Inkasso durch Onlinehändler

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=DarkEagle=

Gast
Hallo zusammen,
nehmen wir folgendes hypotetisch an: Person A hat bei Onlinehändler B etwas für 8€ im Mai 2014 gekauft.
Nun hat Person A angegeben, dass er es per Lastschrift zahlt. Hinterlegt war noch immer die alte
Bankverbindung von Person A. Person A hat die neue nicht angegeben.
Weiterhin hat Person A die Ware erhalten, aber sich um die Lastschrift keinen Kopf gemacht,
da er dachte, es würde vom neuen Konto abgebucht werden.
Heute erhält Person A dann von Inkassounternehmen C ein Schreiben.
Es wird eine Zahlung in Höhe von 70€ verlangt.

Ist dies rechtens?
 
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Rechne das doch mal auf
8€ Warenwert
32€ Inkassogebühr
10€ Rücklastschriftgebühr
15€ Adressermittlungsgebühr
Macht in Summe 65€. Scheint also zu stimmen. Ich würde mir von denen bevor du gleich in die Vollen gehst, mir die Kosten aufschlüsseln lassen.
Ob du die nun komplett zahlst, musst du wissen. Meines Wissens nach hat noch kein Inkasso versucht die Gebühren einzuklagen.
Bedenke nur, dass wenn das Inkasso voll durchzieht das Ganze vor Gericht landet und so deutlich teurer werden kann.
 
Auf welche Gebühren genau beziehst Du dich, welche das Inkasso versucht hat einzufordern?
Eine genaue Aufschlüsselung wurde Person A übersandt.
 
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Die Gebühren sind doch korrekt angegeben. Natürlich darf das Inkasso Rücklastschriftgebühr etc auf dich umwälzen. Dein Link bezieht sich auf überhöhte Gebühren. Wie zum Beispiel 50€ Inkassogebühr bei einem Streitwert von 300€.
 
Er bezieht sich auch auf überhöhte Rücklastschriftgebühren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Onlinehändler ist vollkommen im Recht und die Gebühren scheinen auch "angemessen"

Ob man natürlich gleich mit Inkasso auffahren soll ist eine andere Sache, aber der Käufer gerät Automatisch nach 30 Tagen offener Rechnung in Verzug.

Nicht immer versuchen die Schuld auf andere Abzuladen wenn man selber Mist gebaut hat, das ist leider heute sehr Modern :mad:
Selbst wenn man vergessen haben sollte seine Bankverbindung zu ändern, so sollte spätestes nach ein paar Wochen auffallen das das Geld nicht abgebucht wurde vom Aktuellen Konto. Mir würde es zu 100% auffallen.
Man sollte jede Bankbewegung oder auch eben keine bewegung im Blick haben, auch bei 8 Euro.
OK, man muss es nicht, aber dann muss man mit dem Leben was dann evtl. passiert, wie zb Aktuell
 
Finde ich auch... Person A baut Mist und wundert sich wenn dann Kosten auf einem zukommen. Wenn ich etwas über Lastschrift kaufe dann überprüfe ich erst mal ob die Bankverbindung stimmt. Danach beobachte ich mal ob die Lastschrift auch wirklich abgebucht wurde. Heutzutage dank online Banking auch kein Problem mehr.

Von daher kein Verständnis und auch kein Verständnis für die Frage ob die Gebühren etc. rechtens sind. Person A soll nächstes mal korrekt seine Sachen zahlen und dann kommt er auch nicht in die Verlegenheit sich mit Inkasso auseinander zu setzen!

Edit: Post in dritte person geändert (Person A)
 
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Leute...es geht hier nicht um mich, sondern um einen Freund. Ich schreibe ja nicht umsonst Person A.
Kann ein Mod hier bitte dicht machen, da das Thema ausreichend behandelt wurde.
 
Gerne.
 
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