Lehrer meint, dass nur Upload von Musik und Filmen illegal sei

Deidaraa

Lieutenant
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Hallo Community,

ich komme heute mal mit einer ganz dummen Sache: Ich mache momentan eine schulische Ausbildung zum Gestaltung- und Medientechnischen Assistenten. Da habe ich unter anderem ein Fach mit dem Namen "Medienrecht". Nun teilte meine Lehrer uns ausführlich mit, dass das Downloaden von Musik und Filmen legal ist, sofern man das Ganze nicht gleichzeitig hochlädt. Sprich z.B. Torrents. Das Downloaden von Computerprogrammen sei aber dennoch verboten - also auch Games.

Ich kann das selber nicht so wirklich glauben und frage deshalb hier lieber nochmal nach bevor ich noch eine Straftat begehe.

Grüße
Deidara
 
Ja ist es, nur nicht wenn du das Urheberrecht besitzt.

Eig. ist das umgehen des Kopierschutzes die Straftat und nicht das downloaden, das uploaden ner gehackten Software ist auch Strafbar.
 
das Problem ist die Nachverfolgbarkeit.

Das Uploaden ist Strafbar, klar, und auch leicht nachvollziehbar.
Das Downloaden von Urheberrechtlichen Zeugs ist auch Illegal klar. Egal ob Games oder Filmen

Das Anschauen (Streamen) von Urheberrechtlichen Material ist da komplizierter.
Ist die Quelle offensichtlich Illegal (Kino.to usw.) dann macht man sich Theoretisch auch mit den Anschauen Strafbar. Ist die Quelle in der regel Legal (Youtube) dann macht man sich nicht Strafbar.
Praktisch streitet man noch ob Streams auch als Downloads Zählen.
Und Praktisch müssten die Server der Anbieter beschlagnahmt werden, sodass man die Streamer mitloggen kann.

--> Lad nichts hoch und du bekommt keinen Brief vom Anwalt.


alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was dein Lehrer wohl meinte: Um die kleinen Downloader kümmert sich in der Exekutive i.d.R. niemand. Die kümmern sich meist voll und ganz um die Uploader, also wird dir als kleiner Pirat kaum was passieren.
 
Illegal ist es definitiv.

Auch die Verfolgung kann man so nicht stehen lassen, das kommt ganz auf das ohne Lizenz eingesetzte Programm an. Es gibt durchaus Software im hochpreisigen Segment, welche verfolgt wird. Dort allerdings nicht durch den Download an sich, sondern durch Meldung der eingesetzten Software an den Hersteller.

Der Schaden den ein Download eines Spiels/Musik/Film ist dagegen nicht verfolgungswert.
 
smuper schrieb:
Illegal ist es definitiv.

Das sehe ich nicht so,
ich kann in guten glauben das es legal ist, einen Film herunterladen auf einer Serös aussehenden Seite. Wie zb. einen älteren Heinz Rühmann Film.
Im guten glauben kann ich keinen Top Aktuellen Kinofilm herunterladen der seit 2 Tagen im Kino läuft, da muss jeden klar sein das es hier illegal sein muss.
Der Download ist eine Grauzone und nicht definitv
IMHO
 
Ist das Werk urheberrechtlich geschützt, so ist der Download strafbar.

Man hat natürlich die Möglichkeit einen Feldzug mit "offensichtlich legaler Quelle" anzuführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun teilte meine Lehrer uns ausführlich mit, dass das Downloaden von Musik und Filmen legal ist, sofern man das Ganze nicht gleichzeitig hochlädt. Sprich z.B. Torrents. Das Downloaden von Computerprogrammen sei aber dennoch verboten - also auch Games.
Laden ist immer legal, wenn du eine "Lizenz" erwirbst, besitzt, bzw. der Urheber dieses ermöglicht.
Hochladen (Dritte zur Verfügung stellen) ist auch zeitversetzt nicht erlaubt. Denn, nur du hast das Recht an den Titel für privaten Gebrauch erworben.
Hochladen auf die nur dir zugänglichen Onlinespeicher ist erlaubt. Öffentlich zum laden anbieten nur mit Genehmigung des Urheber (Downloadportale).

Das die Umgehung eines Kopierschutz generell (auch für die Privatkopie) nicht erlaubt ist, sollte selbstverständlich sein.
Genauso, daß du nur das Nutzungsrecht (Lizenz) erwirbst (kaufst) und nicht den Besitz. Gilt für Musik, Film und Software.
 
Alles klar, danke für die vielen Antworten.
 
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