Akku Tod?

diamdomi

Admiral
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Akku Tot?

Moin,

Habe von einer Freundin folgendes Bild bekommen: http://www.directupload.net/file/d/3711/lgxzmpc9_jpg.htm
Das Handy ist plötzlich aus und ist nur am Strom gestartet.
Handy: s3 mini, Android 4.1.2, nichts verändert in letzter Zeit.

Hat der Akku sein zeitliches gesegnet?

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hier vor die Liste vom Fischerkönig setzen:
Vorher das Gerät am Besten einmal komplett entladen, bis es sich von selbst ausschaltet. Die meisten Geräte sind so programmiert, dass sich beim ersten kompletten Ladevorgang danach der Akku neu kalibriert - d.h. die Kapazität wird neu bestimmt.
 
Nicht bei Samsung hast du Gewährleistung, sondern beim Händler bei dem du das Handy gekauft hast.

Da es eindeutig nicht normal ist dass ein Akku nach 1,5 Jahren schon kaputt ist, könntest du Glück haben.

Der Akku ist zwar ein "Verschleißteil" allerdings muss sich dieser innerhalb eines gewissen Rahmens halten.

Hier die Garantiebestimmungen bei Samsung:

In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:
...
Ein Siegel am Akkugehäuse oder an den Akkuzellen wurde aufgebrochen oder offensichtlich manipuliert.
Beschädigung des Akkus durch Überladen oder Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen im Produkthandbuch für den Umgang mit Akkus.
 
Kingfisher OK schrieb:
Na dann müsstest du ja noch Gewährleistung haben.

Nur als Tipp bevor du jetzt versuchst den Akku zu "refreshen"

und dann ist der Tipp total sinnlos, weil falsch. Akkus sind Verschließteile und daher nur mit 6 Monaten Gewährleistung versehen. --> ab in nen MM oder Saturn und im Technikeck (vorm Eingang) nen neuen Akku bestellen. kommt meist innerhalb ner knappen bis guten Woche und kostet sehr wahrscheinlich knappe 30€ evtl. auch weniger.

sorry King
 
Kingfisher OK schrieb:
Nicht bei Samsung hast du Gewährleistung, sondern beim Händler bei dem du das Handy gekauft hast.

Da es eindeutig nicht normal ist dass ein Akku nach 1,5 Jahren schon kaputt ist, könntest du Glück haben.

Der Akku ist zwar ein "Verschleißteil" allerdings muss sich dieser innerhalb eines gewissen Rahmens halten.

Hier die Garantiebestimmungen bei Samsung:

Das wusste ich soweit nicht. Jedoch muss ich genauer nachfragen wann das Handy gekauft wurde. Ich hole erstmal weitere Infos.
 
Hatte letztens einen ähnlichen Fall mit einem S3 mini. Das Handy hat sich auch komisch verhalten, teilweise immer von selbst aus- und eingeschalten, da war dann auch ein defekter Akku die Ursache!
 
@MahatmaPech

und genau das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht der Hersteller aber der Händler muss für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung von 2 Jahren sorgen.

Hier der Artikel: http://www.garanbo.de/blog/garantie/709-gewaehrleistung-bei-akkus-akku-muss-zwei-jahre-halten

An den Händler wenden
Für die Gewährleistung muss der Händler gerade stehen. Wenn Sie also Probleme mit Ihrem Akku haben, wenden Sie sich an den Händler. Tritt das Akkuproblem innerhalb der Gewährleistungzeit (2 Jahre) auf, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss dann den Beweis erbringen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde. Aber auch in den 18 Monaten danach gibt es bei Batterieproblemen gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: "Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat." Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht aufweisen.

Greift die Gewährleistung, muss der Verkäufer nicht sofort den Preis erstatten: "Er darf zunächst zweimal versuchen, einen Schaden zu reparieren oder das defekte Gerät gegen ein neues auszutauschen", erläutert Semmler. Erst danach können Käufer ihr Geld zurückverlangen.
 
danke für diese Darstellung, war mir unbekannt.

dann kann ich also jetzt zu meinem Autohändler und das Geld für die neuen Bremsbeläge zurückverlangen, die nach etwa 77000km und weniger als 2 jahren ABER noch innerhalb der Garantie ersetzt werden mußten.

da ist doch bei der Gestaltung des Artikels nirgends ne gesetzliche Basis/Grundlage zitiert worden - zumindest finde ich nirgends in dem Artikel nen Verweis auf nen § oder ein Urteil. Kann das bitte jemand mit nem Link zu eben jenem unterfüttern?

MP
 
er hat aber vollkommen recht ;)

es ist eben kein verschleißteil, wie ein bremsbelag. (mechanischer verschleiß)

allerdings wird dir evtl. die beweislastumkehr einen strich durch die rechnung machen.
es muss bewiesen werden, das der mangel ab kauf schon bestanden hat.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
MahatmaPech schrieb:
dann kann ich also jetzt zu meinem Autohändler und das Geld für die neuen Bremsbeläge zurückverlangen
Nein, du kannst auf Nachbesserung bestehen, wenn die Bremsbelege fehlerhaft waren und schon vor dem normalen Verschleiß aufgrund eines Produktionsfehlers kaputt gingen. Geld kannst du erst zurück verlangen wenn die dritte Nachbesserung nicht geklappt hat.

MahatmaPech schrieb:
da ist doch bei der Gestaltung des Artikels nirgends ne gesetzliche Basis/Grundlage zitiert worden - zumindest finde ich nirgends in dem Artikel nen Verweis auf nen § oder ein Urteil. Kann das bitte jemand mit nem Link zu eben jenem unterfüttern?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung Da findest du genug Paragraphen.
 
die.foenfrisur schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *

du mußt schon alles lesen und dir nicht nur den Bremsbelag rauspicken. was ist denn mit der Autobatterie (, die ja eigentlich auch ein Akku ist)? dort nutze ich sie ja auch normal, wobei hier nie vollständig entladen und vollgeladen wird. und dann geht das dingen iwann nicht mehr. wenn ich da zum Händler stapfe und den damit konfrontiere, schickt der mich doch auch wieder vom Hof?!

btt:

neuer Akku muß so oder so her. also muß man eh zum Händler. probier dein glück mit der Gewährleistungstheorie von Kingfisher und ansonsten kaufen!
 
Zuletzt bearbeitet: (phil hat's auf mich abgesehen, daher bekam ich wegen des Zitates eine Verwarnung und keinen Hinweis, nicht wahr?!)
Das soll hier keine Diskussion über Gewährleistungsfragen werden.

Der Hinweis auf die Gewährleistung war für den Threadersteller gedacht. Weiter gilt natürlich wie immer: Wer nett fragt und dem anderen entgegenkommt, dem wird auch lieber geholfen.

Kulanz und Gewährleistung lassen sich auch prima kombinieren.

Gruß

PS.:

http://www.123recht.net/Gekuerzte-Akkugarantie-__f208976.html

Hier toben sich angehende Paragraphenschweine aus, vielleicht ist die Seite ja was für dich.

paragraphenschwein_gross.jpg

Quelle: http://schweinfurthatschwein.com/detailbild.php?id=25
 
Zuletzt bearbeitet:
kauf du bei Amazon und vernichte arbeitsplätze im Einzelhandel vor deiner Haustür, aber wunder dich nicht, wenn du deshalb später mal online kaufen mußt, weil es keine Läden mehr gibt bzw. du als deren Gegner darin Hausverbot bekommst. sind zwar düstere Aussichten, aber es sind zwei Varianten!
 
Ich trauere dem Ladengeschäft in aller Regel keine Träne nach.

Gegenfrage: Würdest Du auf elektrische Straßenbeleuchtung verzichten, um weiterhin den Beruf des Nachtwächters zu erhalten?
 
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