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Nintendo verweigert Reparatur des 3DS !?

theblade

Commodore
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Jan. 2006
Beiträge
4.257
Hallo Leute.

Folgendes:
Unser im Dez2012 gekaufter 3DS liest / erkennt keine Spiele mehr. Wir also Gestern, da Verkaufsoffener-Sonntag, ab zum Händler -in meinem Fall also MediMax- und den abgegeben zur Reparatur.

Bereits heute (Montag) kam der Anruf, dass Nintendo diesen nicht repariert weil BigN nur 1 Jahr Garantie darauf gibt. Medimax kann uns ein Kostenvoranschlag unterbreiten der uU schon allein 50€ kosten kann.

Da ich nicht selbst am Telefon war, konnte ich mit der entsprechenden Person auch nicht diskutieren.

Was meint ihr?

meiner Meinung nach ist der Händler für mich erste Anlaufstelle der mir per Gesetz 2 Jahre geben muss und dann zählt für mich auch nicht die begründung von Ninteno - korrekt? So hätte ich jetzt auch argumentiert.

Wie ist eure Meinung?

Danke euch ;)
 
Hi,

1. Du hast keinen Anspruch auf Garantie, die ist freiwillig!
2. Wenn überhaupt hast du 2 Jahre Gewährleistung! Die hast du aber nicht von Nintendo, sondern vom Verkäufer!

VG,
Mad
 
gewahrleistung und garantie nochmal nachschlagen.

du befindest dich nur noch in Gewährlistungszeitraum, somit musst du nachweisen, das der Fehler von Beginn an vorhanden war oder man muss auf Kulanz des Händlers/Herstellers hoffen
 
Nintendo gibt nur ein Jahr Garantie und ist somit nicht verpflichtet deinen 3DS zu reparieren.

Der Händler gibt dir 2 jahre Gewährleistung. Nach 6 Monaten tritt aber die Beweislastumkehr in Kraft.

Das heißt du musst dem Händler beweisen, dass der Defekt schon bei Übergabe des Geräts bestanden hat. Das geht meist nur mit einem Gutachter.

Ergo -> Du hast schlechte Karten.
 
Sehr interessant mit den 2 Jahren Garantie/Gewährleistung per Gesetz. Nur stellt sich die Frage wo das stehen könnte. So ist das mit Mythen und Legenden.
 
Und was genau wurden hier für Mythen und Legenden aufgeschlagen? Schon alles korrekt, was hier zum Thema steht.
 
Hi,

Sehr interessant mit den 2 Jahren Garantie/Gewährleistung per Gesetz. Nur stellt sich die Frage wo das stehen könnte. So ist das mit Mythen und Legenden.

Bitte was? Du hast gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung / Mängelhaftung, zu finden im BGB. Garantie ist eine freiwillige Leistung.

VG,
Mad
 
argh, ich ahnte dies bereits. Wie es so ist will man sich dies aber nicht eingestehen^^

Nun ja, muss ich wohl mal google bemühen ob man dies in DIY manier wieder flott bekommt.

edit: ABER... was bringen einem 2 Jahre per Gesetz wenn ein Gerät nach 1Jahr und 1 Monat kaputt geht und die Hersteller / Händler immer abwinken können?! Oo

@madman: hmmm also muss mir der Händler den wieder funktionstüchtig machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nein muss er nicht, sondern Du mußt dem Händler nachweisen das der 3DS bereits beim Kauf den Fehler hatte. Da dies sehr wahrscheinlich nur mit einem Gutachten geht, solltest Du in den sauren Apfel beissen und das Teil ggf. bei eBay verkaufen und Dir einen neuen zulegen (wenn Du das denn noch möchtest).
 
Genauer lesen, nach 6 Monaten kann der Händler von Dir verlangen, dass Du ihm beweisen musst, dass der defekt schon beim Kauf bestand. So läuft das mit der 2 Jahres gesetzlichen Gewährleistung. Und das was jetzt bei Dir passierte, das ist die tagtägliche Realität der Abwicklung von Garantie / Gewährleitung. Händler ist verantwortlich, reicht aber wegen der Garantie zum Hersteller weiter. Hersteller sagt, keine Garantie. Händler gibt Dir das defekt Gerät zurück. Weil 6 Monate vergangen waren, nach dem Kauf.
 
wäre das Gerät also bereits nach dem 7.Monat defekt, hätte ich ebenfalls die A-Karte ... Oo
 
Der ehrliche Kunde wieder im Nachteil.
Ein Raubkopierer mit Modul, welches nie gewechselt wird, hätte das Problem nicht ^^

In der heutigen Zeit ist die Gier so groß geworden, dass man sich meist nur Nachteile kauft.
 
Hi,
schau mal auf der Nintendo Seite nach da gibts nen
Punkt wo den DS hinschicken kannst und für nen
paar € gibts dann Ersatz.
 
theblade schrieb:
wäre das Gerät also bereits nach dem 7.Monat defekt, hätte ich ebenfalls die A-Karte ... Oo

Nein, woher nimmst Du jetzt diese Schlussfolgerung?

Nintendo gibt 12 Monate Garantie.
Ergänzung ()

dcc22 schrieb:
Der ehrliche Kunde wieder im Nachteil.
Ein Raubkopierer mit Modul, welches nie gewechselt wird, hätte das Problem nicht ^^

Und hätte jeder diese Denke, keiner könnte ein 3DS kaufen...
 
BlubbsDE schrieb:
Nein, woher nimmst Du jetzt diese Schlussfolgerung?

Nintendo gibt 12 Monate Garantie.

achso sorry. Falscher Gedankengang. Bei 1J1Monat wäre dies aber der Fall.


@ Andreas999.nlb: bin ich. wo genau soll das stehen? :)

Dort steht nur etwas im Falle von Gewährleistungfall. Die schicken mir das Ding doch dann sowieso unverrichteter Dinge zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sony gibt übrigens auch nur 1 Jahr auf ihre Konsolen
 
meiner Meinung nach ist der Händler für mich erste Anlaufstelle der mir per Gesetz 2 Jahre geben muss

Von dem bekommst du nur eine Rechnung (Kaufbeleg) mit der du zum Beispiel defekte Produkte an den Hersteller schicken kannst.

Alles weitere ist "optional" aber kein muss.

Steht ja auch bei jedem zweiten Händler dabei.

Die Gewährleistung gilt nur UNMITTELBAR nach dem Erwerb.
Also zum Beispiel - Monitor geliefert; angeschlossen - Totalschaden.

Wenn du dich aber zum Beispiel erst 2 Monate nach Erhalt beim Händler meldest dann schiebt der das natürlich auf den Hersteller und es greift automatisch die Garantie.
Theoretisch sind es 6 Monate; praktisch greifen aber auch noch Klauseln wie Betriebsstunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
C0B schrieb:
Nein - Der muss gar nichts.
Von dem bekommst du nur eine Rechnung (Kaufbeleg) mit der du zum Beispiel defekte Produkte an den Hersteller schicken kannst.

Alles weitere ist "optional" aber kein muss.

Die Gewährleistung gilt nur UNMITTELBAR nach dem Erwerb.
Also zum Beispiel - Monitor geliefert; angeschlossen - Totalschaden.

Wenn du dich aber zum Beispiel erst 2 Monate nach Erhalt beim Händler meldest dann schiebt der das natürlich auf den Hersteller und es greift automatisch die Garantie.

Kompletter Nonsens! Du hast gesetzlichen Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung! Was jemand irgendwo schreibt oder behauptet spielt keine Rolle, das steht so im BGB, Punkt! Erzähl bitte nicht so einen Käse!

Garantie kann nie automatisch greifen weil sie freiwillig ist! Selten so viel Quatsch dies bezüglich auf einem Haufen gelesen...

VG,
Mad
 
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