Probleme bei Garantiefall bei Sony

Es gab 2x kein richtigen Lieferschein. Es lag so ein Sony-Wisch dabei, sinngemäß "ihre Konsole wurde repariert usw." - ohne richtigen Inhalt. Der war auch nicht persönlich auf mich ausgestellt. Davon haben sie wahrscheinlich paar Kartons voll und legen es jeder Rücksendung bei.

EDIT:
Und übrigens, was mir nun einfällt - hatte es irgendwie verdrängt. Es kam von dem Callcenter-Mitarbeiter, weiß deswegen nicht, was man darauf geben kann. Er sagte mir, die PS3 wäre keine Kundenkonsole, sondern war eine defekte Konsole, die quasi aus Ersatzteilen wieder zusammengesetzt wurde. Wobei die schon stark gebraucht aussieht. Sowas einem Kunden zuzuschicken ist sowieso unmöglich.
WENN das so ist, dann ist eine Label-Verwechslung ausgeschlossen. Und dann kann man das Bild ja weiterstricken...

Ich ruf morgen einfach nochmal an und mache bisschen Druck und will klare Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Worin seht ihr hier denn ein strafbares Handeln begründet was event. eine Anzeige rechtfertigen würde?
Bislang gibt der Sachverhalt lediglich Anlass zu der Vermutung, dass bei der Garantieabwicklung/Reparatur etwas grundlegend schief gelaufen ist. Und selbst, wenn das nicht aufgeklärt werden kann, bedeutet das noch lange nicht, dass Sony oder der im Auftrag von Sony handelnde Dienstleister sich strafbar gemacht hat. Ein "zivilrechtlicher" Fehler erfüllt nicht automatisch einen Straftatbestand. Anderweitige Vermutungen sind, Stand jetzt, nicht mehr als haltlose Unterstellungen, weswegen ich mit diesen überaus vorsichtig wäre!
 
@diram
Hier wird ja nichts unterstellt, denn deswegen macht man ja auch eine Anzeige wegen Verdachts des Betruges. Das ist ein großer Unterschied! Man zeigt keinen vollendeten Betrug an sondern nur den Verdacht. Ob dies dann zutrifft würden polizeiliche Ermittlungen ergeben. Insofern weiß ich nicht warum man da vorsichtig sein muss? Immerhin ist das ein Grundrecht das man staatliche bzw. die Strafverfolgungsbehörden einschalten kann und darf.

Und je mehr ich den Ausführungen des Threaterstellers folge umso mehr beschleicht mich das Gefühl das hier nichts mit rechten Dingen zugegangen ist
 
Zur Begründung eines einfachen Tatverdachts, als strafprozessuale Handlungsgrundlage für Polizei und Staatsanwaltschaft, reichen nunmal bloße Vermutungen nicht aus. Vielmehr müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat" erkennbar sein. Die von dir suggerierte Möglichkeit des absichtlichen Vertauschens, oder auch jede andere strafbare Handlung, fallen zum derzeitigen Zeitpunkt aber in die Kategorie der Vermutung.

Um es mal überspitzt zu formulieren: Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind nicht die Verfolgungsbehörden für persönliche Hirngespinste. (nicht als Angriff gemeint)
 
Nun, das mag durchaus so sein.

Sollte sich bestätigen, dass die PS3 keine Kundenkonsole ist, würde ich es aber nicht mehr als Vermutung, sondern durchaus schon als Indiz dafür ansehen, dass da jemand meine PS4 genommen hat und mir eine von Sony aus Restmüll zusammengesetzte PS3 andrehen möchte.

Ich persönlich glaube nicht daran, dass ich einfach nur verdammt viel Pech hatte. Dafür ist vieles einfach zu merkwürdig abgelaufen.
Deswegen sollte ich die Anzeige evtl. unabhängig davon erstatten, ob ich meine PS4 aus "Kulanz" doch noch zurückerhalte oder eben nicht.
Was aus meiner Anzeige dann gemacht wird, liegt eh nicht mehr in meiner Hand.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
diRAM schrieb:
Zur Begründung eines einfachen Tatverdachts, als strafprozessuale Handlungsgrundlage für Polizei und Staatsanwaltschaft, reichen nunmal bloße Vermutungen nicht aus. Vielmehr müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat" erkennbar sein. Die von dir suggerierte Möglichkeit des absichtlichen Vertauschens, oder auch jede andere strafbare Handlung, fallen zum derzeitigen Zeitpunkt aber in die Kategorie der Vermutung.

Also wenn mir eine Konsole angedreht wird die allgemein nicht für den Kunden zugänglich sein sollte liegt sehr wohl ein begründeter Anfangsverdacht vor. Liegt wohl im Auge des Betrachters, dennoch würde ich spätestens bei dieser Aussage des Mitarbeiters von Betrug ausgehen.

diRAM schrieb:
Um es mal überspitzt zu formulieren: Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind nicht die Verfolgungsbehörden für persönliche Hirngespinste. (nicht als Angriff gemeint)

Na ja nehm ich mal so hin, doch komischerweise wird das dann nicht immer so gesehen. Wenn es um andere Hirngespinste wie z.b. vermeintliches Cannabis geht dann ist die Polizei sehr schnell dabei siehe z.b. hier: http://www.bild.de/regional/stuttga...ei-reisst-zierpflanzen-aus-36497084.bild.html
(bitte nicht an der Quelle stören es geht um die Sache)!

Gibt noch zig andere Beispiele wo vermeintliche Hirngespinste von der Polizei untersucht werden und sich dann auch oft raus stellt das es unbegründet war, wenn es aber um einen Bürger geht soll der ruhig sein und erst mal selber damit fertig werden. Schönes (nicht)demokratisches und vor allem gestörtes Verhältnis zur Polizei und unserem Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre der Sache eher dienlich, wenn man, anstatt sich auf willkürlich gewählte Justiz- oder Polizeiirrtümer zu berufen, sich mehr mit dem hier vorliegenden Sachverhalt beschäftigen würde. Dergestalt lässt sich nämlich nur schwerlich eine m.E. unbegründete Anzeige rechtfertigen, wo sie doch offenkundig eher der eigenen Agenda dienen sollen. Und ja, mit zivilrechtlichen Streitfällen muss der Bürger im Regelfall ganz alleine "fertig werden".

Aber um beim Garantiefall des TE tatsächlich zu bleiben:
Man erhält zwei Mal die falsche Konsole, was zwar ärgerlich ist, aber nunmal vorkommen kann. Der Telefonsupport scheint überfordert, auch nichts wirklich Neues. Und daraufhin entschließt man sich lieber noch mal bei eben jenem überforderten Telefonsupport anzurufen, erwägt sogar eine Strafanzeige, wo doch das Naheliegenste wäre in einem Brief die Situation darzulegen, diesem eine Rechnungskopie beizulegen und das Ganze schlussendlich per Einschreiben an Sony oder den hier in Rede stehenden Dienstleister zu schicken. Wenn man auf Eskalation aus ist, dürfte das die richtige Strategie sein. Andernfalls empfehle ich von weiteren haltlosen Anschuldigungen abzusehen und einen entsprechenden Brief, gerne mit zweiwöchiger Frist, aufzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat mit zivilrechtlichen Dingen nichts mehr zu tun, entschuldige aber wenn ich eine Playstation 4 verschicke und eine Playstation 3 bekomme, kann man beim ersten Mal ein Versehen erkennen. Selbst beim zweiten mal wäre ein Versehen noch möglich, wir sind Menschen Fehler passieren nun mal. So weit so gut!

Wenn mir aber dann mit fadenscheinigen Begründungen die Rückgabe meines Eigentums verwehrt wird, und mir sogar eine nie an die Öffentlichkeit gelangende Playstation 3 zu gesendet wird, dann ist hier zumindest der Anfangsverdacht eines Betruges gegeben.

diRam bitte tu nicht so als ob man die Sache als reine Streitigkeit wie sie oft bei Garantie/Gewährleistungsansprüchen passieren abtun kann. Das wäre dann in der Tat zivilrechtlich zu regeln. Hier aber geht es wenn man die einzelnen Punkte zusammen zählt nicht mehr um eine reine Auseinandersetzung im Garantiefall, sondern das ist knallharter Betrug der da eventuell abgezogen wird!
Wie kann ein Kunde beweisen, wenn er irgendwas zu gesendet bekommt, und dann noch gesagt wird das ist dein Eigentum? Man stelle sich mal vor man verschickt ein Iphone 5s und bekommt ein Iphone 3gs zurück, und die Krone wird noch aufgesetzt indem Behauptet wird das Iphone 3 GS ist dein Eigentum denn wir können nicht mehr nachvollziehen ob du ein Iphone 5s geschickt hattest?!
Hier mal der Paragraf was Betrug ist, und das ist erfüllt wenn man eine viel schlechtere Sache zurückbekommt:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gegebenfalls wurde fahrlässig gehandelt, oder vielleicht auch vorsätzlich was dann Aufgabe der Polizei wäre dies abzuklären
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaubst Du immer alles was dir ein Mitarbeiter eines Callcenters am Telefon so sagt?
Ihr beide messt dessen Aussage zu viel Bedeutung zu. Außerdem interpretiert ihr in sie etwas hinein, was nicht zwangsläufig deren Konsequenz sein muss (s. Beitrag #8). Also ja, in meinen Augen ist die ganze Geschichte bisher einzig ein vollkommen verkorkster Garantiefall, den man nicht mit einer Strafanzeige lösen wird.
 
Warum soll man den so einen groben Unfug einfach hinnehmen? Wenn eine Anzeige den Fall nicht löst, was - ausser einem Einschreiben zu schicken - soll der Kunde in so einem Fall machen? Ich würde dann wohl auch Anzeige erstatten, wenn mir mein Eigentum nicht mehr ausgehändigt würde bzw. einen Anwalt hinzuziehen.

In der c't gibt's auch immer wieder solche Fälle, wo ein Ende nicht absehbar ist, bis sich jemand einschaltet, der mehr Gewicht hat. Hier ist der Hersteller in der Pflicht; und die Ausrede, dass ein Callcenter-Agent nichts dafür kann, lasse ich nicht gelten. Da könnte man ja immer jemanden vorschieben der "nichts dafür kann" und ist fein raus.

Wenn man ein Ersatzgerät des Herstellers mit so einer Begründung nicht mehr herausrückte, hätte man den Brief deren Anwälte schneller im Briefkasten als man bis drei zählen kann...
 
Hast du den Eingangspost gelesen? Er wartet aktuell auf die Antwort der letzten E-Mail, da sein Fall erneut geprüft werden muss. Hier gibt es gar keine Grundlage für eine Anzeige.

Nach 2 Wochen würde ich aber schon nachhaken, was denn nun der Stand der Dinge ist.
 
Ich schieß mal ins "Blaue"

Der Mitarbeiter im Lager hat den Lieferschein mit Deiner Adresse auf den Karton mit der PS3 für Max Musterman gepackt und den Schein für Max Mustermann auf Deine PS4 - ne simple Verwechslung.

Das lässt sich aber dann anhand der Warenwirtschaft nicht nachvollziehen.
Wenn Du jetzt im Callcenter anrufst guckt der Typ in die Warenwirtschaft und sieht nur - Lieferschein wurde erzeugt - Paket versand (grob vereinfacht).

Sind nun mehrere Unternehmen involviert wirds noch schwieriger.
Weil der Callcenter Typ ggf nicht einfach 2 Treppen runter zum Lageronkel gehn kann.

Dann werden ja vermutlich nicht nur 2 Pakete an dem Tag verschickt sondern n paar mehr.

Das aufzuklamüsern kann uU dauern.
 
@Elfhelm: Lies Du bitte auch die Posts in diesem Thread aufmerksam; es gibt durchaus eine Grundlage für eine Anzeige, wenn das Gerät vom Hersteller nicht mehr herausgegeben wird.

Der TE wartet ja nicht erst seit zwei Wochen auf sein repariertes Gerät, und es hat den Anschein als wolle man sich nicht mehr ordentlich darum kümmern. Ein letztes, schriftliches Fristsetzen von zwei Wochen ist sicher angemessen, danach muss der TE aber wohl schwerere Geschütze auffahren als bitterböse E-Mails - da kann man es ja auch mit einer Anzeige versuchen, bevor man einen Anwalt auf eigene Kosten beauftragt.

Es ist ja nicht so, dass der Kunde hier einfach länger warten muss, sondern dass es aussieht als ob er sein Gerät gar nicht mehr zurückbekommt - verständlich, dass das einigen Unmut hervorruft!
 
[...] wenn das Gerät vom Hersteller nicht mehr herausgegeben wird.
Da hierüber aber, entgegen der Darstellung des TE, offenbar noch nicht entschieden wurde und der TE diesen Entscheidungsprozess zudem noch beeinflussen bzw. den Ablauf der Garantieabwicklung klarstellen kann (Brief), existiert eben keine Grundlage für eine Strafanzeige.

Außerdem habe ich nicht gesagt, dass der Mitarbeiter des Callcenters nichts für die derzeitige Situation kann. Ich habe vielmehr gesagt, dass seiner Aussage zu viel Bedeutung beigemessen wird, in dem dessen Behauptung, die das zweite Mal fälschlicherweise übersandte PS3 wäre nie für Kunden bestimmt und aus "Ersatzteilen" zusammengesetzt gewesen, als Fakt angenommen wird, der dann für die Begründung eines einfachen Tatverdachts herhalten muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Call Center Mitarbeiter ist auch wahrscheinlich jemand der kaum bis gar keine Befugnisse hat, so etwas wird in Call Centern meist im Backoffice geklärt, sprich Weitergabe, vielleicht sitzen die nichtmal im selben Gebäude.

Ich würde ja an das Unternehmen heran treten wo der Fehler gemacht wurde. Wenn Wareneingang stattgefunden hat, muss auch belegt werden was eingegangen ist, es wird schriftlich festgehalten, in modernen Unternehmen kann man sich das sogar per Kamera angucken.

Ich denke Cycleon oder TVS haben an einer Stelle gewaltigen Mist gebaut, wobei am Ende eine Refurbished PS3 herauskam, ärgerlich aber Fehler passieren, beide Unternehmen sollten dann aber auch zugänglich dafür sein eine Lösung zu finden.

Wenn alle Seiten auf stur schalten kann man einen Anwalt hinzu ziehen, Briefe bewirken oft Wunder.

Ich denke wenn du auf die Wache gehst schickt man dich nach Hause mit der Aussage das ganze zivilrechtlich zu klären.
 
Angerufen hab ich gestern und heute nicht mehr, da die nur bis 19 Uhr erreichbar sind (hätte mir wohl eh keine neuen Erkenntnisse gebracht).
Habe aber gestern eine Mail losgeschickt, auf die ich keine automatisierte Eingangsbestätigung bekam. Heute deswegen nochmal losgeschickt mit einer Zweitmail von mir im CC (dort kam sie an), da kam auch keine Eingangsmail.
Beide nach 19 Uhr verschickt. Die Beschwerdemail wurde mittags abgeschickt, letzten Dienstag, da bekam ich noch die Bestätigungsmail (automatisiert).
Zum PS-Support von Sony habe ich kaum noch Worte. Unfassbar miserabel.


Wo der Fehler nun gemacht wurde, weiß ich nicht genau. Könnte natürlich mal Cycleon kontaktieren und gucken, was sie dazu sagen. Aber seh ich das eigentlich eher im Aufgabenbereich von Sony. Nur wenn da bis Freitag keine Reaktion kommt, sind auch schon wieder 1,5 Wochen vergangen. Da wird auch nichts mehr kommen, glaube ich.
Ergänzung ()

Ich habe heute eine Antwort auf meine Mail von gestern bzw. vorgestern bekommen, mit folgendem Inhalt:

Ich habe Ihr Anliegen an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Wir bitten um Geduld bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.

Wenn ich es richtig interpretiere, wurde mein Anliegen also HEUTE an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Denn letzte Woche wurde auf meine Beschwerdemail von einer anderen Person folgendes geantwortet:
Wir werden Ihren Sachverhalt an die zuständige Abteilung weiter leiten
Das ist offensichtlich NICHT passiert.

Einfach unfassbar. Ich glaub ich spar mir das Theater und übergeb es einfach einem Anwalt. Die Kosten stelle ich eh Sony in Rechnung.
 
Geduld ist nicht deine Stärke oder?
Woher willst du wissen, dass die erst heute die Mail weitergeleitet haben ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Weil heute geschrieben wurde:
Ich habe Ihr Anliegen an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet
Und letzte Woche hatte ich mit anderen Supportleuten kommuniziert. Wäre es schon weitergeleitet worden, hätte der Typ heute nicht "ich" geschrieben, sondern irgendetwas in der Art "wurde bereits weitergeleitet und ist zur Prüfung, bitte gedulden Sie sich noch ein wenig".

Kann mir übrigens bei der PS3 eigentlich irgendwie kaum vorstellen, dass das ein Refurbished Gerät ist. Das Ding ist dreckig, voll von Fingerabdrücken und hat dicke Kratzer. Das kann Sony nicht bringen, sowas einem Kunden rauszuschicken, der möglicherweise eine Konsole eingeschickt hat, die wie neu aussieht (nur halt innen Kernschrott ist und deswegen ersetzt werden muss).
Viellecht hat bei Cycleon jemand seine private PS3 gegen meine PS4 ausgetauscht. Mittlerweile ist glaube ich alles drin - von einem Fehler, der passieren kann (nur wie Sony damit nun umgeht ist ein Unding), bis hin zu Betrug, der dreister kaum möglich ist.

EDIT: 11 Tage nach meinem letzten Post hier, noch immer rührt sich nichts bei Sony :)
Mangelnde Geduld kann nun langsam kein Argument mehr gegen mich sein.
Morgen geht per Post ein Brief mit einer letzten Frist raus, danach Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder, um ein kleines Update zu geben, auch an alle, die geglaubt haben, dass sich das durch Geduld regelt :p

Ich war beim Anwalt. Es ging ein Schreiben raus mit Frist, die Montag abläuft. Bis jetzt keine (!) Reaktion. Ich muss kein großer Hellseher sein, um sagen zu können, dass auch Montag nichts mehr passieren wird.

Ich hab also ein Gerät zur Garantiereparatur eingeschickt und muss nun deswegen tatsächlich vor Gericht ziehen.
 
Jeeesus :freak:

Was ist denn seit deinem letzten Post (25.0.8) noch passiert?

edit: Geht es hier nicht eigentlich um Unterschlagung statt Betrug?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben