|Abklemung| Strom von anderem Anbieter

Sanco

Lt. Commander
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Apr. 2010
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1.298
Hi

ich habe hier gerade einen Kollegen sitzen dessen Stromversorgung eingestellt wurde weil ein Betrag nicht überwiesen wurde. Kann er jetzt nicht bei einem anderen Stromanbieter einen Vertrag abschließen?

Bitte nur konstruktive Antworten.
 
Der Grundversorger sollte ihm einen Tarif anbieten können. Es besteht Versorgungspflicht.
Außer er hat dort auch schon Schulden.
 
Nö, geht nicht, wie man durch zwei Minuten Google auch selbst rausfinden könnte.
Und das ist auch gut so...
 
Warum zahlt er nicht einfach den offenen Betrag? Es ist IMHO nicht sinnvoll, ein weiteres Schuldverhältnis einzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stromanbieter sind auch nicht so dumm und werden den Kunden wahrscheinlich garnicht annehmen (wenn die Versorgung schon eingestellt ist wird das in den Datenbanken sicherlich hinterlegt sein und so auch beim neuen Anbieter ans Licht kommen). Und die Schulden gehen dadurch ja auch nicht weg.

Es gibt soweit ich weiß die Möglichkeit Strom gegen Vorkasse zu erhalten. Vielleicht ist das eine Möglichkeit.
 
Wenn man dem Artikel, den ich verlinkt habe, glauben schenken darf, wird vorher nichts geprüft, wenn man den Anbieter wechselt.
Ob das jetzt gut oder schlecht ist, mag jeder selbst entscheiden.
 
Wenn man die eigenen Finanzen bereits soweit aus den Augen verloren hat, dass der Strom abgesperrt wird, sollte man sich wohl eingestehen, dass man ein Problem hat. Also ab zur Schuldnerberatung! Die können einem dann auch am besten helfen, wie man am schnellsten wieder das Licht anbekommt.
 
So ist es. Zum Beispiel mit einem Angebot zur Tilgung der Summe per Ratenzahlung an den Stromanbieter.
 
möchte dazu zu bedeken geben das der anbieter vor ort das abklemmen macht und wechslet man nun en anbieter , wird das an und abklemmen immer noch vom vor ort versorger gemacht.
sprich wenn da noch offene zahlungen sind wird da ganz sicher keiner kommen.
 
Auch das steht in meinem Link oben.
Aufgrund des Wettbewerbsrechtes der EU darf der Grundversorger das Anklemmen nicht verweigern, wenn ein anderer Anbieter gewählt wurde, selbst wenn beim Altanbieter noch Rechnungen offen sind.

Im Zuge der EU-Liberalisierungspolitik hat der Kunde zwischenzeitlich die Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, was voraussichtlich auch im Bereich der Gas- und Wasserversorgung demnächst so kommen wird.Der Abschluss eines neuen Liefervertrages (z. B. mit einem anderen zahlungsfähigen Haushaltsangehörigen) kann im Einzelfall weiterhelfen. Allerdings hat der örtliche Netzbetreiber nach seiner Beauftragung durch den neuen Lieferanten einen vollen Monat Zeit, den Lieferbeginn sicherzustellen (vgl. § 14 StromnetzzugangsVO). Er muss den gesperrten Anschluss jedoch selbst dann wieder in Betrieb nehmen, wenn seine konzernzugehörige Versorgungs-„Tochter“ noch offene Forderungen geltend macht. Eine sog. Inkasso-Sperre widerspricht § 14 Abs. 6 Stromnetzzugangs VO und § 1 Abs. 5 Strom GVV.
Bisher prüfen Lieferanten die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden nicht vorab. Anfragen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien sind (derzeit) nicht üblich; die Anbieter selbst dürfen wegen dem DatenschutzG keine Informationen untereinander austauschen
Nicht nur aus pädagogischen Gründen sind Schuldner allerdings vor häufigeren Anbieterwechseln mit wiederholten Zahlungsrückständen (Lieferanten-„Hopping“) zu warnen. Bei einem derartigen Verhalten liegt der Verdacht eines Eingehungsbetruges nahe (inkl. der Konsequenz, dass diese Forderungen in der InsO als ausgenommen gewertet werden könnten).
 
Zuletzt bearbeitet:
erst einmal muss man ja einen Wechsel beantragen. Das kann auch etwas dauern und der neue Anbieter muss ein Kunde nicht übernehmen. Das dauert auch so seine Zeit. Der nicht gezahlte Betrag bleibt dennoch und erhöht sich evtl. bei Nichtzahlung ....
 
Das stimmt alles so. Ist ja auch keine glückliche Situation.
​Dennoch wird der neue Anbieter den Kunden wohl erstmal annehmen, da ja keine Daten zwischen den Anbietern ausgetauscht werden dürfen.
 
Hallo

Das dümmste ist jetzt vor dem Problem abhauen zu wollen, das löst das Problem nicht im geringsten, im Gegenteil es wird alles nur noch schlimmer.
Er sollte einfach mal den Stromanbieter bei dem er Schulden hat anrufen und mit denen reden, denen die Situation erklären und eine Ratenanzahlung anbieten.
Es kann nur mit Menschen eine Lösung gefunden werden die den Mund aufmachen und reden, schweigen und abhauen bringt einen nicht weiter.
Ich finde es aber auch merkwürdig das der Strom direkt beim ersten nicht bezahlten Betrag gesperrt wurde, sicher das da nicht mehr passiert ist ?

Grüße Tomi
 
boarder-winterman schrieb:
Das stimmt alles so. Ist ja auch keine glückliche Situation.
​Dennoch wird der neue Anbieter den Kunden wohl erstmal annehmen, da ja keine Daten zwischen den Anbietern ausgetauscht werden dürfen.

Diesen Datenaustausch stellt dann schon die SCHUFA sicher. Denn sicherlich hat der alte Anbieter die Zahlungsunfähigkeit bereits an die SCHUFA weitergeleitet. Der neue Anbieter wird wiederum zunächst eine SCHUFA-Anfrage zum neuen Kunden stellen.
 
Der TE eröffnet seinen Thread und lässt sich dann nicht mehr blicken, das Interesse scheint ja riesig zu sein. Aber naja... Von den Schulden in die Schulden - das ist der richtige Weg. :rolleyes: Ich frage mich manchmal wirklich wie manche durchs Leben gehen können. Wenn ich offene Forderungen beim Stromanbieter habe, ist mit Sicherheit nicht mein erster Gedanke: "Dann nehme ich halt einen anderen Anbieter!"

Und dann noch sowas:
Sanco26 schrieb:
Bitte nur konstruktive Antworten.

Witzig...:evillol:
 
@Darius M.

Wenn man der Schuldnerberatung aus meinem Link vertrauen darf, dann ist eine Schufaabfrage bei Stromanbietern unüblich.
 
Bei meinem Stromanbieter (vattenfall) war eine entsprechende Klausel im Vertrag, daher hatte ich angenommen, dass dies auch bei anderen Anbietern üblich sei. Einzig Tarife mit Vorkasse können wohl trotz negativer SCHUFA-Auskunft ohne weiteres abgeschlossen werden. Nach kurzer Recherche in einigen Foren scheint sich meine Annahme auch zu bestätigen, allerdings habe ich keine wirklich belastbaren Aussagen finden können.
 
boarder-winterman schrieb:
@Darius M.

Wenn man der Schuldnerberatung aus meinem Link vertrauen darf, dann ist eine Schufaabfrage bei Stromanbietern unüblich.

Im Privatkundensektor ist es das auch, denn so eine Schufa-Auskunft kostet Geld und bei den kleinen Mengen verspielt man da unter Umständen schon die Marge der nächsten 2 Jahre für eine Auskunft. Da nimmt man das Ausfallrisiko eines einzelnen doch lieber in kauf.

Grundsätzlich sollte Versorger und Netzbetreiber hier getrennt werden, dass kann der gleiche sein, muss es aber nicht.
Kunden aus dem Netz nehmen tut immer der Netzbetreiber, da es seine Verantwortlichkeit ist. Dies tut er in der Regel im Auftrag des Versorgers. Sucht der Schuldner sich einen neuen Versorger, so muss der Netzbetreiber ihn wieder ans Netz nehmen, trotz Altschulden bei dem andren Versorger.
 
Jupp, so habe ich das auch verstanden.
Die Klauseln sind wohl immer drin, umgesetzt werden sie aber eher nicht.
 
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