Ebay Verkauf

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Der finanzielle Schadenersatz wäre in diesem Fall (unter der annahme eines gültigen Kaufvertrags) die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der geschuldeten Sache. Auch wenn es das konkrete Gerät nicht (mehr) gibt so kann dafür ein Wert bestimmt werden.

Liegt der Marktwert bei 100€ und der Kaufpreis bei 1€ würden unterm Strich 99€ als Schaden ersetzt werden müssen.
 
Woods schrieb:
Wie kommst du drauf, dass der Käufer Anspruch auf Reparatur hätte? Was ist eine Nachlieferung?

Der Käufer hätte, wenn überhaupt, Anspruch auf Leistung (=Lieferung der Ware) aus einem womöglich geschlossenem Kaufvertrag. In diesem Fall wäre das, das eine, angebotene, gebrauchte S3. Dieses ist nun defekt.

Nope, wir befinden uns gerade in der Sachmängelhaftung.
Das Gerät ist Defekt ergo entstehen Rechte aus der Sachmängelhaftung:
Reparatur oder Ersatzlieferung ( Nachlieferung)

Ich hatte vor kurzem selber so einen ähnlichen Fall und das Amtsgericht hat tatsächlich von
der Gewährleistung gesprochen, hierbei ginge es um ein Gerät, dass wir verkauft haben, allerdings hat dieses
Gerät die zugesprochene Eigenschaft nicht, auch wir haben uns auf einen Irrtum und §275 bezogen, jedoch ohne
Erfolg.....
Solange es dieses Gerät auf dem Markt gibt, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware auszuliefern.

Die Einzige Chance ist wirklich, dass die Ersatzlieferung mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, was
ich allerdings nicht erwarte....
 
@Ribery

Bei der Sachmängelhaftung geht es um die Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache. In dem hier beschriebenen Fall geht es aber um die Verweigerung der Leistung und inwieweit die Verweigerung gerechtfertigt ist und ob es ggf. Schadensersatzansprüche gibt. Mit Sachmängelhaftung hat dies also erstmal nichts zu tun.

In dem von dir beschriebenen Fall ging es sicherlich um Neuware, die auch tatsächlich an den Kunden geliefert wurde, aber dann eine "zugesprochene Eigenschaft" nicht besaß, sprich mangelhaft war.

Solange man dem Käufer gegenüber in einer Gattungsschuld steht, ist man (cet. par.) verpflichtet Ersatz zu beschaffen. Bei einer Stückschuld aber nicht, da dies unmöglich ist. Und bei gebrauchter Ware geht man im Allgemeinen von Stückschuld aus. Google die beiden Begriffe mal, dann wirds klar.

@Thor79
Schadensersatz musst du nur leisten, wenn ein Kaufvertrag zu Stande kommt. Dies ist aber hier wohl gar nicht der Fall, da du aufgrund des Defekts berechtigt warst, die Auktion abzubrechen. Dass die Kommunikation mit dem Verkäufer zunächst missverständlich war, sollte daran nicht allzu viel ändern. Aber so wie es aussieht, ist die Sache ja eh erledigt.
 
Woods schrieb:
@Ribery

Bei der Sachmängelhaftung geht es um die Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache. In dem hier beschriebenen Fall geht es aber um die Verweigerung der Leistung und inwieweit die Verweigerung gerechtfertigt ist und ob es ggf. Schadensersatzansprüche gibt. Mit Sachmängelhaftung hat dies also erstmal nichts zu tun.

In dem von dir beschriebenen Fall ging es sicherlich um Neuware, die auch tatsächlich an den Kunden geliefert wurde, aber dann eine "zugesprochene Eigenschaft" nicht besaß, sprich mangelhaft war.

Solange man dem Käufer gegenüber in einer Gattungsschuld steht, ist man (cet. par.) verpflichtet Ersatz zu beschaffen. Bei einer Stückschuld aber nicht, da dies unmöglich ist. Und bei gebrauchter Ware geht man im Allgemeinen von Stückschuld aus. Google die beiden Begriffe mal, dann wirds klar.

Stimmt, da hast du Recht ;-)
 
Sagt mal fällt mir das nur auf ? Dem ging es nie um das Handy. Wenn man mal den ersten Post vom ihm liest schrieb er ja das er die Herausgabe von 1€ das S3 verlangen kann. Frage, warum hat er es dann nicht? Er wollte direkt 80€ haben oder Anwalt.

Als ich ihm dann sagte das das kaputt ist hat er sofort mit Anwalt gedroht. Und komischerweise hat er sich sofort abgemeldet.

Irgendwas ist da faul.
 
Ja da kommt nix mehr. Sowas nennt man Erpressung.

Leute bissl einschüchtern, paar werden schon zahlen aus Angst.
Schon hat man paar Euro gemacht ohne nen Finger krumm zu machen.
 
Wo genau find ich den link wo ich sehen kann auf welche Artikel er alles geboten hat?

Wie lang muss ich jetzt eigentlich bangen das da was kommt vom Anwalt oder so. Gibs da ne Frist ?
 
Oh Mann, selten soviel Trash gelesen, der TE hätte sich nicht dümmer anstellen können - abgesehen davon, dass deine Geschichte offensichtlich einige Lügen beinhaltet. Und dann hättest du ihm auch noch die 80€ in Raten zahlen wollen, sonst alles fit bei dir? Tschuldigung, aber wenn das ganze hier dein Ernst ist kann ich dir nur gute Besserung wünschen.
 
Warum sollte ich mir selber was in die Tasche lügen? Nur weil es für dich unglaubwürdig erscheint? Und für solche Behauptungen wärste in USA ebenfalls verklagt worden. Und ich glaube nicht das ich dir hier meine finanzielle Situation darlegen muss. Und was ist daran so unglaubwürdig? Angebot wurde beendet weil es defekt war und wusste über die rechtlichen Konsequenzen nicht bescheid. ´Kann passieren allwissend bin ich nicht. Also tu mir ein gefallen und troll dich hilft mir da echt nicht weiter.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mit deinem Satz, dass du es einfach nicht mehr verkaufen willst, hast du dem Bieter Tür und Tor geöffnet bzw. die Unglaubwürdigkeit mit deiner Schutzbehauptung "defekt" nur noch unterstrichen. Wenn das vom Bieter nicht nur leere Worthülsen waren und er das so durchzieht, kann man dem nur noch applaudieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eisbrecher99 schrieb:
Wenn das vom Bieter nicht nur leere Worthülsen waren und er das so durchzieht, kann man dem nur noch applaudieren.

Wäre schon super, wenn du nicht von "man" sondern von dir selbst sprechen würdest. Ich z.B. würde solchen Idioten sicher nicht applaudieren.
 
War ja wieder klar, dass es Leute gibt, die so ein Verhalten unterstützen. :freak:
 
Bis es einen mal selbst trifft. Dann is das gejammer gross. Ich wart einfach mal ab.
 
Eisbrecher99 schrieb:
War ja wieder klar, dass es Leute gibt, die so ein Verhalten unterstützen. :freak:
Es gibt bestimmte Bieter, die auf einen Abbruch der Auktion spekulieren und so versuchen den Verkäufer zu erpressen. In diesem Fall deutet einiges darauf hin (verwendete Textbausteine).

Google anwerfen und folgendes kopieren und einfügen:

Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:


@Threadersteller: auf keinen Fall zahlen. Solche Leute spekulieren nur darauf, dass man Angst bekommt und deswegen zahlt.
 
Und in dem moment wo ich geschrieben habe wollte es nicht mehr verkaufen war ich einfach sauer und hatte keine lust mich noch zu rechtfertigen. Das ich bockmist gebaut habe weiss ich selber. Brauch ich nicht noch zusätzlich grosse reden wie selber schuld luegst eh nur usw. Aber schadenfreude ist ja die groesste freude kann man ja dann ruhig grosse reden schwingen bis der jenige mal selber dran ist 😉
Ergänzung ()

Ne wollte mich ja einigen aber nach den 2 Mails vom ihm hat er sich bei Ebay abgemeldet.
Ergänzung ()

http://www.auktionshilfe.info/thread_9568p1?ddcc9d8c

Ey ich spinne das ist genau die gleiche Mail die ich bekommen habe.
Ergänzung ()

und das ist auch der Typ der mir geschrieben hatte :freak:
 
Thor79 schrieb:
Ich wart einfach mal ab.

Wenn du diesen Thread mit einigem Abstand nocheinmal durchliest wird dir vermutlich selber auffallen, dass nahezu alle Beiträge von dir zu diesem Thema tendenziell zweideutig sind.

Alleine deine Reaktionen reichen von "80€ abstotter" über "dieser Betrüger zockt einen nur ab" und jetzt bist du in der Mitte angekommen mit "abwarten".

Von deinen Äußerungen war das zum Teil alles sehr unglücklich formuliert. Dazu ist der Thread schnell in eine allgemeinere Diskussion abgerutscht - nach den ersten 5 Antworten war eigentlich schon alles gesagt.
 
Weil man nach und nach dahintergekommen ist. Ist normal. Aber der typ ist bekannt fuer seine masche und ebay hat reagiert.
 
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