Faslch geparkt, obwohl ich nur die Jacke rausgeholt hab / Car2go / Zahlen oder nicht?

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Guten Tag.

Ich hab vor 2-3 Tagen eine Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld von der Polizei erhalten haben.
Ich habe angleblich falsch geparkt...

Als ich mir heute mal angeschaut habe wo ich angeblich den Car2go Smart abgestellt hatte ist es mir wieder eingefallen das ich dort ja garnicht geparkt hatte...

Unzwar das war so. Ich hab mich ein paar Tage vorher bei Car2go angemeldet und hab das ganze mal ausprobiert. Abends gegen vielleicht 18 19 Uhr hab ich das Teil abgestellt und bin nach Hause, hab aber meine Jacke drinnen vergessen... Mir ist es leider erst später aufgefallen aber das Fahrzeug war schon wieder in Benutzung, 3 oder 4h lang.

Ich rief das tausendste mal bei Car2go an und die meinten das das Fahrzeug nun endlich abgestellt worde und hatten mir die Adresse durchgegeben. Da bin ich denn nachts gegen 22 23 Uhr mit meinem Auto hin, hielt direkt daneben hab ihn geöffnet, die Jacke rausgeholt, bin den Anmeldeprozess durchgegangen hab ihn einmal angemacht und hab mich denn abgemeldet...

Man kann ihn nicht wieder schließen, man muss den ganzen Anmeldevorgang abschließen.

So, denn bin ich in mein Auto und nachhause.

Also im endeffekt hab ich ihn dort nicht geparkt, ich hab ihn auch nichtmal ein meter bewegt als ich dort war...



Ich hab eben bei Car2go angerufen und die meinten die melden sich bei mir demnächst, auf dem Schreiben der Polizei steht das ich innerhalb einer Woche zahlen muss, also bis Montag oder Dienstag.

Was meint ihr soll ich das denn erstmal zahlen und mir später wiederholen oder erstmal nix machen ? Aber wird es denn nicht noch teurer ? Ich hab keine ahnung das ist das erste mal das ich "falsch parke" ...

Und ja Leute es sind nur 15€, für mich sind 15€ aber 2x Kino, oder 15 Hamburger bei McDonalds, oder mein Roller 2 mal Volltanken, oder mein Auto zu einem Drittel volltanken :freak:


Vielen Dank.:)
Ergänzung ()

Sorry, jetzt erst gesehen das mein "Falsch geparkt" falsch geschrieben ist...:(
 
Zahlen!!!!!Strafe muss sein! Wer in Burgern rechnet hat es nicht anders verdient!:D:D
Nützt alles nichts. Irgendwas hat irgendwo falsch gestanden und der Fahrer haftet dafür.
Was mich nur wundert - Polizei kontrolliert den ruhenden Verkehr eigentlich nicht mehr, dass machen die Kommunen.
Betrifft das vielleicht dein Auto,weil du in zweiter Reihe gestanden hast?
Aber warum Car2go??? Du hast doch ein eigenes Auto?????
 
Hallo

Ich verstehe nicht ganz wieso du uns die ganze Geschichte schreibst und nicht der Polizei und Car2go.
Gegen Verwarngelder und Bußgeldbescheide kann man Widerspruch einlegen, was ich tun würde wenn ich unschuldig wäre.
Die Polizei und Car2go können dir helfen, wir können nur unseren spekulativen Senf dazu abgeben.

Grüße Tomi
 
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jap, nichts tun bringt nichts.
Leg Widerspruch ein.

wobei genau genommen hast sowohl du, als auch der andere Falsch geparkt.
also musst vermutlich Zahlen.
 
Liest sich wie eine versteckte Werbung für "Car2go", von deren Existenz ich bis eben keine Ahung hatte :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Was ein sinnloser Thread :freak:

EDIT:
Gerade ist mir der Name wieder eingefallen, ja mal wieder ein Typischer "airliveman" Thread
 
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Kommt ganz drauf an, wann der Parkverstoss war ,und wann du mit dem Auto unterwegs warst.
 
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Du hast Dich nicht im Fahrzeug befunden, also kannst Du es nicht verlassen haben. Ebenso hast Du das Fahrzeug nicht gehalten, denn Du hast es dort ueberhaupt nicht hingefahren.

Meines laienhaften Erachtens haette ein Widerspruch also sehr gute Chancen.
 
Meines Erachtens nach hattest du, nachdem du dich angemeldet hast um deine Jacke aus dem Smart zu holen, die Verantwortung für das Fahrzeug und hättest es ordnungsgemäß, auch wenn es schon vorher falsch stand, hinterlassen müssen.
 
Eben, warum hast Du wohl die Post bekommen?

Weil Du in der Zeit, in der das Parkvergehen protokolliert wurde, die Verantwortung für das Fahrzeug hattest. Eigentlich einfach. Was Du letztendlich mit dem Fahrzeug gemacht hast, das interessiert ja eher nur am Rande.
 
Er hat den Verstoß aber nicht begangen. Das Auto wurde ja von jemand anderem geparkt.
Derjenige hat den Verstoß begangen und muss dafür bezahlen.

Daher Widerspruch einlegen und sagen das du den Verstoß nicht begangen hast.
 
Tomislav2007 schrieb:
... wir können nur unseren spekulativen Senf dazu abgeben..

Sehe ich genauso, zu "meinem" spekulativen Senf:

Würde sagen, dass du in dieser Hinsicht Pech gehabt hast, auch wenn du das Fahrzeug nicht bewegt hast.
Wie u. wo geparkt (z. B. in zeitlich begrenzten Parkverbots-Bereichen) ist bei Car2Go klar geregelt.
Da du das Fahrzeug gebucht hattest, hattest du auch die Verantwortung/die Pflicht dies einzuhalten.
Was mit Fundsachen passiert, bzw. wie damit umgegangen wird, ist auch festgelegt ^^auch wenn aus deiner Sicht, dein Vorgehen die Bessere, Sicherste u. Schnellste war.
Der Vorgänger hat sich zwar auch strafbar gemacht, wurde so gesehen aber nicht "erwischt".
 
Gegen eine Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel, wird das Verwarngeld nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, dann ergeht grds. ein Bußgeldbescheid mit Bußgeld und Verwaltungsgebühren (gegen den der Beschuldigte Einspruch einlegen kann).
 
Gegen eine Verwarnung kann man natürlich schon Widerspruch einlegen.
Entweder es folgt danach dann der Bußgeldbescheid, oder aber wie meistens, wird der Widerspruch geprüft.
Bleibt das Ordnungsamt bei seiner Ansicht, wird einem normalerweise nochmals die Möglichkeit gegeben das Verwarngeld zu zahlen.
Akzeptiert es den Widerspruch, so ist die Sache für einen dann erledigt.
 
airliveman schrieb:
hab ihn einmal angemacht

Reicht wahrschienlich, um den Parkverstoß begangen zu haben. Bußgeld wird viel teuter. Daher würde ich die 15€ bezahlen und versuchen bei car2go was rauszuschlagen.
 
Doc Foster schrieb:
Gegen eine Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel, wird das Verwarngeld nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, dann ergeht grds. ein Bußgeldbescheid mit Bußgeld und Verwaltungsgebühren (gegen den der Beschuldigte Einspruch einlegen kann).

Im Bußgeldverfahren ist man Betroffener und kein Beschuldigter.

Es gibt auch keine Tat, sondern eine vorwerfbare Handlung.

So :-p
 
WhiteShark schrieb:
Gegen eine Verwarnung kann man natürlich schon Widerspruch einlegen.
Entweder es folgt danach dann der Bußgeldbescheid, oder aber wie meistens, wird der Widerspruch geprüft.
Bleibt das Ordnungsamt bei seiner Ansicht, wird einem normalerweise nochmals die Möglichkeit gegeben das Verwarngeld zu zahlen.
Akzeptiert es den Widerspruch, so ist die Sache für einen dann erledigt.

Nein, Doc hat selbstverständlich Recht. Rechtsmittel gegen ein Verwarnungsgeld sind gesetzlich nicht vorgesehen, das Verwarnungsgeld ist ein Angebot seitens der Verwaltung bzw. der Polizei welches der Verwarnte annehmen kann oder nicht. Würde es ein Widerspruchsverfahren/Einspruchsverfahren gegen ein Verwarnungsgeld geben, wäre dies gesetzlich festgeschrieben. Ein Blick ins Ordnungswidrigkeitengesetz zeigt das es eben nur beim Bußgeldbescheid vorgesehen ist. Siehe hierzu § 56 OWiG ff. und § 67 OWiG.

Man kann sich gegenüber der Verwaltung zu einer erteilten Verwarnung äußern, die Verwaltungsbehörde muss das aber nicht beachten.
 
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Finde nicht das es so aussieht. Der Verstoß wurde definitiv von jemand anderem begangen, nicht vom TE.
Warum der TE dafür sorgen muss den Fehler eines anderen zu korrigieren, nur weil er eine Jacke aus dem parkendem Fahrzeug holt, ist mir unklar.

Ich würde daher einfach der Polizei melden, das man zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrzeugführer war und sie doch bitte bei dem Fahrzeugverleih den Täter erfragen sollen.
 
joa ist definitiv ein streitthema.

würd sagen man müsste hierzu auch die AGB's von Car2Go konstultieren.
Meine Meinung ist aber die selbe - man übernimmt das Fahrzeug.
Damit übernimmt man alle Rechte UND Pflichten.
Und zu der Pflicht gehört es nunmal festzustellen: Das Fahrzeug ist im Halte-/Parkverbot und das gleichzeitige beseitigen.
Bzw nach der StVO handeln.

btw unwissenheit schützt vor strafe nicht :o
heisst am ende auch: unachtsamkeit schützt vor strafe nicht!
kann sich ja jeder rausreden mit: "wusste ich nicht" oder "ist mir nicht aufgefallen".
 
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