Ebay Kleinanzeigen Überweisung als Verkäufer

petunientopf

Lt. Commander
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Servus zusammen,

ich hab eine kurze Frage. Hier mal der Schriftverkehr

Er:können SIe mir das Handy auch schicken ?
Und wie ist der Zusand des Akkus?
Der Akku meines Lumias 800 hat nämlich den Geist aufgegeben.
Ich:Versand geht prinzipiell. Allerdings nur Vorabüberweisung und kein PayPa
Er: Das hört sich gut an.
ich würde dann per Überweisung zahlen und Ihnen anschließend ein Foto des Quittungsbeleges senden. Ist das Ok für Sie ?
Ich: Japp aber bitte mit Kopie ihres Personalausweises zwecks Datenabgleich.
Er: Alles klar. Wieviel muss ich dann genau bezahlen ? Und reicht ein Foto des Personalausweises ?

Trotz Überweisungsnachweis und Kopie des Perso kommt mir dir ganze trotzdem irgendwie Spanisch vor. Besteht da irgendeine Gefahr wenn ich bis zum Zahlungseingang warte und dann Versende? Rückbuchung vom Konto oder ähnliches?

vielen Dank
grüße
 
Solch ein Überweisungsbeleg ist kein Nachweis und kann gefälscht sein. Oder das Konto ist gar nicht gedeckt und der Betrag wird von der Bank zurückgebucht. Oder sonstiges.

Einfach warten, bis das Geld auf dem Konto ankommt.
 
eben, mach das so aber schicke nicht ab bevor das geld da ist. dauert i.d.R. nicht länger als 2 Tage.
 
anschließend ein Foto des Quittungsbeleges senden

Dann wird eh kein Geld bei dir ankommen.

Grundsätzlich Zahlungseingang abwarten, danach erst verschicken. Sollte Kontoinhaber nen anderne Namen als der Empfänger haben, würd ich auch nicht ohne weiteres verschicken. Im Verwendungszweck der Überweisung sollte dann die Lieferadresse oder ne eindeutige Auktionsnummer o.Ä. stehen. Gibt ja noch diese lustigen Dreiecksbetrüger. Sofern die Überweisung schon raus ist, kann man ja noch ne 2. vom gleichen Konto über 1cent hinterherjagen...

Kleinanzigen macht man vor Ort! (Erst recht als Käufer...)

aranax

p.s. Alternativ kann man natürlich auch PayPal nutzen und sich genau an die Regeln des Verkäuferschuztes halten.
 
Was haellst von Nachnahme? Sind nur 6.90 € zusaetzlich. Bisher nie Probleme damit gehabt.
Bei Paypal wuerden die 1, 9% + 0,35 € draufkommen.
Kann man aber auch umrechnen dass der Kaeufer das traegt.
 
Sobald das Geld seine Bank verlassen hat und bei dir gutgeschrieben wurde, ist eine Rückbuchung der Überweisung faktisch ausgeschlossen. Ausnahmen wie falscher Empfänger oder Doppelbuchung nicht berücksichtigt.
 
Ausnahmen wie falscher Empfänger oder Doppelbuchung nicht berücksichtigt.

Auch das sind keine Ausnahmen. Sobald das Geld auf dem Zielkonto gutgeschrieben wurde ist eine Rückbuchung nur mit Zustimmung des Kontoinhabers möglich.
 
Das habe ich erfahrungsgemäß anders erlebt. Aus Versehen eine Doppelbuchung durchgeführt, erst zwei Tage später gemerkt und im Anschluss hat der Angestellte meiner Sparkasse telefonisch in wenigen Minuten den Vorgang mit der anderen Bank besprochen und das Geld wurde zurück überwiesen. Ist im Grunde aber auch gleich. Die Kernaussage verändert sich dadurch nicht.
 
Du weißt ja nicht was im Hintergrund passiert. Deine Erfahrung spiegelt die des Kunden im Erfolgsfall wieder.

Der Weg ist schon richtig, du wendest dich an deine Bank, startest eine Überweisungsnachfrage, die Zahlungverkehrsabteilung schickt eine kurze Anfrage an die andere Bank mit Grund, danach gibt es dann mehr oder minder schnell Antwort.

Um aber wieder auf den Fall Kleinanzeigen zu kommen:

Auch erhaltene Überweisungen sind nicht zu 100% sicher, denn das Geld kann zwar nicht automatisch zurückgebucht werden, sollte aber z.B. Überweisungsbetrug o.Ä. vorliegen, so hat man nachher ordentlich Probleme.

Ich würde nicht versenden, wenn:

1. Der Sendername der eingegangenen Überweisung von der Lieferadresse abweicht.
2. wenn eine Packstation o.Ä. angegeben wurde, da ist der Name absolut egal.
 
Fallenarasha schrieb:
Was haellst von Nachnahme? Sind nur 6.90 € zusaetzlich. Bisher nie Probleme damit gehabt.

Nimmt der Betrüger dann einfach nicht an. Aber die Post freut sich sicherlich übers bezahlte Porto.
 
Nur so am Rand... genau genommen darf auch keine Persokopie gefordert werden.
 
Mojo1987 schrieb:
Nur so am Rand... genau genommen darf auch keine Persokopie gefordert werden.

Warum nicht? Das Kopieren durch den Inhaber ist doch zulässig, nur durch Dritte nicht (abgesehen von bestimmten Behörden wie Banken). Es ist aber trotzdem zu empfehlen einige Stellen zu schwärzen, wenn nicht alle Daten benötigt werden.
 
Nein, das darf als Nachweis schlichtweg nicht gefordert werden. Dazu besteht keinerlei Recht. Das Gesetz dazu wurde 2010 erlassen. Kopieren und Einbehalten als Pfand ist nicht erlaubt. Brauchst nur danach Googlen, dann findest die Passagen (PAuswG).
 
Vielleicht könntest du noch erläutern, welche Rechtsfolge ich zu befürchten habe, wenn ich mich nicht daran halte? Mir ist nämlich keine bekannt. Speziell für nen privaten EBay Kleinanzeigenverkäufer....

Hat aber sowieso keinen Wert, wenn man die Kopie nicht selber anfertigt. Ne Kopie ist ja doch eher simpel zu fälschen/manipulieren.
 
@Mojo1987

Ich kenne das neue Gesetz. Leider wird das oft missinterpretiert.

Die Neuregelung verbietet nicht generell das Ausweiskopieren. Was nicht verlangt werden darf, ist, den Ausweis zu diesem Zweck aus der Hand zu geben. Selber zu Kopieren und dabei Stellen, die für den speziellen Zweck nicht erforderlich sind (insbesondere die Seriennummern) zu schwärzen. Es brauchen also nur die Daten sichtbar sein, die man für den Abgleich braucht. Wenn die Stelle verlangt, dass alles ungeschwärzt sein muss, dann wäre das unzulässig.
 
Mojo1987 schrieb:
Nein, das darf als Nachweis schlichtweg nicht gefordert werden.

Daher fordert das ja auch keiner, sondern man schreibt, dass man mit einem geeigneten Dokument seine Identität belegen soll.
wenn der Käufer dann die Perso Kopie schickt, sind alle zufrieden ;)
 
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