News Händler verschweigen Informationen beim E-Book-Verkauf

mfJade schrieb:
Solange die Leute ihre E-Bücher für 12 Euro anstatt 15 als gebundene kaufen bieten die Hersteller diese auch so sackteuer an. Find ich auch unverschämt, Steam machts aber genauso ;)

Hat aber aber auch vorteile, diese clouddienste, man braucht keine Bücher mehr schleppen und hat alle erworbene auf allen geräten die es so gibt. Ich finds geil. Und gebundene Bücher bekommt man meistens nicht für 15€, die kosten oft 30-50€, für 15€ bekomm man meisten Taschenbücher, die nach ein mal lesen so schäbig aussehen das man sie eigentlich nicht in sein Regal stelle will.

Damocles' Sword schrieb:
Wozu brauchste da nen Link ?

Mach dir doch für jedes Steamgame nen neuen Account. Willst du mit deiner Kreditkarte zahlen kaufste das Spiel über deinen Hauptaccount und schickst dem neuen Acc das als Geschenk. Bei Verkauf gibst du dem Käufer einfach die Mailadresse + Passwort. Fertig. Mit ein wenig Hirnschmalz ist das ganze Rumgenöle schlicht überflüssig.

Naja, ein mehraufwand ist das schon. Aber mitlerweile ist es da egal ob steam oder cd aus dem geschäft. der aufwand bleibt der gleiche. will ich was weiterverkaufen, email und account erstellen fertig. und wen ich eigentümer der nutzungrechte bin, dann kann ich sie auch weiterverkaufen. habe dafür ja auch bezahlt, egal was die in ihre agbs schreiben. reinschreiben können die ja viel, aber wen ich eine cd oder ein buch kaufe besitze ich auch nur den träger (account) zum nutzen, eigentümer des inhalts bin ich trotzdem nicht. also darf ich ein digitales buch oder digitale cd auch weiter verkaufen.
 
Damocles' Sword schrieb:
Wozu brauchste da nen Link ?

Mach dir doch für jedes Steamgame nen neuen Account. Willst du mit deiner Kreditkarte zahlen kaufste das Spiel über deinen Hauptaccount und schickst dem neuen Acc das als Geschenk. Bei Verkauf gibst du dem Käufer einfach die Mailadresse + Passwort. Fertig. Mit ein wenig Hirnschmalz ist das ganze Rumgenöle schlicht überflüssig.

Sorry, aber das ist einfach nur Klugscheisserei.
Abgesehen davon das es nicht praktikabel ist, wer will schon für jedes Spiel einen eigenen account und ständig zwischen denen umschalten, ist das nur eine Methode, um die technischen Massnahmen zu Einhaltung der AGB, zu umgehen.
 
Rome1981 schrieb:
Bei Verleih wird es schon haarig. Während das bei Familie noch gedulded (nicht erlaubt!) ist, sieht es bei anderen Personen schon anders aus. Während es bei Freunden und Bekannten noch unter "Augen fest zudrücken" landet und schlicht rechtlich nicht verfolgt wird, wäre es zB illegal eine CD einem fremden zu verleihen.

So wirklich korrekt ist das aber nicht. Eine Audio-CD darf ich jedem Fremden leihen, denn die ist mir.
Der Fremde darf die CD aber nicht ohne weiteres kopieren.

Auch Bücher darf ich selbstverständlich an Familienmitglieder und sogar Fremde verleihen. Warum sollte man das denn nicht dürfen?


Lediglich bei Ebooks sieht es laut Nutzungsbedingungen anders aus. Ob die rechtlich so haltbar sind, vorallem wenn davon im eigentlichem Angebot nichts erwähnt wird, ist fraglich.
 
drm bei büchern, eher schlecht bin ich der meinung, man sollte das bei den ebook rausnehmen, damit der kunde auch das eigentum dafür hatt.
 
DRM egal in welcher Form und bei welchen Gütern ist Zwangskastration des Kunden, nur wie mit jedem Unrecht gegenüber Menschen: und da ist es völlig egal ob trivales wie DRM oder Lohnsklaverei wie 400€ & 1€ Jobs oder gar echte Menschenrechtsverletzungen, solange es die Menschen einfach so mit sich machen lassen, wird es geschehen! Der Mensch ist zwar das größte Raubtier unter Gottes Himmel, aber eben ein domestiziertes mit gezogene Zähnen. Darauf geimpft zu duckmäusern und zu gehorchen.
 
WhiteShark schrieb:
So wirklich korrekt ist das aber nicht. Eine Audio-CD darf ich jedem Fremden leihen, denn die ist mir.
Der Fremde darf die CD aber nicht ohne weiteres kopieren.
Auch Bücher darf ich selbstverständlich an Familienmitglieder und sogar Fremde verleihen. Warum sollte man das denn nicht dürfen?
Lediglich bei Ebooks sieht es laut Nutzungsbedingungen anders aus. Ob die rechtlich so haltbar sind, vorallem wenn davon im eigentlichem Angebot nichts erwähnt wird, ist fraglich.

Das stimmt nicht, denn wer aufmerksam seine Datenträger studiert hat, dem ist irgendwann sicherlich mal der Passus "...dieser Datenträger ist nicht für Vermietung oder Verleih bestimmt..." in dieser oder ähnlicher Form aufgefallen. Alle gehen immer davon aus, dass es in Ordnung ist, eine CD oder DVD zu verleihen, aber das ist schlicht gedulded. Das macht es weder erlaubt noch legal. Das fällt aber in die gleiche Kategorie wie beim Autofahren, wenn man statt den erlaubten 50 eben 60 km/h fährt. Es ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20%, die deutlich über die offiziell geduldeten 3% (mindestens 3 km/h) hinaus geht. Und dennoch werden da beide Augen zugedrückt, weil es eigentlich jeder macht. Deswegen ist es aber nicht legal.

Eigentum bedeutet eben auch, dass man eine Sache nach Belieben verändern und vertreiben oder veröffentlichen darf, solange es die öffentliche Ruhe nicht beeinflusst... und das darf man mit dem geistigen Eigentum anderer eben nicht.
 
Der Spruch bzgl ausleihen gilt aber nur für den kommerziellen verleih.
Unentgeltlich darf ich verleihen wie ich will.
 
@WhiteShark: Und das steht wo? Das UrhG macht da keinen Unterschied zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung, sieht aber auf anderer Seite vor, dass die Weitergabe der Nutzungsrechte sowie die Erweiterung der Nutzungsrechte (zB der Verleih des urhebergeschützten Materials) einer Zustimmung des Urhebers oder einer entsprechend berechtigten Stelle bedarf. Ergänzungen (wie zB die Erlaubnis private Kopien unter festgelegten Bedingungen anzufertigen) sind gesondert aufgeführt.

Wie gesagt, dass das erlaubt ist, ist ein "Urban Myth", der sich entwickelt hat, weil das strafrechtlich nicht verfolgt wird. Aber nur weil man nicht bestraft wird, ist es noch lange nicht erlaubt.
 
Rome1981 schrieb:
Eigentum bedeutet eben auch, dass man eine Sache nach Belieben verändern und vertreiben oder veröffentlichen darf, solange es die öffentliche Ruhe nicht beeinflusst... und das darf man mit dem geistigen Eigentum anderer eben nicht.

Du hast ein "Eigentum an einer Kopie", nicht das Eigentum am Inhalt. Und das "Eigentum an einer Kopie" ist mehr Wert als ein bloßes Nutzungsrecht, da man nur das "Eigentum an einer Kopie" vererben, verkaufen, verschenken kann.

Hast du wegen dem privaten Verleihen etwas Konkretes? Soweit ich weiß, bezieht sich das auf die Privatkopie, diese zu verleihen ist nicht erlaubt.

Im UrhG steht es so:

(2) Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden.

Wenn ich einem Freund oder Familienmitglied etwas Leihe, dann bin weder ich eine öffentlich zugängliche Einrichtung, noch stellen meine Freunde und Familie die Öffentlichkeit dar. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Swoeit korrekt, aber:

§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

Edit: Wobei man jetzt noch schauen müsste, was genau "Verbreitung" ist... Denn nach §17 Abs. 2 ist es an Personen mit denen man "persönlich verbunden" ist (ergo Freunde & Familie) innerhalb der EU gestattet. Nach meinen Kenntnissen betrifft das aber eben Verkaufen und Verschenken. Verleih gehört eben nicht dazu. Zumindest soweit ich weiß. Habe aber leider keinen Passus gefunden, der das klar stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
roidal schrieb:
Sorry, aber das ist einfach nur Klugscheisserei.
Abgesehen davon das es nicht praktikabel ist, wer will schon für jedes Spiel einen eigenen account und ständig zwischen denen umschalten, ist das nur eine Methode, um die technischen Massnahmen zu Einhaltung der AGB, zu umgehen.

Du kannst natürlich weiterhin alles auf einen Account packen und weiter rumweinen, das bleibt dir überlassen. Menschen mit einem gewissen Intellekt hingegen bevorzugen meine Methode - die im übrigen die praktikabelste ist. Denn wir können Sachen ja verkaufen/verschenken - du nicht.
 
Damocles' Sword schrieb:
Oh ja, ein (wahrscheinlich ungültiger) AGB-Verstoß ! Die werden uns steinigen und vierteilen. Und die Leute die das seit Jahren so praktizieren werden rückwirkend verklagt....

Macht es doch einfach. Machen meine Kumpelz/Kollegen/Clanmates seit Jahren schon so. Da passiert genau gar nix - außer dass man seine Games verkaufen kann.
Oh ja! Anstatt dafür zu sorgen das die Gesetze den Anforderungen der Anwender entsprechen lasst uns einfach alle das illegale tun!
Wo sind wir denn hier? In Italien?


lynx007 schrieb:
Hat aber aber auch vorteile, diese clouddienste, man braucht keine Bücher mehr schleppen und hat alle erworbene auf allen geräten die es so gibt......

Falsch! Steht doch sogar hier im Text geschrieben das du sogar je nach Nutzungsrecht nicht mal auf mehreren Geräten installieren darfst!
Aber freu du dich ruhig über diese Cloud Anbieter die nach einem Bankrott die Server dicht macht und alle deine gekauften Waren nicht mehr zugänglich haben.
 
Haldi schrieb:
Oh ja! Anstatt dafür zu sorgen das die Gesetze den Anforderungen der Anwender entsprechen lasst uns einfach alle das illegale tun!
Wo sind wir denn hier? In Italien?
Ihr habt die Merkel gewählt, also meckert jetzt nicht rum, das nix passiert.
Wie schon gesagt wurde in den Steam AGB stehen Sachen drin die sich nicht mit EU-Recht decken. Man kann zwar nicht pauschal behaupten, deswegen wären die AGB im allgemein ungültig, aber man kann auch nicht pauschal behaupten, dass die AGB somit wirksam wären.

Ich würde sogar soweit gehen, dass hier der Verbraucher absichtlich getäuscht und um seine Rechte gebracht wird und Valve falsche Tatsachen vorspielt um sich am Ende zu bereichern. Die kompletten AGB müssten mal von einem fähigen gericht geprüft werden, sprich das müsste ein EU-Gericht mal tun.

Falsch! Steht doch sogar hier im Text geschrieben das du sogar je nach Nutzungsrecht nicht mal auf mehreren Geräten installieren darfst!
Wenn eine Sache keinen Kopierschutz hat, dann gilt das Recht der Privatkopie, sprich man darf es für bis zu 7 Freunden kopieren. Das Problem ist, alles ist kopiergeschützt. Ich glaube der Verbraucherschutz in Berlin klagt bereits seit mehr als einem Jahr gegen Valve, Valve verzögert dort absichtlich, ansonsten würde das schneller gehen.
 
Suxxess schrieb:
Ihr habt die Merkel gewählt, also meckert jetzt nicht rum, das nix passiert.

Tolles Todschlagargument, aber leider nie zutreffend. Erstens hat man wenn dann eine Partei gewählt, zweitens kann man auch zu den >50% zählen die keine CDU gewählt haben.
Ausserdem kann man leider nicht über einzelnen Gesetze entscheiden, sondern immer nur für ein Wahlprogramm.
 
Die CDU "Werbung" basiert allerdings nicht mehr auf dem Programm der CDU, sondern nur noch auf Merkel.
Du weißt ja, 70% der Bürger finden die aktuelle Politik schlecht und 70% der Bürger finden die Merkel gut.
Das sind am Ende vielleicht sogar die selben 70%!

Die Merkel beherrscht die Kunst, dass man sie nicht mit Politik in Verbindung bringt. ;)
Um Gesetze zu ändern braucht man Mehrheiten und wenn die Bürger die Merkel wählen und damit andersartige Mehrheiten fast unmöglich machen, dann darf sich am Ende keiner über die aktuelle Politik beschweren. Scheinbar ist das Abhören der NSA und des Bundesnachrichtendienstes einfach gewollt. :rolleyes:

Sollte man keine Mehrheiten erreichen so könnte man natürlich dagegen klagen.
 
Natürlich darf man sich über die Politik beschweren.
Selbst wenn man die entsprechende Partei gewählt hat, heißt das ja nicht, dass die ihre Wahlversprechen durchführen.
Auch darf man sich über das System selbst beschweren, denn wählen kann man höchstens das kleinere Übel.

Das Argument kann also nicht ziehen, da man einfach viel zu wenig Einfluss auf die Politik hat.
 
Man kann doch die Piraten wählen, auch wenn es am Ende Aufgrund fehlender Mehrheiten nicht viel bringen wird. Allerdings trifft dieser Punkt zu: Die Mitbewerber werden sich ansehen was die Piraten machen um dann die wichtigsten Punkte zu übernehmen um die Wähler zurückzugewinnen.

Es ist doch egal ob eine andere Partei aus Überzeugung gegen die Voratsdatenspeicherung ist, oder ob sie nur dagegen ist um damit zu versuchen ein paar Wähler zurückzuerobern. Am Ende zählt nur, dass man somit bereits mit ein paar Prozent reale Auswirkungen auf die anderen Parteien erzielen kann. ( Sprich trotz Minderheit erzielt man eine effektive Hebelwirkung )

Ich bin allerdings recht traurig, dass im Moment mehr die Köpfe zählen als der Inhalt. Die Merkel ist halt eine Marketingexpertin und versteht es sich zu verkaufen.
 
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