Es kann sehr gut sein, daß Vergütung/Abgeltung per Tarifvertrag geregelt ist, dies wäre dann natürlich
vor Unterschrift zu klären. Selbstverständlich sollte Dir der Arbeitgeber die Dokumente zur Verfügung stellen, die ebenfalls Einfluß auf Vertragsbestandteile haben, sofern sie nicht bereits öffentlich frei zugänglich sind.
Ansonsten gilt: Bist Du mit einer Formulierung nicht zufrieden, kannst Du gerne Klärung erbeten (in schriftlicher Form, als Bestandteil des Vertrages) oder gar einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Aus den Überstunden jedoch wirst Du kaum hinauskommen; so es die betrieblichen Belange erfordern und in der Person oder den Umständen des Arbeitnehmers keine zwingenden Hinderungsgründe vorliegen, wirst Du angeordnete Mehrarbeit auch ableisten müssen, sofern vertraglich nicht im Vorfeld ausgeschlossen (Weisungsrecht, §106 GewO, Ausschluß der Leistungspflicht, §275 BGB). Im Mindesten muß dann diese Mehrarbeit mit Freizeit ausgeglichen werden, monetäre Entlohnung als Freizeitausgleichsersatz oder Zuschläge sieht der Gesetzgeber per se erst einmal nicht vor, wobei sie durchaus möglich sind. Mehrarbeit ohne wie auch immer gearteten Ausgleich bedarf allerdings Erwähnung im Arbeitsvertrages und somit beiderseitigem Einverständnis, und auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit sowie weitere gesetzliche Regelungen im Umfeld zur Arbeitszeit.
Andere Regelungen der Gesetzgebung, wie etwa Ruhezeiten zwischen Arbeitsniederlegung und Arbeitsaufnahme am nächsten Tage (§5 ArbZG) bleiben von Regelungen zur Mehrarbeit erst einmal unberührt, es sei denn, die Situation entspricht einer der in der Gesetzgebung aufgeführten Sonderregelungen (z.B. §7(1)3, ArbZG).
Prüfe den Tarifvertrag (wenn vorhanden), Arbeitsvertrag, gesetzliche Regelungen bezüglich strittiger Klauseln und verhandle Punkte nach, die Dir als unbotmäßige Härte erscheinen. Hast Du den Vertrag erst einmal unterschrieben, bist Du auch an ihn gebunden, bis dahin jedoch ist er nahezu frei gestaltbar.
Ist der Arbeitgeber nicht bereit, über Vertragsklauseln zu sprechen, darf man ihn auch gerne auf die Natur eines Vertrages hinweisen:
[google]define:Vertrag[/google]
Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen. Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.
Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden. Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages und der Zweck des Vertrages, die Koordination zukünftigen Verhaltens, wird verfehlt. Deshalb sind auch Täuschungen der anderen Partei über das Vereinbarte unzulässig.[...]
...gerne auch der Seitenhieb auf Verdacht durch Unterlassung: "Haben Sie etwas zu verbergen?"
Letztlich ist es in aller Interesse, daß der Arbeitsvertrag verständlich ist, verstanden wird und eingehalten werden kann. Immerhin ist es eine langfristige Leistungsverpflichtung beiderseits.