Fragen zum Dienstvertrag (rechtliche Frage)

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gidato

Lieutenant
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Mein Cousin fragte mich vor kurzem folgendes. Er bat mich um Rat, wie er die Aufgabe lösen solle.
Da ich keine Experte in diesem Gebiet bin, wollte ich die Frage an euch weiterleiten.


1. Szenario:

- Ein Event
- Veranstalter beauftragt eine Musikband für 2000€ ; vereinbarte Spielzeit: 16-24 Uhr
- Das Event geht spontan bis 02.00 Uhr (aufgrund guter Stimmung)
- die Band spielt ebenso bis 02.00 Uhr
- Nach Veranstaltungsende verlangt die Musikband für die zusätzlichen 2 Stunden eine finanzielle Vergütung.
- Veranstalter lehnt es ab, weil die Musik nicht sol dolle war.

Aufgabe: Beurteilen Sie anhand der §§ 611, 612 BGB die Rechtmäßigkeit der Forderungen der Musiker, die zusätzliche Spielzeit vergütet zu erhalten.

Kann mir jemand bitte zu diesem Aufgabenstellung eine Lösung nennen, wie vorzugehen ist?




§ 611

Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag


(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.


§ 612

Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
 
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