Wer zahlt die Portokosten beim Gewährleistung nach 6 Monaten?

Reaper75

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Hi,

habe folgendes Problem. Ich habe für meine Freundin im Juni 2013 eine Nähmaschine bei Redcoon gekauft. Jetzt ist das Teil teilweise kaputt und habe bei Redcoon das Gerät telefonisch reklamiert. Daraufhin habe ich eine Mail bekommen wo ein Retourenschein drin war und die aktuelle AGB vom Juni 2014.

Der Kundenberater will mir weissmachen das ich als Kunde die Rücksendekosten tragen muss, da ich nach den 6 Monaten beweisen muss, das die Maschine schon vor den ersten 6 Monaten kaputt war. Ich habe aber im Netz überall gelesen, das definitiv der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss.

Wer hat Recht? Muss ich die Kosten dafür tragen oder Redcoon? Im AGB steht jedenfalls nichts darüber drin.
 
TheWalkingDead schrieb:
Steht hier unter "Rückabwicklung". Wenn ich es richtig lese..übernehmen sie letztendlich die Kosten:

http://www.redcoon.de/faq

Ja, hab ich auch gerade gefunden. Da stehts schwarz auf weiss. Habe gerade angerufen und mit noch eine Mitarbeiterin gesprochen, und die darauf angesprochen. So wie es scheint, kennen die ihre eigenen AGBs nicht richtig. Die beharren die ganze Zeit darauf, das ich nach den 6 Monaten beweisen muss blabla..es steht aber nichts in den AGBs davon. Wollen die mich abziehen und verarschen? So stehts drinne:

"Bei Rücksendung von Elektronik-Ware geben Sie das mit der Retourenmarke frankierte Paket bei der Deutschen Post auf und lassen Sie sich den Retouren-Einlieferschein abstempeln. redcoon übernimmt sämtliche Portogebühren bei der Deutschen Post."

Was ist das für ein unseriöser Laden?
 
Keine Ahnung..da bestelle ich sowieso lieber nichts :D
Ich habe andere "Lieblinge" :)
 
Reaper75 schrieb:
Der Kundenberater will mir weissmachen das ich als Kunde die Rücksendekosten tragen muss, da ich nach den 6 Monaten beweisen muss, das die Maschine schon vor den ersten 6 Monaten kaputt war. Ich habe aber im Netz überall gelesen, das definitiv der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss.

Da augenscheinlich Redcoon die Ware zwecks Herstellergarantie angenommen hat und nicht wegen
der Gewährleistung muss du die Rücksendekosten tragen....
Ergänzung ()

Reaper75 schrieb:
Was ist das für ein unseriöser Laden?

Na weil du von der rechtlichen Seite überahupt keine Ahnung hast,
ist der Laden nicht unseriös!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Laden ist alles andere als unseriös. Ich habe einige Sachen dort bestellt, reklamiert, umgetauscht. Es hat immer alles hervorragend funktioniert. So etwas unseriös nennen, ist wohl um einiges übertrieben.
 
Reaper75 schrieb:
Der Kundenberater will mir weissmachen das ich als Kunde die Rücksendekosten tragen muss, da ich nach den 6 Monaten beweisen muss, das die Maschine schon vor den ersten 6 Monaten kaputt war. Ich habe aber im Netz überall gelesen, das definitiv der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss.


Da hat der Kundenberater Recht.

Als erstes musst du beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits vor Übergabe vorhanden war.
Erst dann ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diesen zu beseitigen, was ebenso die Versandkosten einschließt.
 
Reaper75 schrieb:
...Jetzt ist das Teil teilweise kaputt und habe bei Redcoon das Gerät telefonisch reklamiert. Daraufhin habe ich eine Mail bekommen wo ein Retourenschein drin war und die aktuelle AGB vom Juni 2014...

Das hört sich nicht danach an, als ob sich Redcoon auf die Beweislastumkehr berufen möchte. Laut AGB wird ein solcher Vorbehalt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist generell auch nicht geltend gemacht:

http://www.redcoon.de/faq

'Bei uns gekaufte Artikel können Sie mit dem bei unserem Service-Center angeforderten Retouren-Adressaufkleber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zurücksenden...'
 
Wieso? Nur weil sie der Kunde nicht vorstrecken muss, heißt es nicht das sie nicht im weiteren Verlauf anfallen werden.
 
Die AGB beschreibt lediglich die 2 Fälle für eine Rückabwicklung bzw. Rücksendung:

- Technischer Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre)
- Widerruf des Kaufvertrages innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage)

Ohne Vorbehalte heißt es weiterhin:

'Bei Rücksendung von Elektronik-Ware geben Sie das mit der Retourenmarke frankierte Paket bei der Deutschen Post auf und lassen Sie sich den Retouren-Einlieferschein abstempeln. redcoon übernimmt sämtliche Portogebühren bei der Deutschen Post.'
 
Du zitierst da Texte aus einem FAQ nicht aus den AGB!

In den AGB Punkt 10§ steht alles beschrieben, was passiert wenn es kein Sachmangel ist.
 
Da in den AGBs unter § 9 Abs. 5 auf die FAQ verlinkt wurde, sind diese wirksamer Bestandteil der AGBs:

'5. Weitere Informationen zu der Abwicklung von Gewährleistungsfällen finden Sie hier.'

Ansonsten schränkt § 10 allerdings nur die Art der Sachmängel ein, die gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, nicht den Zeitraum, in dem sie geltend gemacht werden müssen.
 
Supermoto schrieb:
Das hört sich nicht danach an, als ob sich Redcoon auf die Beweislastumkehr berufen möchte. ...'


Siehe hierzu....und überlege noch einmal ob dein Post richtig ist

Reaper75 schrieb:
Hi,

Der Kundenberater will mir weissmachen das ich als Kunde die Rücksendekosten tragen muss, da ich nach den 6 Monaten beweisen muss, das die Maschine schon vor den ersten 6 Monaten kaputt war. Ich habe aber im Netz überall gelesen, das definitiv der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss.

.
Ergänzung ()

Supermoto schrieb:
Die AGB beschreibt lediglich die 2 Fälle für eine Rückabwicklung bzw. Rücksendung:

- Technischer Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre)
- Widerruf des Kaufvertrages innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage)

Ohne Vorbehalte heißt es weiterhin:

Ist ja auch gut, nur handelt sich hierbei nicht um einen Gewährleistungfall, da der Käufer de Beweis erbringen muss und Redcoon darauf besteht
Völlig korrekte Abwicklung seitens Redcoon
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, dieser Widerspruch ist mir auch aufgefallen.

Das hatte ich allerdings so interpretiert, dass dem TE zwar per Email mitgeteilt wurde, dass er das Gerät mit dem angehängten Retoureschein einschicken solle, die einschränkende Äußerung des Kundenberaters aber erst später in einem anschließenden Telefonat stattfand.

Und selbstverständlich bleibt dies ein Gewährleistungsfall, auch wenn sich Redcoon wegen des Zeitraumes wirksam auf eine Beweislastumkehr berufen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Supermoto schrieb:
Ansonsten schränkt § 10 allerdings nur die Art der Sachmängel ein, die gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, nicht den Zeitraum, in dem sie geltend gemacht werden müssen.

Was schränkt er ein? Lies bitte noch einmal den § ...

Da steht eindeutig in Kurzform: Wenn die Beanstandung kein Sachmangel ist, dann Kostenerstattung Kunde an Redcoon.
 
Da zitiere ich den § 10 der AGBs mal vollständig.

Siehe http://www.redcoon.de/generalterms?...ign=cpo&xtor=AL-30&zanpid=1929534820342897664

'§ 10 Reparaturkosten / Kostenvoranschläge

Werden Waren zur Reparatur an redcoon oder eine beauftragte Vertragswerkstatt gesandt und handelt es sich bei den Mängeln, Schäden oder sonstigen Veränderungen, bzw. Verschlechterungen der Ware nicht um Sachmängel, welche gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, sind die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten vom Kunden an redcoon zu erstatten.'

Warum sollte der vom TE beschriebene Schaden kein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung sein?

Und es darf bestritten werden, dass mit der Formulierung 'die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten' auch die Portokosten zu verstehen sind. Zumal der § 10 mit 'Reparaturkosten / Kostenvoranschläge' tituliert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Leute, da blickt ja kein Mensch mehr durch. Was stimmt jetzt? Muss ich oder der Händler die Rücksendekosten tragen? Denn in dem AGB mit dem verlinkten FAQ steht, das Redcoon die Kosten übernimmt. Das dies ein Gewährleistungsfall ist, steht außer Frage, denn das Teil ist teilweise kaputt, es näht nicht wie es soll. Ich habe dem Kundenberater am Telefon sogar den Vorschlag gemacht, das ich meine Freundin als Zeugin nehme, dass das Gerät kaputt war und zwar vom Anfang an. Wäre das ein Beweis? Denn einen Gutachter werde ich für eine 100,-Euro Nähmaschine bestimmt nicht bezahlen. Daraufhin meinte er, er würde das an die Zuständige Rechtsabteilung weiterleiten etc. Wenn ich das Paket mit dem Rücksendeetikett absende, muss ich erstmal nichts bezahlen, richtig?
 
Meiner Meinung nach sind die AGBs und die FAQ in diesem Punkt eindeutig, die Rücksendekosten sind von Redcoon zu tragen. Was sie mit dem Retoureschein auch tun.

Stellt sich bei der Überprüfung des Gerätes heraus, dass es sich um einen Schaden handelt, der nachweislich z.B. durch unsachgemäße Bedienung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden ist, greifen die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie nicht. In diesem Falle müsste der TE für eventuelle bis dahin entstandene Kosten (außer Porto) aufkommen.
 
In dem Nebensatz, den Du fett markiert hast, wird "der Sachmangel" erläutert, nämlich dass dieser gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslöst.

"Warum sollte der vom TE beschriebene Schaden kein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung sein?"

Eben das gilt es festzustellen und zwar per Gesetz durch den Käufer, da die 6 Monate rum sind. Und wenn Redcoon eben feststellt, dass es kein Sachmangel gem. Gesetzgebung ist, hat der Käufer die Kosten zu erstatten und eben auch die Portokosten. Der Käufer hätte die Feststellung ja auch selbst an geeigneter Stelle beauftragen können und die Kosten hätte er (erst mal) tragen müssen.


Edit:

Supermoto schrieb:
Stellt sich bei der Überprüfung des Gerätes heraus, dass es sich um einen Schaden handelt, der nachweislich z.B. durch unsachgemäße Bedienung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden ist, greifen die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie nicht. In diesem Falle müsste der TE für eventuelle bis dahin entstandene Kosten (außer Porto) aufkommen.

Da sind wir uns ja schon mal einig, bis auf die Portokosten. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier einzig um die Portokosten, die IMHO durch § 10 nicht abgedeckt werden. Diese sind in den FAQs ohne Einschränkungen enthalten.

Aber ok, die Formulierung 'die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten' ist nicht ganz eindeutig, auch wenn der § 10 mit 'Reparaturkosten / Kostenvoranschläge' tituliert ist und Portokosten darunter sicher nicht zu subsumieren sind (wie ich oben bereits beschrieben habe).
 
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