkplätze, solange sie allen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Erst bei nutzungsbeschränktem Privatgelände entfällt dieses Merkmal und damit die Gültigkeit der StVO. Kurzum: sowohl auf dem Edeka als auch dem McD Parkplatz gilt (höchstwahrscheinlich, kenne die konkreten Örtlichkeiten ja nicht) die StVO.
 
diRAM hat es fast auf den Punkt gebracht! Es gibt folgende Einteilungen:

Rechtlich öffentlich (darunter fällt z.B. die stinknormale Fahrbahn - diese ist für den Straßenverkehr vorgesehen)

Tatsächlich öffentlich (darunter fallen z.B. Kundenparkplätze von Einkaufsläden - es ist Privatgrund, der aber für den öffentlichen Verkehr vorgesehen ist für jeden, der dort parken, einkaufen oder sonst was machen will)

Nicht öffentlich (darunter fallen z.B. Privatgrund oder auch der Parkplatz einer Firma mit Pförtner - der Grund ist nur für eine gewisse Personengruppe vorgesehen)

--> Du hast somit auf tatsächlich öffentlichem Verkehrsgrund geparkt, somit ist die StVO bzw. StVZO anwendbar. Lediglich auf deinem Privatgrund würden die Gesetze nicht anwendbar sein.
 
Wie es manu0815 bereits ganz richtig beschrieben hat, handelt es sich bei dem McDonalds Kundenparkplatz trotz Privatgrundstück um öffentlichen Verkehrsraum, wegen der uneingeschränkten Befahrbarkeit des Parkplatzes. Demzufolge gilt dort auch die StVO.

Selbst wenn man einen Richter davon überzeugen könnte, dass dies nicht öffentlicher Privatgrund sei, dann wurde der Anhänger aber definitiv mit abgelaufener HU über öffentlichen Verkehrsraum dorthin bewegt. Dass der Anhänger dort mehr als 8 Monate stand, wird man nicht substantiiert darlegen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der TÜV am KFZ abgelaufen ist, darf man als Privatperson so was ahnden oder verstehe ich hier was falsch?
 
Was möchtest Du denn wie "ahnden", das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen, wenn auf einem Privatgrundstück ein Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette steht?
 
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