[Recht] Shop weigert sich Gutscheine einzulösen

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Mal langsam, es geht hier nicht um Gewerbsmäßgen Betrug sondern um einen 2,5 Jahre alten Gutschein der von einer Firma stammt die so nicht mehr existiert.
Niemand stellt hier nach Lust und Laune irgendwelche Gutscheine um.
Dir war bekannt das mit der Bezahlung dieses Gutscheins dein Geld in JEDEN Fall weg ist, Barauszahlung ausgeschlossen.
Alles was du Maximal wiederbekommst ist dein Einsatz in Form eine neuen Gutscheins. Das die Preise innerhalb von 2,5 Jahre dann steigen ist schlichtweg Pech, ein Gutschein gleicht keine Inflation oder sonstiges aus.
Hier geht es nicht um Willkür sondern um ganz normale Vorgänge die so ein Gutschein und eine Geschäftsübernahme mit sich bringt.

Im übrigen solltest du dein Geld nicht in Gutscheine über mehre Jahre anlegen, da ist Verlust meist die Regel, und wenn es nur die Inflation ist....
 
Ilsan schrieb:
Wo sind denn die Preise gestiegen?

Ilsan schrieb:
. Und dann stell ich das System um mit neuen Gutscheinen und aus Kulanz gibts dann für die Kunden neue Gutscheine aber nur noch über 20euro, weil das ja das Geld ist was sie gezahlt haben. Dann erhöhe ich gleichzeitig noch die Preise und freu mich an meinem Gewinn..

Das war auch von mir eher allgemein gesprochen
 
Sorry aber manches was du sagst trifft hier halt nicht zu. Es ist wie erwähnt nämlich nicht der Fall dass die Leistung jetzt mehr kostet. Im Gegenteil sie kostet sogar weniger.
 
Na gut, du hast Recht.
Guten Nacht
 
Es handelt sich hier um ein Forum und keine Rechtsberatung. Ihr bzw. du Ilsan drehst dich nur im Kreis, es geht nicht voran, merkst du das? Du willst die User mit aller Macht davon überzeugen, dass du im Recht bist. Das sind die meisten nicht, das werden sie auch nicht. Warum auch? Die User stellen eine "neutrale" Person dar und sehen das Ganze sachlich, du siehst es nur aus deiner Sicht, weil du dich von Amazon betr**en fühlst. Dann kontaktiere doch jetzt einen Rechtsbeistand deiner Wahl. Die Zeit dafür scheinst du ja zu haben. Aber hier geht es keinen Meter voran.
 
Ilsan schrieb:
Wie schon mehrmals erwähnt weigern sie sich die vertraglich vereinbarte Leistung zu liefern

Schadensersatz, 70€. Aber ich vermute, dass der Vertragstext diesen Fall gesondert regelt. Ansonten ab zum Anwalt/Gericht.

Ansonten kannst aber auch zurücktreten und den Kaufpreis in Bar zurückfordern.
 
Aus den Lovefilm AGB von April 2013 (die älteren Versionen sind leider nicht online abrufbar):

VI. Geschenkmitgliedschaften

6.2 Geschenkmitgliedschaften können nicht zusammen mit anderen Rabatten, Werbeangeboten oder Gutscheinen verwendet werden. Geschenkmitgliedschaften werden nicht in bar ausbezahlt, sind nicht rückerstatt- oder übertragbar.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Satz auch schon 2011 so in den AGB stand.
 
Danke OpaGehrke, Post #67 war das perfekte Schlusswort.
 
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