Privater Verkäufer hat angeblich geliefert - ohne Beleg. Was kann ich nun tun?

getexact

Fleet Admiral
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Hey Leute,

Ich habe auf roteerdbeere.de ein Game gekauft. Gebraucht von einem privaten Verkäufer. Überwiesen am 18.07. alles soweit so gut. Ne Woche später hab ich noch nichts im Briefkasten gehabt. Ok frag ich beim Verkäufer mal nach.

Der behauptet das Paket bei der Post abgegeben zu haben. Schreibt sogar in klammern extra dazu (unversichert). Was mich schon bissl stutzig gemacht hat. Naja Paket bis heute nicht angekommen.

Mehrmaliges Nachfragen ergab immer die selben Ausflüchte. Er hat geliefert. Er sei dann auch nicht schuld wenns nicht ankommt.

Problem an der ganzen Geschichte: er kann nicht belegen, dass er den Versand veranlasst hat. Es geht um einen geringen Wert von knapp 30€. Davon werd ich nicht sterben. Mir gehts aber ums Prinzip, wie einfach es sich quasi private Verkäufer machen können. Einfach behaupten man hat es versendet und als Käufer steht man blöd da...

Also was bleibt mir nun übrig?

Vielen Dank im Voraus!
 
Wenn vorher unversicherter Versand ausgemacht wurde und somit als Brief /Päckchen verschickt wurde, dann hast du leider Pech und der Verkäufer ist im recht.

Wenn aber versicherter Versand ausgemacht war, dann muss der Verkäufer wohl haften.
 
Das stimmt so nicht. Der Versender muss schon belegen können das er seine Pflicht also die Ware verschickt hat, erfüllt hat. Andernfalls haftet er dafür.
 
In der Auktion und in der verkaufsabwicklung wurde nichts ausgemacht. Da kann man nichts anklicken. Ich musste die versandkosten übernehmen. Stand in der Auktion.

Heißt. Er hat es selber so entschieden unversichert zu versenden. Kann das aber wie gesagt nicht belegen, da er kein beleg hat Zitat: "Tu mir leid .habe das Spiel zu Ihnen geschickt. Wenn es nicht ankommt (Post ) ist es nicht meine Schuld. Ist mir auch schon passiert.Wenn man das Paket versichert hätte ,wäre ein Beleg da und man könnte herrausfinden wo das Paket ist"

Ja was soll man dazu schon sagen?
 
Scheint nicht der hellste Clown zu sein. Schreibt von "Paket", doch das wäre ja auf jeden Fall versichert. Die Ware unversichert zu versenden, war seine Entscheidung, also haftet er dafür.
 
endorphin schrieb:
Scheint nicht der hellste Clown zu sein. Schreibt von "Paket", doch das wäre ja auf jeden Fall versichert. Die Ware unversichert zu versenden, war seine Entscheidung, also haftet er dafür.
Das ist kompletter Unfug, Paket ist einfach umgangssprachlich.
Woher nimmst du die Annahme, dass er einfach unversichert verschickt hat?
 
Da er nicht belegen kann dass er es abgeschickt hat(man kann viel Behaupten wenn der Tag lang isr) haftet er auch.Dementsprechen Geld zurueck verlangen.wenn er sich weigert, anwalt des vertrauens, sofern die Plattform nichthilfe stellung leistet.
 
3,50€ Versandkostenanteil waren es. Normalerweise verschickt man ja sowas per Luftpolsterbrief. Naja das er es Paket nennt...Wayne. Ich glaub ihm nicht und würde er es wenigstens beweisen können, ok. Dann hat die Post halt mist gebaut. Aber die Wahrscheinlichkeit im Jahr 2014 ein Paket abzugeben, mit der richtigen Adresse und es dann einfach verschwindet ist auch selten. Zumindest ist es das erste mal in meinem Leben, dass ich vor so einem Problem stehe.

Also Anwalt bemühen. Geld habe ich schon zurück gefordert. Aber das wollte er natürlich nicht einsehen, da er keine schuld habe.
 
Egal ob Versichert oder Unversichert. Wenn man was zur Post bringt, bekommt man seine kleine süße Quittung wenn man es abgegeben hat. Wenn er doch selbst die nicht vorlegen kann, kann da etwas nicht Stimmen oder?
 
Fallenarasha schrieb:
Da er nicht belegen kann dass er es abgeschickt hat(man kann viel Behaupten wenn der Tag lang isr) haftet er auch.Dementsprechen Geld zurueck verlangen.wenn er sich weigert, anwalt des vertrauens, sofern die Plattform nichthilfe stellung leistet.
Süß, dann präsentiert der Verkäufer einen Freund, der dabei war, wie er das Paket abgegeben hat, etc.
Wie soll der Verkäufer den belegen, dass er das Paket verschickt hat, wenn er keinen Einliefernachweis bekommen hat?
@Quittung von der Post: Nein so etwas gibt es nicht. Ich kaufe heute Briefmarken, verpacke es morgen in einem Luftpolsterumschlag und werfe es übermorgen in den Briefkasten, wo ist da mein Beleg?
 
methadron schrieb:
Das ist kompletter Unfug, Paket ist einfach umgangssprachlich.
Woher nimmst du die Annahme, dass er einfach unversichert verschickt hat?

Ah ja ... Steht doch oben >>(unversichert)<<
 
Beim Kauf von privat zu privat trägt der Käufer das Transportrisiko (§447 BGB), es sei denn der Käufer verlangt vom Verkäufer einen "versicherten" Versand & der Verkäufer verschickt es trotzdem "unversichert". Dass muss der Käufer aber ausdrücklich verlangen! Wenn der Verkäufer in der Beschreibung nur von "Versand" schreibt muss der Käufer eben nachfragen und eine entsprechende Anweisung erteilen.

Der Verkäufer kann wie methadron bereits geschrieben hat auch einen Zeugen als Beweis anführen.
 
Hier eine weitetere aussage von ihm:
"wie gesagt habe das Spiel am Mittwoch bei der Post abgegeben (mit der richtige Adresse )war unversichert kann deswegen nicht fragen wo das Game geblieben ist.Ist mir auch einmal bei ebay passiert habe gezahlt (verkäufer hats gechickt aber nicht angekommen )bin eine ehrliche Haut habe mir ebay fast 500 nur positive Bewertungen Hoffe sehr daß das Game heute kommt."

Hörte sich ja alles nett an. Aber wenn er es bewusst unversichert abgegeben hat. Dann muss doch ne Quittung vorhanden sein dachte ich mir.

@lionel hutz: egal wie er es versendet hat. Im Internet habe ich den Zusatz dazu gelesen, dass er dennoch nachweisen muss es versendet zu haben, was er nicht kann!
 
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endorphin schrieb:
Ah ja ... Steht doch oben >>(unversichert)<<

es geht um das Wort einfach, das impliziert, dass der Verkäufer ohne Absprache getan hat. Es wurde keine Versandart bestimmt. Wenn der Käufer also nur die Kosten für ein Päckchen, Luftpolsterumschlag etc übernimmt, ist der Verkäufer aber bestimmt nicht in der Pflicht die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen.

Edit: Eine Quittung wofür? Was wenn er die Briefmarken noch zu Hause hatte? Dann hat er das Paket einfach dem Postbeamten übergeben und ist gegangen. Selbst die Quittung über eine Päckchenmarke ist kein Nachweis, er kann damit ja auch ein anderes Päckchen frankiert haben.
 
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dass er dennoch nachweisen muss es versendet zu haben, was er nicht kann!
Das ist ja das Problem bei unversicherten Geschichtenl, es gibt keinen Nachweis (außer Zeugen) darüber das so etwas verschickt wurde. Die Quittung für Briefmarken oder ein Päckchen kannst du nicht mit einer Sendung verknüpfen.
Das ganze ist ärgerlich aber immerhin hat es einen Lerneffekt. Willst du sowas verhindern musst du als Käufer, sofern nicht schon Angeboten, ausdrücklich versicherten Versand verlangen.
 
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getexact schrieb:
@lionel hutz: egal wie er es versendet hat. Im Internet habe ich den Zusatz dazu gelesen, dass er dennoch nachweisen muss es versendet zu haben, was er nicht kann!

Bitte um Quellenangabe.

Wenn er einen Zeugen hat...
 
Kaufenmitverstand.de

Zitat: Wenn Sie die Ware bei einem privaten Anbieter gekauft haben, tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Versandrisiko. Der Verkäufer muss jedoch nachweisen, dass er den Artikel tatsächlich verschickt hat. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie deshalb beim Kauf
von einem privaten Anbieter immer eine versicherte Versandart wählen. Hier stehen Ihnen dann gegebenenfalls Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu."
 
Dann habe ich Pech so wie es ausschaut. Also hat der Verkäufer einfach mal Glück gehabt und ich war zu dumm ihm extra mitzuteilen, versichert zu versenden. Zum Glück gehts hier wie gesagt nur um 30€. Schade, das man es sich heute echt einfach machen kann.
 
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