befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Zhalom

Lt. Commander
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Hallo

warum lässt man beschränkte persönliche Dienstbarkeiten in das Grundbuch als befristet eintragen. Was ist denn der große Unterschied zu einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ohne die Befristung? Ich meine Vor bzw Nachteile oder sowas. Oder seh ich da was falsch?

Vieleicht weiss jemand mehr oder hat Beispiele?
 
Hi,
Primär kommt es doch darauf an, was für eine Dienstbarkeit du eintragen lässt - Wegerecht, Leitungsrecht etc. Dann zählt noch, welcher Zeitraum die Befristung umfasst - reden wir hier von 1,5 Jahren oder von 30 Jahren ... ???
Vorteil der Befristung - nach der Frist fällt die Dienstbarkeit weg. Wie groß der Vorteil dabei ist, kommt auf die vorgenannten Punkte an.

Als Beispiel könnte ich mir jetzt ein Wegerecht für 1 Jahr vorstellen, wenn das hinterliegende Grundstück erst im nächsten Jahr durch eine normale Straße erschlossen wird.

Ansonsten berät dich auch der Notar, welcher die Eintragung vornimmt. Oder hast du ein konkretes Beispiel?
 
Vielen Dank _killy_. Ich bezweifle ehrlich gesagt, das sich der Grund einer Befristung primär dann ändert, je nachdem welche Rechte eingeräumt werden.

Vielmehr dachte ich ,das sich der Grund einer Befristung dann ändert, wenn es beliebige Rechte erfordern.

Aber im Zweifel bin ich ja hier der ahnungslose, deswegen gehe ich davon aus das _killy_ recht hat.


Ich habe auch im Internet recherchiert. Das klingt logisch. Dannach trägt man eine Befristung oder Bedingung ein, wenn man die Dienstbarkeit von beliebigen externen Faktoren abhängig machen will. Und wenn dieser Fall eintritt, ist der Rechteinhaber ohne wenn und aber verpflichtet der Löschung zuzustimmen. Hab ich das so richtig zusammengefasst?
 
Hallo,

mach ich hier grad Jura Hausaufgaben?!?

Am verbreitesten sind unbefriestete Dienstbarkeiten. Weiterhin bedingen die unterschiedlichen Dienstbarkeiten nicht zwang zu einer Befristung.
Und ja, wenn die Befristung an eine Bedigung geknüpft ist und diese erfüllt ist, dann wird sie gelöscht. Sonst wäre das Formulieren einer Bedingung sinnlos.

PS ein Wohnrecht ist eine Dienstbarkeit welche afaik implizit eine Frist enthält. Verstirbt der Begünstigte, kann das Wohnrecht gelöscht werden (es ist m.W. nicht vererbar)
 
..das sich der Grund einer Befristung dann ändert, wenn es beliebige Rechte erfordern..
Dies ist korrekt, aber nicht vollständig. Eine persönliche Dienstbarkeit endet immer spätestens mit dem Tod des Begünstigten.

Dies ist der wesentliche Unterschied zu einer dinglichen Dienstbarkeit. Diese kann befristet und unbefristet sein und in der Praxis ist diese meist auch unbefristet.
 
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