Abzocke mit Kostenvoranschlag?

BlubbsDE schrieb:
Dann denke Dir doch einfach, der Händler hat das Notebook genau untersucht und stellt Dir jetzt die Kosten in Rechnung. Ist doch dasselbe. Einer musste ihn überprüfen. Und weder Garantie noch Gewährleitung griff. Und das war auch schon klar, bevor das Notebook überprüft wurde.

Wieso war das klar?
 
Es ist klar das kein Vertrag für eine Überprüfung des Notebooks geschlossen wurde. Woher sollte sich eine Willensübereinstimmung herleiten lassen, die Überprüfungskosten zu zahlen, falls Garantie abgelehnt wird. Gern wird so was ja in AGBs versteckt, da stimmt man ja meist stillschweigend zu.
Da die Service-Firmen so abzocken wollen sollte man den Händler und den Hersteller bzw. Service Firma nennen, damit mögliche Kunden vor gewarnt sind.
 
SpookyFBI schrieb:
Sind Akkus nicht Verschleißteile und generell von Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen? Bzw. nur innerhalb von 6 Monaten?

Die Gewährleistung kennt keine Verschleißteile, sondern nur Mangel ab Gefharenübergang Ja oder Nein!

hildefeuer schrieb:
Es ist klar das kein Vertrag für eine Überprüfung des Notebooks geschlossen wurde. Woher sollte sich eine Willensübereinstimmung herleiten lassen, die Überprüfungskosten zu zahlen, falls Garantie abgelehnt wird. Gern wird so was ja in AGBs versteckt, da stimmt man ja meist stillschweigend zu.

Aufpassen! So eine pauschale Aussage ist schlichtweg Falsch. Eine pauschalisierte Klauseln die Überprüfungskosten im Falle eines nicht vorhandenen Mangel, im Zuge der Gewährleistung, kann/ist rechtswidrig sein. Trotz alledem kann der Händler eine Überprüfungspauschale verlangen wenn dies mit dem Verbraucher vereinbart/mitgeteilt wurde!
Das Urteil von My Name Nobody betrifft nur die Gewährleistung!

Bei der Herstellergarantie sieht dies anders aus, da MUSS dies sogar in den Garantiebedingungen festgelegt werden.
In beiden Fällen ist jedoch zwingend notwendig dies dem Kunden vorher mitzuteilen!
 
Ähm einige denken hier das die Gewährleistung nur 6 Monate dauert, und dannach muss man es beweisen.. Das ist falsch.

Die Gewährleistung ist immer 2 Jahre. Lediglich das mit der Beweissache ist richtig.

Was ist gern wüsste. Man muss ja beweisen das es bereits zum Kauf defekt war. Stimmt es also ,wenn der Akku weil er 1,5 Jahre funktioniert hat beim Kauf nicht defekt war? Oder stimmt es, das er bereits bei Kauf kaputt gewesen sein muss/könnte wenn er bereits nach 1,5 Jahren seinen Geist aufgibt, weil der Verschleiss nach Stand der Technik aussergewöhnlich hoch ist?

Der echte Verschleiss wird ja auch von Druckern berichtet. Einige Drucker verschleissen praktisch planmässig. Bei Kauf sind die aber nicht defekt. Was gilt dann als Beweis?
 
Ich finde es auch ein wenig dreißt, dass der OP hier ohne Ankündigung so eine Rechnung bekommt, vor allen Dingen ist die Bearbeitungsgebühr überhaupt nicht definiert. Auf jeden Fall anfechten.
 
Es ist schon dreist ja aber mal ehrlich, wenn du bereits vorher schon wusstest dass ein Akku 20 Euronen kostet warum tust du dir den Stress überhaupt dann an?

Bei solchen kleinen Summen verzichte ich auf Gewährleistung/Garantie weil mir die Zeit und der evtl. aufkommende Stress es nicht Wert ist.
 
[QUOTE='[ChAoZ]...[/QUOTE]

Dass der Akku nur 20€ kostet wusste ich vorher nicht, das geht halt aus dem Kostenvoranschlag hervor. Sonst hätte ich mir das Einsenden wohl wirklich geschenkt. Aber normal kosten Akkus deutlich mehr, und ich hab auch im Vorfeld nur wenig Infos zu dem verwendeten Akku und möglichen Ersatzakkus gefunden.
 
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[ChAoZ] schrieb:
Selbst wenn er das wusste wieso ist das dreist sein recht einzufordern? Den stress hätte ich mir wegen 20€ auch gespart aber Dreist ist das sicherlich nicht. Wozu haben wir sonst Gesetze.
 
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Jo und bekannt ist das Akkus, Controller von Konsolen etc. nur 1 Jahr vom Hersteller repariert oder getauscht werden. Somit braucht man es garnich erst probieren ... :confused_alt:
Der Händler tauscht die Sachen sicher nich auf seine Kosten und bleibt dann drauf sitzen.
 
dayone schrieb:
Nein, der Kostenvoranschlag ist dreist, nicht dass er auf sein Recht besteht^^
Hast es Missverstanden.
 
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Scythe1988 schrieb:
Deshalb wollte der te auch alles auf gewaehrleistung machen lassen. Setz dem haendler eine frist zur herausgabe deines eigentums. Danach wuerde ich ihn wegen diebstahl anzeigen und deine geldlichen forderungen(wert des netbooks) per mahnschreiben eintreiben lassen

2x Unsinn, weder liegt hier auch nur ansatzweise ein Diebstahl vor, noch bestehen irgendwelche Zahlungsansprüche.
 
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