News Gericht untersagt Amazon Gutschein-Politik

chp schrieb:
Der Teil der Rückerstattung welcher ursprünglich vom Gutschein stammt würde dir fehlen.
Auf Gutscheinen steht eh immer oben: Barauszahlung nicht möglich.
Mit der Politik wird die "Barauszahlung" verhindert^^
 
Die Entscheidung des Gerichts ist sinnvoll und angemessen. Zwar darf Amazon natürlich die Bedingungen für Gutscheine, die aus Kulanz oder mit Rabattcharakter gewährt werden, nach eigenem Ermessen festlegen, sollte aber auch die Teile der Bedingungen klar kenntlich machen, die zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.
Nach der Entscheidung des Gerichts kann sich auch künftig kein Kunde über solche Gutscheine bereichern, solange Amazon diese an Bedingungen wie Mindestbestellwert knüpft.

Beispiel: Max Mustermann schickt einen Kopfhörer mit Kabelbruch an Amazon ein Jahr nach Kauf als Gewährleistungsfall zurück, kann aber nicht beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf bestand. Damit Max nicht länger den Amazon-Support mit seinem Fall beschäftigt, schickt Amazon zur Besänftigung von Max aus Kulanz einen Gutschein über den Kaufpreis in Höhe von 50€ zu, koppelt diesen aber an einen Mindestbestellwert von 200€.
Max findet das ganz praktisch, weil er sich ohnehin mit neuen Klamotten eindecken wollte. Er kauft von allen Teilen mindestens zwei Größen und auch ein paar Teile zur Ansicht, insgesamt im Wert von 400€, wofür er dank Gutschein 350€ überweist. Nach Erhalt der Ware probiert er alles an und schickt Ware im Wert von 200€ zurück. Amazon berechnet den 50€ Gutschein nun anteilig und erstattet Max nur 175€ statt den erwarteten 200€ Warenwert. Dabei müsste sein Gutschein doch in voller Höhe gültig sein, denkt er, schließlich behält er Ware im Wert von 200€, der Mindestbestellwert. Und seinen defekten Kopfhörer hat er ja auch nicht ersetzt bekommen, armer Max.

Amazon würde Transparenz schaffen, wenn sie einfach den vollen Warenwert einer Rücksendung erstatten, solange der Wert der verbleibenden Ware über dem Mindestbestellwert liegen. Ist der Restwert niedriger als der Mindestbestellwert, so sollte einfach der Wert der rückgesendeten Ware minus dem Gutscheinwert rückgezahlt bzw. nachgefordert und der Gutschein erneut ausgestellt werden.
Am obigen Beispiel ausgeführt: Max schickt Ware im Wert von 350€ zurück. Damit behält er nur Ware im Wert von 50€, weniger als der Mindestbestellwert. Das nach dem verlorenen Gerichtsprozess nun vorbildlich transparenz agierende Amazon stellt ihm den Gutschein in Höhe von 50€ erneut aus und erstattet ihm 300€.
 
theorist schrieb:
Beispiel: Max Mustermann schickt einen Kopfhörer mit Kabelbruch an Amazon ein Jahr nach Kauf als Gewährleistungsfall zurück, kann aber nicht beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf bestand.

Da bekommt er in 90-95% der Fälle von Amazon einfach den Kaufpreis zurück überwiesen ohne groß zu diskutieren.
 
danckel schrieb:
Da kommt mir eine Geschätsidee auf: Widerrufrecht mit Gutscheine ausschalten?

Ginge denn so was:

Preis des Fernsehers ist €500. Der Händler bietet einen Gutschein von €500 zum Kauf(!) von €450 an. D.h. man kann sich den €500 Fernseher für €450 Euro über den Gutschein erkaufen und man hat den Fernseher effektiv €50 billiger. Also gutes Geschäft.

Aber der Haken ist jetzt wie folgt: Der Gutschein ist nur am Tag des Kaufs gültig. D.h. wenn man den Fernseher nach 10 Tage zurückschickt, bekommt man - wie im Gesetz vorgesehen - den Gutschein 100% zurück, der dann aber abgelaufen und nichts mehr Wert ist.


LG, Danckel

imho müssen gutscheine 3 jahre gültigkeit besitzen.
 
Zur Amazon-Geschäftspolitik das folgende in Stichworten :mad::
Habe im letzten Jahr dort ein Produkt bestellt.
Produkt sollte per Bankeinzug bezahlt werden.
Produkt wurde mehrere Tage vor der mir genannten Lieferfrist geliefert.
Konto wies, da verfrüht geliefert (Monatsende), keine entsprechende Deckung auf.
Nun wollte Amazon deshalb eine Mahngebühr ("Bearbeitungsgebühr") zusätzlich haben.
Da Produkt defekt, wurde es zurück geschickt.
Auch jetzt wollten Sie noch die Mahngebühr haben, obwohl darauf - wegen der verfrühten Lieferung - sowieso kein Rechtsanspruch besteht und ich mit der Löschung meines Kundenaccounts gedroht habe.
Hatte keine Lust einen Prozess gegen die zu führen, habe die Mahngebühr gezahlt und den Kundenaccount sofort löschen lassen.:p
 
Das ganze macht Tchibo auch so und kennzeichnet es soweit ich weiß vorher auch nicht, erst wenn die Ware kommt
sieht man dass der Betrag auf alle Artikel auf gesplittet wurde.

Ist schon ein wenig doof für den Verbraucher, er bekommt einen 10 eur Gutschein mit 50 eur MBW.
Er bestellt 2 paar Schuhe weil er sich bei der Größe unsicher ist und oft unterschiedliche Größen braucht.
Jedes Paar kostet 70 eur, er denkt also er bekommt das Paar dann für 60 plus evtl. Versand, durch so eine
Regel wird ihm auf der Rechnung aber der 10 eur auf beide Artikel zu je 5 eur geteilt und er bekommt beim
zurückschicken eines Artikels im Endeffekt "nur" 5 eur Vergünstigung.
Bestellt er jetzt noch 2 Pullis mit, die ihm aber beide live doch nicht gefallen, sind aus den 10 eur nur noch 2,50 geworden.
 
Bunny Bug schrieb:
Zur Amazon-Geschäftspolitik das folgende in Stichworten :mad::

Zu deiner Bestellpolitik mal folgendes in Stichworten :

- Wenn du per Lastschrift bezahlst ist die Rechnung sofort fällig. Terminlastschriften gibt es da nicht (ist mir zumindest nicht bekannt)
- Wenn du keine Kohle hast, dann bestell' nix
- Bankeinzug schlägt fehl = Mahngebühr wird fällig. Ob du den Artikel zurückschickst oder nicht ist völlig wurscht

Deshalb : Facepalm.

Thema Lieferzeiten: Weiss nicht welches Problem ihr habt. Manches kommt nach einem Tag, manchmal dauert es auch 3 Tage. Bei WE dazwischen auch mal 4. Verwechselt bitte nicht den Marketplace mit Amazon. Wo nicht extra steht "Versand durch Amazon", da kommt es auch nicht von Amazon.

Ansonsten bleibt noch zu sagen, dass es völlig wurscht ist ob Amazon der günstigste Anbieter ist. Ich zahle gerne für den Service. Wer meint Mindfactory und der ganze Scheiss wär' besser - bitte. Ich hab da auch viele Jahr elang bestellt - sobald man einen RMA-Fall geht das große Gezeter los.

WEITER SO, AMAZON !

Ich habe ca. 4000 € pro Jahr bei Amazon an Rechnungen. Jedes Jahr ca. 25-30 Bestellungen. Noch NIE gab es Probleme (nur 2 mal mit Marketplace-Verkäufern).
 
Damocles' Sword schrieb:
Wenn du per Lastschrift bezahlst ist die Rechnung sofort fällig.

Falsch! Amazon selbst schreibt:

Anmerkung: Wir belasten Ihr Konto bei Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung erst dann, wenn sich Ihre Artikel im Versandprozess befinden.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_gw_wkib/?nodeId=201271040


Wenn also eine Lieferung eigenmächtig schon vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, handelt es sich dabei nicht um die in Auftrag gegebene Lieferung, und somit ist auch der Lastschrifteinzug widerrechtlich,
weil für nicht (für den Zeitpunkt) bestellte Ware. Somit ist auch ein fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
nicht dem Kunden anzulasten!


Damocles' Sword schrieb:
Bankeinzug schlägt fehl = Mahngebühr wird fällig.

Falsch! Die Rücklastschriftgebühr der Bank i.H.v. 3€ darf verlangt werden, sowie
die tatsächlichen Kosten einer Mahnung, wenn diese erfolgt ist. Für per Brief verschickte
Mahnungen werden Unternehmen regelmäßig 2,50€ zugesprochen. Für eine Mahnung
per Mail fallen keine Kosten an, also müssen auch keine erstattet werden.

Was Firmen in ihre AGB schreiben, was sie gerne als Mahngebühren hätten, ist rechtlich irrelevant.

Hintergrund: Wettbewerbsverzerrung. Zahlungsausfälle sind normales Geschäftsrisiko, der damit verbundene
Aufwand muss daher in der Preiskalkulation bereits bedacht werden, und darf nicht durch
widerrechtliche AGB-Klauseln durch die Hintertür auf den Kunden abgewälzt werden,
um vorne mit vermeintlich schön niedrigen Preisen locken zu können.

Für eine widerrechtliche Lastschrift steht Amazon natürlich gar nichts zu, das ist halt Pech
wenn man sich nicht an vereinbarte Verträge hält.

PFUI, AMAZON! :p

Soviel zur Rechtssituation in Deutschland. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die News ist fehlerhaft. Die dürfen das weiterhin, aber müssen die Gutscheine lediglich genauso beschreiben. Das haben die bisher nicht gemacht.
 
insert-username schrieb:
Man kann bei Amazon einen Liefertermin vereinbaren? Gibt's da einen Link dazu?

So schauts aus. Wenn man das Super Blitzangebot-Schnäppchen am 29. nicht bezahlen kann, dann darf mans eben auch nicht kaufen. Außerdem wurde bei mir mal wegen einer zurück gegebener Lastschrift (Konto existierte nicht mehr und vergessen bei Amazon zu ändern) glaub 5 Euro verlangt, also auch nicht die Welt. Ich habe aber den Verdacht, dass das Problem an einer ganz anderen Stelle liegt.
 
Mr. Malik, an meinen Ausführungen ist gar nichts falsch. Wenn du was bestellst kannste gar keinen Termin einstellen, ich habe mich gerade noch extra dazu eingeloggt um das zu verifizieren. Es bleibt dabei: Die Rechnung wird fällig sobald du bestellst. Ist dein Konto nicht gedeckt gibt es eine kostenpflichtige Mahnung bzw. Gebühren fallen an. Das Mahnungen ges. geregelt und gedeckelt sind ist klar, aber Gebühren ? Wie schaut es da aus ?

Kein Geld = Nix bestellen. Das Leben kann so einfach sein...
 
insert-username schrieb:
Man kann bei Amazon einen Liefertermin vereinbaren?

Bei regulären Bestellungen ist mir die Option auch noch nicht begegnet, aber den
Liefertermin für Spar-Abos kannst du frei festlegen, ja.

In dem Zusammenhang von Spar-Abos sind wohl auch die meisten Ungereimtheiten
mit Amazon entstanden, da soll es Fälle gegeben haben, da wurde schon 3 Wochen vor
dem geplanten Liefertermin abgebucht UND dann konnte das Produkt noch nichtmal geliefert
werden, trotz wochenlanger Vorlaufzeit.


derNils schrieb:
So schauts aus. Wenn man das Super Blitzangebot-Schnäppchen am 29. nicht bezahlen kann, dann darf mans eben auch nicht kaufen. Ich habe aber den Verdacht, dass das Problem an einer ganz anderen Stelle liegt.

Ich halte selbst auch absolut gar nichts vom "Leben am (Dispo-) Limit", aber tatsächlich scheint es
sehr weit verbreitet zu sein. Offensichtlich können die wenigsten Menschen mit Geld umgehen.
"Mehr als 50% der Deutschen verfügen über keine Sparrücklagen" findet man z.B. als Angabe im Internet.

Nicht immer aber ist das direkt die Schuld der Menschen, manchmal sind es eben auch externe Faktoren, die
dazu führen, dass die Ersparnisse irgendwann verbraucht sind, und von da an wird eben von Monat zu Monat
gehaushaltet. Und wenn dann ein Händler verspricht, er würde erst bei Lieferung abbuchen, und man die Lieferung
auf einen solventen Zeitpunkt legt, dann ist das ganz klar die Schuld des Händlers, wenn er sich nicht
an die Vereinbarung hält.

Das wirkt auf jemanden der noch seine Notgroschen hat natürlich grotesk derart hart am Limit
zu agieren, ist aber scheinbar für die Mehrheit der Bevölkerung Realität.
Und entbindet den Händler nicht von seiner Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten.
 
Nur zur Klarstellung:
Ich habe seinerzeit EXPLIZIT nicht per Vorkasse geordert, sondern es war klar, das erst NACH der Warenlieferung bezahlt wird.

Das sieht im übrigen auch Amazon selbst so. Man ist dort allerdings der irrigen Auffassung, man könne liefern wann man will und der Kunde muss halt immer das Geld bereithalten.

Dem ist nicht so: entscheidend ist das in der Bestellannahme genannte Lieferdatum bzw. die Lieferzeit. Darauf muss sich ein Kunde verlassen können, insbesondere auch im Hinblick auf die Begleichung der Rechnung. DIES ist die herrschende Rechtslage in Deutschland, auch wenn Amazon mit zahlreichen Gesetzen in Deutschland Probleme hat ändert sich daran nichts (dies sage ich auch als Gewerkschaftsmitglied).
Zu Mr. Malik: Dispositionskreditlinien nehme ich GRUNDSÄTZLICH nicht in Anspruch, die Banken sind schon wohlhabend genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damocles' Sword schrieb:
Mr. Malik, an meinen Ausführungen ist gar nichts falsch.

Wieso war ich dann in der Lage, sie gut belegt zu korrigieren? :lol:

Damocles' Sword schrieb:
Wenn du was bestellst kannste gar keinen Termin einstellen.

Doch, bei Spar-Abos kann der Liefertermin frei bestimmt werden.


Damocles' Sword schrieb:
Es bleibt dabei: Die Rechnung wird fällig sobald du bestellst.

Hast du eine Leseschwäche? Amazon selbst sagt:

Anmerkung: Wir belasten Ihr Konto bei Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung erst dann, wenn sich Ihre Artikel im Versandprozess befinden.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_gw_wkib/?nodeId=201271040



Damocles' Sword schrieb:
Ist dein Konto nicht gedeckt gibt es eine kostenpflichtige Mahnung bzw. Gebühren fallen an. Das Mahnungen ges. geregelt und gedeckelt sind ist klar, aber Gebühren ? Wie schaut es da aus ?

Die Mahnung ist eben nicht automatisch kostenpflichtig, sondern der Händler muss den ihm
dadurch entstandenen Aufwand darlegen können, was bei einer automatisch verschickten eMail
eben gar nichts ist, und bei Briefform von Gerichten regelmäßig mit max. 2,50€ pro Brief angenommen wird.

Neuerdings (SEPA) gilt eine ähnliche Regelung aber auch für die Rücklastschriftgebühr, die von der
belasteten Bank der abbuchenden Bank in Rechnung gestellt wird. Dort wird jetzt auch nach
nachweisbarem Aufwand zw. 0 und 5€ gewährt.

Witzigerweise ist es natürlich ausgerechnet die Landesbank Berlin (Amazon-Partnerbank :stacheln: ),
die als einzige dann auch tatsächlich direkt 5€ verlangt, während Sparkassen etwa mit 28 Cent zufrieden sind.
Von der Landesbank Berlin kann ich aber auch ganz persönlich Horrorgeschichten erzählen, eine
(angeblich) studierte Rechtsanwältin von deren Rechtsabteilung wollte mir am Telefon auch schon den
absurdesten, widerrechtlichen Quark weismachen, trotzdessen dass ich sogar die
passenden Paragraphen und Aktenzeichen vorweisen konnte, die Ihre Aussagen klar widerlegten.

Den Streit habe ich dann übrigens auch klar gewonnen. ;)


Damocles' Sword schrieb:
Kein Geld = Nix bestellen. Das Leben kann so einfach sein...

Da stimme ich dir zwar persönlich 100%ig zu, und handhabe es selbst auch genau so.

Und doch würde noch morgen die gesamte Weltwirtschaft zusammenbrechen, würde sich
tatsächlich die Menschheit plötzlich daran halten. Ist doch alles nur auf Pump...
 
In der immer per E-Mail erfolgten Bestätigung einer Bestellung wird immer eine zumindest ungefähre Lieferzeit genannt. Im Falle meiner Bestellung bei Amazon wich die Lieferzeit eklatant von der avisierten ab. Es ist nicht einzusehen, das eine Kunde für daraus entstehende (angebliche) Nachteile bei Amazon haften soll bzw. Zusatzkosten in Kauf zu nehmen hat.
Die Ausführungen von "Damocles Sword" ("Kein Geld = Nix bestellen...") lassen leider eine erhebliche Ignoranz und Unwissenheit erkennen. Kaum eine Investition würde noch stattfinden, das Wirtschaftssystem würde zusammenbrechen, würden nur genug Wirtschaftsteilnehmer seinem Rat folgen.
 
@Bunny Bug: Dein Fall ist dann wieder ein anderer, als der von mir dargelegte.

Wenn der Liefertermin nicht von dir sondern von Amazon "fest"gelegt wurde, dann stand
da sicherlich "voraussichtlicher Liefertermin", und damit hat Amazon sich dann
natürlich den notwendigen Spielraum verschafft, auch früher liefern und daher fordern zu dürfen.

In dem Fall wäre das Vorgehen von Amazon rechtlich einwandfrei, und da man ja
normalerweise seine Ware schnellstmöglich haben möchte, auch logisch und nachvollziehbar.

Dann hättest du lieber auf Rechnung oder per Vorkasse oder KK bestellt, wenn du wusstest,
dass eine Lastschrift knapp werden könnte. Zumal Amazon bekannt dafür ist, Liefertermine
eher großzügig anzugeben und dann doch schneller zu liefern.


Und ein Dispo hätte in diesem Fall übrigens den geringsten Aufwand verursacht. ;)
An den paar Öcken, die dir die Bank dann für 2 Tage geliehen hätte, wäre sie nicht reich geworden.
 
An Mr.Malik:
Danke für Deinen Hinweis, aber auf Begriffe wie "vorraussichtlich" etc. habe ich schon geachtet, davon stand aber eben nichts in der Bestätigungsmail.
Da mir Amazon schon lange nicht mehr behagte, habe ich die 6.-Euro "Bearbeitungsgebühr" bezahlt und den Kundenaccount sofort aufgelöst.
 
Dann gelten natürlich wieder unbenommen meine obigen Ausführungen auch für deinen Fall,
es sei denn Amazon hat sich irgendwo im Kleingedruckten oder in den AGB noch ein
Hintertürchen zu seinen angegebenen Lieferterminen eingebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau deshalb habe ich dann auch zähneknirschend gezahlt, wegen der 6.-Euro auch noch die AGB zu studieren war mir zu aufwendig.
 
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