wieder abmahnschreiben

agulabagala

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hallo leute,

mal ne frage an euch.


ich habe 2011 ein schreiben von U+C bekommen über ein download von einem pornofilm.

daraufhin habe ich alles beim anwalt abgegeben und uns auf 150 euro geeinigt. ja ich weiss, war dumm von mir.


jetzt habe ich nach 3 jahren wieder ein schreiben bekommen und soll knapp 1300 wieder zahlen.

im schreiben bezieht sich das datum auf 2011. nur diesesmal ist der filmtitel anders als vor 3 jahren.


ich überlege jetzt über ich die firma debcon verklagen soll.


oder was würdet ihr raten.

ich bin so sauer auf diese drecksanwälte und der deutsche staat schützt wieder die wahren täter.
 
Du hast damals bestimmt die veringerte Summe gezahlt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben... jetzt sagen die vermutlich das du dagegen verstoßen hast und zahlen sollst. Richtig?

Poste doch mal den Briefverkehr von damals und das Schreiben von Heute... ohne diese Angaben kann dir hier niemand (und auch kein Anwalt) helfen.
 
das damalige schreiben habe ich leider nicht mehr. müsste mein anwalt haben. mich regt das so dermaßen auf. aber 3 jahre müsste doch verjährt sein, oder nicht?
 
U+C? Das sind doch die Schwachmaten, die sich letztes Weihnachten mit den RedTube-Abmahnungen so in die Nesseln gesetzt haben... Die kannst du getrost provozieren, jedes Gericht wird diese Abzocker in der Luft zerfetzen, wenn sie es wirklich drauf an kommen lassen.
 
Ich würde erst handeln, wenn der Mahnbescheid im Briefkasten ist. Dann allerdings direkt!

Dein damaliger Rechtsanwalt wird das Schreiben noch haben und wäre bei einem Mahnbescheid Dein erster Ansprechpartner.

Der größte Teil der selbsternannten Mahnanwälte zum Thema Urheberrecht ist einfach unfähig, als echter Anwalt in seinem ursprünglich gelernten Rechtsbereich zu arbeiten. Sicher geht es hierbei auch um Kohle.

Ein "echter" Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt "Urheberrecht" würde sich nicht mit Deiner Person beschäftigen.

Für mich persönlich sind die Mahnanwälte ohne fundierte Ausbildung im Bereich "Urheberrecht" einfach nur die "Vollversager"!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich seinerzeit ein Anwalt darum gekümmert hat, dann würde ich diesen wiederum mit dem neuen Fall betrauen. Aber mir ist nicht klar wer denn die "wahre Täter" sein sollen. Du hast offenbar den Download durchgeführt und auch dafür bezahlt. Jetzt regst Du Dich kurioserweise darüber auf, dass man Dich wiederholt zur Kasse bitten will, weil das nicht der einzige Download war. Dieser Thread ist Dir bestimmt keine Hilfe, und die Ratschläge mögen gut gemeint sein, aber könnten Dich noch mehr Geld kosten, weil wir nicht wissen, was Du damals ausgehandelt hast.
 
@Winterday, bei U+C ist/war das Thema "Streaming" und nicht der Download einer Datei.

im schreiben bezieht sich das datum auf 2011. nur diesesmal ist der filmtitel anders als vor 3 jahren.

Die Frage ist natürlich, von welchem Portal im Schreiben gesprochen wird. Ist es wieder RedTube? Ist es Streaming oder tatsächlich ein Download von einem anderen Portal oder einer Tauschbörse?

Fragen über Fragen...
 
Zuletzt bearbeitet: (einfach so...)
Meistens hilft ignorieren...
Erst, wenn die dritte Mahnung eintrudelt würde ich handeln.
Denn dann ist es ihnen ernst.

Zu 99% hören die "Firmen" auf, wenn sie merken, dass bei dir kein schnelles Geld zu holen ist.
Solche "Firmen" schicken täglich tausende Abmahnungen raus.

So war es jedenfalls bei uns in der Familie...
Seit 8 jahren nichts mehr davon gehört.


Mir wäre es auch neu wegen einem Download abgemahnt zu werden.
Meist handelt es sich wegen Torrents um den Upload, bzw für das bereit stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn das Debcon ist, dann ist das ein Inkassounternehmen. Die schicken momentan diverse Zahlungsaufforderungen rum, selbst bei Sachen, die schon längst verjährt sind. Insofern würde ich mich da nicht verrückt machen. Wenn dein Fall wirklich 2010 war, dann ist das jetzt verjährt.
 
Kam das per Einschreiben?
Wenn nein, ignorieren. Wenn die anrufen sollten, dann sagen: ich habe nichts erhalten, bitte senden Sie das per Einschreiben.
Erst dann reagieren.

Ein Bekannter hat diese Erfahrung mit Debcon gemacht, da kam nie wieder was.
 
@..Heisenberg.. , wie willst Du denn sonst den Nachweis der Zustellung bringen? Per Brieftaube?

Entschuldige bitte meine Sarkasmus.
 
@Benzer, wie bringst Du denn den Nachweis? Der Versand ist absolut unerheblich. Du musst die Zustellung nachweisen.
 
..Heisenberg.. schrieb:
eine Abmahnung muss nicht per Einschreiben kommen
Stimmt.
Und eine eine ohne rechtssicheren Nachweis des Erhalts versendete Sendung muss nicht angekommen sein.

Benzer schrieb:
Genau wie bei einer Rechnung reicht es bei einer Abmahnung den Versand nachzuweisen.
Und für was bzw. gegenüber wem soll das "ausreichen"? Gegenüber dem Empfänger jedenfalls nicht. Und dafür reichen wirklich 5 Min. Googeln (klick!) aus, um zu sehen, um die vielfache und vor allem einhellige (!) Bestätigung zu finden, dass man bspw. nur in Verzug gerät, wenn man eine Rechnung nachweislich erhalten hat:

“Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, ist es problematisch, dass der Nachweis des Zugangs der Rechnung dann vom Gläubiger zu erbringen ist.”

http://www.essen.ihk24.de/recht_und_steuern/insolvenzrecht/1021804/Mahnung_und_Verzug.html


“Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30*Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
(…)
Für den Nachweis der Voraussetzungen des Verzuges ist der Gläubiger beweispflichtig."


http://www.frag-einen-anwalt.de/Rechnung-nicht-erhalten-Mahnbescheid-Verzug---f59925.html


“Der korrekte Anwalt wird selbstverständlich, den Handwerker bei dessen Hereinreichung der Rechnung fragen (…) ob die Rechnung nachweislich übergeben wurde, denn der Rechnungsbetrag muß zuerst fällig werden (…) Wurde die Rechnung verschickt und wird sie nicht binnen des eingeräumten Zahlungsziels bezahlt, so sollte die Rechnung nochmals per Einwurfeinschreiben verschickt werden, damit man später den Verzug des Kunden nachweisen kann, falls dieser den Zugang der Rechnung bestreitet

http://www.schaefer-bremer.de/rechtsinfo.html


“Soweit Ihnen keine Rechnung zugegangen ist, sind Sie auch nicht verpflichtet, die Mahngebühren zu bezahlen (…) Der Stromversorger ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass er die Rechnung für März auf den Weg gebracht hat”

http://www.geld-magazin.info/servic...ucherrecht/mahngebuehren-ohne-rechnungserhalt


Das Problem ist in der Praxis meist den Nachweis zu erbringen, dass eine Rechnung zugegangen ist (…)

http://www.hebrech.de/faq/cid152aid918.html


“Diese Rechnung muss Ihnen tatsächlich zugegangen sein. Das heißt, sie muss zuhause bei Ihnen im Briefkasten angekommen sein. Diesen Zugang muss der Gläubiger beweisen”

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/


Etc., und so weiter...
 
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