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Nintendo verweigert Reparatur des 3DS !?

Richtig, da schaltet die Gegenseite auch auf stur und es ist keinem was Gutes getan.
 
um nochmal das Thema hochzuholen:

Im BGB ist doch gesetzlich vorgeschrieben das es 2 Jahre Gewährleistung gibt.

Wenn die Hersteller sagen: "Kunde, beweise uns dass der Fehler bereits bei Kauf vorlag blabla", dann könnte das rein theoretisch jeder Hersteller machen und somit die Kosten von sich schieben ... ein Unding und somit die 2 Jahre vom Gesetzgeber doch sinnfrei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

dann lies genauer! Gewährleistung deckt Mängel ab, die schon bei Übergabe vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer (es geht explizit NICHT um den Hersteller sondern um den Verkäufer!) die Nachweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Das ist die sog. Beweislastumkehr - ab dann muss du beweisen, dass der Mangel vorhanden war.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
siehe mein letzter Abschnitt im Post #43
 
Hi,

ja eben, und der ist schlicht falsch!

1. Es geht nicht um Hersteller wie du immer schreibst sondern um Verkäufer!
2. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer der Nachweisen, dass es nicht bei Übergabe so war
3. Danach musst du beweisen, dass es schon so war. Gestaltet sich je nach Produkt relativ einfach bis unmöglich

VG,
Mad
 
Stimmt im großen und ganzen so, allerdings rein der Information halber:
Man spricht in den ersten 6 Monaten von Beweislastumkehr.
Nämlich die Umkehr, dass du nicht dem Verkäufer beweisen musst das es von Anfang an so war, sondern er dir beweisen muss das es NICHT von Anfang an so war.
Das wird gerne mal vertauscht, die Beweislastumkehr greift hier also vom ersten Tag an bis zum Ende der ersten 6 Monate.
 
Hi,

korrekt, das habe ich vielleicht unverständlich formuliert, das ändere ich ab damit da keine Unklarheiten aufkommen! :)

VG,
Mad
 
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