[Straßenverkehrsordnung] Abbiegerspur / Kreuzung & Geschwindigkeitsbegrenzung

K

Klonky

Gast
Servus,

Ich bin nun ganz verwirrt. Zu dem Thema Kreuzungen und der Geschwindigkeitsbegrenzung nun Aussagen von 3 Fahrlehrern eingeholt, die sich irgendwie total widersprechen.

Folgende Thematik: Hebt eine Abbiegerspur und/oder Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts auf? Gemeint sind Landstraßen und Bundesstraßen. Wir haben bei uns hier in der Gegend ein Beispiel:

Landesstraße führt von A nach B. Mitten drin kommt eine Kreuzung zu Ort C. Von A nach B gibt es ein Schild für 60. Nach der Kreuzung kommt 2 Kilometer kein Schild mehr. Wie viel ist dort? Ich zeichne es noch in Paint für die Verdeutlichung.

Mein NAVI (VW) sagt 100, also hebt die Geschwindigkeit auf. Dort ist kein Schild für die Aufhebung oder ähnliches.


Zu dem Bild: Wenn ich von A komme, ist (kann) es klar sein, das dort 60 ist. Aber Sollte ich von C oder D kommen, kann ich nicht wissen, wie viel dort ist Richtung B. Außerdem ist das mit 60 Lächerlich 2 KM lang zu fahren, da dort keine Gefahr besteht und es sich um eine fest befestigte Straße handelt.


Im Internet ließt man dazu nur Dinge wie "Ortskundige oder nicht" und andere Schwammige Aussagen. Gibt es dazu kein Gesetz oder Punkt in der Straßenverkehrsordnung, die damit aufräumt?

Normalerweise befindet sich hinter jeder Abbiegerspur oder Kreuzung ein Schild, aber manchmal findet man Kreuzungen ohne. Wie viel darf man dort fahren?
 

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Ich habe gelernt, dass eine Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt. Sprich, nach der Kreuzung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts 100. Bis das nächste Schild kommt.

Daher steht ja auch kurz nach jeder Kreuzung, Auffahrt, ... etc. ein Schild.
 
Ich habe es auch so gelernt, aber es steht nirgends in der Straßenverkehrsordnung, dass es wirklich so ist? Wenn man geblitzt wird in solchen Fällen entscheidet der Richter, sollte man es anfechten, ob man Ortskundig ist oder nicht. Also das ist für mich total wackelig und ergibt kaum Sinn. Außerdem unterrichtet das scheinbar jeder Fahrlehrer anders, wie ich das so mitbekommen habe. Meiner behauptet das selbe. Ein anderer (ehm. Lehrer meiner Besseren Hälfte), sagt, es sei nicht so.
 
Klonky schrieb:
aber es steht nirgends in der Straßenverkehrsordnung

Es gilt was in der StVO steht. In der StVO seht nicht, dass eine Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt! Also hebt sie diese auch nicht auf.

Ob einem nachher nen Strick daraus gedreht wird, kommt dann sicher auf den Einzelfall an...
 
Genau. Und nun erklär mir bitte, ob es legitim wäre, hinter solch einer Situation zu blitzen? Gleichzeitig das direkt anzufechten? Und dann kommt diese Wische Waschi Aussage mit "Ortskundig".

Ich frage mich, wieso das nicht reguliert wird...
 
Klonky schrieb:
Mein NAVI (VW) sagt 100, also hebt die Geschwindigkeit auf. Dort ist kein Schild für die Aufhebung oder ähnliches.

Auch wenn diese kleinen Wunderwerke der Technik immer besser und genauer werden würde ich dir empfehlen das Gerät nicht als Maßstab zu nehmen. Wie jede Technik sind die Geräte nur so schlau, wie die Menschen die sie Programiert haben...


Ach ja, nach einmal Google gefunden;

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=86551
 
Klonky schrieb:
Genau. Und nun erklär mir bitte, ob es legitim wäre, hinter solch einer Situation zu blitzen?

Warum sollte es nicht? Die Strecke hat ne Geschwindigkeitsbegrenzung. Ob das Schild nun da steht oder nicht!

Hat man keine Kenntnis von der Beschränkung, hat man nen guten Rechtfertigungsgrund. Wie man das in der Praxis umsetzt ist eine ganz andere Frage. Ich würd da halt keien Blitzer hinstellen, sondern nen paar Beamte mit Laser, die können dann schön gucken von wo du kommst ;)

Die Sache ist reguliert. Da gehört nen Schild hin! Teile es halt der zuständigen Behöre mit. Aber Schilder kosten Geld und für unbedeutende Nebenstraßen... Die Wissen dann aber auch mit Sicherheit, dass du Bescheid weißt.

-aranax
 
Mir ist das auch relativ egal, ganz ehrlich. Wenn ich dort geblitzt werden sollte, dann eh nur mit Maximal 20 zu schnell und dieses Ticket würde ich sofort anfechten. Aber allgemein gesagt ging es um die Aussage mit den Abbiegungen.

Finde es einfach eine Frechheit, so billig zu denken. Warum stellt man das Schild nicht einfach hinter die Kreuzung... Aber nur meine Überlegung.
 
Es gilt ausserorts ohne Schild 100. Kommt man als abbieger, so hat man kein Schild.
Also ist dort 100 erlaubt.

Grundsätzlich hebt eine Kreuzung immer die Begrenzung auf.
 
WhiteShark schrieb:
Grundsätzlich hebt eine Kreuzung immer die Begrenzung auf.

Wo steht das? Es gilt was im Gesetz steht! In der StVO steht es nicht!

Eine Begrenzung endet bei einem Aufhebungsschild. Bei Zusatzschild mit Entfernungsangabe halt nach der Entfernung. Oder nach der Gefahrenstelle, falls es in Kombination mit einem Gefahrenzeichen steht. Vielleicht noch beim Ortsschild? Natürlich auch, wenn man die Straße verlässt (Zonen mal ausgenommen).

Kommt man als abbieger, so hat man kein Schild.
Also ist dort 100 erlaubt.

Selbstverständlich gilt die Begrenzung auch dann. Man hat aber halt nen Rechtfertigungsgrund, der einen schützt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich sind Geschwindigkeitsbegrenzungen immer für den jeweiligen streckenabschnitt gültig. Eine Kreuzung beendet einen streckenabschnitt und damit auch die Beschränkung. Ohne weitere Verkehrszeichen gelten die allgemeinen verkehrsregeln.
 
aranax schrieb:
Die Sache ist reguliert. Da gehört nen Schild hin! Teile es halt der zuständigen Behöre mit. Aber Schilder kosten Geld und für unbedeutende Nebenstraßen...
Wenns am Geld liegt könnte man auch das Schild VOR der Kreuzung weglassen. :rolleyes:
Aber ich verstehe schon, das würde der deutschen Reglementierungswut wiedersprechen.

Es ist leider absurd, das man nach jedem Umzug erstmal alle 12 Trillionen Schildchens in der Umgebung (wie weit eigentlich?) auswendig lernen muss.
 
Aha, da kann ich also (nach der Meinung von vielen hier) auf einer Straße mit 70er Abschnitt außerorts und 2 oder 3 Kreuzungen hintereinander, gleich nach der ersten Kreuzung Vollgas geben um dann zu bemerken das nach der letzten Kreuzung ein Aufhebungsschild steht? Okkkkk......

Da fehlt einfach ein Aufhebungsschild an der entsprechenden Stelle.
 
Bei einer Kreuzung ist der Streckenabschnitt zu ende. Und somit ist dahinter ein neuer Abschnitt und wäre dort wieder 100.
 
Die Limitierung gilt allerdings für die Strecke, nicht für den Abschnitt. Macht sogar fast Sinn, ansonsten würden alle 10m solche Schildchens stehen. Ist nur doof das die Behörden an entscheidenen Punkten gerne die Schildchens vergessen und trotzdem Fotos machen.

Wobei teilweise soll im Sinne des Aufstellers die Limitierung aufgehoben sein (z.b. an für gewöhnlich schlecht beschilderten Baustellen), aber das Schildchen fehlt. Das ist dann eine reine "Freude" am Anfang der Kolone die Pace anzugeben, bis zum nächsten erlösenden Ort.
 
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Spannende Frage, viele Antworten stehen auf dieser Seite http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2573
Für deinen speziellen Fall http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=106179

Nicht jede Kreuzung beendet einen Streckenabschnitt, neben der teils extrem unscharften StVO müssen häufig einschlägige Urteile herhalten.

Im beschriebenen Fall kann man davon ausgehen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Kreuzungsbereich angestrebt wurde - die unklare Beschilderung im Nachhinein tatsächlich mehrere Interpretationsmöglichkeiten läßt ...

Im Zweifel beim Landesamt / Ordnungsamt nachfragen und die Antwort hier posten :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben, und falls man wirklich auf die Hauptstraße fährt und es ist kein Schild vorhanden und man wird trotzdem geblitzt, dann lohnt es sich sicherlich das anzufechten. Wenn man aber auf der Hauptstraße fährt und das Schild auch gesehen hat, dann darf man nicht damit rechnen, dass die Geschwindigekeit nach der Kreuzung aufgehoben ist, nur weil kein Aufhebungsschild da steht. Das war früher so.
 
Dann bist du eben von der Seitenstraße eingebogen. Hast kein Schild gesehen und basta.
 
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