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Fat32Tony
Gast
Konnt mich nicht zwischen Webhosting und Recht entscheiden, deshalb ist es erstmal hier gelandet :S
Es geht darum, dass ich gegebenfalls demnächst eine eigene Onlinepräsenz eröffnen möchte, wo ich die kostenpflichtige Verarbeitung von Daten anbieten möchte.
Dazu würde ich gerne den einzelnen Nutzern ein seperates "Guthaben" anbieten, welches sie aufladen können.
Nun würde mich aber sehr interessieren, ob ich den Nutzern das eingezahlte "guthaben" was sie noch auf ihrem Konto haben zurückzahlen muss, wenn ich den Dienst in einigen Jahren offline nehmen sollte. Oder kann ich das einfach in der AGB vermerken?
Ich freue mich über Erfahrungen Und bitte steinigt mich nicht wenn der post woanders hingehört^
lg
Es geht darum, dass ich gegebenfalls demnächst eine eigene Onlinepräsenz eröffnen möchte, wo ich die kostenpflichtige Verarbeitung von Daten anbieten möchte.
Dazu würde ich gerne den einzelnen Nutzern ein seperates "Guthaben" anbieten, welches sie aufladen können.
Nun würde mich aber sehr interessieren, ob ich den Nutzern das eingezahlte "guthaben" was sie noch auf ihrem Konto haben zurückzahlen muss, wenn ich den Dienst in einigen Jahren offline nehmen sollte. Oder kann ich das einfach in der AGB vermerken?
Ich freue mich über Erfahrungen Und bitte steinigt mich nicht wenn der post woanders hingehört^
lg