Logo rechtlich schützen lassen

McDonalas

Cadet 4th Year
Registriert
März 2012
Beiträge
117
Hallo,
eine Bekannte von mir möchte sich in der Designbranche versuchen und da ich im Umkreis als "Technikbursche" bekannt bin, ist sie wegen folgendem Anliegen zu mir gekommen:

Sie hat ein Logo, welches sie praktisch als "Markenzeichen" verwenden will (Zum Beispiel als Header auf ihrer geplanten Webseite), und möchte dieses nun Schützen lassen bevor Sie sich Freiberuflich macht oder ein Gewerbe anmeldet, denn Sie hat Sorge, dass in der Verwaltung jemandem das Logo womöglich gefallen würde und derjenige sich das "selbst einsteckt", bevor Sie es "firmentechnisch schützen" lassen kann. (was mir absolut nichts sagt)

Nun war ihre Frage ob es möglich wäre, das Logo auf ihre noch leere Webseite hochzuladen und mit einem Copyright zu versehen, um diesen Fall nicht eintreffen zu lassen.

Für mich klingt das alles zwar ziemlich weit hergeholt, habe ihr aber gesagt, dass ich das machen könnte, jedoch nicht weiß ob dies juristisch wirklich handfest ist. (Urheberrecht hin oder her, man muss nachweisen können wer von wem geklaut)

Meiner Meinung nach müsste man das Logo als Wort/Bildmarke beim Marken und Patentamt anmelden. Jedoch habe ich als Nichtjurist trotz langem recherieren noch keine 100 prozentiege Gewissheit darüber.

Gibt's hier jemanden der etwas Licht ins Dunkeln bringen kann?

Vielen Dank im Voraus.
 
Vielen Dank. Aber dennoch muss man dies beim "Deutschen Patent- und Markenamt" anmelden. Heißt Design in diesem Fall = Logo?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ja, heißt es. Die Konkretisierung bezog sich darauf, dass du auch weißt was du anmelden willst/möchtest. Ein Patent ist nunmal etwas anderes als ein Design und hat auch andere Voraussetzungen für die Eintragung.
 
Das Copyright liegt ohnehin bereits beim Urheber des Logos, ohne dass dieser irgenwelche weiteren Schritte unternimmt. Ein "Trademark" wie in den USA gibt es hierzulande nicht. Ich sehe da keinen Handlungs-Bedarf.
 
Was beweist denn dann im Fall der Fälle wer der eigentliche Urheber ist?
 
Simpel: du wirst ja irgendwo mal einen Brief mit deinem Logo im Briefkopf verschickt haben, z.B. eine Rechnung. Das beweist, seit wann du das Logo verwendest. Jetzt kann die Gegenseite ja mal versuchen, ein noch älteres Dokument zu fälschen.... Wenn sie dabei erwischt wird -> Meineid, ab in den Bunker.
 
Ja aber die Bedenken meiner Bekannten sind eben, dass schon bei der Anmeldung der Firma jemand das Logo "klauen" könnte.

Wo ist außerdem dann der Sinn von der Anmeldung des Designs?

Hab wohl den Patent-/Urheberrechtkurs ein Semester zu spät :p
 
Designschutz ist hier nicht das richte. Dabei geht es mehr um 3D-Formen wie Felgen oder Scheinwerfer.

Ein Logo ist die klassische Marke und kann als solche beim DPMA angemeldet werden. Der (naja, ein ähnlicher) Schutz entsteht aber auch durch Verkehrsgeltung (Nutzung und Bekanntheit) entstehen. Also einfach nutzen, dann darf es auch kein anderer mehr identisch nutzen.

ICh verstehe nur nicht was du hiermit meinst
Sie hat Sorge, dass in der Verwaltung jemandem das Logo womöglich gefallen würde
welche Verwaltung?

Und copyrights gibt es bei uns nicht und man kann sie "machen".
 
GDaX schrieb:
...dass schon bei der Anmeldung der Firma jemand das Logo "klauen" könnte.
Wer soll da klauen, der Mitarbeiter vom DPMA? Der hat sicher nix besseres zu tun, als jede Bildmarke anzugucken und sich zu sagen... DIE HOL ICH MIR JETZT!
Außerdem, mal ganz ehrlich: Wie viele Zehntausende hat sie für das Logo bezahlt, dass sie solche Panik schiebt? Wie endgenial ist das Ding?

Wo ist außerdem dann der Sinn von der Anmeldung des Designs?
Dein Firmenlogo ist in dem Moment geschützt, wo du es aktiv verwendest. So einfach ist das. Du kannst ZUSÄTZLICH noch eine Bildmarke beim DPMA anmelden, um dich noch weiter abzusichern. Notwendig ist das aber nicht zwingend. Das Urheberrecht des Bildes liegt so oder so beim Ersteller/Auftraggeber.
Wenn du wirklich so panisch bist: Ab zum DPMA, Wort- und Bildmarke für die passenden Nizza-Klassen eintragen. Kostet halt ne Kleinigkeit, aber das sollte einen Unternehmer nicht abschrecken.

Der Schutz von Designs (Geschmacksmustern) hat einen anderen Sinn. Angenommen du stellst ein Tablet mit sehr klarer Linienführung, prominent positionierten Hardwaretasten und einem speziellen Rundungsgrad an den Ecken her... dann kannst du dir dieses Design eintragen lassen und die kopierende Konkurrenz verklagen. Denk nur an die "Nieren" von BMW, oder die typischen Standlicht-LEDs von Audi.
 
Vielen Dank für die Antworten und Erklärungen.

Da anscheinend bereits zusammen mit der Anmeldung des Gewerbes das Logo mitgereicht werden muss und diese Anmeldung ca. 3 Monate dauern kann, wo viele Augen die Möglichkeit haben werden dieses zu beschnuppern, will sie es halt unbedingt schützen lassen. (Ich persönlich kann dies zwar nicht nachvollziehen, hab ihr aber gesagt, dass ich mich informieren werden)

Das Hochladen auf eine Webseite ist wohl nicht allzu effektiv?
Heißt also es führt in Ihrem Fall nichts an der Anmeldung der Marke für 300 Euro vorbei, wenn sie den entsprechenden Ämtern misstraut?
 
Die Anmeldung am DPMA wird auch net von Heute bis Morgen bearbeitet. Marken(schutz) entsteht (auch) durch Verwendung. Wenn ein Firmenlogo heute auf Webseiten und Briefköpfen und Ladenschildern und sonst was genutzt wird darf das keiner einfach so kopieren (bzw. man kann ihn entsprechend auf Unterlassung verklagen).

Sobald du es verwendest sagst du quasi "hey das bin ich" und damit wird es für Dritte schwer die das Logo zu klauen. Deswegen gibt es zwei Supermäkrte die "netto" heißen, der eine als eingetragene Marke und der andere hat (regionalen) Schutz durch Verwendung.
Die zwei "Bountys" gibt es weil Schokoriegel und Klopapier unterschiedliche Warengruppen sind.

Eine Anmeldung hat den Vorteil auch einen internationalen Schutz zu erreichen.


Das für eine Gewerbeanmeldung ein Logo benötigt wird ist mir allerdings neu, ebenso wie eine derart Lange Bearbeitungszeit. Eine Freundin hat ihren Gewerbeschein direkt bei der Anmeldung mitgenommen. Ohne Logo oder überhaupt "Firmennamen" irgendwie.

Einen Namen benötigt man soweit ich weiß überhaupt nur für/bei der Eintragung ins Handelsregister, also bei einer Unternehmensgründung als gmbh u.a.
 
Ich würde zu einem Notar gehen. Stichwort: notarielle Prioritätsverhandlung.

Dort bekommst du eine notarielle Beurkundung über dein geistiges Werk mit Datum und Uhrzeit. Kommt es zum Rechtsstreit kannst du damit klarstellen, dass du der Erste mit dieser geistigen Idee warst.
 
...und der Notar bekommt ein nicht unerhebliches Sümmchen.
Scheiß drauf, mach die 300€ fürs DPMA locker. Sobald da der Antrag eingegangen ist kann nichts mehr passieren, AUSSER jemand anderes hat NACHWEISLICH das Logo bereits vor dir verwendet oder das Logo verstößt anderweitig gegen die Schutzbestimmungen. So ist z.B. das Logo des DFB aktuell stark unter Beschuss, weil der enthaltene Adler doch verdammt nach dem Bundesadler aussieht und somit als Hoheitssymbol genauso wenig geschützt werden kann wie z.B. ein Landeswappen.

Und nein, weder muss man das Firmenlogo zur Gründung der Firma mit dazu reichen, noch würde da irgend ein Risiko bestehen. Selbst WENN dem so wäre: Der Eingang des Antrags, inkl. Logo, würde doch vom Amt dokumentiert. Somit könnte man nachweisen, dass man das Logo bereits mindestens seit diesem Zeitpunkt nutzt und natürlich so oder so der Urheber ist.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben