D
=DarkEagle=
Gast
Hallo zusammen,
nehmen wir folgendes hypotetisch an: Person A hat bei Onlinehändler B etwas für 8€ im Mai 2014 gekauft.
Nun hat Person A angegeben, dass er es per Lastschrift zahlt. Hinterlegt war noch immer die alte
Bankverbindung von Person A. Person A hat die neue nicht angegeben.
Weiterhin hat Person A die Ware erhalten, aber sich um die Lastschrift keinen Kopf gemacht,
da er dachte, es würde vom neuen Konto abgebucht werden.
Heute erhält Person A dann von Inkassounternehmen C ein Schreiben.
Es wird eine Zahlung in Höhe von 70€ verlangt.
Ist dies rechtens?
nehmen wir folgendes hypotetisch an: Person A hat bei Onlinehändler B etwas für 8€ im Mai 2014 gekauft.
Nun hat Person A angegeben, dass er es per Lastschrift zahlt. Hinterlegt war noch immer die alte
Bankverbindung von Person A. Person A hat die neue nicht angegeben.
Weiterhin hat Person A die Ware erhalten, aber sich um die Lastschrift keinen Kopf gemacht,
da er dachte, es würde vom neuen Konto abgebucht werden.
Heute erhält Person A dann von Inkassounternehmen C ein Schreiben.
Es wird eine Zahlung in Höhe von 70€ verlangt.
Ist dies rechtens?
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