Was ist eine einbehaltene Steuer?

thompson004

Admiral
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Ich arbeite derzeit als Event-Mitarbeiter in einem Palais in Wien. Die Geringfügigkeitsgrenze ist in Ö heuer bei 395,31€.
Ich habe im Juli begonnen und habe gleich am 30. Juli 5 Stunden gearbeitet bei einem Stundenlohn von 12€ - Ich habe schon den Lohnzettel bekommen, dort steht jedoch, dass mir ca. 30% vom Gehalt abgezogen wurden (einbehaltene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge). Da ich aber nicht vorhabe, über der Geringfügigkeitsgrenze zu arbeiten und somit keine Steuern zu zahlen habe, bekomme ich dann das Geld am Ende des Jahres zurück? (Also die Steuern, die ich nicht zu zahlen habe)?
 
Wenn ich das bei Wikipedia richtig verstehe, hätten keine Abzüge gemacht werden dürfen. In Ö wird die geringfügige Beschäftigung pro Monat festgestellt und abgerechnet. Wenn Du also weniger als 60€ bekommen hast, frage am besten noch mal nach.
 
das dachte ich mir auch - dass eben erst nach dem Monat entschieden wird, ob ich steuern zu zahlen habe oder nicht, mein Vater behauptet, da gibts zwei Methoden und diese von meiner Stelle ist eben, dass sie mir vorab etwas abziehen, dass ich mir dann nach einem Jahr vom Finanzamt "zurückholen kann"
 
Gehe da am besten aus die abrechnende Stelle zu und frage mal da. In D wird ein Minijob angemeldet. Eventuell ist das in Ö auch so und wegen der knappen Zeit zum Monatsende noch nicht geschehen.
 
Arbeitnehmerveranlagung am Beginn des nächsten Jahres - da solltest du dann alles zurückbekommen. (ohne Zinsen natürlich)

EDIT:
@miac
Wenn der AG den Job nicht anmeldet, begeht er Abgabenhinterziehung.

@TE
Den Zettel zur SV-Anmeldung hast du bekommen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn mit einer SV-Anmeldung gemeint?
Meine Frau macht momentan einen Nebenjob, bekommt das Geld bar ausgezahlt und hat momentan keine wirklichen Nachweise, bis auf den Briefumschlag, wo mit Kulli drauf steht, was sie verdient hat.
Ist das vom Arbeitgeber legitim? (Abgesehen davon, dass sie bei der Arbeit keine Pause machen darf)
 
Anmeldung bei der Sozialversicherung. Sofern du dich nicht selbst versicherst (~50€) bist du nicht krankenversichert, aber der AG muss die Unfallversicherungsbeiträge entrichten. (daher auch die Anmeldung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin schon bei meinem Vater krankenversichert - und bin geringfügig beschäftigt, daher nur Unfallversicherung.
Ich bin schon angemeldet bei der Stelle, sie hat auch gesagt, dass es sonst illegal wäre^^
Also denke ich, dass ich auch für die unfallversicherung angemeldet bin - ich hab jetzt keinen Brief bekommen sondern hab das Formular bei der Arbeitsstelle ausgefüllt.
 
Bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommst du deswegen gar nichts zurück. Wenn dann kann dir nur Sozialversicherung abgezogen worden sein. Steuerpflicht bist du erst über ~1000 Euro im Monat (genaue Zahl weis ich grad ned).
 
Sag doch mal was du für das Monat tatsächlich erhalten hast, das würde weiterhelfen.


@ Anmeldezettel, das mit dier Mitversicherung beim Vater wirst du sicher irgendwann angegeben haben, dadurch bekommst du nicht automatisch eine Besätigung, bzw. damit musst du dich nicht selbst krankenversichern, unfall versichert bist du glaub ich nur um Zuge des Jobs, als privat nicht.
 
@Funart: Klar muss ich was zurückkriegen, ich zahle ja als geringfügig Angestellter gar keine Steuern und SV - Beiträge!
Das ist ja anscheinend eine vorab abgezogene Steuer, die für jeden abgezogen wird, und am Ende des Jahres bekommt man dann anscheinend das zurück, was man nicht zahlen muss (für mich eben Lohnsteuer und SV - Beiträge)...

@Taschmahal: Ich bin nur unfallversichert im Zuge des Jobs, ja das stimmt. Privat bin ich aber bei meinem Vater versichert.
 
Sozialversicherung bekommst du bei einer Arbeitnehmerveranlagung nicht zurück und Steuer wirst keine bezahlt haben.
 
@Funart
Ist schon eine Zeit lang her bei mir, deshalb bin ich mir nich zu 100% sicher: Ich meine, dass ich zuviel bezahlte SV-Abgaben in Form einer Negativsteuer zurückbekam. Das war dann so ein "Wisch" dem man dem nächsten AG gibt. Dadurch wird dein versteuertes Einkommen gesenkt. Den Wisch lässt man sich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausstellen.

EDIT: Bis zu 110€ der SV Beiträge bekommt man zurück. http://www.arbeiterkammer.at/beratu...oder_mehr_geringfuegige_Beschaeftigungen.html
Da dir aber aus irgendeinem Grund 30% abgezogen werden, würde ich doch bei der Personalabteilung nachfragen. Eigentlich solltest dein Lohn gleich vorneweg richtig versteuert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Funart schrieb:
Sozialversicherung bekommst du bei einer Arbeitnehmerveranlagung nicht zurück und Steuer wirst keine bezahlt haben.

Nein, vom Finanzamt bekomm ich es ja zurück, weil ich als geringfügig Angestellter keinen SV - Beitrag zahlen muss!

@Sherman: danke für den Link, aber das bezieht sich darauf, dass man bei mehreren geringf. Jobs 10% der SV - Beiträge zurückbekommt, mir geht es aber darum, bei dem einen geringf. Job die vorab abgezogenen Abzüge zurückzubekommen.
 
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Seit wann zahlt man SV Beiträge ans Finanzamt und bekommt sie auch noch von denen zurück? Kann ja sein das es bei Euch anders ist, bei uns werden SV Beiträge an die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt, aber nicht ans FA.
 
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