Hallo,
eine Bekannte von mir möchte sich in der Designbranche versuchen und da ich im Umkreis als "Technikbursche" bekannt bin, ist sie wegen folgendem Anliegen zu mir gekommen:
Sie hat ein Logo, welches sie praktisch als "Markenzeichen" verwenden will (Zum Beispiel als Header auf ihrer geplanten Webseite), und möchte dieses nun Schützen lassen bevor Sie sich Freiberuflich macht oder ein Gewerbe anmeldet, denn Sie hat Sorge, dass in der Verwaltung jemandem das Logo womöglich gefallen würde und derjenige sich das "selbst einsteckt", bevor Sie es "firmentechnisch schützen" lassen kann. (was mir absolut nichts sagt)
Nun war ihre Frage ob es möglich wäre, das Logo auf ihre noch leere Webseite hochzuladen und mit einem Copyright zu versehen, um diesen Fall nicht eintreffen zu lassen.
Für mich klingt das alles zwar ziemlich weit hergeholt, habe ihr aber gesagt, dass ich das machen könnte, jedoch nicht weiß ob dies juristisch wirklich handfest ist. (Urheberrecht hin oder her, man muss nachweisen können wer von wem geklaut)
Meiner Meinung nach müsste man das Logo als Wort/Bildmarke beim Marken und Patentamt anmelden. Jedoch habe ich als Nichtjurist trotz langem recherieren noch keine 100 prozentiege Gewissheit darüber.
Gibt's hier jemanden der etwas Licht ins Dunkeln bringen kann?
Vielen Dank im Voraus.
eine Bekannte von mir möchte sich in der Designbranche versuchen und da ich im Umkreis als "Technikbursche" bekannt bin, ist sie wegen folgendem Anliegen zu mir gekommen:
Sie hat ein Logo, welches sie praktisch als "Markenzeichen" verwenden will (Zum Beispiel als Header auf ihrer geplanten Webseite), und möchte dieses nun Schützen lassen bevor Sie sich Freiberuflich macht oder ein Gewerbe anmeldet, denn Sie hat Sorge, dass in der Verwaltung jemandem das Logo womöglich gefallen würde und derjenige sich das "selbst einsteckt", bevor Sie es "firmentechnisch schützen" lassen kann. (was mir absolut nichts sagt)
Nun war ihre Frage ob es möglich wäre, das Logo auf ihre noch leere Webseite hochzuladen und mit einem Copyright zu versehen, um diesen Fall nicht eintreffen zu lassen.
Für mich klingt das alles zwar ziemlich weit hergeholt, habe ihr aber gesagt, dass ich das machen könnte, jedoch nicht weiß ob dies juristisch wirklich handfest ist. (Urheberrecht hin oder her, man muss nachweisen können wer von wem geklaut)
Meiner Meinung nach müsste man das Logo als Wort/Bildmarke beim Marken und Patentamt anmelden. Jedoch habe ich als Nichtjurist trotz langem recherieren noch keine 100 prozentiege Gewissheit darüber.
Gibt's hier jemanden der etwas Licht ins Dunkeln bringen kann?
Vielen Dank im Voraus.