Austauschgerät gebraucht

cj1pm

Cadet 3rd Year
Registriert
Mai 2014
Beiträge
56
Hallo zusammen,


vor mehreren Wochen habe ich bei notebooksbilliger.de ein Asus Laptop für knapp 1050€ gekauft. Dazu habe ich die Option NoRiskMuchFun gebucht. Tatsächlich war beim ersten mal die Klingenbuchse kaputt. Also zurückgeschickt und nun nach 3 Wochen einen neuen bekommen.

Jetzt ist dieser Laptop meiner Meinung nach aber offensichtlich schon gebraucht. Auf der Rückseite sind die Aufkleber abgekratzt und wieder notdürftig aufgeklebt worden, die Schrauben vom Gehäuse sind schon etwas zerkratzt, am unteren Bildschirmrand wellt sich die Abdeckung und es ist schon Dreck reingekommen, auf der linken Seite ist ein Kratzer (zwar kaum zu sehen, aber da) und am Bildschirmscharnier ist ein Lackfehler (sicher nicht die Schuld des Gebrauchtseins, aber immerhin vorhanden).

Meine Frage ist jetzt. Geht so etwas? Immerhin habe ich ja extra die Option dazugebucht. Könnte ich jetzt theoretisch auch schon vom Kauf zurücktreten?
Danke im Voraus.
 
also für 1050€ dürfte man da schon ein neues Gerät erwarten. Ruf doch Montags da an und kläre das mit denen
 
Auf Ihren Wunsch hin tauschen 5) wir bei uns sofort (soweit das Gerät noch verfügbar ist).
Ohne umständlich nachzubessern.
Schade, dass Notebooksbilliger nun auch auf diese Schiene aufspringt ein allgemeingültiges Verbraucherrecht nochmal gegen Aufpreis an die Leute zu verkaufen. :stock:

Da steht was von Soforttausch und keinen 3 Wochen Wartezeit. Nach 6 Monaten kann man über ein Gebrauchtgerät verhandeln aber doch nicht direkt nach dem Kauf. Die Händler werden alle immer dreister, Schade... :mad:

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ich würde den Service dort mal anrufen und sie darauf hinweisen, dass dir offensichtlich wohl ausversehen ein Gebrauchtgerät zurückgeschickt wurde mit Abnutzungserscheinungen. Sie sollen dir mal ein Angebot machen wieviel sie dir gutschreiben um diesen Wertverlust zu kompensieren. Alternativ sollen sie dir ein neues Gerät schicken und du schickst das aktuelle Gerät auf deren Kosten zurück.

Desweiteren sollte das Widerrufsrecht noch nicht erloschen sein da sie diese 3 Wochen zu verschulden haben und nicht du. Im Notfall würde ich mit Widerruf / Rücktritt kommen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

natürlich nehme ich auch Kontakt zu notebooksbilliger.de auf, trotzdem wollte ich das Thema gleich eröffnen, da Antworten in einem Forum manchmal halt auch etwas dauern.

Die Dauer der Rücksendung lag daran, dass sie es nicht mehr auf Vorrat hatten. Wobei ich mich dann natürlich auch frage warum ich dann ein Gebrauchtes erhalte.
 
Hi,

@Suxxess

Schade, dass Notebooksbilliger nun auch auf diese Schiene aufspringt ein allgemeingültiges Verbraucherrecht nochmal gegen Aufpreis an die Leute zu verkaufen.

Ein vorbehaltsloser Tausch in jedem Fall ist kein allgemeingültiuges Verbraucherrecht! Poste bitte wenn dann den komplette Paragrafen und lasse nicht wichtige Punkte weg!

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


@TE

Wie schon gesagt, sprich direkt mit dem Verkäufer, alles andere ist sinnlos da nicht verbindlich.

VG,
Mad
 
@Madman1209

Der Verkäufer wird größere Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass er bei einem 0815 Notebook unverhältnismässige Kosten hätte dieses Produkt auszutauschen. Bei einem Einzelstück, einer Sonderanfertigung, ggf. einer Induvidualkonfiguartion lass ich das gelten, aber doch nicht bei einem 0815 Produkt.

Und auch wenn es so wäre, dass der Händler dies ablehnt ( Was er durchaus darf ), führt dies zum Recht der Wandlung ( 440 BGB im Zusammenhang mit 323 BGB) und damit im Endeffekt zum "Geld zurück"...

Ein vorbehaltsloser Tausch in jedem Fall ist kein allgemeingültiuges Verbraucherrecht!
Nach der Beweislastumkehr nach 6 Monaten mag dies stimmen.

Wäre ich ein Verkäufer, dann würde ich dem Kunden ebenfalls seine Rechte verweigen, vielleicht ist dieser ja auch mit einem Gebrauchtgerät zu frieden und ich spare mir das Geld für das Neugerät? Aber man muss dies ja nicht jedem Verkäufer unterstellen, vielleicht gab es einen Rückläufer der etwas aufgefrischt wurde und dem Kunden geschickt wurde damit seine Wartezeit geringer wurde. Und man wollte den Kunden einfach nicht noch länger warten lassen.
 
Hi,

Der Verkäufer wird größere Schwierigkeiten haben nachzuweisen, dass er bei einem 0815 Notebook unverhältnismässige Kosten hätte dieses Produkt auszutauschen.

Trotzdem kannst du dir nicht aussuchen, welche Teile eines Gesetzes du nutzen willst, entweder korrekt posten oder lieber gar nicht.

Und auch wenn es so wäre, dass der Händler dies ablehnt ( Was er durchaus darf ), führt dies zum Recht der Wandlung ( 440 BGB im Zusammenhang mit 323 BGB) und damit im Endeffekt zum "Geld zurück"...

Habe ich auch nirgends anders behauptet.

Nach der Beweislastumkehr nach 6 Monaten mag dies stimmen.

Nein, das stimmt generell! Du darfst von einem Händler eben nicht unter allen Umständen einen Tausch verlangen! Die Verallgemeinerung ist einfach faktich und rechtlich nicht korrekt!

Wäre ich ein Verkäufer, dann würde ich dem Kunden ebenfalls seine Rechte verweigen, vielleicht ist dieser ja auch mit einem Gebrauchtgerät zu frieden und ich spare mir das Geld für das Neugerät?

Käse, niemand verweigert hier irgendwem das Recht. Da ist einfach in der Logistik ein Fehler passiert, NBB anschreiben oder anrufen, das wird mit Sicherheit geregelt. Hier gleich Absicht und Böswilligkeit zu unterstellen finde ich ein wenig fehl am Platz.

Der letzte Teil des letzten Absatz ist der einzig richtige und sinnvolle Teil.

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Nein, das stimmt generell! Du darfst von einem Händler eben nicht unter allen Umständen einen Tausch verlangen! Die Verallgemeinerung ist einfach faktich und rechtlich nicht korrekt!
Dann lies dir mal diesen Absatz nochmal durch:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Das der Verkäufer daraufhin geltend machen könnte, dass diese verlangte Neulieferung für ihn unverhältnismässig wäre, ändert doch nichts daran, dass ich erstmal eine Neulieferung verlangen kann und damit eine eventuelle Reparatur ablehne.

Nach Wahl des Käufers ist eine eindeutige Formulierung, wie man dies anders deuten könnte, ist mir unververständlich.

Habe ich auch nirgends anders behauptet.
Dann sind wir uns ja im Ergebnis einig...
 
Hi,

du ignorierst ständig den dritten Absatz, der eine Ausnahme für den Verkäufer definiert! Nochmal: du kannst dir nicht aussuchen "bei mir gilt nur Nummer 1", es gelten immer alle!

Klar kannst du es verlangen und sagen "Nummer 1", dann sagt der Verkäufer "Sorry, Nummer 3". Und wir stehen wieder da wo wir angefangen haben! Gesetze gelten immer als Ganzes, nie nur in Teilen! :)

Dann sind wir uns ja im Ergebnis einig...

Definitiv :)

VG,
Mad
 
Allgemein finde ich es nur schade, dass es sich in diese Richtung entwickelt hat. Ich würde es besser finden wenn es wieder zurück zum "ehrlichen Kaufmann" ginge. Sprich die Kunden unterlassen es sich 8 Bildschirme zu bestellen und dann nur den Schicksten zu behalten.

Und die Händler sollten transparenter arbeiten und den Leuten ihre Rechte erläutern und diese dann auch gleich gewähren ohne zu versuchen die Leute um ihre gesetzlichen Rechte zu bringen, indem erstmal geblockt und versucht wird den Kunden einzuschüchtern.

Aber das ist wohl im Moment leider eher der Standard als die Ausnahme. Ich würde es halt schöner finden wenn der Kunde sein Recht gleich bekommt und zwar egal ob es ihm bekannt ist oder ob er es vorher kennen und androhen muss es einzuklagen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Um jetzt auch nochmal etwas zu sagen:-)

Meines Wissens darf der Händler ja zweimal maximal versuchen nachzubessern. Das will ich Ihm ja auch gar nicht abschlagen.
Es geht hier nur darum, dass ich ja gedacht habe ich erspare mir das durch diese extra Option und bekomme dann ohne hin und her gleich ein neues Gerät.
Mal davon abgesehen, das Gerät, das ich bekommen habe ist laut Seriennummer auch nicht mehr meines was ich eingeschickt habe.
Im Prinzip habe ich hier nicht mein Repariertes bekommen noch ein anderes Neues, sondern ein Gebrauchtes in schlechterem Zustand...
 
Hi,

wie gesagt, ich würde vermuten, da ist etwas schief gelaufen. Sprich die Leute direkt an.

VG,
Mad
 
Meines Wissens darf der Händler ja zweimal maximal versuchen nachzubessern.
Nein eben nicht. Du hast die Wahlmöglichkeit ob du gleich ein neues Produkt haben willst oder ob du dem Händler erlaubst das Produkt zu reparieren. In den ersten 6 Monaten wärst du relativ dämlich wenn du nicht auf den Soforttausch bestehen würdest.

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, sprich du müsstest beweisen, dass das Gerät schon vorher einen latenten Mangel hatte. ( Wirst du in der Regel nicht schaffen ) Wenn also der Händler nach 6 Monaten reparieren möchte, dann würde ich ihn lassen... . Aber wie Madman1209 schon schrieb, einfach morgen mal anrufen und das Gerät tauschen lassen.

Sie werden vermutlich einen Fehler gemacht haben oder wollten dir schnellstmöglich ein Gerät zu Verfügung stellen um deine Wartezeit zu verkürzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab nun mal der Hotline gesprochen.
Leider konnte mir die überhaupt nicht weiterhelfen.

Die angebotene Wertminderung wollte ich nicht haben
Sie meinte nur, dass ja die 4 Wochen der NoRiskMuchFun-Option abgelaufen sind (3 Wochen habe ich auf den neuen gewartet) und sie deshalb nicht weiß ob sie den Laptop nochmals austauschen können. Sie hält jetzt Rücksprache und schickt mir eine Mail. Wird wohl wieder 1 Woche dauern.
 
Hi,

das wäre jetzt der Punkt, wo ich sagen würde: "Sorry, nein". Ruf nochmal an, sag du willst bis morgen Vormittag eine Antwort und bestehst auf einem Tausch. Ganz einfach. Das ist gesetzliche Gewährleistung, Punkt.

VG,
Mad
 
Also ich hab nun eine Email mit Rücksendeschein erhalten. Weiß nur nicht ob das nun die Antwort auf mein Telefonat oder die Mail vom Samstag ist. Ist ja eigentlich auch egal.

Laut Mail werde ich nun als "Premiumstatus" behandelt, soll angeblich heißen dass sich nach Eintreffen des Laptops ein Servicetechniker sofort um den Fall kümmert. Dazu habe ich noch einen kleinen Beschwerdebrief mit den Mängeln beigelegt.

Hoffe das heißt in meinem Fall ich bekomm endlich einen gescheiten Laptop.
 
Hi,

halte uns auf dem Laufenden, klingt aber schon mal besser als "1 Woche warten".

VG,
Mad
 
Werben mir "Soforttausch", lassen sich das extra bezahlen obwohl man das Recht sowieso gesetzlich hat, lassen den Kunden 3 Wochen warten und kommen dann mit: "Sorry ihre 4 Wochen sind leider rum?" :evillol:

Hättest du den Rückschein nicht bekommen, dann würde ich mich ( leicht ) verarscht vorkommen. :rolleyes:
 
Zurück
Oben