Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung

BenniFeatOne

Lt. Junior Grade
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Nov. 2010
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286
Moin.
hoffe bin hier richtig, habe kein anderes passenes Thema gefunden.

habe vor einer Woche 2 Abmahnungen wegen Uhrheberrechtsverletzung bekommen. Einmal Musik und einmal Filme download. Ding ist nur ich war das nicht, das war der Ex meiner Schwester der in meinem Netzerk mit drinne war. Er wollte bezahlen aber inzwischen kommt garnichts mehr von ihm. Will jetzt einfach nur die Schuld von mir nehmen weil ich anderweitige Probleme habe. Eine Anzeige oder so würde ich ihn gerne aufbrummen.
Er hat eh schon genung Dreck am Stecken. Sollte ich zum Anwalt gehen oder einfach nur zur Polizei?
Bezahlen werde ich die ca. 2.000 Euro sicher nicht!

Wäre geil wenn ihr ein paar Tipps habt

Gruß
 
wegen der anzeige musst im grunde eh zur polizei oder du regelst das direkt über einen anwalt, wäre wohl das beste
wenn du dann noch beweisen kannst wer das getan hat ist das sicher nicht verkehrt
 
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (bekommst du auf www.abmahnwahn-dreipage.de) und fertig. Gerichtliche Mahnverfahren widersprechen und wenn sie klagen wollen einen Anwalt nehmen. Dann erst auf den Ex verweisen.

Normalerweise reicht aber die mod. UE aus. Danach kommt noch ein bisschen wertloses Papier von denen, aber kann man ignorieren.

Als Inhaber der Leitung haftet man primär erstmal selbst.
 
Das bin ich.
Bringt es nichts, das ich die Bestätigung von ihm habe das erzugibt das er es war. Hab es bei whatsapp.

Ich werde sicher nicht zahlen
 
Würde das der Polizei so Schildern mit dem Beweis.
Wenn es vergeblich ist, mit der mod. UE versuchen.
 
Okey werde ich tun! Wäre wohl die beste alternative
 
Also bei privatrechtlichen Streitereien die Polizei einzuschalten halte ich auch für sinnlos. Wenn dann kann dies dein Anwalt machen und auf den Ex-Freund als Täter hinweisen. Aber dennoch ist der Anschlussinhaber haftbar für das, was mit der Leitung gemacht wird. Im ersten Schritt interessiert dann auch nicht, wer es getan hat. (siehe Link Störhaftung bei Urheberrechtsverletzung)

Die mod. UE auf jeden Fall innerhalb der Frist abgeben, sonst hast du rechtlich echt noch mehr zu befürchten. Sonst können die dich auf Unterlassung verklagen und das wird teuer. Mit Abgabe der mod. UE können sie dich nur auf den Schaden verklagen. Hier müssen sie aber direkt nachweisen, welchen Schaden du mittels Filesharing verursacht hast, da kommst du eher raus aus der Sache.
 
bloß nix an die versenden!

hab mich totgestellt... und es hat funtkioniert!

es gibt gewisse Fehlerquoten in deren Ermittlungen auf die kann man sich beziehen. Das wissen die genau deshalb probieren dies überall und viele zahlen ja auch also ists ein lukratives Geschäft.

Viele stellen auch gewisse Fake Dateien ins Netz (erkennbar an ungewöhnlich hoher Anzahl an Seeds) somit sind sie noch Betrüger dazu weil sie Geld für ne leere Fake Datei wollen!
 
Dann nehmt doch die "Dreierpage". Ich habe meine Erfahrung mit Abgabe der mod. UE auch einer Jugendsünde zu verdanken. Hab alles so gemacht wie bei der Dreierpage beschrieben und bin raus.

@ Krafty & kisser

Es gibt auch alte Seiten im Netz, welche nicht mehr auf den aktuellen Stand sind ... aber bei Google immer noch gut platziert sind. Sorry, wenn ich da nicht den aktuellsten Sachstand gefunden hab.

Aus meiner Sicht hatte sich bei mir die Sache mit der Abgabe der mod. UE dann auch erledigt. Es gab zwar noch ein bisschen jammern von der Gegenseite aber Papiermüll bleibt Papiermüll.
 
Ja, der Unterschied ist aber der, dass du wohl selber Schuld warst, der TE aber eben nicht, wieso sich also eine Last ans Bein binden? (die die mod. UE immer noch darstellt)
 
Habe mal beim Anwalt angerufen und die meinten, sollte kein Problem sein.
Alleine das der eine Abmahner etwas abmahnt was eigentlich garnicht rechtes ist. Abmahner 1. Mahnt wegen eines Films an Fack yu Göthe, Abmahner 2. die Titlemusik. Beide Mahnen also den Film ab, was Abmahner 2 eig. garnicht darf. Wenn ihr versteht?

Naja sollte sich bis Freitag geklärt haben mit Mod. UE und dann gott sei dank ende.
Anzeigen werde ich ihn trozdem. Gesucht wird er anscheind schon enorm. Und lieber richtig ein rein würgen:D War eh immer der Meinung das er etwas von mir geklaut hat, als ich nicht da war. Unser Rennrad hat er aufjedenfall geklaut. Und Fahren ohne Führerschein bringt er auch. man bin ich gehässig. :S

Danke euch!
 
Nur mal so eine Frage am Rande... Woher soll er denn das Zeug bezogen haben?
 
Die Polizei hat damit nichts zu tun, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Da du nachweislich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast, sondern die wider deines Wissens von deinem Anschluss begangen wurde, bist du nicht dafür haftbar zu machen. Solange du problemlos nachweisen kannst, dass dieser Ex der Täter war, wäre eine UE nicht erforderlich.
 
@sL0w: Anscheind hat er über Torrent geladen der Vollhorst.

Habe ja den Whatsapp verlauf. Habe herausgefunden durch Amtsgericht, das ich dort einfach anrufen soll und gleichzeitig einen Brief hinsenden soll. Indem steht das ich das nicht war und nicht im meinem Wissen geschah. Einfach sein Namen angeben und gut ist.

Werde ich morgen gleich probieren.
 
Hmm, das kommt immer mal wieder vor. Schau mal hier nach klick.
Da beim Torrent ja auch die Gegenseite das File zum Upload anbietet, müsste die Anwaltskanzlei das auch unberechtigt zur Verfügung gestellt haben.
Unterschreibe erst mal nicht, dass du das warst. Im Zweifel würde ich echt einen Anwalt hinzuziehen, sollte das mit Amtgericht nicht klappen
 
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