Rechtslage: Original verpackte Ware verkaufen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

f4b

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2008
Beiträge
448
Hey.

Folgende Fragestellung:
Man kauft sich irgendeine Ware. Diese kommt an, originalverpackt, jedoch hat man sich inzwischen umentschieden und möchte die Ware, ohne deren Inhalt zu überprüfen(!!!), wieder verkaufen, beispielsweise über eBay.

Jetzt das Knifflige:
Verkauft man die Ware originalverpackt, hat man ja im Prinzip keinen Beweis, dass die Ware auch in der Verpackung drin ist. Es könnte ja auch sein (ich weiß, 0.0000001%) dass die Verpackung leer ist.
Der Käufer erhält nun die Ware und behauptet dann, das Paket sei leer. Man selbst als Verkäufer ging natürlich davon aus, dass die Ware in der Verpackung ist. Wie sieht dann die Rechtslage für den Verkäufer aus? Das ganze als Privatverkauf!

tl;dr: Käufer behauptet, originalverpackt versendete Ware sei leer. Rechtslage für den Verkäufer (hat Fotos der geschlossenen, originalverpackten Ware)?

Ich hoffe die Sachlage ist klar und verständlich ..

Liege ich richtig mit der Annahme, dass es für den Verkäufer schlecht aussieht?
 
Zu wenig Infos für eine Aussage!

Allein schon die Frage: Wo wurde die Ware Ursprünglich gekauft?

Um was geht es denn?


.....



EDIT: Ich sehe gerade wer der TS ist.....

Geht es hier mal wieder um das Kaxx Handy??
Ist das jetzt nun passiert oder ist es nur eine Frage??
Wenn ja, dann hättest du den alten Thread nehmen können und lass dich mal wegen deiner Paranoia behandeln.
Und verkauf besser nichts mehr in deinem Leben
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Bedarfsfall geht's hier weiter.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben