Onlineshop mit Guthaben - rechtliche Lage bei Schließung?

F

Fat32Tony

Gast
Konnt mich nicht zwischen Webhosting und Recht entscheiden, deshalb ist es erstmal hier gelandet :S

Es geht darum, dass ich gegebenfalls demnächst eine eigene Onlinepräsenz eröffnen möchte, wo ich die kostenpflichtige Verarbeitung von Daten anbieten möchte.
Dazu würde ich gerne den einzelnen Nutzern ein seperates "Guthaben" anbieten, welches sie aufladen können.
Nun würde mich aber sehr interessieren, ob ich den Nutzern das eingezahlte "guthaben" was sie noch auf ihrem Konto haben zurückzahlen muss, wenn ich den Dienst in einigen Jahren offline nehmen sollte. Oder kann ich das einfach in der AGB vermerken?

Ich freue mich über Erfahrungen :) Und bitte steinigt mich nicht wenn der post woanders hingehört^

lg
 
Guthaben ist Guthaben.
Wie ist es denn bei deiner Bank wenn die zumacht?
Und die gleichen Regeln mit Guthaben gelten für dich, zwar in etwas anderer Form, da keine Vollbank, aber rechtlich verpflichtend mit Sicherung.
Ist nur etwas strange das zu fragen bevor die Kiste überhaupt angefangen hat zu laufen.:rolleyes:
 
Uiuiuiui, dass geht schon arg schwer in juristische Fachberatung. Ich empfehle dahingehend dringend einen "Fachmann" zu Rate zu ziehen. Gleiches gilt für die Erarbeitung der AGBs. Wenn die juristisch nicht wasserdicht sind wirds unter Umständen sehr kostspielig.
 
Es muss natürlich ganz klar ausgezahlt werden. Ist wie mit den Vorauszahlungen für Strom usw. Da kann der Betreiber am Ende auch nicht auf die AGBs verweisen. Auch mit einem solchen Verweis, wäre es ungültig. AGBs = allgemeine Geschäftsbedingungen. Spezielle Konditionsvereinbarungen sind dort sowieso ungültig.
 
Ich habe bei dem online Poker Anbieter "Party Poker" die Erfahrung gemacht, dass nach einem gewissen Zeitraum der Inaktivität des Poker Accounts auf deren Plattform in monatlichen Abständen begonnen wird noch verbliebenes Guthaben einziehen. Auf Anfrage nachdem mir alles Guthaben genommen wurde bekam ich aber sofort alles zurückerstattet.

In wie weit es rechtens ist überhaupt damit anzufangen Guthaben nur Aufgrund von Inaktivität einzuziehen weiß ich nicht. Wollte nur meine Erfahrung teilen. Man bedenke aber auch, dass "Party Poker" ein rießen Verein ist der die Spiellizenzen und Server ohnehin irgendwo anders auf der Welt hat. Eben dort wo die Gesetze "günstig" sind. Die haben außerdem aber eventuell ohnehin einen anderen Umgang mit geltendem Recht. : )
 
Zuletzt bearbeitet:
woodpeaker schrieb:
Ist nur etwas strange das zu fragen bevor die Kiste überhaupt angefangen hat zu laufen.:rolleyes:
Nö, ganz und gar nicht. Es zeugt von einem gewissen Verantwortungsgefühl den späteren Kunden gegenüber, wenn man sich beizeiten mit der "Zeit danach" auseinander setzt. Schließlich musst du hier auch evtl. an eine Art von Rücklage denken, die nur zum Auszahlen der Restbestände da ist.

Aber trotzdem: Das ist keine Frage fürs Forum sondern eine für den Anwalt. Da ja so oder so "Daten verarbeitet" werden sollen, ist hinsichtlich des DAtenschutzes eh der Gang zu nem Anwalt angebracht. Juristische Betreuung ist hier unumgänglich und kann spätere Kosten deutlich minimieren oder gänzlich verhindern.
 
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