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Privater Verkäufer hat angeblich geliefert - ohne Beleg. Was kann ich nun tun?
- Ersteller getexact
- Erstellt am
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.949
Wichtig ist hier, das es um etwas zivilrechtliches geht. Da gilt im Prinzip, dass derjenige gewinnt, der den Richter überzeugt.
Der Verkäufer hat eventuell Zeugen für den Versand. Oder gibt gar eine eidesstaatliche Versicherung ab.
Gerade letzteres sollte dem Richter reichen um für den Verkäufer zu entscheiden.
Ein Anwalt ist, gerade bei der Summe, eine schlechte Idee. Denn der kostet Geld, mehr als die Ware wert ist.
Und die Chancen zu gewinnen sind nicht wirklich hoch.
Am Ende verliert man, oder es gibt einen Vergleich und man hat nicht nur 30€ Verlust, sondern gleich >100€,
Dann lieber als Lehrgeld abbuchen und nächstes mal auf versicherten Versand bestehen.
Der Verkäufer hat eventuell Zeugen für den Versand. Oder gibt gar eine eidesstaatliche Versicherung ab.
Gerade letzteres sollte dem Richter reichen um für den Verkäufer zu entscheiden.
Ein Anwalt ist, gerade bei der Summe, eine schlechte Idee. Denn der kostet Geld, mehr als die Ware wert ist.
Und die Chancen zu gewinnen sind nicht wirklich hoch.
Am Ende verliert man, oder es gibt einen Vergleich und man hat nicht nur 30€ Verlust, sondern gleich >100€,
Dann lieber als Lehrgeld abbuchen und nächstes mal auf versicherten Versand bestehen.
- Registriert
- Apr. 2007
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Ne einen Anwalt werde ich wegen dieser Summe auch nicht bemühen. Das ist die mühe nicht wert. Werd's abhaken. Gibts keine Möglichkeit bei der Post evtl nachzufragen wo das angebliche Paket hingeliefert wurde? Immerhin kenn ich ja den Absender und den Tag der angeblichen Abgabe. Wenn er es tatsächlich abgegeben hat, dann muss es doch irgendwo sein. Kann doch nicht verschwunden sein denk ich mir...
methadron
Commander
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Mir ist gerade auf der Arbeit ein Paket mit 10 Titan Black Karten abhanden gekommen. Wett ca 8k €. Keiner weiß wo es ist. Versicherung bezahlt und gut. Bei der Post wird dir niemand sagen können wo das Paket ist. Einfach in Zukunft per Einschreiben und gut.
DerNiemand
Lt. Commander
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endorphin schrieb:Schade, ja. V.a., weil man mit Hermes schon für 3,60 EUR versichert verschicken kann.
Her(p)mes bietet KEINE Versandversicherung an!
Die 500€ ist gesetzlich vorgeschrieben und heißt "HAFTUNG". Auch ein DHL-Paket ist in der "normalen" Variante NICHT Versichert --> Nur HAFTUNG! Transportversicherung ( bis zu 25.000 €) kann man dazu kaufen.
Warum denken alle Leute, dass Herp(m)es versichert versendet??
WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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Weil die Haftung für den Kunden im Endeffekt das gleiche wie eine Versicherung bedeutet.
Nämlich das er bei Paketverlust oder Beschädigung sein Geld wieder bekommt.
Aber das Hermes schon beim Päckchen für 3,60€ bzw 3,80€ eine Haftung hat ist zwar korrekt, allerdings nur bis 50€.
Bis 500€ gibt es beim Paket ab 4,70€
Nämlich das er bei Paketverlust oder Beschädigung sein Geld wieder bekommt.
Aber das Hermes schon beim Päckchen für 3,60€ bzw 3,80€ eine Haftung hat ist zwar korrekt, allerdings nur bis 50€.
Bis 500€ gibt es beim Paket ab 4,70€
BridaX
Captain
- Registriert
- Jan. 2009
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- 3.843
In Ebay wählt man die Versandart als Verkäufer aus.
Kann mir nicht vorstellen das es bei deinem Auktionshaus anders ist.
Ob Hermes oder DHl ist egal. Sobald man "Paketversand" angegeben hat, ist die versicherung inbegriffen.
DHL Paket = Versichert
Hermes Paket = Versichert
Paket ist klar definiert.
Wenn ich ein Angebot erstelle mit Paketversand, kassiere meine 6,99€ und verschicke den Artikel als Päckchen um mehr Gewinn zu machen, ist man im unrecht.
In deinem Fall, falls du den Artikel wirklich mit Paketversand (oder er es so in die Beschreibung geschrieben hat) gekauft hast, hast du das Recht die Sendungsverfolgungsnummer einzufordern oder im Falle direkt den Kaufpreis mit z.B. der Begründung, dass der Artikel/Versand nicht mit der Beschreibung überein stimmt.
Kann mir nicht vorstellen das es bei deinem Auktionshaus anders ist.
Ob Hermes oder DHl ist egal. Sobald man "Paketversand" angegeben hat, ist die versicherung inbegriffen.
DHL Paket = Versichert
Hermes Paket = Versichert
Paket ist klar definiert.
Wenn ich ein Angebot erstelle mit Paketversand, kassiere meine 6,99€ und verschicke den Artikel als Päckchen um mehr Gewinn zu machen, ist man im unrecht.
In deinem Fall, falls du den Artikel wirklich mit Paketversand (oder er es so in die Beschreibung geschrieben hat) gekauft hast, hast du das Recht die Sendungsverfolgungsnummer einzufordern oder im Falle direkt den Kaufpreis mit z.B. der Begründung, dass der Artikel/Versand nicht mit der Beschreibung überein stimmt.
Zuletzt bearbeitet:
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- Apr. 2007
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- 12.980
Bei roterrdbeere kann man das so nach kaufanschluss nicht auswählen. Es wird ein Preis und die versandkosten angezeigt. Nach kauf kann man auswählen wie man bezahlen will. Dann tut man das. Hatte auch noch nie Probleme wie gesagt. Jetzt muss ich wohl jedes mal eine separate Mail an den Verkäufer schicken damit ich auf der sicheren Seite bin.
Aber die Wahrscheinlichkeit im Jahr 2014 ein Paket abzugeben, mit der richtigen Adresse und es dann einfach verschwindet ist auch selten.
Der war gut :-)
Es kommt viel zu oft vor.
Eisbrecher99
Commodore
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Müll
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Caddyshack
Banned
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- Apr. 2014
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- 378
und genau aus diesem Grund kontaktiere ich den Verkäufer ZUERST (wenn Versand undefiniert) und zwinge ihn regelrecht zur Bestätigung dass er den Artikel versichert versenden wird.
Sorry aber wegen 1 Euro so ein Risiko auf sich zu nehmen find ich schon blöd.
@ Eisbrecher
danke für den Tipp, endlich weiss ich dank dir wie man gegen solche Kleinbetrüger vorzugehen hat
Sorry aber wegen 1 Euro so ein Risiko auf sich zu nehmen find ich schon blöd.
@ Eisbrecher
danke für den Tipp, endlich weiss ich dank dir wie man gegen solche Kleinbetrüger vorzugehen hat
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.949
Das der Mahnbescheid vom Beschuldigten bezahlt wird stimmt so nicht. Da tritt man immer erstmal in Vorkasse.
Wird Widerspruch eingelegt, dann muss man klagen.
Desweiteren trägt bei privat Geschäften immer der Käufer das Versandrisiko.
Btw weiß keiner ob der Verkäufer ein Betrüger ist. Wenn er das Päckchen verschickt hat und es ging verloren ( was schnell vorkommt, da ohne Unterschrift), dann hat er alles richtig gemacht.
Im Grunde ist alles was Eisbrecher geschrieben hat schlichtweg falsch. Den Post hätte man sich sparen können.
Wird Widerspruch eingelegt, dann muss man klagen.
Desweiteren trägt bei privat Geschäften immer der Käufer das Versandrisiko.
Btw weiß keiner ob der Verkäufer ein Betrüger ist. Wenn er das Päckchen verschickt hat und es ging verloren ( was schnell vorkommt, da ohne Unterschrift), dann hat er alles richtig gemacht.
Im Grunde ist alles was Eisbrecher geschrieben hat schlichtweg falsch. Den Post hätte man sich sparen können.
methadron
Commander
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- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.078
@Samir: Bitte höre nicht auf den Quatsch den Eisbrecher von sich gegeben hat. Der Verkäufer muss nur nachweisen, dass er das Paket abgegeben hat, da reicht eine EV und damit ist er aus allem raus. Mahnbescheid etc kostet dich mehr als die 30€ Warenwert. Lass es einfach gut sein, so blöd das klingt, alles andere kostet dich nur Zeit, Geld und Nerven.
Lieber Eisbrecher, erzähl doch nicht so viel Blödsinn in nur einem Beitrag ...
http://www.duden.de/rechtschreibung/Paket
http://www.ebay.de/gds/Unversicherter-Versand-beim-Privatverkaeufer-/10000000001424194/g.html
Paket wird immer mit versicherten Versand gleichgesetzt
http://www.duden.de/rechtschreibung/Paket
Nur wenn du selbst darauf bestanden hättest, dass du unbedingt einen unversichten Versand haben möchtest, wäre er aus dem Schneider. Bei unversichertem Versand haftet stets der Verkäufer, von daher ist es auch erst mal egal, ob er die Ware als Päkchen, Brief oder Warensendung verschickt hat.
http://www.ebay.de/gds/Unversicherter-Versand-beim-Privatverkaeufer-/10000000001424194/g.html
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