[KingMod] Garantieverweigerung wegen angeblichem Wasserschaden?!?!?

Baracuda83

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Hallo,
ich hatte ein Problem mit meiner Grafikkarte:
MSI RADEON R9 290X, 4096 MB watercooled with aqua computer

Sobald diese in den 3D-Modus geschaltet hat, ist mein Rechner abgestürzt.

Ok, unschön, aber ich habe die Karte ja mein bei Caseking gekauft ->
schicke ich das Ding ein und gehe davon aus, die richten das schon wieder.
Darum habe ich den Umbau ja auch nicht selber gemacht, sondern den Profis
vom KingMod-Service überlassen.

HA! Von wegen!!
Gerade habe ich mit dem KingMod-Service telefoniert, weil noch keine
Statusmeldung zur Karte geschickt wurde:
Dabei habe ich jetzt erfahren: Wegen einem Wasserschaden wird die Garantie
verweigert :freak:
Anscheinend startet die Karte/ der verwendete Rechner jetzt gar nicht
mehr!

Ich hatte die Karte ~einen Tag VOR dem einpacken ausgebaut und dann
großzügig gepolstert und in einer ESD-Tüte verpackt verschickt (Ja ein Karton war auch noch drum rum;))!
Wenn da jetzt Restfeuchtigkeit ausgelaufen ist und die Karte DADURCH beim
Startversuch vollständig abgeschossen wurde... (nur eine Spekulation von
mir).
Btw. habe ICH die Karte auch VOR Inbetriebnahme einen Tag auftauen / trocknen lassen (ich habe die Karte schließlich im Winter herhalten) und anschließen noch einmal genau angeschaut...

Soll ich jetzt wirklich für ein knappes halbes Jahr 623,89€ ausgegeben
haben?!?!
Für das Geld hätte ich den Umbau auch selber (in dem Wissen, dass ich
dadurch die Garantie verliere) erledigen können!

Gibt es noch irgend eine Möglichkeit, den Schaden zu regulieren, oder muss
ich wirklich darauf sitzen bleiben?

Gruß und schon mal Danke
Baracuda
 
Nun ja, wenn das Gerät noch nicht länger als vor einem halbe Jahr gekauft wurde, hast Du Gewährleistungsansprüche, bei denen der Händler nachweisen müsste, dass Du den Schaden verursacht hast. Ob er dazu in der Lage ist und ob Du ggfls. Deine Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend machen solltest und wolltest, würde sich wohl nur lohnen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Dir für den Rechtsstreit Deckung zusagt.

Aber die Forderung nach Gewährleistung erheben, einen Termin für die kostenlose Reparatur oder den Umtausch setzen und bei fruchtlosem Verstreichen Klage androhen, wäre vielleicht wenigstens den Versuch wert !
 
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Hallo Baracude83,

Wir haben deine Grafikkarte bei uns nie im Betrieb getestet und auch in unserem Gespräch mit dir am Telefon zu keiner Zeit auch nur ansatzweise von einem Test in einem PC gesprochen... und das aus gutem Grund:

Als die Karte bei uns in der RMA-Abteilung ankam, war sie bereits nass, da sie offenbar nicht ausreichend getrocknet wurde bzw. die Stopfen nicht ordentlich verschlossen worden sind. Der King Mod Service hat die Karte anschließend untersucht und festgestellt, dass sich auf der Rückseite des PCB überall eindeutige Spuren von großen Mengen getrockneter (kristallisierter) Kühlflüssigkeit befinden. Auch auf den Seriennummern-Aufklebern usw. sind zweifelsfrei Feuchtigkeitsspuren zu sehen, die nicht einfach nur von etwas während des Transports ausgetretenem Restwasser aus dem Kühler stammen. Komplettiert wird das Schadensbild durch Schmauchspuren im Bereich der Spannungswandler (VRMs), die auf einen Kurzschluss im Betrieb hinweisen und auch am Kühlkörper gut zu erkennen sind.

Bei derartigen selbst verschuldeten Wasserschäden bleibt uns keine andere Möglichkeit, als die Garantie sowie Gewährleistungsansprüche abzulehnen. Obwohl die Karte im Dezember 2013 gekauft wurde und damit die Zeit der Beweislastumkehr vorüber ist, hänge ich zum Nachweis noch eine Auswahl von Bildern mit an:

IMG_1363.jpgIMG_1365.jpgIMG_1374.jpg

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider habe ich keine Fotos der Karte gemacht ;(
Aber wenn die Rückseite bei mir schon so ausgesehen hätte, hätte ich mich NIE getraut, die Karte einzusenden (Wasserflecken und Brandflecken).
Wie die Karte UNTER dem Kühler aussieht... ok dazu kann ich nichts sagen, da ich den ja schlecht abbauen konnte (das ist ja auch per Siegel unterbunden).
Mit welchen Stopfen hätte ich die Karte den verschließen sollen? Es waren 2 Stopfen dabei, für 4 Anschlüsse (für den Gebrauch ja richtig). Ich hätte also, auch WENN ich das Zubehör mitgeschickt hätte, 2 offene Anschlüsse gehabt, aus denen das Wasser gelaufen wäre.

Bei DER Menge an Wasser (wie man auf den Bildern ja recht schön sieht) wäre meine WaKü ja leer und nicht nur die Grafikkarte kaputt (oder hat sich durch die Restfeuchte und die geschlossene Tüte einfach gut verteilt?) :rolleyes:

@ Nie gesagt, dass Ihr die Karte eingeschaltet hattet: Da ich KEINE sichtbaren (und die Spuren auf den Bildern springen einen je direkt an ;)) Brandspuren hatte, muss ich davon ausgehen, dass IHR die Karte gestartet habt.
Leider für mich ohne Bilder schwer zu beweisen :freak: :skull_alt:

Auch wenn ich mich wiederhole: Der einzige Fehler bei MIR war, dass JEDES 3D Programm einen Black Screen verursacht hat (mittlerweile weiß ich, dass das bei der R9 290X schon hin und wieder passiert).
 
https://www.computerbase.de/forum/threads/reklamation-msi-gt70-2pe12h11.1375972/#post-16167126
Caseking-Mike schrieb:
...Darüber hinaus ist es bei Caseking generell unerheblich, ob sich ein Gerät innerhalb oder außerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr befindet, da wir generell keine Beweise von unseren Kunden bei einer Reklamation einfordern und somit eine Reklamation im Gewährleistungszeitraum niemals ablehnen (und genau darum geht es bei der Beweislastumkehr...
Wie denn jetzt ...? Nun doch wieder die Beweislastumkehr? Wie passt Eure Stellungnahme zu Eurem letzten Satz in diesem Threat?
 
Es passt doch...

Caseking lehnt keine Gewährleistung ab und verlangt keinen Beweis seiner Kunden. Sie leisten Gewährleistung 2 Jahre lang.

Caseking lehnt aber Gewährleistung ab, wenn der Kunde die Hardware auf dem Gewissen hat.
 
@Baracuda83:

Ich habe eigentlich dem Statement von oben nichts hinzuzufügen und melde mich nur noch einmal, um die Unterstellung, dass wir deine Karte selber so zugerichtet hätten zurückzuweisen, das ist schlicht absurd und wie gesagt, wir stecken selbstverständlich keine nasse Grafikkarte in eine teure Testbench. Die für eine juristische Auseinandersetzung erforderlichen Informationen findest du auf unserer Webseite.

@Boombastic:

Okay, ich erkläre es noch einmal: Im Unterschied zur (freiwilligen) Garantie (meist des Herstellers, bei King Mod Karten auch von Caseking), werden von der Gewährleistung nur Mängel abgedeckt, die bereits bei Gefahrübergang (also bei Kauf) im Keim vorhanden waren. Per Gesetz muss der Käufer nachweisen, dass es sich bei einem Mangel um einen solchen handelt und nicht um einen Schaden, der erst später bzw. durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist.

Innerhalb der ersten 6 Monate kommt es hier jedoch zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, so dass automatisch davon ausgegangen wird, dass der aufgetretene Mangel bereits im Keim angelegt war. Um Gewährleistungsansprüche abzulehnen, müsste in diesem Zeitraum also der Händler nachweisen, dass ein selbst verschuldeter Defekt vorliegt. Die Grafikkarte aus dem hier vorliegenden Fall befindet sich zwar nicht mehr in diesem Zeitraum, aber trotz dessen bin ich gern bereit gewesen die nötigen Nachweise hier zu zeigen.

Generell ist es, wie ich schon geschrieben habe, bei Caseking jedoch auch nach den 6 Monaten nicht nötig irgendwelche Nachweise zu bringen, da wir eine berechtigte(!) Reklamation innerhalb der 2 Jahre sowieso nie ablehnen und stets automatisch davon ausgehen, dass der Mangel bereits im Keim angelegt gewesen ist.

Falls das immer noch unklar ist: Logischerweise erlischt jedweder Anspruch auf eine Garantieleistung oder die Gewährleistung bei selbst verschuldeten Defekten, wie im hier vorliegenden Fall.

@BlubbsDE: korrekt!
 
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